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Privathaftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür – mit dem gesamten Vermögen, unbegrenzt. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden. Die Privathaftpflicht ist deshalb einer der wichtigsten Grundschutz-Bausteine überhaupt – und schon für wenig Geld zu haben.
- Eltern kleiner Kinder sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt.
- Die Privathaftpflicht ist deshalb einer der wichtigsten Grundschutz-Bausteine überhaupt – und schon für wenig Geld zu haben.
- Um sich gegen derartige Schadenersatzforderungen zu wappnen, sollte in keinem Haushalt eine private Haftpflichtversicherung fehlen.
Was die Privathaftpflichtversicherung wirklich abdeckt.
Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.
- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
- Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
- MietsachschädenSchäden an gemieteter Wohnung und Einrichtung.
- Forderungsausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.
- Vorsatzwer absichtlich schädigt, ist nie versichert.
- Berufliche und gewerbliche Tätigkeitdafür gibt es eigene Deckungen.
- Kfz, größere Boote, Luftfahrzeugelaufen über eigene Pflichtversicherungen.
- Deliktunfähige Kinderunter 7 Jahren zahlt nur ein Tarif mit diesem Einschluss.
Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten — die Deckungssumme allein sagt wenig.
Worauf es bei der Privathaftpflichtversicherung in Westfalen ankommt.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Zwischen Hamm und Münster wohnen viele im eigenen Haus, oft seit Langem und oft mit Anbauten, Photovoltaik oder vermieteter Einliegerwohnung. Jede dieser Veränderungen kann den Schutz verschieben, ohne dass es jemand gemeldet hat.
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
Haftpflicht
Freie Beratung und Vergleich
Aus Schaden wird man klug, aber selten reich.
Eine unbedachte Bewegung, und schon ergießt sich Ihr Rotwein über das helle Sofa Ihres Gastgebers. Oder deutlich schlimmer: Auf dem Weg zum Sport übersehen Sie als Radfahrer eine Fußgängerin und verletzen sie schwer.
Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann zu einer finanziellen Belastungsprobe werden, denn wenn Sie Schäden bei anderen verursachen, haften Sie dafür. So gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Das heißt am Beispiel des Radfahrers: Stürzt die Fußgängerin so unglücklich, dass sie fortan einen Rollstuhl benötigt, muss er als Unfallverursacher für sämtliche Ausgaben aufkommen. Dazu gehören Schmerzensgeld und Behandlungskosten, die die Krankenkasse der Verletzten von ihm zurückverlangt. Bleibt die Passantin invalide und kann nicht mehr arbeiten, muss er auch für eine Rente aufkommen. Um sich gegen derartige Schadenersatzforderungen zu wappnen, sollte in keinem Haushalt eine private Haftpflichtversicherung fehlen.
Bei manchen Schäden hilft aber auch die Privathaftpflichtversicherung nicht weiter. Um Extraschutz müssen Sie sich beispielsweise kümmern, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder ein Hund zu Ihrem Haushalt gehört. Und natürlich brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung , wenn Sie ein Fahrzeug halten.
Privathaftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Privathaftpflichtversicherung nicht, doch sie ist unverzichtbar, um sich vor den wirklich schweren Fällen zu schützen, in denen zum Beispiel ein Mensch verletzt wird oder hoher Sachschaden entsteht. Doch auch kleinere Schäden, die weitaus häufiger vorkommen, können ohne Haftpflichtvertrag finanziell sehr unangenehm werden. Es gibt Sicherheit, zu wissen, dass der Haftpflichtversicherer einspringen würde, zum Beispiel wenn:
Die Opfer der Missgeschicke bekommen die Kosten für eine Reparatur ersetzt. Müssen neue Gegenstände angeschafft werden, erstattet der Versicherer allerdings nur den Zeitwert der beschädigten Güter. Das ist zum Beispiel bei der Hausratversicherung anders, denn diese erstattet im Schadensfall den Neuwert.
Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer jedoch ab: Er prüft zum Beispiel, ob Ihnen tatsächlich der alleinige Vorwurf zu machen wäre, wenn Sie im Zug ein fremdes Notebook vom Tisch reißen würden, oder ob Sie quasi gar nicht anders konnten, weil Ihr Nachbar den Rechner so platziert hatte, dass er bei kleinster Erschütterung vom Tisch fallen musste. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten dafür.
