Gastronomie in Westfalen
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Gewerbe & Selbst­ständige · Westfalen

Gastronomie

Betriebs­haft­pflicht, Inhalt, Ertragsausfall, Verderb und Glas für Gastronomie­betriebe in Westfalen: Obliegenheiten geprüft, Tarife unabhängig verglichen.

— Was das in Westfalen bedeutet

Westfalen ist Mittel­standsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familien­betriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Gastronomie — unabhängig eingeordnet.
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Gastronomie im Detail.

Warum Gastronomie anders versichert wird als Handel

Ein Ladenlokal verkauft, was es einkauft. Ein Gastronomie­betrieb verarbeitet unter Hitze, mit Fett, unter Zeitdruck, bei laufendem Publikumsverkehr — und haftet zusätzlich für das, was der Gast isst. Diese vier Punkte zusammen erklären fast jeden Schaden in der Branche: Feuer aus der Küche, Wasser aus der Technik, der gestürzte Gast und das verdorbene Kühlgut.

Die Betriebs­haft­pflicht ist auch hier der erste Vertrag, aber sie deckt nur Schäden bei Dritten. Was den Betrieb selbst trifft — Küche, Kühlung, Einrichtung, der Umsatz während der Schließzeit — steht in ganz anderen Verträgen, und genau dort sind die Lücken.

Feuer: die Küche ist die teuerste Stelle im Haus

Fettbrände in Fritteuse und Abzug sind die klassische Brandursache in der Gastronomie, und der Weg des Feuers ist immer derselbe: die Ablagerung im Abluftkanal trägt die Flamme durchs Gebäude. Deshalb steht in fast jedem Vertrag eine Obliegenheit zur regelmäßigen Reinigung der Abluftanlage — mit Nachweis.

Obliegenheit heißt: Wer sie verletzt, verliert im Schadenfall ganz oder teilweise den Schutz. Der Reinigungsnachweis ist damit kein Papierkram für die Ablage, sondern Teil der Deckung. Dasselbe gilt für die Wartung der Löschanlage über dem Herd und für die Nachtabschaltung von Geräten, wenn der Vertrag sie verlangt.

Reinigungsintervall der Abluft aus dem Vertrag ablesen und im Kalender führennicht aus dem Gedächtnis.
Nachweise der Reinigungsfirma sammeln, mit Datum und Umfang.
Prüfung der Löschanlage und der Elektrik fristgerecht.
Fettabscheider und Filter regelmäßig, auch außerhalb der Frist bei hoher Auslastung.

Wenn der Betrieb steht: Ertragsausfall

Der Sachschaden ist selten das Problem — die Wochen danach sind es. Nach einem Küchenbrand steht der Betrieb, während Miete, Gehälter und Leasingraten weiterlaufen. Die Betriebs­unter­brechungs­versicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten — aber nur für die vereinbarte Haftzeit.

Zwölf Monate Haftzeit klingen großzügig und sind in der Gastronomie oft knapp: Wiederaufbau einer Küche, Handwerkerlage, Genehmigungen und der Rückweg zum alten Umsatz brauchen zusammen leicht länger. Wer in einem gemieteten Objekt sitzt, sollte zusätzlich klären, was der Mietvertrag für die Zeit der Unbenutzbarkeit vorsieht.

Kühlung, Verderb und der Stromausfall

Ein volles Kühlhaus ist ein Warenlager mit Ablaufdatum. Fällt die Kühlung aus — Technikdefekt, Stromausfall, ein versehentlich gezogener Stecker —, ist der Schaden binnen Stunden da. Der Verderb von Kühlgut ist in der Inhalts­versicherung nicht automatisch enthalten; er ist ein eigener Baustein mit eigener Summe.

Verderb von Kühlgut ausdrücklich einschließen, Summe nach dem realen Warenwert im Vollbetrieb, nicht nach dem Jahresmittel.
Temperaturüberwachung mit Alarmviele Verträge setzen sie voraus.
Auch Stromausfall im vorgelagerten Netz mitversichern; ohne diesen Einschluss zahlt der Vertrag nur bei einem Defekt im Betrieb.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Was der Betrieb dafür tun muss

4 Abschnitte

Personal: die höchste Fluktuation aller Branchen

Kaum ein Gewerbe arbeitet mit so vielen Aushilfen, Saisonkräften und kurzfristig Beschäftigten wie die Gastronomie. Für die Absicherung ist das kein Nebenthema, weil an der Person zwei Dinge hängen: die Haftung des Betriebs für das, was sie tut, und die Obliegenheiten, die sie einhalten muss.

