Bauunternehmen in Westfalen
Gewerbe & Selbst­ständige · Westfalen

Bauunternehmen

Betriebs­haft­pflicht, Bauleistung, Baugeräte, Flotte und Betriebs­unter­brechung für Bauunternehmen in Westfalen: Subunternehmer, Leitungsschäden und Verkehrs­sicherung geprüft.

— Was das in Westfalen bedeutet

Westfalen ist Mittel­standsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familien­betriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Betriebs­haft­pflicht, Bauleistung, Baugeräte, Flotte und Betriebs­unter­brechung für Bauunternehmen in Westfalen: Subunternehmer, Leitungsschäden und Verkehrs­sicherung geprüft.
  • Die Betriebs­unter­brechung ist im Bau anders als anderswo: Steht die Halle, laufen Baustellen oft weiter.
  • Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Bauunternehmen im Detail.

Fünf Jahre Gewährleistung am Bauwerk

Wer ein Bauwerk errichtet oder daran arbeitet, haftet für Mängel nach BGB fünf Jahre (§ 634a BGB), bei wirksam vereinbarter VOB/B vier Jahre (§ 13 VOB/B). Das ist die längste Gewährleistung im Handwerk — und sie deckt keine Versicherung: Der eigene Mangel am eigenen Werk ist Nachbesserung, kein Versicherungsfall. Versichert ist der Schaden, der aus dem Mangel an anderem entsteht: der Wasserschaden im Nachbarhaus, die abgesackte Zufahrt, der verletzte Passant an der ungesicherten Grube.

Deshalb steht bei einem Bauunternehmen die Betriebs­haft­pflicht an erster Stelle — mit ausreichender Summe für Personen- und Sachschäden, mit Bearbeitungs­schäden an fremden Sachen, mit Schäden an Erdleitungen und Kabeln und mit der Mitversicherung von Subunternehmern. Was im Standardtarif mit Sublimits versehen ist, ist auf der Baustelle regelmäßig der teuerste Fall.

Bearbeitungs- und Tätigkeits­schäden ohne enge SublimitsArbeiten an und mit fremden Sachen.
Erdkabel, Gas- und Wasserleitungeneigene Deckung für Leitungsschäden, oft mit Nachweispflicht der Leitungsauskunft.
Subunternehmer: der Auftraggeber nimmt Sie in Anspruch, nicht Ihren SubNachweis dessen Haftpflicht gehört in den Auftrag.

Bauleistung: Sturm, Vandalismus, Diebstahl auf der Baustelle

Die Bauleistungs­versicherung deckt Schäden am entstehenden Bauwerk während der Bauzeit — Sturm, Hochwasser, Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, Diebstahl eingebauter Teile. Oft schließt sie der Bauherr ab; tut er es nicht, trägt das Unternehmen das Risiko bis zur Abnahme. Wer sie im Angebot mitanbietet, verkauft Sicherheit und schützt sich selbst.

Baugeräte, Krane, Verdichter und Bagger gehören in die Baugeräte­versicherung: Sie deckt Bruch, Bedienfehler, Sturz und Diebstahl vom Lagerplatz — Dinge, die weder Kasko noch Betriebs­inhalt kennen. Wer mietet, sollte die Haftung für gemietete Geräte ausdrücklich einschließen.

Baustelle: Verkehrs­sicherung und Menschen

Die Verkehrs­sicherungspflicht auf der Baustelle liegt beim Unternehmen, das sie betreibt: Absperrung, Beleuchtung, Gerüst, gesicherte Gruben. Der Sturz eines Passanten ist der klassische Haftpflichtfall — und Unfälle der eigenen Leute der klassische Betriebsschaden: Die BG BAU deckt als gesetzliche Unfall­versicherung Arbeitsunfälle; die betriebliche Unfall­versicherung ergänzt sie rund um die Uhr und ist bei Facharbeitermangel ein Argument.

Wer Planungs­leistungen übernimmt — Statik, Bauleitung, Ausschreibung —, braucht zusätzlich die Vermögens­schaden­haftpflicht: Ein Planungsfehler ohne Sachschaden ist in der Betriebs­haft­pflicht nicht gedeckt.

Fuhrpark, Firmengebäude, Betriebs­unter­brechung

Transporter, Kipper und Anhänger laufen als Flotte mit Kasko und Schadenverlauf, der nicht bei jedem Baustellenrempler den ganzen Fuhrpark verteuert. Halle, Lager und Büro brauchen die Gebäude- und Inhalts­versicherung — Feuer im Holzlager, Einbruch ins Werkzeuglager, Sturm am Hallendach.

Die Betriebs­unter­brechung ist im Bau anders als anderswo: Steht die Halle, laufen Baustellen oft weiter. Entscheidend sind Maschinen­ausfall und Lager — deshalb Haftzeit und Versicherungs­summe am tatsächlichen Rohertrag bemessen, nicht am Umsatz.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Weitere Abschnitte im Detail

1 Abschnitte

Inhaber und Nachfolge

Ein Bauunternehmen hängt an Inhaber und Polier. Berufs­unfähig­keit und Krankentagegeld sichern die Person; eine Keyman-Deckung sichert den Betrieb gegen den Ausfall der Führung. Und wer in fünf Jahren übergeben will, sollte die Verträge heute so aufsetzen, dass der Nachfolger sie übernehmen kann — Versicherungs­nehmer, Tätigkeiten und Werte werden bei der Übergabe geprüft.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Bauunternehmen in Ihrer Stadt.

Was hier für die Region gilt, vertiefen die Seiten je Stadt: Betriebe, Zahlen und Besonderheiten vor Ort.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Müssen wir bestehende Verträge kündigen?

Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?

Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.

— UND JETZT?
Bauunternehmen: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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