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Regress­versicherung für Ärzte

Ein Regress trifft ohne Schaden am Patienten: Die Wirtschaftlichkeits­prüfung nach § 106 SGB V fordert Verordnungs­kosten vom Vertragsarzt persönlich zurück — Jahre später, nach Statistik. Die Berufs­haftpflicht deckt das nicht; die Regress­versicherung schon.

Rückruf anfordern · Regress­versicherung für Ärzte

— Was das in Westfalen bedeutet

Wer zwischen Hamm, Münster und Bielefeld bei Kunden arbeitet, haftet für Schäden, die dabei entstehen. Wir stellen Deckungssumme und Ausschlüsse auf Ihre Arbeitsweise ein.

Das Wichtigste in Kürze
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sichern sich mit der Regress­versicherung gegen finanzielle Forderungen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ab.
  • Die Regress­versicherung übernimmt die in der Wirtschaftlichkeits­prüfung festgesetzte Rückforderung bis zur vereinbarten Summe.
  • Regresse treffen nicht nur große Praxen: Eine einzige Prüfung über vier Quartale kann fünfstellig werden, unabhängig von der Praxisgröße.
Im Schadenfall und beim Vertrag3 Abschnitte

Typische Schadenbeispiele

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Verordnung eines teureren Präparats trotz vorhandener Generika
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Überweisungen ohne ausreichende dokumentierte Begründung
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Laborleistungen über Richtgröße
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Nicht erklärbare Kosten­steigerungen
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Praxisbesonderheiten nicht nachweisbar

Warum ist eine Regress­versicherung für Ärzte notwendig?

Die KV kontrolliert regelmäßig, ob Ärzte das Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 SGB V) einhalten. Stellt sie bei Verordnungen, Überweisungen oder diagnostischen Maßnahmen Unwirtschaftlichkeit fest, drohen Rückforderungen:

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Arzneimittelregresse
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Labor- und Diagnostikregresse
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Heil‑ und Hilfsmittelregresse
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Regresse bei Auftrags­leistungen oder Überweisungen

Schon kleine Fehler bei der Dokumentation oder Praxisbesonderheiten, die sich nicht belegen lassen, können hohe Forderungen nach sich ziehen.

Das leistet die Regress­versicherung

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Übernahme von Regress­forderungen der KV
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Abwehr unberechtigter Regress­forderungen
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Übernahme von Anwalts‑, Gutachter‑ und Gerichtskosten
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Schutz bei:
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unwirtschaftlicher Verordnungsweise
✓
unwirtschaftlichen Auftrags­leistungen
✓
falsch kalkulierten Diagnostik‑ oder Laborleistungen
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte

Warum variieren die Preise so stark?

Regressrisiken unterscheiden sich erheblich zwischen den Fachrichtungen. Beispiele:

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Hausärzte & Internistenhohes Risiko durch Arzneimittelregresse
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Orthopäden / RadiologenRisiko bei Diagnostik & Veranlassungs­leistungen
✓
Psychotherapeutengeringeres Regressrisiko

Deshalb schauen Versicherer im Einzelfall genau hin, ob die Verordnungsweise, Laborleistungen oder eine besondere Praxisstruktur das Risiko erhöhen, und stimmen die Beiträge darauf ab.

Unsere Empfehlung für Ärzte zur Regress­versicherung

  • Mindestens 100.000 € Deckungssumme
  • Für größere Praxen und MVZ 150.000–250.000 €

Für wen ist die Regress­versicherung geeignet?

✔ Niedergelassene Ärzte Hauptzielgruppe – da sie persönlich regresspflichtig sind.

✔ Gemeinschaftspraxen & BAG Alle Ärzte müssen versichert werden.

✔ Ärzte im Angestelltenverhältnis in MVZ oder Klinikambulanzen: Bei grober Fahrlässigkeit geben viele MVZ Regress­forderungen an sie weiter.

