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Einkommen absichern · Westfalen

Berufs­unfähig­keits­versicherung

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr größtes Vermögen: Sie verdienen im Laufe des Lebens schnell über eine Million Euro. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, springt keine ausreichende staatliche Leistung ein – die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente ist niedrig und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

Jeder 4.
Erwerbstätige wird im Arbeitsleben berufsunfähig
1.041 €
monatliche gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente im Durchschnitt (Zugang 2024, netto nach KV/PV)
39 %
der BU-Fälle gehen auf psychische und Nervenerkrankungen zurück
Was von 2.500 € netto im Monat bleibt
Heutiges Nettoeinkommen2.500 €
100 %
Beispielwert
Gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente1.041 €
42 %
Ø gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente, Zugang 2024 (Deutsche Renten­versicherung)
Private BU-Rente1.875 €
75 %
Beispiel: BU-Rente in Höhe von 75 % des Nettoeinkommens (übliche Empfehlung)
1.459 € im Monat fehlen ohne private Absicherung — die BU-Rente schließt den größten Teil dieser Lücke.

Beispiel­rechnung. Die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente setzt volle Erwerbs­minderung voraus (unter 3 Stunden täglich in irgendeinem Beruf); wer noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kann, erhält nur die halbe Rente.

Das Wichtigste in Kürze
  • Erste Wahl sollte dafür die private Berufsunfähigkeits­versicherung sein, um den Verlust des Einkommens finanziell auszugleichen.
  • Grundsätzlich gilt aber, dass besonders junge Staatsdiener eine zusätzliche Absicherung brauchen, etwa durch eine Berufs­unfähig­keits­versicherung.
  • Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung kann insbesondere für junge Beamte sinnvoll sein.

Was die Berufs­unfähig­keits­versicherung wirklich abdeckt.

✓
Monatliche BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig werden
✓
Absicherung des zuletzt ausgeübten Berufs (ohne abstrakte Verweisung bei guten Tarifen)
✓
Meist auch bei Krankheit, Unfall und psychischen Erkrankungen
✓
Optionale Nach­versicherung ohne erneute Gesundheits­prüfung bei Lebensereignissen

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

WORAN MENSCHEN BERUFSUNFÄHIG WERDEN
Psyche und Nerven39,0 %
Skelett und Bewegung17,9 %
Krebs17,0 %
Unfälle7,0 %
Herz und Gefäße6,2 %

Quelle: Morgen & Morgen, Marktblick Berufs­unfähig­keit 2025. Anteile der Leistungsfälle.

Worauf es bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung in Westfalen ankommt.

Die häufigsten Ursachen für Berufs­unfähig­keit sind Erkrankungen von Psyche und Bewegungsapparat – sie treffen Bürojobs genauso wie körperliche Berufe. Je früher und gesünder Sie abschließen, desto günstiger und einfacher.
SO LÄUFT DER LEISTUNGSFALL
1Diagnose und Prognose

Ein Arzt stellt fest: voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 % oder mehr berufsunfähig.

2Antrag beim Versicherer

Formular, Arztberichte, Tätigkeitsbeschreibung — wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor.

3Prüfung

Der Versicherer prüft Ihren konkreten Beruf. Gute Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung.

4Rente

Die vereinbarte Monatsrente wird gezahlt, rückwirkend ab Beginn der Berufs­unfähig­keit — solange sie besteht, bis zum Endalter.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Vereinfachter Ablauf nach den üblichen Bedingungswerken; Fristen und Nachweise stehen im jeweiligen Vertrag.

— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Mittelstand, Handwerk und Landwirtschaft ist Arbeits­kraft in Ostwestfalen oft wörtlich zu nehmen. Wer körperlich arbeitet, zahlt mehr Beitrag und braucht saubere Bedingungen; wer im Büro sitzt, unterschätzt das Risiko. Beides klären wir vor dem Antrag — inklusive anonymer Voranfrage bei Vorerkrankungen.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis in Westfalen
Berufs­unfähig­keits­versicherung / Arbeitsun­fähigkeits­versicherung

Coesfeld, Unna, Hagen, Höxter, ...