Das sollte der Vertrag bieten:
Sie sollten mit Ihrem Haftpflichtversicherer eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen - und Sachschäden vereinbaren. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungssumme damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls.
Auch abseits der Versicherungssumme lohnt es sich, einen Vertrag, den Sie vor über fünf Jahren abgeschlossen haben, an die heutige Zeit anzupassen. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher. Allerdings gilt hier wie bei vielen Versicherungen: Vergleichen Sie die Angebote. Denn die Tarife sind zum Teil ganz unterschiedlich gestaltet. Hierbei bieten wir hnen als Versicherungsmakler unsere Hilfe an.
Es gibt bestimmte Lebenssituationen, in denen die Haftpflichtversicherung unabhängig vom Tarif immer Schutz bietet, zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen und einen Schaden verursachen. Auch für Urlaubsreisen ins Ausland gilt der Schutz der deutschen Privathaftpflichtversicherung: Wer also etwa beim Skifahren in Österreich jemand anders zu Fall bringt und für dessen kaputte Ausrüstung und medizinische Versorgung aufkommen muss, kann sich an seinen deutschen Haftpflichtversicherer wenden.
Doch so eindeutig sind die Regelungen nicht in jeder Situation. Wir haben für unsere Untersuchungen der privaten Haftpflichtversicherung deshalb einen Grundschutz definiert – einen Leistungskatalog, den die Haftpflichttarife mindestens bieten sollten. Zum Grundschutz gehört zum Beispiel, dass Mietsachschäden bis mindestens 300 000 Euro abgesichert oder dass Schäden durch häusliche Abwässer mit bis zu 5 Millionen Euro versichert sind.
Erst seit einigen Jahren gehört auch zum Grundschutz, dass Schäden an fremden Computern, die etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren entstanden sind, bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro versichert sein sollten. Gerade wenn Sie einen sehr alten Vertrag haben, könnte diese Leistung dort nicht genannt sein. Zwar gilt in dem Fall: Leistungen, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, muss der Versicherer übernehmen. Es kann aber sein, dass er sich erst einmal weigert, einzuspringen. Wenn Sie es nicht auf eine lange Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, suchen Sie sich lieber einen neuen Tarif aus, der diese Leistung ausdrücklich beinhaltet.
Zusätzlich zu den Leistungen des Grundschutzes bieten die Versicherungsunternehmen in ihren Tarifen zahlreiche weitere Leistungen an – mal mehr, mal weniger. Viele Versicherer arbeiten mit unterschiedlichen Leistungspaketen zu unterschiedlichen Preisen. Je mehr darin enthalten ist, desto teurer wird es in der Regel.
Einige dieser Zusatzleistungen können je nach Lebenssituation besonders wertvoll sein, weil Sie so vermeiden, dass etwa der Nachbarschaftsfrieden oder eine Freundschaft aufs Spiel gesetzt werden, nur weil die Versicherung die Kosten für Schäden nicht übernimmt.
Deshalb kann es sich lohnen, einen Tarif abzuschließen, der etwas teurer ist, dafür aber vor besonderen Alltagsrisiken schützt, wie folgende Beispiele zeigen:
Deliktunfähige Kinder: Die Fünfjährige will ihren Puppenwagen unbedingt an einem Fahrrad vorbeischieben. Doch sie schafft es nicht und bleibt hängen. Das Rad fällt um und beschädigt das geparkte Auto der netten Nachbarin.
Das Problem: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig , im Straßenverkehr unter zehn Jahren. Das heißt, sie haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften in solchen Fällen nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist den Eltern kein Vorwurf zu machen, muss auch die Haftpflichtversicherung des fünfjährigen Mädchens beziehungsweise die seiner Familie nicht für den Schaden aufkommen. Die Nachbarin bleibt auf den Reparaturkosten sitzen, und den Eltern des Mädchens bleibt ein sehr ungutes Gefühl. Eltern kleiner Kinder sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt. Denn einige Versicherer zahlen trotzdem und übernehmen Schäden durch deliktunfähige Kinder – wenn auch nur bis zu einer begrenzten Höhe.
