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Grundschutz · Westfalen

Privat­haft­pflicht­versicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür – mit dem gesamten Vermögen, unbegrenzt. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden. Die Privat­haftpflicht ist deshalb einer der wichtigsten Grundschutz-Bausteine überhaupt – und schon für wenig Geld zu haben.

ohne
GRENZE NACH OBEN — wer schuldhaft schädigt, haftet nach § 823 BGB mit dem gesamten Vermögen, auch mit künftigem Einkommen
7 Jahre
bis dahin ist ein Kind nicht verantwortlich — der Geschädigte bekommt ohne Aufsichtspflicht­verletzung nichts, es sei denn, der Vertrag schließt deliktunfähige Kinder ein
10 Jahre
im Straßenverkehr — bei Unfällen mit Kraftfahrzeug oder Bahn gilt die Freistellung sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
Das Wichtigste in Kürze
  • Eltern kleiner Kinder sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt.
  • Die Privat­haftpflicht ist deshalb einer der wichtigsten Grundschutz-Bausteine überhaupt – und schon für wenig Geld zu haben.
  • Um sich gegen derartige Schaden­ersatz­forderungen zu wappnen, sollte in keinem Haushalt eine private Haft­pflicht­versicherung fehlen.

Was die Privat­haft­pflicht­versicherung wirklich abdeckt.

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Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die Sie Dritten zufügen
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Prüfung, ob eine Forderung berechtigt ist (passiver Rechtsschutz)
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Oft Familie und Kinder mitversichert
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Bausteine wie Schlüsselverlust, Gefälligkeits­schäden, Ausfalldeckung

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Personen-, Sach- und Vermögensfolge­schädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
  • Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
  • MietsachschädenSchäden an gemieteter Wohnung und Einrichtung.
  • Forderungs­ausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.

Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten — die Deckungssumme allein sagt wenig.

Worauf es bei der Privat­haft­pflicht­versicherung in Westfalen ankommt.

Die wichtigste Kennzahl ist die Deckungssumme – wir empfehlen eine ausreichend hohe Summe, da Personenschäden schnell in die Millionen gehen können. Auf den Preis kommt es hier weniger an als auf gute Bedingungen.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

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2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

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Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Hamm und Münster wohnen viele im eigenen Haus, oft seit Langem und oft mit Anbauten, Photovoltaik oder vermieteter Einlieger­wohnung. Jede dieser Veränderungen kann den Schutz verschieben, ohne dass es jemand gemeldet hat.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis in Westfalen
Haftpflicht

Freie Beratung und Vergleich

Aus Schaden wird man klug, aber selten reich.

Eine unbedachte Bewegung, und schon ergießt sich Ihr Rotwein über das helle Sofa Ihres Gastgebers. Oder deutlich schlimmer: Auf dem Weg zum Sport übersehen Sie als Radfahrer eine Fußgängerin und verletzen sie schwer.

Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann zu einer finanziellen Belastungsprobe werden, denn wenn Sie Schäden bei anderen verursachen, haften Sie dafür. So gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Das heißt am Beispiel des Radfahrers: Stürzt die Fußgängerin so unglücklich, dass sie fortan einen Rollstuhl benötigt, muss er als Unfallverursacher für sämtliche Ausgaben aufkommen. Dazu gehören Schmerzensgeld und Behandlungs­kosten, die die Krankenkasse der Verletzten von ihm zurückverlangt. Bleibt die Passantin invalide und kann nicht mehr arbeiten, muss er auch für eine Rente aufkommen. Um sich gegen derartige Schaden­ersatz­forderungen zu wappnen, sollte in keinem Haushalt eine private Haft­pflicht­versicherung fehlen.

Bei manchen Schäden hilft aber auch die Privat­haft­pflicht­versicherung nicht weiter. Um Extraschutz müssen Sie sich beispielsweise kümmern, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder ein Hund zu Ihrem Haushalt gehört. Und natürlich brauchen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung , wenn Sie ein Fahrzeug halten.

Privat­haft­pflicht­versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Privat­haft­pflicht­versicherung nicht, doch sie ist unverzichtbar, um sich vor den wirklich schweren Fällen zu schützen, in denen zum Beispiel ein Mensch verletzt wird oder hoher Sachschaden entsteht. Doch auch kleinere Schäden, die weitaus häufiger vorkommen, können ohne Haftpflicht­vertrag finanziell sehr unangenehm werden. Es gibt Sicherheit, zu wissen, dass der Haftpflichtversicherer einspringen würde, zum Beispiel wenn:

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Sie versehentlich im Zug das Notebook eines Mitreisenden vom benachbarten Tisch reißen.
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Ihr achtjähriger Sohn beim Spielen ein abgestelltes Fahrrad umstößt, das dann gegen ein parkendes Auto fällt und dieses beschädigt.
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Sie sich aus Versehen auf die Brille eines Freundes setzen.
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Sowie viele weitere Möglichkeiten im Alltag eines Jeden.

