Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

Betriebsunterbrechung
Wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer entsprechenden Entschädigung ein, die möglichst individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein sollte, da nur so ein echter Versicherungsschutz existieren kann.
Westfalen ist Mittelstandsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familienbetriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.
- Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
- Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
- Ein Betrieb kann auch ohne eigenen Schaden stillstehen — etwa weil der einzige Zulieferer ausfällt oder ein wichtiger Abnehmer nichts mehr abruft.
Im Schadenfall und beim Vertrag4 Abschnitte
Schadensminderungskosten
Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadensminderungskosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebsunterbrechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
Betriebsunterbrechungsversicherung in Kürze
Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung kann ohne Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungssumme festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungssumme und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Überversicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen.
Betriebsschließungsversicherung
Bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung kann der Zusatzbaustein Betriebsschließungsversicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung die wirtschaftliche Existenz retten.
Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden.
Leistung, Bedingungen und Alltag4 Abschnitte
Unabhängige Beratung und Vergleich
Wichtige Fragestellungen sind daher beispielsweise: Von welcher Art ist ihr Betrieb? Welche Risiken bestehen? Wie viel Umsatz geht bei einem Stillstand verloren? Wie lange soll die Versicherung im Schadensfall leisten? ...
Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
Hier entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhaltsversicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhaltsversicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhaltsversicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.
Erfahren Sie hier mehr zur Geschäftsinhaltsversicherung
Große Betriebsunterbrechungsversicherung
Die große Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhaltsversicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden.
Vorteile einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Entgangener Gewinn und laufende KostenMiete, Gehälter, Leasing — nach einem versicherten Sachschaden.
- Haftzeit nach Wahldie Monate, in denen der Betrieb still steht oder wieder anläuft.
- MehrkostenAusweichräume, Ersatzmaschinen, Fremdvergabe, um den Betrieb am Laufen zu halten.
- RückwirkungsschädenAusfall eines Zulieferers oder Kunden, wenn vereinbart.
- Ausfall ohne SachschadenKrankheit des Inhabers ist Berufsunfähigkeit, kein BU-Vertrag.
- CyberangriffStillstand nach Verschlüsselung deckt die Cyberversicherung.
- Zu kurze Haftzeitzwölf Monate reichen nach einem Brand oft nicht bis zur Wiedereröffnung.
- Karenztagedie ersten Tage des Stillstands bleiben je nach Tarif unversichert.
Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebsunterbrechung im Detail.
Der Stillstand kostet mehr als der Sachschaden
Brennt es oder läuft Wasser in die Halle, sind Gebäude und Einrichtung versichert. Nicht ersetzt ist der Umsatz, der während des Stillstands ausbleibt — während Miete, Löhne, Leasingraten und Kredite unverändert weiterlaufen. Für diese Lücke gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sie trägt die fortlaufenden Kosten und den Gewinn, der Ihnen entgeht, und zwar für die vereinbarte Haftzeit. An dieser Haftzeit hängt alles: Sie muss Wiederaufbau, behördliche Genehmigungen und die Rückkehr der Kundschaft abdecken.
Wie lang die Haftzeit sein muss
Zwölf Monate wirken reichlich bemessen und reichen doch häufig nicht. Wer eine Sondermaschine mit langer Lieferzeit betreibt, in einem denkmalgeschützten Gebäude sitzt oder auf Genehmigungen warten muss, braucht mehr Zeit. Bei saisonabhängigen Betrieben kommt hinzu, dass sich eine ausgefallene Saison nicht nachholen lässt.
Der zweite Punkt wird oft übersehen: Wer während des Stillstands zur Konkurrenz abgewandert ist, steht am Tag der Wiedereröffnung nicht wieder vor der Tür. Auch diese Anlaufzeit gehört in die Haftzeit.
Wenn andere ausfallen
Ein Betrieb kann auch ohne eigenen Schaden stillstehen — etwa weil der einzige Zulieferer ausfällt oder ein wichtiger Abnehmer nichts mehr abruft. Für solche Rückwirkungsschäden braucht es einen gesonderten Einschluss.
Wer, wie viele Zulieferer im westfälischen Maschinenbau, von wenigen Lieferanten oder Kunden abhängt, sollte diesen Baustein prüfen. Er ist der Unterschied zwischen Betrieben, die eine Störung überstehen, und Betrieben, die daran zerbrechen.
Typische Schadenfälle
- Nach einem Leitungswasserschaden ist die Produktionshalle wochenlang nicht nutzbar.
- Ein Brand im Nachbargebäude führt zur behördlichen Sperrung des eigenen Betriebs.
- Nach einem Blitzeinschlag fällt die zentrale Steuerung aus; Ersatzteile haben Lieferzeit.
- Ein Wasserrohrbruch im Lager macht die gesamte Ware unbrauchbar.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die Haftzeit ist zu kurz bemessen und endet, bevor der Betrieb wieder läuft.
- Der versicherte Betriebsgewinn wurde auf Basis eines schwachen Jahres kalkuliert.
- Rückwirkungsschäden sind nicht eingeschlossen, obwohl der Ausfall beim Zulieferer entstand.
- Die fortlaufenden Kosten wurden zu niedrig angesetzt, weil Personalkosten unvollständig erfasst waren.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Wie lange sollte die Haftzeit sein?
So lange, wie der Betrieb realistisch braucht, um wieder auf dem alten Stand zu sein — inklusive Wiederaufbau, Lieferzeiten für Maschinen, Genehmigungen und der Zeit, bis Kundschaft zurückkommt. Zwölf Monate sind oft zu knapp gerechnet.
Was wird eigentlich ersetzt?
Die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Zinsen sowie der entgangene Betriebsgewinn. Nicht ersetzt werden Kosten, die während des Stillstands ohnehin wegfallen — etwa Material, das nicht verbraucht wird.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