Gefälligkeitshandlungen :
Forderungsausfall:
Selbst eine Haftpflichtversicherung zu haben ist wichtig. Doch was, wenn zum Beispiel ein Inline-Skater Sie umfährt und zu Fall bringt, aber keinen Haftpflichtschutz hat und selbst zahlungsunfähig ist? Dann ist es hilfreich, wenn Ihr eigener Vertrag eine Forderungsausfalldeckung enthält: Unter Umständen springt Ihre Versicherung dann ein, vorausgesetzt, es handelt sich um einen größeren Schaden (über 2 500 Euro). Bevor Ihr Versicherer zahlt, müssen Sie aber alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Geld vom Schadenverursacher zu erhalten.
Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung. Was wirklich zählt.
Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.
Unbegrenzte Haftung trifft auf begrenztes Vermögen
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet der Höhe nach unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen — künftiges Einkommen eingeschlossen. Daraus erklärt sich die Gefahr der Personenschäden: Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Renten summieren sich rasch auf Beträge, die privat niemand aufbringen kann.
Der Vertrag hat zwei Aufgaben: berechtigte Forderungen begleichen, unberechtigte abwehren. Die zweite bleibt meist unbeachtet, wiegt im Streitfall aber ebenso schwer wie die Zahlung.
Die Bausteine, auf die es ankommt
Wen der Vertrag mitversichert — und wen nicht
In Familientarifen sind Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder üblicherweise eingeschlossen. Für Kinder läuft der Schutz meist aus, sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist oder eine Altersgrenze erreicht wird. Genau dort beginnt die Phase, in der junge Erwachsene ohne eigenen Vertrag unterwegs sind, ohne davon zu wissen.
Beruflich verursachte Schäden sind nicht gedeckt. Selbstständige und alle, die im Job Schaden anrichten können, brauchen dafür eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflicht. In Westfalen betrifft das viele Haushalte mit Hof oder Werkstatt im Nebenerwerb: Wo privat aufhört und betrieblich anfängt, gehört vor dem Schaden geklärt, nicht danach.
Wie hoch die Deckungssumme angesetzt gehört
Der Grund für eine großzügige Deckungssumme sind die Personenschäden. Trägt ein Mensch dauerhafte Schäden davon, laufen Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen über Jahrzehnte weiter.
Zwischen einer niedrigen Summe und einer pauschalen im mehrstelligen Millionenbereich liegen beim Beitrag nur wenige Euro — gemessen am Risiko ein Missverhältnis. Ebenso wichtig: Die Summe muss pauschal gelten, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, statt auf einzelne Kategorien aufgeteilt zu sein.
Die folgenden Abschnitte gehen ins Detail — zum Aufklappen antippen.
Wo der Schutz endet
Ausgenommen bleiben drei Gruppen: vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden aus beruflicher Tätigkeit und alles, was mit einem versicherungspflichtigen Fahrzeug passiert. Letzteres fällt in die Kfz-Haftpflicht.
Gemietete und geliehene Sachen sind ebenfalls draußen, solange sie nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden; dasselbe gilt für Schäden zwischen mitversicherten Personen. Eine Drohne, ein Tier oder ein eigenes Grundstück verlangt jeweils einen eigenen Einschluss oder einen eigenen Vertrag — bei den Pferden, die in Westfalen zu vielen Höfen und Reitvereinen gehören, ist das der Regelfall.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- VerbraucherzentraleUnabhängige Erläuterungen, warum die Privathaftpflicht als wichtigste freiwillige Versicherung gilt.
Passende Ratgeber.
Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Wir empfehlen eine hohe Deckungssumme, da Personenschäden sehr teuer werden können. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen ist meist gering.
Sind meine Kinder mitversichert?
In Familientarifen in der Regel ja. Wichtig ist die Frage, ob auch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) über eine Zusatzklausel abgesichert sind.
Was ist eine Ausfalldeckung?
Sie springt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, aber selbst keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann. Ein sinnvoller Baustein, den nicht jeder Tarif bietet.
Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?
Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.
Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?
Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.
Das gehört dazu.
Selbstständig oder eigener Betrieb? Auf unserer Gewerbe-Seite geht es um Betrieb, Mitarbeiter und Inhaber.