Aushilfen und kurzfristig Beschäftigte sind mitversichert, wenn sie für den Betrieb tätig werdenaber die Lohnsumme ist bei vielen Verträgen die Beitrags­grundlage und muss stimmen.
Wer nach zwei Tagen an der Fritteuse steht, kennt die Hausregeln nicht.Eine kurze, dokumentierte Einweisung ist im Schadenfall der Unterschied zwischen Fehler und Organisationsverschulden.
Die häufigsten Verletzungen sind Schnitt, Verbrühung und Sturz auf nassem Bodenalle drei passieren in den ersten Wochen überproportional oft.
Eine Gruppenunfall­versicherung deckt auch die Freizeit und ist in einer Branche, die um Personal konkurriert, zugleich ein Argument bei der Einstellung.

Der praktische Rat ist unspektakulär und wirkt: Die Einweisung neuer Kräfte auf einem Blatt festhalten, das sie unterschreiben. Es kostet zehn Minuten und ist das einzige Papier, das nach einem Unfall die Frage beantwortet, ob der Betrieb seine Organisationspflicht erfüllt hat.

Der Gast: Sturz, Garderobe, Lebensmittel

Personenschäden entstehen im Gastraum meist banal: die nasse Stelle am Eingang, die Stufe im Halbdunkel, der lose Teppichrand. Die Betriebs­haft­pflicht trägt das — vorausgesetzt, die Verkehrs­sicherungspflicht ist erfüllt und das lässt sich belegen.

Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens die Garderobe: Für abgegebene Sachen haftet der Betrieb strenger als für unbeaufsichtigt abgelegte, und ein Schild allein hebt die Haftung nicht auf. Zweitens die Lebensmittelhaftung: Wird ein Gast krank, geht es um Personenschaden und oft um die Frage der Rückverfolgbarkeit — der Nachweis von Kühlkette, Herkunft und HACCP-Dokumentation entscheidet.

Kasse, Reservierung, Zahlungsdaten

Moderne Gastronomie hängt an Software: Kassensystem, Reservierung, Lieferplattform, Kartenzahlung. Fällt das Kassensystem aus oder wird es verschlüsselt, steht der Betrieb genauso still wie nach einem Wasserschaden — nur ohne sichtbaren Schaden, den eine Sach­versicherung erkennen würde.

Eine Cyber­versicherung deckt in diesem Fall die Wiederherstellung, die Forensik, die Benachrichtigungspflichten und den Ertragsausfall aus dem IT-Ausfall. Reservierungsdaten sind personenbezogene Daten; ein Leck ist meldepflichtig, mit Frist.

Außer Haus: das zweite Geschäft, das die alte Police nicht kennt

Für viele Betriebe ist Abholung und Lieferung seit einigen Jahren ein fester Teil des Umsatzes. Versicherungstechnisch ist es etwas anderes als der Gastraum, und die Police stammt meist noch aus der Zeit davor.

Drei Punkte ändern sich. Das Essen verlässt den Betrieb und wird unterwegs warm oder kalt gehalten — die Verantwortung für die Kühlkette endet nicht an der Tür. Es fahren Menschen für den Betrieb, oft mit eigenem Fahrzeug oder Fahrrad: Wer im Auftrag unterwegs ist und dabei einen Schaden verursacht, löst die Haftung des Betriebs aus, und wer dabei selbst zu Schaden kommt, ist ein Fall für die Absicherung der Mitarbeiter. Und die Bestellung läuft über eine Plattform oder ein eigenes System, also über Zahlungs- und Adressdaten.

Das Ergebnis ist selten eine neue Police, meist eine Ergänzung: die Tätigkeit Lieferung ausdrücklich im Vertrag, eine Dienstfahrten-Deckung für private Fahrzeuge und Fahrräder, und der Blick auf die Cyberdeckung, sobald der Betrieb Bestellungen selbst entgegennimmt.

