Betriebsunterbrechung in Westfalen
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Betriebs­unter­brechung

Wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, springt die Betriebs­unter­brechungs­versicherung mit einer entsprechenden Entschädigung ein, die möglichst individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein sollte, da nur so ein echter Versicherungs­schutz existieren kann.

— Was das in Westfalen bedeutet

Westfalen ist Mittel­standsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familien­betriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
  • Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
  • Ein Betrieb kann auch ohne eigenen Schaden stillstehen — etwa weil der einzige Zulieferer ausfällt oder ein wichtiger Abnehmer nichts mehr abruft.
Im Schadenfall und beim Vertrag4 Abschnitte

Schadens­minderungs­kosten

Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadens­minderungs­kosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebs­unter­brechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbs­fähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungs­unternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.

Betriebs­unter­brechungs­versicherung in Kürze

Versicherbar sind u.a. Betriebs­unter­brechungen aufgrund Sturm, Leitungswasser, Feuer und Vandalismus sowie bei Ausfall des Inhabers
Der Versicherer übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder instand zu setzen
Sie können die Betriebs­unter­brechungs­versicherung einzeln abschließen oder in Ihre Geschäftsinhalts­versicherung integrieren.

Mittlere Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Diese Versicherung kann ohne Inhalts­versicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungs­summe festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungs­summe und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Über­versicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen.

Betriebs­schließungs­versicherung

Bei der mittleren und großen Betriebs­unter­brechungs­versicherung kann der Zusatzbaustein Betriebs­schließungs­versicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebs­schließungs­versicherung die wirtschaftliche Existenz retten.

Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden.

Leistung, Bedingungen und Alltag4 Abschnitte

Unabhängige Beratung und Vergleich

Wichtige Fragestellungen sind daher beispielsweise: Von welcher Art ist ihr Betrieb? Welche Risiken bestehen? Wie viel Umsatz geht bei einem Stillstand verloren? Wie lange soll die Versicherung im Schadensfall leisten? ...

Kleine Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Hier entspricht die Versicherungs­summe der Summe der Inhalts­versicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhalts­versicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebs­unter­brechungs­versicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhalts­versicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.

Erfahren Sie hier mehr zur Geschäftsinhalts­versicherung

Große Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Die große Betriebs­unter­brechungs­versicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhalts­versicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden.

Vorteile einer Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Finanziell abgesichert bei unerwartetem Stillstand des Betriebes
Entgangene Gewinne sowie laufende Fixkosten werden vom Versicherer übernommen
Versichert sind Betriebs­unter­brechungen aufgrund von z.B.Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Krankheit des Inhabers
Grundleistungen können gegen einen kleinen Aufpreis bereits in die Geschäftsinhalts­versicherung integriert werden

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Entgangener Gewinn und laufende KostenMiete, Gehälter, Leasing — nach einem versicherten Sachschaden.
  • Haftzeit nach Wahldie Monate, in denen der Betrieb still steht oder wieder anläuft.
  • MehrkostenAusweichräume, Ersatzmaschinen, Fremdvergabe, um den Betrieb am Laufen zu halten.
  • Rückwirkungs­schädenAusfall eines Zulieferers oder Kunden, wenn vereinbart.

Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Betriebs­unter­brechung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
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Betriebs­unter­brechung im Detail.

Der Stillstand kostet mehr als der Sachschaden

Brennt es oder läuft Wasser in die Halle, sind Gebäude und Einrichtung versichert. Nicht ersetzt ist der Umsatz, der während des Stillstands ausbleibt — während Miete, Löhne, Leasingraten und Kredite unverändert weiterlaufen. Für diese Lücke gibt es die Betriebs­unter­brechungs­versicherung.

Sie trägt die fortlaufenden Kosten und den Gewinn, der Ihnen entgeht, und zwar für die vereinbarte Haftzeit. An dieser Haftzeit hängt alles: Sie muss Wiederaufbau, behördliche Genehmigungen und die Rückkehr der Kundschaft abdecken.

Wie lang die Haftzeit sein muss

Zwölf Monate wirken reichlich bemessen und reichen doch häufig nicht. Wer eine Sondermaschine mit langer Lieferzeit betreibt, in einem denkmalgeschützten Gebäude sitzt oder auf Genehmigungen warten muss, braucht mehr Zeit. Bei saisonabhängigen Betrieben kommt hinzu, dass sich eine ausgefallene Saison nicht nachholen lässt.

Der zweite Punkt wird oft übersehen: Wer während des Stillstands zur Konkurrenz abgewandert ist, steht am Tag der Wiedereröffnung nicht wieder vor der Tür. Auch diese Anlaufzeit gehört in die Haftzeit.

Wenn andere ausfallen

Ein Betrieb kann auch ohne eigenen Schaden stillstehen — etwa weil der einzige Zulieferer ausfällt oder ein wichtiger Abnehmer nichts mehr abruft. Für solche Rückwirkungs­schäden braucht es einen gesonderten Einschluss.

Wer, wie viele Zulieferer im westfälischen Maschinenbau, von wenigen Lieferanten oder Kunden abhängt, sollte diesen Baustein prüfen. Er ist der Unterschied zwischen Betrieben, die eine Störung überstehen, und Betrieben, die daran zerbrechen.

Typische Schadenfälle

  • Nach einem Leitungswasser­schaden ist die Produktionshalle wochenlang nicht nutzbar.
  • Ein Brand im Nachbargebäude führt zur behördlichen Sperrung des eigenen Betriebs.
  • Nach einem Blitzeinschlag fällt die zentrale Steuerung aus; Ersatzteile haben Lieferzeit.
  • Ein Wasserrohrbruch im Lager macht die gesamte Ware unbrauchbar.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die Haftzeit ist zu kurz bemessen und endet, bevor der Betrieb wieder läuft.
  • Der versicherte Betriebsgewinn wurde auf Basis eines schwachen Jahres kalkuliert.
  • Rückwirkungs­schäden sind nicht eingeschlossen, obwohl der Ausfall beim Zulieferer entstand.
  • Die fortlaufenden Kosten wurden zu niedrig angesetzt, weil Personalkosten unvollständig erfasst waren.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Betriebs­unter­brechungs­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Wie lange sollte die Haftzeit sein?

So lange, wie der Betrieb realistisch braucht, um wieder auf dem alten Stand zu sein — inklusive Wiederaufbau, Lieferzeiten für Maschinen, Genehmigungen und der Zeit, bis Kundschaft zurückkommt. Zwölf Monate sind oft zu knapp gerechnet.

Was wird eigentlich ersetzt?

Die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Zinsen sowie der entgangene Betriebsgewinn. Nicht ersetzt werden Kosten, die während des Stillstands ohnehin wegfallen — etwa Material, das nicht verbraucht wird.

Müssen wir bestehende Verträge kündigen?

Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?

Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.

— UND JETZT?
Betriebs­unter­brechung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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