✔ Kranken­hausärzte (optional) Besonders wichtig bei dokumentationsintensiven Fächern.

Arzt-Typ Warum?

✔ Ja KV-Regresse können existenzbedrohend sein Gemeinschaftspraxen ✔ Ja, alle Ärzte gemeinsam gesetzlich & vertraglich MVZ‑Angestellte ✔ oft sinnvoll Arbeitgeber kann bei grober Fahrlässigkeit regressieren Kranken­hausärzte ✔ teilweise je nach Vertrag & Arbeitgeber-Regress Privatärzte ohne GKV-Bezug ✖ eher nein kein KV‑Wirtschaftlichkeitsregress

Was kostet eine Regress­versicherung für Ärzte?

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sichern sich mit der Regress­versicherung gegen finanzielle Forderungen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Weil sich solche Forderungen schnell auf fünf- bis sechsstellige Summen auswachsen können, gehört die Police im Gesundheitswesen zu den wichtigen zusätzlichen Bausteinen im Berufsschutz.

Eine feste Preisliste für die Regress­versicherung für Ärzte gibt es öffentlich nicht, denn die Versicherer errechnen jeden Beitrag einzeln. Er hängt ab von:

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Fachrichtung
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Fallzahlen und Verordnungsverhalten
✓
persönlichem Risikoprofil
✓
gewünschter Deckungssumme

Genaue Prämien nennen die Anbieter deshalb nur auf Nachfrage.

Allerdings lässt sich aus Branchenangaben folgendes ableiten:

Vor den Einzelheiten ein Angebot: Beschreiben Sie uns kurz Ihren Betrieb und seine Aufstellung, wir sagen Ihnen, was davon zählt.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin vereinbaren

Sie buchen online oder laden uns in den Betrieb ein.

2Ausgangslage klären

Wir sehen uns an, was der Betrieb heute leistet und was im Vertrag steht.

3Tarife prüfen

Wir untersuchen Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung und Betriebs­unter­brechung und achten auf Bedingungen statt auf den Preis.

4Ergebnis mit Begründung

Sie treffen die Entscheidung. Was gut ist, kann bleiben, auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Wir sind Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO und werden über eine Courtage vergütet, die im Beitrag steckt. Zusatzkosten für den Betrieb fallen nicht an.

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Regress­versicherung für Ärzte im Detail.

Was ein Regress ist — und warum er anders trifft als ein Haftpflichtfall

Kommt ein Patient zu Schaden, spricht man von einem Haftpflicht­schaden. Beim Regress dagegen nimmt niemand Schaden. Nach § 106 SGB V prüfen die Kassenärztliche Vereinigung oder die Krankenkassen, ob ein Vertragsarzt wirtschaftlich verordnet hat; dazu zählen Arzneimittel, Hilfsmittel, Sprechstunden­bedarf und Heilmittel wie Physiotherapie. Liegt das Verordnungsvolumen über dem der Vergleichs­gruppe und ist keine Praxisbesonderheit anerkannt, verlangt das Prüfgremium die Differenz zurück, und zwar vom Arzt persönlich.

Ungewöhnlich ist dreierlei: Die Forderung erreicht den Arzt erst Jahre später, sie kann ganze Quartale umfassen, und Anlass ist keine Fehlbehandlung im Einzelfall, sondern die Statistik. Praxen mit vielen älteren oder chronisch kranken Patienten trifft es eher als Praxen mit jungen Patienten, nicht wegen schlechterer Behandlung, sondern weil dort mehr verordnet wird. Die Berufs­haftpflicht greift hier nicht, weil der Schaden am Patienten fehlt.

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Betroffen sind Vertragsärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassungnicht die Privatpraxis.
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Geprüft werden Verordnungen, nicht die BehandlungArznei-, Heil-, Hilfsmittel, Sprechstunden­bedarf.
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Praxisbesonderheiten müssen der Arzt oder die Praxis darlegenmit Dokumentation aus dem geprüften Zeitraum.

