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Firmenrechtsschutz
Die Firmenrechtsschutzversicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe.
Westfalen ist Mittelstandsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familienbetriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.
- Für die meisten Betriebe ist der Arbeitsrechtsschutz der wichtigste, gefolgt von Verkehr für betriebliche Fahrzeuge.
- Die Firmenrechtsschutzversicherung gehört zu den dringend empfohlen Versicherungen für Unternehmen und Gewerbe.
- Die Firmenrechtsschutzversicherung oder auch Gewerberechtsschutzversicherung kommt für Kosten juristischer Streitigkeiten auf und schafft Chancengleichheit vor Gericht.
Unabhängige Beratung und Vergleich
Firmenrechtsschutzversicherung in Kürze
Allgemeine Informationen zur Firmenrechtsschutzversicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung oder auch Gewerberechtsschutzversicherung kommt für Kosten juristischer Streitigkeiten auf und schafft Chancengleichheit vor Gericht. Dabei gilt der Versicherungsschutz neben dem Firmeninhaber für alle im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit. Je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang sichert der Firmenrechtsschutz eine Vielzahl an Streitigkeiten vor den verschiedensten Gerichten ab. Viele Versicherer bieten für ihre Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Hier werden Kosten erstattet, bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt.
Schadensbeispiele für eine Firmenrechtsschutzversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- ArbeitsrechtsschutzKündigungsschutzklagen und Streit mit Mitarbeitern.
- VertragsrechtsschutzStreit mit Lieferanten und Kunden, je nach Tarif eingeschränkt.
- Straf- und OrdnungswidrigkeitenrechtsschutzVerteidigung bei Fahrlässigkeitsvorwürfen.
- Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeugeinklusive Fahrer.
- Forderungseinzugoffene Rechnungen eintreiben ist meist nur ein Zusatzbaustein.
- Streit, der schon läuftWartezeiten von drei Monaten sind üblich.
- Gesellschafterstreitin den meisten Tarifen ausgeschlossen.
- Vorsätzliche Straftatenkeine Verteidigung bei nachgewiesenem Vorsatz.
Der Firmenrechtsschutz ist ein Baukasten — welche Module lohnen, hängt am Betrieb.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Firmenrechtsschutz im Detail.
Welche Bausteine es gibt
Zur Auswahl stehen üblicherweise Arbeitsrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrecht vor den Finanzgerichten, Verkehrsrecht für die betrieblichen Fahrzeuge sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Jeder dieser Bausteine lässt sich einzeln vereinbaren.
Am schwersten wiegt für die meisten Betriebe der Arbeitsrechtsschutz. Kündigungen, Abmahnungen, Streit um Zeugnisse oder Vergütung sind die häufigsten Anlässe, und sie treten unabhängig von der Größe des Betriebs auf.
Was nicht gedeckt ist
Eigene Forderungen gegen Kunden lassen sich ohne ausdrücklich eingeschlossenen Vertragsrechtsschutz nicht durchsetzen — und auch dann gelten Mindeststreitwerte. Streit um den Bau des eigenen Betriebsgebäudes ist, wie im privaten Bereich, praktisch immer ausgenommen.
Hinzu kommt die Wartezeit von in der Regel drei Monaten. Wer abschließt, weil sich eine Auseinandersetzung bereits abzeichnet, bekommt dafür keine Deckungszusage.
Wer im Vertrag steht
Vertragspartner ist das Unternehmen; mitversichert sind gewöhnlich die gesetzlichen Vertreter und die Beschäftigten, soweit sie beruflich handeln. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften — in Westfalen die verbreitete Form im Familienbetrieb — ist die Trennung von privatem und betrieblichem Bereich besonders sorgfältig zu ziehen.
Der Beitrag bemisst sich meist nach Branche, Umsatz und Zahl der Beschäftigten. Verändert sich eine dieser Größen deutlich, gehört das gemeldet; sonst kann der Versicherer im Schadenfall nachfordern oder die Leistung anpassen.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht
Der Arbeitsrechtsschutz auf Arbeitgeberseite deckt die Auseinandersetzung mit Beschäftigten ab — von der Kündigungsschutzklage über Abmahnungen bis zum Streit um Zeugnis und Vergütung. Anders als beim Rechtsschutz für Arbeitnehmer geht es dabei oft um erhebliche Streitwerte.
Zu prüfen ist, ob die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht mitversichert ist. Dort trägt jede Partei ihre Kosten selbst, gleichgültig wie das Verfahren ausgeht — genau darin liegt der Wert des Bausteins.
Typische Schadenfälle
- Eine Kündigung wird vor dem Arbeitsgericht angegriffen.
- Ein Mitarbeiter klagt auf Nachzahlung von Überstunden.
- Das Finanzamt beanstandet nach einer Prüfung die Behandlung von Leistungen.
- Nach einem Unfall mit dem Firmenwagen streiten die Beteiligten über die Schuldfrage.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der benötigte Baustein war nicht vereinbart — häufig fehlt der Vertragsrechtsschutz.
- Der Streit war bei Vertragsabschluss bereits absehbar, die Wartezeit noch nicht abgelaufen.
- Es ging um eine Baustreitigkeit am eigenen Betriebsgebäude, die praktisch immer ausgeschlossen ist.
- Der Anwalt wurde beauftragt, bevor die Deckungszusage vorlag.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Welche Bausteine brauchen wir wirklich?
Für die meisten Betriebe ist der Arbeitsrechtsschutz der wichtigste, gefolgt von Verkehr für betriebliche Fahrzeuge. Vertragsrechtsschutz ist sinnvoll, wenn Forderungen gegen Kunden häufiger streitig werden.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, für die meisten Bereiche drei Monate. Ein Streit, der bei Vertragsabschluss bereits absehbar war, ist nicht versicherbar — deshalb lohnt der Abschluss, bevor etwas ansteht.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
