Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe, auch Kleingewerbe.
Westfalen ist Mittelstandsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familienbetriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.
- Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
- In Westfalen kommt oft der Nebenerwerb hinzu — landwirtschaftliche oder handwerkliche Arbeit neben dem Hauptbetrieb, die nie angemeldet wurde.
- Bei Subunternehmern gilt das nicht automatisch — deren Versicherungsschutz sollte vertraglich verlangt und nachgewiesen werden.
Betriebshaftpflichtversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Allgemeine Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Wie im privaten Bereich müssen auch Betriebe in voller Höhe für vom Inhaber oder Mitarbeitern verursachten Schäden aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab.
Schadensbeispiele für eine Betriebshaftpflichtversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden aus der betrieblichen Tätigkeitinklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- Mitarbeiter mitversichertwer für den Betrieb arbeitet, ist im Schutz eingeschlossen.
- Tätigkeits- und BearbeitungsschädenSchäden an Sachen, an denen gearbeitet wird, wenn eingeschlossen.
- Mietsachschäden an BetriebsräumenBüro, Werkstatt, Lager.
- Reine Vermögensschäden aus Beratung oder Planungnur mit Vermögensschadenhaftpflicht.
- Tätigkeiten außerhalb der Betriebsbeschreibungwas nicht drinsteht, ist nicht versichert.
- Schäden am eigenen Werkdie eigene Leistung ist Gewährleistung, keine Haftpflicht.
- Vorsatz und Verstöße gegen behördliche Auflagen.
Die Betriebsbeschreibung ist der wichtigste Satz im Vertrag — sie muss den Betrieb von heute beschreiben, nicht den der Gründung.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebshaftpflicht im Detail.
Der Kern der Deckung
Fügt Ihr Betrieb einem Dritten Schaden zu, tritt die Betriebshaftpflicht ein — bei verletzten Personen, bei beschädigten Sachen und bei Vermögensnachteilen, die daraus folgen. Sie zahlt aber nicht ungeprüft: Zuerst wird geklärt, ob die Forderung überhaupt besteht; unbegründete Ansprüche weist sie zurück. Diese Abwehr wiegt im Streit so schwer wie die Zahlung selbst.
Gegenstand des Schutzes ist die Tätigkeit, wie der Vertrag sie beschreibt. Daraus entsteht der häufigste Fehler: Ein Betrieb nimmt neue Leistungen auf, arbeitet mit anderen Werkstoffen oder verschiebt seinen Schwerpunkt, während die Betriebsbeschreibung den Stand von vor zehn Jahren festhält. In Westfalen kommt oft der Nebenerwerb hinzu — landwirtschaftliche oder handwerkliche Arbeit neben dem Hauptbetrieb, die nie angemeldet wurde.
Schäden an dem, woran gerade gearbeitet wird
Was Sie in der Hand haben, ist im Grundvertrag üblicherweise nicht mitversichert. Für Montage, Wartung und Handwerk ist das der entscheidende Punkt: Rutscht das Werkzeug ab oder nimmt die Fassade beim Einbau Schaden, leistet die Versicherung nur, wenn Tätigkeitsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind.
Dasselbe gilt für gemietete Räume und fremde Anlagen, an denen Sie arbeiten. Wer auf Baustellen oder in den Betrieben seiner Kunden tätig wird, sollte diese Bausteine gezielt vereinbaren.
Die Höhe der Deckung
Maßstab für die Deckungssumme ist der denkbar größte Schaden, nicht der durchschnittliche. Ein Personenschaden mit bleibenden Folgen kostet ein Vielfaches dessen, was üblicherweise reguliert wird, und sprengt die Mittel der meisten Betriebe.
Eine Selbstbeteiligung drückt den Beitrag und hält kleine Fälle aus der Schadenstatistik heraus. Sie sollte allerdings zur Liquidität passen, denn sie wird bei jedem einzelnen Schadenfall fällig, nicht einmal im Jahr.
Typische Schadenfälle
- Beim Ausräumen einer Wohnung beschädigt ein Mitarbeiter das Treppenhausgeländer des Vermieters.
- Ein Kunde stürzt über ein Kabel, das während der Arbeiten im Verkaufsraum lag.
- Beim Anschluss einer Maschine entsteht ein Kurzschluss, der die EDV des Kunden zerstört.
- Ein Mitarbeiter setzt beim Rangieren einen Zaun auf dem Kundengrundstück zurück.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die tatsächliche Tätigkeit steht so nicht im Vertrag — der Betrieb hat sein Leistungsangebot erweitert, ohne es zu melden.
- Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden sind nicht eingeschlossen, obwohl genau dort gearbeitet wurde.
- Die Deckungssumme stammt aus der Gründungszeit und passt nicht mehr zur Auftragsgröße.
- Der Schaden wurde zu spät gemeldet, nachdem der Betrieb ihn zunächst selbst regeln wollte.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- Gesetze im InternetDie gesetzlichen Haftungsgrundlagen (BGB) im amtlichen Volltext.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Reicht eine Betriebshaftpflicht allein aus?
Sie ist die Grundlage, aber selten die ganze Antwort. Sie deckt Schäden bei Dritten. Schäden am eigenen Betriebsvermögen, Ausfallzeiten und Schäden an Sachen, an denen gerade gearbeitet wird, brauchen jeweils eigene Bausteine.
Was passiert, wenn sich unsere Tätigkeit geändert hat?
Dann gehört das gemeldet. Versichert ist die im Vertrag beschriebene Tätigkeit — wer neue Leistungen anbietet oder mit anderen Materialien arbeitet, riskiert sonst, dass genau dieser Bereich ungedeckt bleibt.
Sind Mitarbeiter und Aushilfen mitversichert?
In der Regel ja, solange sie im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit handeln. Bei Subunternehmern gilt das nicht automatisch — deren Versicherungsschutz sollte vertraglich verlangt und nachgewiesen werden.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
