Betriebliche Unfallversicherung in Westfalen
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Betriebliche Unfall­versicherung

Die betriebliche Unfall­versicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungs­schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung dar.

— Was das in Westfalen bedeutet

In Familien­betrieben ist Mitarbeiterbindung selten ein Programm, sondern gelebte Praxis. Betriebliche Vorsorge macht daraus etwas Belastbares — und ist häufig das erste Angebot, mit dem ein Handwerks­betrieb gegen den Industriejob im Nachbarort bestehen kann.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die betriebliche Unfall­versicherung stellt eine wertvolle Ergänzung für den oftmals lückenhaften Versicherungs­schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung dar.
  • Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfall­versicherung erstreckt.
  • Über die Berufsgenossenschaft ist nur abgedeckt, was als Arbeits- oder Wegeunfall gilt, dazu die Berufskrankheiten.
Betriebliche Unfall­versicherung in Kürze

Für eine Firma / ein Unternehmen und deren Mitarbeiter / Angestellte

sowie für Selbst­ständige, Ärzte, Handwerker, Vereine, Sportler, u.v.m.

Unabhängige Beratung und Vergleich

Die gesetzliche Unfall­versicherung weist erhebliche Lücken auf, welche die betriebliche Unfall­versicherung schließen kann.
Arbeitgeber, die eine betriebliche Unfall­versicherung vereinbaren, können sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
Die Gruppenunfall­versicherung wird individuell an die Ansprüche und Mitarbeiter eines Unternehmens angepasst.
Die betriebliche Unfall­versicherung oder auch Gruppenunfall­versicherung

Die betriebliche Unfall­versicherung wird auch Gruppenunfall­versicherung genannt. Denn der Vertrag mit dem Versicherungs­unternehmen wird nicht für einen Einzelnen abgeschlossen, sondern für die komplette Belegschaft oder eine vom Arbeitgeber ausgewählte Gruppe z. B. sämtliche Führungskräfte oder eine bestimmte Abteilung.

Einige Versicherer unterschieden zwischen:

  • Versicherung mit konkreter Namensnennung: Der Schutz gilt nur für die namentlich aufgeführten Personen.
  • Versicherung ohne Namensnennung: Bei dieser Variante sind alle dem Betrieb oder einer bestimmten Gruppe innerhalb des Betriebs zugehörigen Personen versichert.

Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfall­versicherung erstreckt.

Vorteile der betrieblichen Unfall­versicherung
Versicherungs­schutz im Privat- und Berufsleben schließt Lücken der gesetzlichen Unfall­versicherung
Versicherungs­schutz weltweit rund um die Uhr
Umfassende Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, notwendige Umbauten, Renten, …
Auf verschiedene Unternehmensgrößen und individuelle Ansprüche anpassbarer Versicherungs­schutz
Günstige Gruppentarife
Steuervorteile
Erhöht die Attraktivität von Arbeitgebern - Benefit für Mitarbeiter

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Invalidität und Tod nach Unfallüber die gesetzliche Unfall­versicherung hinaus.
  • 24-Stunden-Schutzauch Freizeitunfälle, wenn vereinbart.
  • Steuerlich als Betriebsausgabeje nach Gestaltung.
  • Bergungs- und KosmetikkostenNebenleistungen je Tarif.

Sinnvoll als Ergänzung — die Berufsgenossenschaft leistet nur bei Arbeitsunfällen und nur bis zu ihren Sätzen.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Betriebliche Unfall­versicherung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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Betriebliche Unfall­versicherung im Detail.

Wo die gesetzliche Absicherung endet

Über die Berufsgenossenschaft ist nur abgedeckt, was als Arbeits- oder Wegeunfall gilt, dazu die Berufskrankheiten. Der weitaus größere Teil aller Unfälle ereignet sich jedoch in der Freizeit, und dort besteht kein gesetzlicher Schutz.

Eine betriebliche Gruppenunfall­versicherung schließt diese Lücke und gilt rund um die Uhr und weltweit. Die Belegschaft merkt das, der Betrieb zahlt dafür einen kalkulierbaren Beitrag.

Aufbau einer Gruppenlösung

Einbezogen werden kann die gesamte Belegschaft oder eine abgegrenzte Gruppe, etwa der Außendienst oder die Führungsebene. Üblich sind eine Invaliditäts­summe mit Progression, eine Todesfall­leistung und Zusätze wie Bergungskosten oder kosmetische Operationen.

Steuerlich macht es einen Unterschied, ob der Betrieb Versicherungs­nehmer und Bezugsbe­rechtigter ist oder die Mitarbeitenden selbst; davon hängt ab, ob ein geldwerter Vorteil entsteht. Vor Abschluss gehört das mit der Lohnbuchhaltung geklärt.

Typische Schadenfälle

  • Ein Mitarbeiter verunglückt beim Sport und bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
  • Ein Unfall in der Freizeit führt zu langer Arbeitsun­fähigkeit.
  • Ein Wegeunfall wird von der Berufsgenossenschaft nicht anerkannt.
  • Nach einem Unfall im Urlaub entstehen Bergungskosten.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Vertrag deckte nur Arbeitsunfälle, nicht die Freizeit.
  • Die Progression war zu niedrig gewählt, die Leistung blieb gering.
  • Meldefristen für die Feststellung der Invalidität wurden versäumt.
  • Vorerkrankungen führten über den Mitwirkungsanteil zu erheblichen Abzügen.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Betriebliche Unfall­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Ist die Belegschaft nicht schon über die Berufsgenossenschaft versichert?

Nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der größere Teil der Unfälle passiert in der Freizeit — dort besteht kein gesetzlicher Schutz, und genau diese Lücke schließt eine Gruppenunfall­versicherung.

Können wir einzelne Gruppen versichern?

Ja, üblich sind Abgrenzungen etwa nach Außendienst, Führungskräften oder bestimmten Abteilungen. Wichtig ist, dass die Abgrenzung sachlich begründet und im Vertrag sauber beschrieben ist.

Müssen wir bestehende Verträge kündigen?

Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?

Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.

— UND JETZT?
Betriebliche Unfall­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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