Betriebliche Pflegeversicherung in Westfalen
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Betriebliche Pflege­versicherung

Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeitenden und der Erhalt ihrer Arbeits­kraft. Durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot und persönliche Services sowie finanzielle Unterstützung wird die Doppelbelastung spürbar reduziert.

— Was das in Westfalen bedeutet

In Familien­betrieben ist Mitarbeiterbindung selten ein Programm, sondern gelebte Praxis. Betriebliche Vorsorge macht daraus etwas Belastbares — und ist häufig das erste Angebot, mit dem ein Handwerks­betrieb gegen den Industriejob im Nachbarort bestehen kann.

Das Wichtigste in Kürze
  • Sinnvoll ist eine Regelung, die den Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführbar macht — sonst bricht die Absicherung im ungünstigsten Augenblick ab.
  • Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.
  • Betriebliche Vorsorge macht daraus etwas Belastbares — und ist häufig das erste Angebot, mit dem ein Handwerks­betrieb gegen den Industriejob im Nachbarort bestehen kann.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - Betriebliche Pflege­versicherung

Unabhängige Beratung und Vergleich

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Herausforderung der Angehörigenpflege und erhalten Sie sich so ihre wertvolle Produktivität

Mit einer betrieblichen Pflege­versicherung schaffen Sie als Arbeitgeber eine optimale Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Berufstätigkeit für Ihre Mitarbeiter. Damit erhöht sich die Attraktivität für Sie als Arbeitgeber sowie die langjährige Bindung der Mitarbeiter und ihres Know-How's an Ihren Betrieb.

Warum eine betriebliche Pflege­versicherung sinnvoll ist?
80% der Pflegebedürftigen (3,3 Mio.) werden durch Angehörige zu Hause versorgt.
Jeder 11.Beschäftigte übernimmt bereits neben seinem Beruf Verantwortung für eine pflegebedürftige Person.
45% der Befragten wenden zwischen 5 und 25 Stunden pro Woche für die Pflegetätigkeit auf.
71% der Befragten berichten von zeitlichen Vereinbarkeits­problemen zwischen Beruf, Familie und der Pflege von Angehörigen.
57% der Befragten die pflegebedürftige Angehörige pflegen, sind stark bis sehr stark körperlich belastet.Die gefühlsmäßige seelische Belastung lag bei 78%.
62% der Beschäftigten erhoffen sich eine finanzielle Unterstützung durch den eigenen Arbeitgeber.
61% der Erwerbstätigen würden ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen ambulant zu versorgen.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Pflegegeld für Mitarbeiterzusätzlich zur gesetzlichen Pflege­versicherung.
  • Kollektivtarif ohne Gesundheits­prüfungfür die Belegschaft.
  • Mitnahme beim Ausscheidenje nach Anbieter möglich.
  • Steuerlich förderbarals Sachbezug oder Zusatzleistung.

Das Thema, an das noch kaum ein Betrieb denkt — und das Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Eltern sofort verstehen.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Betriebliche Pflege­versicherung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Betriebliche Pflege­versicherung im Detail.

Pflege kommt im Betrieb an

Immer mehr Beschäftigte versorgen Angehörige neben ihrer Arbeit. Die Folgen sind Fehlzeiten, gekürzte Arbeitszeiten und im äußersten Fall der Weggang erfahrener Leute. Für den Betrieb bedeutet das einen echten Verlust an Kompetenz.

Hier setzt eine betriebliche Pflege­versicherung an: Sie schafft im Pflegefall den finanziellen Spielraum für professionelle Hilfe und entlastet damit genau die Menschen, die sonst zwischen Beruf und Pflege zerrieben werden.

Wie solche Verträge aussehen

Verbreitet sind Gruppenverträge, bei denen die Gesundheits­prüfung vereinfacht ist oder ganz entfällt. Darin liegt der entscheidende Vorteil: Wer privat wegen Vorerkrankungen keinen Schutz mehr bekäme, ist über den Betrieb versicherbar.

Ausgezahlt wird meist ein Pflegetagegeld, über das frei verfügt werden kann. Sinnvoll ist eine Regelung, die den Schutz beim Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortführbar macht — sonst bricht die Absicherung im ungünstigsten Augenblick ab.

Warum Betriebe das Thema aufgreifen

Pflegebedürftigkeit in der Familie trifft Beschäftigte meist mitten in der Berufslaufbahn. Der Betrieb spürt es als Fehlzeit, als reduzierte Arbeitszeit und im schlimmsten Fall als Verlust erfahrener Mitarbeitender — auf einem Arbeitsmarkt, der ohnehin angespannt ist.

Die betriebliche Pflege­versicherung ist eine der wenigen Leistungen, von der neben den Beschäftigten auch deren Eltern etwas haben. In Belegschaften mit mittlerem Altersdurchschnitt wirkt sie deshalb besonders stark.

Gestaltung und Grenzen

Verbreitet sind Kollektivverträge mit vereinfachter Prüfung der Gesundheit, ab einer bestimmten Teilnehmerzahl auch ganz ohne. Der Betrieb zahlt einen festen Beitrag je Kopf, die Leistung geht direkt an die Beschäftigten.

Zu klären bleiben die steuerliche Behandlung als geldwerter Vorteil, die Mitnahme beim Ausscheiden und die Frage, ob sich Angehörige einbeziehen lassen. Ohne Fortführung endet der Schutz genau dann, wenn er am dringendsten gebraucht wird.

Typische Schadenfälle

  • Ein Mitarbeiter pflegt einen Elternteil und reduziert die Arbeitszeit.
  • Eine Führungskraft fällt wegen der Pflegesituation teilweise aus.
  • Beschäftigte fragen, ob Angehörige einbezogen werden können.
  • Beim Ausscheiden soll der Schutz privat weiterlaufen.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Vertrag leistete erst ab einem hohen Pflegegrad.
  • Angehörige waren nicht einbezogen, obwohl genau dort der Bedarf lag.
  • Eine private Fortführung war nicht vorgesehen.
  • Die Leistung war im Betrieb nicht bekannt und wurde deshalb nicht abgerufen.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Betriebliche Pflege­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Ab welchem Pflegegrad wird geleistet?

Das steht im Vertrag und unterscheidet sich erheblich. Sinnvoll sind Tarife, die bereits ab Pflegegrad zwei zahlen — Verträge, die erst ab Grad drei oder vier leisten, greifen in den häufigsten Fällen nicht.

Können Angehörige einbezogen werden?

Bei manchen Anbietern ja, häufig zu Sonderkonditionen und ohne Gesundheits­prüfung. Weil der Pflegefall meist die Eltern betrifft, ist genau das der Punkt, der den Nutzen für die Belegschaft ausmacht.

Müssen wir bestehende Verträge kündigen?

Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?

Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.

— UND JETZT?
Betriebliche Pflege­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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