Cyberversicherung in Westfalen
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Gewerbe & Selbst­ständige · Westfalen

Cyber­versicherung

Cyber­versicherungen gehören zu den empfohlen Versicherungen für Unternehmen, da die Gefahren der digitalen Welt inzwischen fast jedes Unternehmen betreffen.

— Was das in Westfalen bedeutet

Westfalen ist Mittel­standsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familien­betriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyber­versicherung unterschieden.
  • Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.
  • Cyber­versicherungen gehören zu den empfohlen Versicherungen für Unternehmen, da die Gefahren der digitalen Welt inzwischen fast jedes Unternehmen betreffen.
Was der Betrieb dafür tun muss3 Abschnitte

Zusammenarbeit IT-Dienstleister

Erfahren Sie hier wie wir mit Ihrem IT-Dienstleister zusammenarbeiten können. Oder sind Sie auf der Suche nach einem IT-Dienstleister, der Sie fit für die Cyber­versicherung macht und mit uns Hand-in-Hand arbeitet?

IT-Security

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Informationen zur Cyber­versicherung

Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäfts­prozessen sowie vermehrtem Homeoffice nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Hackerangriffe und Cyberkriminalität sind für viele Unternehmen leider bereits Alltag geworden. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfällig für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust. Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein.

Und, egal welche Größe Ihr Unternehmen hat:

Zu Ihrer Pflicht als Geschäftsführer gehört ein Risiko­management und Cyber-Angriffe sowie Datenschutz sind signifikante Risiken für alle Unternehmen. Dieses Risiko sollte mit einer Cyber-Versicherung ausgelagert werden. Kümmert sich ein Geschäftsführer um diese Art von Risiko nicht, begeht er schnell eine Pflicht­verletzung und haftet sogar unter Umständen privat gegenüber dem Unternehmen und den Gesellschaftern.

Damit einem die Risikolage und die mögliche Bedrohung bewusst werden kann helfen Fakten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt hierfür regelmäßige Lageberichte. Im folgenden Bild erhalten Sie eine Übersicht zur Lage ( klicken Sie hier, um beim BSI den gesamten Bericht einsehen ):

Informationen zur Cyber­versicherung

Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyber­versicherung unterschieden.

Benachrichtigungs-kosten

Die Cyber­versicherung übernimmt Kosten, die für die Benachrichtigung von Kunden nach Daten­schutz­verletzungen entstehen.

Betriebsunter-brechungskosten

Die Cyber­versicherung übernimmt Ihre fortlaufenden Kosten und entschädigt für Ihren entgangenen Gewinn

Wiederherstellungs-kosten & Mehrkosten durch IT-Ausfall

Die Cyber­versicherung übernimmt Ihre Wiederherstellungs­kosten der IT sowie eventuelle Mehrkosten die durch einen IT-Ausfall oder den Missbrauch einer Telefonanlage entstehen

IT-Forensik

Die Cyber-Versicherung übernimmt für Sie die Kosten der IT-Forensik nach einem Cyberangriff

Ansprüche des Kunden

...als Folge des Diebstahls von Kundendaten

Third-Party-Recovery

...z.B., wenn Kunden- oder Kreditkartendaten verloren gehen, können Banken das Neuausstellen der Kreditkarten geltend machen

Kreditüberwachung

Kosten für die Beobachtung, Beurteilung & Auswertung von Kreditrisiken

Leistung, Bedingungen und Alltag3 Abschnitte

Individueller Vergleich & unabhängige Beratung

Cyber­versicherung in Kürze

Schutz vor Cyberkriminalität
Deckt Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen
Schützt das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter und Eigenschäden

Informationen

Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Cyber­versicherung.

Schadenbeispiele

Bekommen Sie mit echten Schadenbeispielen eine Idee verschiedenen Bedrohungslagen für Unternehmen

Arten von Cyberangriffen

Erhalten Sie einen kurzen Überblick an möglichen Bedrohungen für Ihr Unternehmen durch die unterschiedlichen Arten von Cyberattacken.

Unsere besondere Leistung für Sie!

Aufgrund unserer hohen IT-Expertise können wir mit Ihrem IT-Dienstleister eng zusammenarbeiten, sodass Sie den Prozess hin zur Cyber-Versicherung nicht detailliert begleiten müssen - Wir sprechen mit Ihnen über die Ergebnisse, sodass Sie keinen Aufwand haben.

Sollten Sie das wünschen, können wir Ihnen auch mit unserem kooperierenden IT-Dienstleister in Sachen IT-Sicherheit und IT-Audit einen bewährten Partner an Ihre Seite stellen.

Zusätzlich können wir bei Ihnen Phishing- und Web-Security-Tests kostenfrei selbst durchführen.

Sie möchten Ihre Cyber­versicherung selber bei uns unabhängig vergleichen?

Gerne! Nutzen Sie ganz einfach unseren Vergleich für die Cyber­versicherung!

Bei Fragen sind wir natürlich weiterhin gerne für Sie persönlich da.

IT-Sicherheit-Tests melden und mit uns den Weg hin zu Ihrer Cyber-Versicherung gehen!

02388 - 800 97 92 Oder: team@westfalen-versicherungs­makler.de

Awareness-Schulungen

Awareness ist eine der Säulen der IT-Sicherheit und meint die Aufmerksamkeit der Benutzer vor möglichen Fallen mit denen man Angreifern die Türen ins eigene Netzwerk ermöglicht. Die Versicherungen bieten daher oft inkludiert in Ihren Tarifen standardisierte Schulungen an. Darüber hinaus kann mit Ihrem oder unserem IT-Dienstleister eine individuelle IT-Sicherheits-Schulung für Ihre Mitarbeiter vereinbart werden.