Im Schadenfall und beim Vertrag

3 Abschnitte

Was wir uns bei einem Gastronomie­betrieb zuerst ansehen

Betriebs­beschreibung: Was steht im VertragRestaurant, Imbiss, Bar, Catering, Lieferdienst? Jede Erweiterung muss dort ankommen.
Obliegenheiten zu Abluft, Löschanlage und Elektrik samt Nachweisen.
Inhaltssumme gegen den heutigen Bestand; Küchen werden teurer, Summen bleiben stehen.
Betriebs­unter­brechungHaftzeit und Bemessung des Betriebsgewinns.
Verderb von Kühlgut, Glas, Elementar und Rückstauvier Bausteine, die einzeln fehlen können.
Außenfläche, Lieferdienst und Veranstaltungenalles, was neben dem Gastraum passiert.
Und den Inhaber selbstin kleinen Betrieben steht und fällt alles mit einer Person.

Draußen: Terrasse, Schirme und Heizgeräte

Die Außengastronomie bringt Risiken mit, die drinnen nicht vorkommen. Der große Sonnenschirm ist bei Sturm ein Geschoss, die Markise ein Bauteil mit Windlastgrenze, das Heizgerät eine offene Flamme im Publikums­bereich.

Schirme und Markisen: Windlastgrenze kennen und einhaltendie Sturm­schadenregulierung fragt danach.
Mobiliar bei Sturmwarnung sichern; die Anweisung ans Personal schriftlich festhalten.
Heizgeräte nach Herstellervorgabe aufstellen und warten.
Sondernutzungsfläche: Wer haftet für den GehwegbelagBetrieb oder Kommune? Das steht in der Sondernutzungs­erlaubnis.

Gepachtet, nicht gekauft: wem gehört eigentlich was

Die meisten Gastronomie­betriebe arbeiten in Räumen, die ihnen nicht gehören, mit einer Einrichtung, die ihnen oft ebenfalls nicht gehört. Theke, Kühlung, Küchenblock und Möblierung stehen im Pachtvertrag als Inventar des Verpächters oder der Brauerei. Genau das macht die Versicherungs­frage unübersichtlich — und im Schadenfall teuer.

Der typische Streit nach einem Küchenbrand hat drei Beteiligte: den Gebäudeversicherer des Eigentümers, den Inhaltsversicherer des Pächters und den Verpächter, dem ein Teil der zerstörten Einrichtung gehört. Wenn niemand vorher festgelegt hat, wer das Pachtinventar versichert, ist es am Ende häufig gar nicht versichert.

Der Pachtvertrag sagt in aller Regel, wer das Inventar zu versichern hatdieser Punkt gehört gelesen und in die Police übertragen, nicht angenommen.
Eigene Einbauten des Pächters sind ein eigener Posten.Wer eine Lüftung, eine Theke oder einen Gastraum auf eigene Kosten eingebaut hat, hat Werte geschaffen, die in keiner Gebäude­versicherung stehen.
Mietsachschäden am Gebäude selbstdie verrußte Wand, der beschädigte Estrich — sind ein eigener Einschluss in der Betriebs­haft­pflicht, nicht selbstverständlich enthalten.
Nach einem Umbau ändert sich die Versicherungs­summe. Wer für achtzigtausend Euro erneuert und die Summe stehen lässt, ist unterversichertund die Leistung wird anteilig gekürzt.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Zahlt die Versicherung, wenn das Gesundheitsamt den Betrieb schließt?

Nicht aus der normalen Betriebs­unter­brechung. Die setzt einen Sachschaden voraus — Feuer, Wasser, Sturm. Eine behördliche Schließung ohne Sachschaden fällt darunter nicht; dafür braucht es eine eigene Deckung, und deren Umfang ist seit 2020 in vielen Verträgen deutlich enger gefasst. Der Blick lohnt vor dem Abschluss.

Was passiert, wenn ein Gast sich am Essen vergiftet?

Das ist ein Fall für die Betriebs­haft­pflicht, und zwar für die Produkthaftung darin. Wichtig ist, dass die Tätigkeit im Vertrag zur Wirklichkeit passt: Wer neben dem Restaurant auch liefert, cateert oder einen Foodtruck fährt, muss das gemeldet haben — sonst deckt der Vertrag genau den Teil nicht ab, in dem der Schaden entstand.

Sind Kühlgut und verdorbene Ware mitversichert?

Nur mit dem Baustein Verderb. Fällt die Kühlung nach einem Stromausfall oder einem technischen Defekt aus, ersetzt die Inhalts­versicherung ohne diesen Einschluss nichts. Bei einem gut gefüllten Kühlhaus ist das der Schaden, der wehtut, lange bevor es brennt.

Müssen wir bestehende Verträge kündigen?

Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?

Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.

— UND JETZT?
Gastronomie: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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