Was die Regress­versicherung übernimmt

Die Regress­versicherung übernimmt die in der Wirtschaftlichkeits­prüfung festgesetzte Rückforderung bis zur vereinbarten Summe. Ebenso wichtig sind die Verfahrens­kosten: Stellungnahmen an das Prüfgremium, anwaltliche Vertretung sowie Widerspruch und eine Klage am Sozialgericht. In vielen Verfahren sinkt der Regress deutlich oder entfällt ganz, weil nachträglich Praxisbesonderheiten anerkannt werden. Das erfordert Fachwissen, Beratung und Zeit, die man sonst selbst bezahlen müsste.

Was kein Regress ist, bleibt außerhalb des Schutzes: vorsätzlich falsche Abrechnung, Honorarkürzung nach einer Plausibilitäts­prüfung sowie ein Haftpflicht­schaden am Patienten. Dafür sind die Berufs­haftpflicht und der Straf­rechts­schutz da. Auch hier gilt: Was bei Vertragsbeginn schon angekündigt oder bekannt war, lässt sich nicht mehr versichern.

Worauf es im Vertrag ankommt

Prüfungen gehen Jahre zurück, deshalb kommt es auf die zeitliche Deckung an. Im Vertrag muss stehen, ob die Verordnung, die Prüfung oder die Festsetzung als maßgeblicher Zeitpunkt gilt und bis wann nach dem Vertragsende eine Meldung noch möglich ist (Nachhaftung). Wechseln Sie die Versicherung oder geben Sie die Praxis ab, schließen Sie die Lücke zwischen dem alten und dem neuen Vertrag; sonst fällt ein Regress, der ein längst zurückliegendes Quartal betrifft, genau dort hinein.

Wie hoch die Versicherungs­summe sein sollte, hängt vom Verordnungsvolumen und von der Fachgruppe ab. Wer als Onkologe teure Arzneimittel verordnet, als Orthopäde viel Heilmittel oder als Hausarzt viele Chroniker versorgt, braucht andere Summen als Praxen, die wenig verordnen. Prüfen sollten Sie außerdem Selbstbehalt, die Mitversicherung angestellter Ärzte, eine Praxisgemeinschaft oder ein MVZ und ob Sprechstunden­bedarf eingeschlossen ist: An jeder dieser Klauseln kann hängen, ob im Ernstfall gezahlt wird.

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Zeitliche DeckungVerordnungs- oder Festsetzungsprinzip, Nachhaftung nach Vertragsende.
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Summe nach Fachgruppe und Verordnungsvolumenjährlich mit der Praxis wachsen lassen.
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Verfahrens­kosten ausdrücklich eingeschlossenStellungnahme, Widerspruch, Sozialgericht.

Die wichtigen Punkte kennen Sie nun. Der Bedarfs­check zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wie Ihr Betrieb dasteht.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Wann greift die Regress­versicherung — und wann nicht?

Sie greift, wenn die Kassenärztliche Vereinigung oder eine Krankenkasse Wirtschaftlichkeitsregresse oder Prüfungen wegen Verordnungen und Honorar geltend macht — die Rückforderung selbst, nicht nur die Anwaltskosten. Vorsätzliche Falschab­rechnung ist nie versichert; die Berufs­haftpflicht deckt Behandlungsfehler, nicht diese Regresse.

Lohnt sich das für eine kleine Praxis überhaupt?

Regresse treffen nicht nur große Praxen: Eine einzige Prüfung über vier Quartale kann fünfstellig werden, unabhängig von der Praxisgröße. Entscheidend ist Ihr Verordnungsvolumen — wer viele Heil- und Hilfsmittel oder teure Arzneimittel verordnet, trägt das höhere Prüfrisiko.

Müssen wir bestehende Verträge kündigen?

Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?

Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.

— UND JETZT?
Regress­versicherung für Ärzte: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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