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Betriebliche Pflegeversicherung
Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeitenden und der Erhalt ihrer Arbeitskraft. Durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot und persönliche Services sowie finanzielle Unterstützung wird die Doppelbelastung spürbar reduziert.
In Familienbetrieben ist Mitarbeiterbindung selten ein Programm, sondern gelebte Praxis. Betriebliche Vorsorge macht daraus etwas Belastbares — und ist häufig das erste Angebot, mit dem ein Handwerksbetrieb gegen den Industriejob im Nachbarort bestehen kann.
- Sinnvoll ist eine Regelung, die den Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführbar macht — sonst bricht die Absicherung im ungünstigsten Augenblick ab.
- Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.
- Betriebliche Vorsorge macht daraus etwas Belastbares — und ist häufig das erste Angebot, mit dem ein Handwerksbetrieb gegen den Industriejob im Nachbarort bestehen kann.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - Betriebliche Pflegeversicherung
Unabhängige Beratung und Vergleich
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Herausforderung der Angehörigenpflege und erhalten Sie sich so ihre wertvolle Produktivität
Mit einer betrieblichen Pflegeversicherung schaffen Sie als Arbeitgeber eine optimale Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Berufstätigkeit für Ihre Mitarbeiter. Damit erhöht sich die Attraktivität für Sie als Arbeitgeber sowie die langjährige Bindung der Mitarbeiter und ihres Know-How's an Ihren Betrieb.
Warum eine betriebliche Pflegeversicherung sinnvoll ist?
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Pflegegeld für Mitarbeiterzusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Kollektivtarif ohne Gesundheitsprüfungfür die Belegschaft.
- Mitnahme beim Ausscheidenje nach Anbieter möglich.
- Steuerlich förderbarals Sachbezug oder Zusatzleistung.
- Die vollen Pflegekostenauch die betriebliche Lösung ist eine Teilkasko.
- Angehörigenur, wenn im Kollektiv vorgesehen.
- SofortleistungWartezeiten je Tarif.
- KleinstbetriebeMindestgröße für den Kollektivvertrag.
Das Thema, an das noch kaum ein Betrieb denkt — und das Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Eltern sofort verstehen.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebliche Pflegeversicherung im Detail.
Pflege kommt im Betrieb an
Immer mehr Beschäftigte versorgen Angehörige neben ihrer Arbeit. Die Folgen sind Fehlzeiten, gekürzte Arbeitszeiten und im äußersten Fall der Weggang erfahrener Leute. Für den Betrieb bedeutet das einen echten Verlust an Kompetenz.
Hier setzt eine betriebliche Pflegeversicherung an: Sie schafft im Pflegefall den finanziellen Spielraum für professionelle Hilfe und entlastet damit genau die Menschen, die sonst zwischen Beruf und Pflege zerrieben werden.
Wie solche Verträge aussehen
Verbreitet sind Gruppenverträge, bei denen die Gesundheitsprüfung vereinfacht ist oder ganz entfällt. Darin liegt der entscheidende Vorteil: Wer privat wegen Vorerkrankungen keinen Schutz mehr bekäme, ist über den Betrieb versicherbar.
Ausgezahlt wird meist ein Pflegetagegeld, über das frei verfügt werden kann. Sinnvoll ist eine Regelung, die den Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführbar macht — sonst bricht die Absicherung im ungünstigsten Augenblick ab.
Warum Betriebe das Thema aufgreifen
Pflegebedürftigkeit in der Familie trifft Beschäftigte meist mitten in der Berufslaufbahn. Der Betrieb spürt es als Fehlzeit, als reduzierte Arbeitszeit und im schlimmsten Fall als Verlust erfahrener Mitarbeitender — auf einem Arbeitsmarkt, der ohnehin angespannt ist.
Die betriebliche Pflegeversicherung ist eine der wenigen Leistungen, von der neben den Beschäftigten auch deren Eltern etwas haben. In Belegschaften mit mittlerem Altersdurchschnitt wirkt sie deshalb besonders stark.
Gestaltung und Grenzen
Verbreitet sind Kollektivverträge mit vereinfachter Prüfung der Gesundheit, ab einer bestimmten Teilnehmerzahl auch ganz ohne. Der Betrieb zahlt einen festen Beitrag je Kopf, die Leistung geht direkt an die Beschäftigten.
Zu klären bleiben die steuerliche Behandlung als geldwerter Vorteil, die Mitnahme beim Ausscheiden und die Frage, ob sich Angehörige einbeziehen lassen. Ohne Fortführung endet der Schutz genau dann, wenn er am dringendsten gebraucht wird.
Typische Schadenfälle
- Ein Mitarbeiter pflegt einen Elternteil und reduziert die Arbeitszeit.
- Eine Führungskraft fällt wegen der Pflegesituation teilweise aus.
- Beschäftigte fragen, ob Angehörige einbezogen werden können.
- Beim Ausscheiden soll der Schutz privat weiterlaufen.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Vertrag leistete erst ab einem hohen Pflegegrad.
- Angehörige waren nicht einbezogen, obwohl genau dort der Bedarf lag.
- Eine private Fortführung war nicht vorgesehen.
- Die Leistung war im Betrieb nicht bekannt und wurde deshalb nicht abgerufen.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Ab welchem Pflegegrad wird geleistet?
Das steht im Vertrag und unterscheidet sich erheblich. Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.
Können Angehörige einbezogen werden?
Bei manchen Anbietern ja, häufig zu Sonderkonditionen und ohne Gesundheitsprüfung. Weil der Pflegefall meist die Eltern betrifft, ist genau das der Punkt, der den Nutzen für die Belegschaft ausmacht.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