Phishing-Test / Web-Security-Check / Pentest

Test ihrer IT-Sicherheit im Rahmen des Abschlusses einer Cyber­versicherung und regelmäßigen IT-Audits werden je nach Versicherung ebenfalls angeboten.

Soforthilfe

Im Falle eines Angriffs stellen die Versicherungen Notfall-Hotlines 24/7 zur Verfügung.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Eigenschäden nach AngriffDatenwiederherstellung, IT-Forensik, Systemreinigung.
  • Betriebs­unter­brechung durch Cybervorfallder Stillstand nach Verschlüsselung.
  • DrittschädenAnsprüche von Kunden nach Datenverlust oder Daten­schutzverstoß.
  • KrisenhilfeRechtsberatung, Kommunikation, Meldung an Behörden binnen 72 Stunden.

Cyberversicherer stellen Obliegenheiten — wir prüfen, ob der Betrieb sie im Alltag erfüllt.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Cyber­versicherung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Cyber­versicherung im Detail.

202,4 Mrd. €
GESCHÄTZTER SCHADEN
So hoch beziffert das BKA den jährlichen Schaden für die deutsche Wirtschaft durch Cybercrime.
1.041
RANSOMWARE-ANGRIFFE
So viele wurden in einem Jahr angezeigt — zehn Prozent mehr als im Vorjahr.
2 von 3
AUS DEM AUSLAND
207.888 der Taten kamen aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten. Wiederholung ist wahrscheinlicher als Aufklärung.

BKA, Bundeslagebild Cybercrime, Zahlen für 2025, abgerufen 10.09.2026.

Wie sich ein Cyberschaden im Betrieb anfühlt

Der Regelfall ist nicht der spektakuläre Datendiebstahl, sondern ein verschlüsseltes System nach dem Klick auf einen Anhang: nichts geht mehr, Aufträge sind nicht erreichbar, die Buchhaltung liegt still. Zur Wiederherstellung kommen Kosten für Forensik, Krisenkommunikation und häufig Meldepflichten aus dem Daten­schutz­recht.

Eine Cyber­versicherung setzt üblicherweise an drei Stellen an: bei den eigenen Kosten der Wiederherstellung, bei der Haftung gegenüber Dritten, deren Daten betroffen sind, und bei den Diensten im Ernstfall — IT-Forensik, Rechtsberatung, Unterstützung in der Kommunikation.

Was der Versicherer voraussetzt

Ohne Mitwirkung des Betriebs gibt es diesen Schutz nicht. Verlangt werden regelmäßige Daten­sicherungen, gepflegte Systeme, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und eine Anmeldung mit mehreren Faktoren, wo von außen zugegriffen wird.

Hält der Betrieb diese Obliegenheiten nicht ein, darf der Versicherer die Leistung kürzen. Der Antrag taugt deshalb als Bestands­aufnahme: Er legt offen, wo die eigene IT tatsächlich steht.

Die Grenzen des Schutzes

Außen vor bleiben in der Regel Schäden aus bekannten, aber offen gelassenen Sicherheits­lücken, Vorsatz eigener Mitarbeitender und technische Erneuerungen, die ohnehin angestanden hätten. Bußgelder sind nur insoweit versicherbar, wie die Rechtsordnung es zulässt.

Und die Police ersetzt keine IT-Sicherheit. Sie fängt auf, was trotz vernünftiger Vorkehrungen geschieht; für die Vorkehrungen selbst bleibt der Betrieb zuständig.

Typische Schadenfälle

  • Eine Mitarbeiterin öffnet einen Anhang; am nächsten Morgen sind alle Dateien verschlüsselt.
  • Über einen kompromittierten Fernzugang werden Kundendaten abgezogen.
  • Nach einer gefälschten Rechnungsmail überweist die Buchhaltung an ein fremdes Konto.
  • Ein Angriff legt das Warenwirtschaftssystem lahm; Aufträge sind tagelang nicht abrufbar.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die vereinbarten Mindestan­forderungen an Datensicherung oder Mehr-Faktor-Anmeldung waren nicht umgesetzt.
  • Bekannte Sicherheits­lücken wurden über Monate nicht geschlossen.
  • Der Vorfall wurde erst nach Tagen gemeldet, obwohl der Vertrag eine sofortige Meldung verlangt.
  • Der Schaden entstand durch Betrug ohne technischen Angriff — dafür braucht es einen eigenen Baustein.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • BSIIT-Grundschutz und aktuelle Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik — die Basis der Obliegenheiten im Cybervertrag.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Cyber­versicherung für Unternehmen — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Selbst rechnen

Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an cyberdirekt.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von cyberdirekt.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Was müssen wir technisch erfüllen, damit der Schutz greift?

Üblich sind regelmäßige Daten­sicherungen, aktuelle Systeme, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und Mehr-Faktor-Anmeldung bei Fernzugriffen. Diese Punkte stehen als Obliegenheiten im Vertrag und werden im Schadenfall geprüft.

Zahlt die Versicherung auch Lösegeld?

Manche Tarife sehen das vor, viele schließen es aus, und rechtlich ist es heikel. Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.

Wir sind klein — lohnt sich das überhaupt?

Gerade kleine Betriebe trifft ein Ausfall hart, weil es keine IT-Abteilung gibt, die den Vorfall auffängt. Entscheidend ist weniger die Größe als die Frage, wie lange Sie ohne Ihre Systeme arbeiten könnten.

Müssen wir bestehende Verträge kündigen?

Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.

Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?

Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.

— UND JETZT?
Cyber­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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