Für alle, deren Existenz­grundlage ihre Arbeits­kraft ist.

Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind die meisten von Ihnen darauf angewiesen, dass Sie mit Ihrer Arbeit regelmäßig Geld verdienen, um die Ausgaben für Ihren Lebensunterhalt auf Dauer bestreiten zu können. Deshalb wird es eng für Sie und Ihre Familie, wenn etwa ein kaputter Rücken oder eine psychische Erkrankung die Arbeit unmöglich machen.

Umso wichtiger ist es, sich für diesen Ernstfall vorzubereiten. Erste Wahl sollte dafür die private Berufsunfähigkeits­versicherung sein, um den Verlust des Einkommens finanziell auszugleichen.

Die private Berufun­fähigkeits­versicherung

Mit einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung können Sie sich für diesen finanziellen Ernstfall wappnen. Bei vielen Tarifen hat sie auch den Vorteil, dass anders als bei der gesetzlichen Erwerbs­minderungs­rente entscheidend ist, ob die Arbeit im eigenen Beruf (und nicht in irgendeinem) noch möglich ist. Stellt sich heraus, dass der Versicherte nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in einem entsprechenden Beruf tätig sein kann , kann er von seinem Versicherer die vereinbarte Rente bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er etwa aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen oder einer psychischen Erkrankung seine Berufstätigkeit aufgeben muss.

Warum die Berufs­unfähig­keits­versicherung somit wichtig ist

Die Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Die staatliche Erwerbs­minderungs­rente greift hingegen erst , wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich ausüben können – und zwar unabhängig davon , ob dieser Ihrer bisherigen Tätigkeit entspricht. Dabei wird theoretisch geprüft , ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben könnten – nicht , ob Sie tatsächlich eine entsprechende Stelle bekommen.

Hinzu kommt, dass die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente oft nicht ausreicht . Besonders in Städten, wo viele Menschen körperlich oder psychisch belastende Berufe ausüben, ist eine private Berufs­unfähig­keits­versicherung der beste Schutz vor finanziellen Einbußen.

Dienst­unfähig­keits­versicherung für Beamte

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung kann insbesondere für junge Beamte sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn sie die richtige Variante abschließen. Denn Staatsdiener werden offiziell nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Beamte, die wegen Dienst­unfähig­keit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt. Berufsanfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch darauf. Sie sollten deshalb mit einer Dienst­unfähig­keits­versicherung vorsorgen.

Als dienstunfähig gelten Beamte, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Was das heißt, legt Paragraf 44 Bundesbeamten­gesetz (BBG) fest. Demnach kann ein Beamter bereits dann wegen Dienst­unfähig­keit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Zusätzlich muss innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht bestehen, dass der Betroffene wieder voll dienstfähig wird.

Für Beamte der Länder und Kommunen können entsprechend dem Beamtenrecht der einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen gelten.

Beamte auf Lebenszeit können bei Dienst­unfähig­keit in den Ruhestand versetzt werden und erhalten dann ein Ruhegehalt. Im Gegensatz zum Pendant für „normale“ Arbeitnehmer – der Erwerbs­minderungs­rente – fällt diese Absicherung meist deutlich höher aus. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des letzten Gehalts.

Statt den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann der Dienstherr ihm aber auch eine andere Tätigkeit übertragen. Dafür muss der Beamte gegebenenfalls auch an Weiterbildungen teilnehmen. Eine Dienst­unfähig­keit führt also nicht automatisch dazu, dass der Betroffene in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.

Berufsanfänger sind schlechter abgesichert

Keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben in der Regel Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Das Gleiche gilt für Beamte auf Probe oder auf Widerruf. Sie werden normalerweise entlassen, falls sie dienstunfähig werden.

Die Betroffenen werden dann in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert. Doch auch dort haben sie erst nach fünf Jahren Versicherungszeit Anspruch auf Leistungen und müssten zudem die hohen Hürden für eine Erwerbs­minderungs­rente nehmen.

Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, etwa bei Dienstunfällen oder wenn die Ausübung des Berufs ursächlich für die Dienst­unfähig­keit war (§ 49 BBG). Grundsätzlich gilt aber, dass besonders junge Staatsdiener eine zusätzliche Absicherung brauchen, etwa durch eine Berufs­unfähig­keits­versicherung.

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— IM DETAIL

Berufs­unfähig­keits­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Berufs­unfähig­keits­versicherung: was der Vertrag absichert

Abgesichert wird das Einkommen, nicht die Gesundheit. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung leistet eine monatliche Rente, sobald Sie den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr ausfüllen können. Prüfmaßstab ist Ihre konkrete Tätigkeit, nicht die Frage, ob Sie überhaupt noch irgendetwas arbeiten könnten. Diesen Maßstab haben Sie allerdings nur, solange der Vertrag auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet.

Der Leistungsfall setzt in aller Regel dort ein, wo ein Arzt eine Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent bescheinigt, die voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Gezahlt wird von diesem Punkt an bis zum vereinbarten Endalter — oder bis Sie wieder arbeiten können.

Die Vertragspunkte, die über die Leistung entscheiden

Zwei Angebote können beim Beitrag fast gleich aussehen und im Ernstfall weit auseinanderliegen. Ausschlaggebend sind diese Regelungen:

✓
Kein Verweis auf andere BerufeOhne den Verzicht auf die abstrakte Verweisung darf der Versicherer Sie auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten.
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Ein Prognosezeitraum von sechs Monaten statt längerer Fristen.
✓
Leistung rückwirkend ab dem Eintritt der Berufs­unfähig­keit statt erst ab dem Meldetag.
✓
Nach­versicherungsgarantien, die ohne erneute Gesundheits­prüfung greifen: bei Heirat, Geburt, Gehaltssprung oder Immobilienkauf.
✓
Dynamik bei Beitrag und Rente, damit die Inflation die vereinbarte Rente nicht nach und nach aufzehrt.
✓
Für Selbst­ständigeeindeutig formulierte Regeln zur Umorganisation.

Drei Fehler, die im Leistungsfall teuer werden

Am häufigsten ist die Rente zu knapp bemessen. Wer nur einen Teil seines Einkommens absichert, steht auch mit laufender Rente vor einer Lücke. Als Orientierung: Die Rente soll den Lebensunterhalt tragen, nicht allein die Fixkosten.

Genauso teuer wird ein Endalter, das auf dem Papier spät steht, in der Praxis aber zu früh greift. Endet der Vertrag mit 60, fehlt ausgerechnet die Zeitspanne, in der Berufs­unfähig­keit am wahrscheinlichsten wird.

Der dritte Punkt sind die Gesundheits­fragen. Sie gehören vollständig und korrekt beantwortet. Wer hier etwas verschweigt, riskiert, dass der Versicherer die Zahlung im Leistungsfall verweigert — auch Jahre später noch.

GESETZLICH ODER PRIVAT — DER UNTERSCHIED
Private Berufs­unfähig­keits­versicherung
  • Versichert Ihren konkreten Berufmaßgeblich ist, ob Sie Ihre Tätigkeit noch ausüben können.
  • Leistet ab 50 % Berufs­unfähig­keitfür voraussichtlich sechs Monate, im guten Vertrag ohne abstrakte Verweisung.
  • Rente in vereinbarter HöheSie legen fest, was im Ernstfall monatlich ankommt.
  • Läuft bis zum vereinbarten Endaltersinnvoll bis 67, nicht bis 60.

Kein Entweder-oder: Die gesetzliche Absicherung bleibt — die private BU schließt die Lücke darüber. Wie groß sie bei Ihnen ist, rechnen wir gemeinsam aus.

Was den Beitrag treibt

Der Beitrag bemisst sich vor allem an Beruf, Alter, Gesundheitszu­stand, gewünschter Rentenhöhe und Laufzeit. Wer körperlich arbeitet, zahlt spürbar mehr als jemand am Schreibtisch, weil das Risiko höher liegt — in Westfalen betrifft das viele Beschäftigte in Handwerk und Produktion. Ein früher Abschluss senkt den Beitrag über die gesamte Laufzeit und erleichtert die Gesundheits­prüfung.

