Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. die Berufshaftpflichtversicherung ist eine wichtige optionale Versicherung für bestimmte Berufsgruppen. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie beispielsweise bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren.
Westfalen ist Mittelstandsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familienbetriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. die Berufshaftpflichtversicherung ist eine wichtige optionale Versicherung für bestimmte Berufsgruppen.
- Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Die Vermögensschadenhaftpflicht & Berufshaftpflicht gehört für Selbstständige und Freiberufler zu den wichtigsten Absicherungen.
- Reine Vermögensschäden — etwa ein Ausfall beim Kunden durch einen Softwarefehler — sind nur über die Vermögensschadenhaftpflicht versichert.
Berufshaftpflichtversicherung & Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Allgemeine Informationen
Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Die Vermögensschadenhaftpflicht & Berufshaftpflicht gehört für Selbstständige und Freiberufler zu den wichtigsten Absicherungen. Kommt es beispielsweise aufgrund von Fehlberatung zu einem Vermögensschaden bei Kunden oder Mandanten werden diese durch die Versicherung reguliert. Zudem ist ein passiver Rechtsschutz inklusive, welcher unberechtigt gestellte Forderungen auch gerichtlich abwehrt. Für viele Berufszweige ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater) für andere hingegen wird sie dringend empfohlen (z.B. Unternehmensberater, Hausverwalter, Übersetzer oder IT-Dienstleister).
Schadensbeispiele für eine Vermögensschadenhaftpflicht
Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Reine Vermögensschäden aus Beratung, Planung, Vermittlungohne Personen- oder Sachschaden.
- Abwehr unberechtigter Ansprücheauch vor Gericht.
- Pflichtversicherung für bestimmte BerufeMakler, Architekten, Steuerberater, IT-Dienstleister je nach Auftrag.
- NachhaftungAnsprüche nach Vertragsende, wenn vereinbart.
- Personen- und SachschädenSache der Betriebshaftpflicht.
- Wissentliche Pflichtverletzungausgeschlossen.
- Vertragsstrafen und Garantiezusagennicht versicherbar.
- Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbilds.
Wer berät oder plant, haftet für Fehler ohne Kratzer — hier greift nur die Vermögensschadenhaftpflicht.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Vermögensschadenhaftpflicht im Detail.
Der Schaden ohne Sachschaden
Personen- und Sachschäden regelt die Betriebshaftpflicht. Wo aber beraten, geplant, programmiert oder verwaltet wird, entsteht ein anderer Typ von Schaden: der reine Vermögensschaden, bei dem niemand verletzt und nichts beschädigt wird.
Ein Softwarefehler, der den Betrieb des Kunden anhält, eine versäumte Frist, eine falsch aufgesetzte Berechnung — dafür ist die Vermögensschadenhaftpflicht da, und nichts anderes.
Was der Vertrag regeln muss
Es gilt das Verstoßprinzip: Versichert ist die Pflichtverletzung, die während der Vertragslaufzeit begangen wird, unabhängig davon, wann der Schaden auffällt. Rückwärtsversicherung und Nachhaftung sind deshalb zentral — Ansprüche kommen oft erst nach Jahren.
IT-Betriebe müssen zusätzlich zur Cyberversicherung abgrenzen: Die eine steht für Schäden ein, die Sie bei Kunden anrichten, die andere für Schäden im eigenen Haus. Wer beides braucht, stimmt beides ab, damit dazwischen keine Lücke bleibt.
Wo sie vorgeschrieben ist
Für einige Berufsgruppen schreibt der Gesetzgeber die Vermögensschadenhaftpflicht vor — für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure sowie für Versicherungsvermittler. Die Mindestdeckungssummen sind jeweils festgelegt.
Alle übrigen beratenden Berufe entscheiden frei, kommen praktisch aber nicht daran vorbei: Wer empfiehlt, Software schreibt oder Abläufe plant, kann Schäden auslösen, die kein Sachversicherer trägt.
Ein Fehler, viele Geschädigte
Ein einziger Fehler kann viele Kunden auf einmal treffen, etwa ein fehlerhaftes Update oder eine falsche Berechnungsvorlage. Solche Serienschäden gelten meist als ein Versicherungsfall. Das klingt für die Deckungssumme günstig, heißt aber: Sie steht nur ein einziges Mal bereit.
Neben der Höhe zählt darum die Maximierung je Jahr — wie oft also die Summe innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung steht. Üblich und sinnvoll ist die zweifache Maximierung.
Typische Schadenfälle
- Ein Softwarefehler legt den Betrieb des Kunden für mehrere Tage lahm.
- Eine übersehene Frist führt zu einem finanziellen Nachteil beim Mandanten.
- Eine fehlerhafte Berechnung wird erst nach Monaten bemerkt.
- Nach einem Beratungsfehler verlangt der Kunde entgangenen Gewinn ersetzt.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Schaden war ein reiner Vermögensschaden, gedeckt war nur die Betriebshaftpflicht.
- Der Verstoß lag vor Vertragsbeginn, eine Rückwärtsversicherung fehlte.
- Mehrere Kunden waren betroffen; die Deckungssumme stand nur einmal zur Verfügung.
- Die tatsächliche Tätigkeit war im Vertrag zu eng beschrieben.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Reicht unsere Betriebshaftpflicht nicht aus?
Nein, sie deckt Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden — etwa ein Ausfall beim Kunden durch einen Softwarefehler — sind nur über die Vermögensschadenhaftpflicht versichert.
Was ist, wenn der Fehler schon länger zurückliegt?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Ohne Rückwärtsversicherung sind Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn nicht gedeckt, auch wenn sie erst jetzt auffallen.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
