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Bauherren & Bauleistung
Alle, die ein neues Haus bauen, sollten für dieses Vorhaben unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, denn mit dem ersten Spatenstich haften sie für Schäden, die rund um das Bauprojekt entstehen. Wer eine bestehende Immobilie umbaut, sollte vorher in den Vertragsbedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung nachsehen, ob kleinere Bauvorhaben im Schutz inbegriffen sind. - Wir kümmern uns für Sie darum!
Westfälische Betriebe sind oft über Generationen gewachsen: Werkstatt am Hof, Produktion neben dem Wohnhaus, Handel im Familienbesitz. Damit verschwimmen betriebliche und private Risiken — und genau an dieser Grenze entstehen die Lücken, die im Schadenfall auffallen.
- Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt.
- Feuer am Rohbau ist in der Bauleistungsversicherung meist nicht enthalten.
- Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften.
Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Allgemeine Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden.
Schadenbeispiele für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Vor Fertigstellung einer Praxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in solchen Fällen bürgt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatzanspruch.
- "Eltern haften für ihr Kinder": Dieser Hinweis entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftbarkeit. Die Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet für die Schadensersatzansprüche.
Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige und unverbindliche Beratung.
Wir vergleichen für Sie individuell.
02388 - 800 97 92 Oder: team@westfalen-versicherungsmakler.de
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Die eigene Bauleistung bis zur Abnahmegegen unvorhergesehene Schäden, Sturm, Diebstahl eingebauter Teile.
- Bauherren und Auftragnehmerje nach Vertrag versichert.
- Ungewöhnliche WitterungStarkregen und Frost am Rohbau.
- Vandalismus auf der Baustelle.
- Diebstahl nicht eingebauter Materialiennur mit Einschluss.
- Mängel der eigenen ArbeitGewährleistung ist nicht versichert.
- Schäden nach Abnahmedann gilt die Gebäudeversicherung.
- Normale WitterungRegen im Herbst ist kein unvorhergesehenes Ereignis.
Auf der Baustelle trägt der Auftragnehmer das Risiko bis zur Abnahme — die Bauleistungsversicherung schließt genau diese Zeit.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Bauherren & Bauleistung im Detail.
Zwei Verträge, zwei Aufgaben
Die Bauleistungsversicherung sichert das entstehende Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit — Sturm, Vandalismus, Ungeschicklichkeit. Mit der Abnahme läuft sie aus.
Die Bauherrenhaftpflicht betrifft etwas anderes: Schäden, die Dritte auf der Baustelle oder durch sie erleiden. Für die Verkehrssicherung haften Sie als Bauherr auch dann, wenn Sie die Arbeiten vergeben haben; Stolperstellen, herabfallende Teile und Schäden auf dem Nachbargrundstück sind die typischen Fälle.
Zwei Punkte, die untergehen
Feuer am Rohbau ist in der Bauleistungsversicherung meist nicht enthalten. Dafür steht die Feuerrohbauversicherung, die häufig beitragsfrei in der späteren Gebäudeversicherung mitläuft — vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig beantragt.
Der zweite Punkt sind Eigenleistungen. Wer selbst mit anpackt, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert; die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und eine private Absicherung gehören dazu.
Wer abschließt und wer trägt
Abschließen kann sowohl der Bauherr als auch das ausführende Unternehmen. Üblich ist der Weg über den Bauherrn, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Firmen umlegt — das erspart den Streit darüber, wer welchen Schaden zu tragen hat.
Gedeckt sind unvorhergesehene Beschädigungen der Bauleistung: Sturm, Starkregen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit, Diebstahl fest eingebauter Teile. Mängel der Bauleistung selbst sind es nicht — dafür steht der ausführende Betrieb ein.
Anfang, Ende, Übergang
Der Schutz setzt mit dem Baubeginn ein und endet mit der Abnahme; danach übernimmt die Wohngebäude- oder Firmengebäudeversicherung. Genau an diesem Übergang reißen Lücken auf, wenn sich die Abnahme verzögert oder das Gebäude vorher schon genutzt wird.
Zieht sich der Bau, ist außerdem zu klären, wie Winterpausen und Baustillstand behandelt werden. Viele Verträge halten dafür eigene Regelungen oder Meldepflichten bereit.
Typische Schadenfälle
- Starkregen setzt den Rohbau unter Wasser.
- Baumaterial wird von der Baustelle gestohlen.
- Vandalismus beschädigt frisch verputzte Wände.
- Ein Sturm wirft das Gerüst um und beschädigt die Fassade.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Versicherungsschutz endete mit der Abnahme, der Schaden trat danach ein.
- Diebstahl war nur für fest eingebaute Teile gedeckt.
- Mängel der Bauleistung selbst sind nie versichert — dafür haftet der Betrieb.
- Der Baustillstand über den Winter war nicht gemeldet.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.
Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an innosystems.net. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.
Beim Öffnen wird der Rechner von innosystems.net (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?
Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt. Das vermeidet Streit darüber, wer für welchen Schaden aufkommt.
Sind Mängel der Bauleistung mitversichert?
Nein. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen von außen. Für Mängel der eigenen Leistung haftet der ausführende Betrieb — dafür gibt es keine Versicherung.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