Eine Vorerkrankung führt nicht automatisch zur Ablehnung. Möglich sind ebenso der Ausschluss einzelner Erkrankungen oder ein Zuschlag auf den Beitrag. Vor dem Antrag klärt eine anonyme Risikovoran­frage, welcher Versicherer welche Bedingungen anbietet — ohne dass eine Ablehnung in zentralen Systemen vermerkt wird.

Die folgenden Abschnitte gehen ins Detail — zum Aufklappen antippen.

Bestehender Vertrag: behalten oder wechseln

Ein laufender BU-Vertrag ist fast immer mehr wert, als er auf den ersten Blick wirkt: geschlossen zu einem jüngeren Eintrittsalter und zu dem Gesundheitszu­stand von damals. Ein Wechsel bringt neue Gesundheits­fragen mit sich — und damit das Risiko, danach schlechter dazustehen.

Sinnvoll ist ein Wechsel oder eine Ergänzung daher meist nur in zwei Fällen: Die Rentenhöhe passt nicht mehr, oder der alte Vertrag enthält eine abstrakte Verweisung. Dann gilt die Reihenfolge, dass der neue Schutz zuerst policiert wird und der alte erst danach endet.

Multirente — die Alternative, wenn eine BU an Beruf oder Gesundheit scheitert

Für Landwirte, Handwerker und viele Selbst­ständige in Westfalen ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung oft teuer oder wegen Vorerkrankungen nur mit Ausschlüssen zu haben. Die Multirente (Multi-Risk-Versicherung) fragt nicht nach dem Beruf, sondern nach klar definierten Ereignissen: Verlust von Grund­fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gehen oder Autofahren, bestimmte schwere Krankheiten, Pflegebedürftigkeit oder Unfall-Invalidität. Tritt eines ein, zahlt sie eine monatliche Rente — mit meist einfacheren Gesundheits­fragen und niedrigerem Beitrag.

Die Einschränkung gehört dazu: Wer den Hof oder den Betrieb aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr führen kann, aber kein versichertes Ereignis erfüllt, geht leer aus. Die Multirente ist daher die zweite Wahl — sinnvoll, wenn die BU nicht möglich ist, oder als Ergänzung. Welche Lücke sie bei Ihnen schließt, klären wir vor dem Vergleich.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • Deutsche Renten­versicherungOffizielle Informationen zur Erwerbs­minderungs­rente — der gesetzlichen Absicherung, deren Lücke die BU schließt.
  • VerbraucherzentraleUnabhängige Hinweise zur Berufs­unfähig­keits­versicherung und zu Gesundheits­fragen im Antrag.

Häufige Fragen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Ab wann leistet eine BU-Versicherung?

In der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu wenigstens 50 % nicht mehr ausüben können. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je Tarif – wir prüfen sie mit Ihnen.

Was kostet eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Der Beitrag hängt vor allem von Beruf, Alter, Gesundheit und gewünschter Rentenhöhe ab. Pauschale Zahlen sind unseriös – deshalb rechnen wir Ihnen frei konkrete Angebote.

Ich habe eine Vorerkrankung – geht das überhaupt?

Oft ja. Bevor irgendwo ein Antrag steht, machen wir für Sie eine anonyme Risiko-Voranfrage bei mehreren Versicherern, damit Sie Ihre Chancen kennen, ohne dass ein Eintrag entsteht.

Reicht nicht die Absicherung über den Arbeitgeber?

Eine Absicherung über die betriebliche Alters­vorsorge ist ein guter Anfang, aber oft an den Job gebunden und niedriger als der eigene Bedarf. Wir schauen, ob eine ergänzende private BU sinnvoll ist.

BU zwischen Mittelstand, Handwerk und Landwirtschaft: Was ist anders?

Körperliche Berufe zahlen mehr und brauchen saubere Bedingungen — etwa klare Regeln zur Umorganisation bei Selbst­ständigen. Bei Vorerkrankungen klärt eine anonyme Voranfrage die Chancen, bevor ein Antrag gestellt wird.

Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?

Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.

Das gehört dazu.

— UND JETZT?
Berufs­unfähig­keits­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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