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Landwirtschaftliche Betriebe
Ein Hof ist viele Betriebe auf einmal: Gebäude, Tiere, Maschinen, Ernte, oft Photovoltaik und Direktvermarktung. Jeder Bereich trägt ein eigenes Risiko — und ein Vertrag von vor zwanzig Jahren kennt die Hälfte davon nicht.
Westfalen ist Mittelstandsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familienbetriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
- Maschinengemeinschaften und Maschinenringe regeln das meist im Vertrag — er sollte mit den Policen zusammenpassen.
- Ein Hof ist viele Betriebe auf einmal: Gebäude, Tiere, Maschinen, Ernte, oft Photovoltaik und Direktvermarktung.
- Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Landwirtschaftliche Betriebe im Detail.
Ein Hof ist viele Betriebe auf einmal
Ein landwirtschaftlicher Betrieb vereint, was anderswo auf mehrere Firmen verteilt wäre: Gebäude und Ställe, Tiere, Maschinen im Wert eines Fuhrparks, Flächen mit stehender Ernte, Lagerbestände, oft eine Photovoltaikanlage auf dem Stalldach und immer häufiger einen Hofladen oder eine Ferienwohnung. Jeder dieser Bereiche hat sein eigenes Risiko — und die Verträge, die ein Hof vor zwanzig Jahren abgeschlossen hat, kennen viele davon nicht.
Der Kern bleibt die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht. Sie deckt die Haftung aus dem Betrieb: den Schaden durch ausgebrochene Tiere auf der Straße, den Traktor auf dem Feldweg, das Gülle-Leck im Bach, den Kunden, der im Hofladen stürzt. Entscheidend ist, dass alle Tätigkeiten des Hofes im Vertrag stehen — Direktvermarktung, Lohnarbeit für Nachbarn, Biogas, Ferien auf dem Bauernhof sind eigene Risiken, die nicht automatisch mitlaufen.
Gebäude, Stall und Ernte: Feuer und Wetter
Stroh, Heu, Holz und Technik unter einem Dach — landwirtschaftliche Gebäude brennen schnell und teuer. Die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung deckt Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser; entscheidend ist der richtige Wert: Ein Stall nach heutigem Baustandard mit Lüftung, Melktechnik und Güllelager kostet ein Vielfaches des alten Versicherungswerts. Wer unterversichert ist, bekommt im Schadenfall nur anteilig ersetzt.
Was im Stall und auf dem Feld steht, gehört in die Inhaltsversicherung: Tiere, Vorräte, Erntegut, Maschinen. Die stehende Ernte selbst sichert die Hagel- oder Mehrgefahrenversicherung ab — Hagel, Sturm, Starkregen, Frost, je nach Tarif. In Westfalen mit seinen großen Acker- und Grünlandflächen im Münsterland und in Ostwestfalen ist das keine theoretische Frage: Ein Hagelzug an einem Nachmittag kann das Einkommen eines Jahres nehmen.
Photovoltaik auf dem Stalldach ist ein eigener Punkt: Die Anlage gehört als Gebäudebestandteil oder als eigene Anlage in den Vertrag, mit Ertragsausfall — und sie verändert das Brandrisiko des Gebäudes, was dem Versicherer gemeldet werden muss.
Maschinen: Traktor, Mähdrescher, Anhänger
Der Maschinenpark eines Hofes ist im Wert oft höher als die Gebäude. Zulassungspflichtige Fahrzeuge — Traktoren über 6 km/h, Anhänger, Transporter — brauchen die Kfz-Haftpflicht; für den Eigenschaden gibt es Teil- und Vollkasko, für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder Feldhäcksler die Maschinenversicherung. Sie deckt auch Bedienfehler, Bruch und den Steinschlag im Häckselwerk — Schäden, die keine Kasko kennt.
Werden Maschinen an Nachbarn verliehen oder im Lohn eingesetzt, verschiebt sich die Haftung: Wer fremde Flächen bearbeitet, arbeitet als Lohnunternehmer und braucht die passende Betriebsbeschreibung. Maschinengemeinschaften und Maschinenringe regeln das meist im Vertrag — er sollte mit den Policen zusammenpassen.
Die Menschen auf dem Hof
Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gesetzlich unfallversichert; Saisonkräfte und Angestellte ebenfalls. Was fehlt, ist die Absicherung der Arbeitskraft des Betriebsleiters selbst: Ein Rücken, der nicht mehr mitmacht, beendet die Bewirtschaftung genauso wie ein Brand. Berufsunfähigkeitsschutz und Krankentagegeld gehören deshalb zur Hofabsicherung.
Wer den Hof übergibt oder übernimmt, sollte die Verträge mit übergeben: Versicherungsnehmer, Tätigkeiten und Werte ändern sich mit der Generation — und ein Vertrag auf den Vater deckt die GbR der Kinder nicht automatisch.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