Die Opfer der Missgeschicke bekommen die Kosten für eine Reparatur ersetzt. Müssen neue Gegenstände angeschafft werden, erstattet der Versicherer allerdings nur den Zeitwert der beschädigten Güter. Das ist zum Beispiel bei der Hausrat­versicherung anders, denn diese erstattet im Schadensfall den Neuwert.

Unbegründete Schaden­ersatzansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer jedoch ab: Er prüft zum Beispiel, ob Ihnen tatsächlich der alleinige Vorwurf zu machen wäre, wenn Sie im Zug ein fremdes Notebook vom Tisch reißen würden, oder ob Sie quasi gar nicht anders konnten, weil Ihr Nachbar den Rechner so platziert hatte, dass er bei kleinster Erschütterung vom Tisch fallen musste. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten dafür.

Das sollte der Vertrag bieten:

Sie sollten mit Ihrem Haftpflichtversicherer eine Versicherungs­summe von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen - und Sachschäden vereinbaren. Wer noch einen Vertrag hat, der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, überprüft am besten, welche Versicherungs­summe damals festgelegt wurde, und erhöht sie gegebenenfalls.

Auch abseits der Versicherungs­summe lohnt es sich, einen Vertrag, den Sie vor über fünf Jahren abgeschlossen haben, an die heutige Zeit anzupassen. Denn heute bieten viele Tarife deutlich umfangreichere Leistungen als früher. Allerdings gilt hier wie bei vielen Versicherungen: Vergleichen Sie die Angebote. Denn die Tarife sind zum Teil ganz unterschiedlich gestaltet. Hierbei bieten wir hnen als Versicherungs­makler unsere Hilfe an.

Es gibt bestimmte Lebens­situationen, in denen die Haft­pflicht­versicherung unabhängig vom Tarif immer Schutz bietet, zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen und einen Schaden verursachen. Auch für Urlaubsreisen ins Ausland gilt der Schutz der deutschen Privat­haft­pflicht­versicherung: Wer also etwa beim Skifahren in Österreich jemand anders zu Fall bringt und für dessen kaputte Ausrüstung und medizinische Versorgung aufkommen muss, kann sich an seinen deutschen Haftpflichtversicherer wenden.

Doch so eindeutig sind die Regelungen nicht in jeder Situation. Wir haben für unsere Untersuchungen der privaten Haft­pflicht­versicherung deshalb einen Grundschutz definiert – einen Leistungskatalog, den die Haftpflicht­tarife mindestens bieten sollten. Zum Grundschutz gehört zum Beispiel, dass Mietsachschäden bis mindestens 300 000 Euro abgesichert oder dass Schäden durch häusliche Abwässer mit bis zu 5 Millionen Euro versichert sind.

Erst seit einigen Jahren gehört auch zum Grundschutz, dass Schäden an fremden Computern, die etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren entstanden sind, bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro versichert sein sollten. Gerade wenn Sie einen sehr alten Vertrag haben, könnte diese Leistung dort nicht genannt sein. Zwar gilt in dem Fall: Leistungen, die nicht ausdrücklich vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen sind, muss der Versicherer übernehmen. Es kann aber sein, dass er sich erst einmal weigert, einzuspringen. Wenn Sie es nicht auf eine lange Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, suchen Sie sich lieber einen neuen Tarif aus, der diese Leistung ausdrücklich beinhaltet.

Zusätzlich zu den Leistungen des Grundschutzes bieten die Versicherungs­unternehmen in ihren Tarifen zahlreiche weitere Leistungen an – mal mehr, mal weniger. Viele Versicherer arbeiten mit unterschiedlichen Leistungspaketen zu unterschiedlichen Preisen. Je mehr darin enthalten ist, desto teurer wird es in der Regel.

Einige dieser Zusatz­leistungen können je nach Lebenssituation besonders wertvoll sein, weil Sie so vermeiden, dass etwa der Nachbarschaftsfrieden oder eine Freundschaft aufs Spiel gesetzt werden, nur weil die Versicherung die Kosten für Schäden nicht übernimmt.

Deshalb kann es sich lohnen, einen Tarif abzuschließen, der etwas teurer ist, dafür aber vor besonderen Alltagsrisiken schützt, wie folgende Beispiele zeigen:

Deliktunfähige Kinder: Die Fünfjährige will ihren Puppenwagen unbedingt an einem Fahrrad vorbeischieben. Doch sie schafft es nicht und bleibt hängen. Das Rad fällt um und beschädigt das geparkte Auto der netten Nachbarin.

Das Problem: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig , im Straßenverkehr unter zehn Jahren. Das heißt, sie haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften in solchen Fällen nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist den Eltern kein Vorwurf zu machen, muss auch die Haft­pflicht­versicherung des fünfjährigen Mädchens beziehungsweise die seiner Familie nicht für den Schaden aufkommen. Die Nachbarin bleibt auf den Reparaturkosten sitzen, und den Eltern des Mädchens bleibt ein sehr ungutes Gefühl. Eltern kleiner Kinder sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt. Denn einige Versicherer zahlen trotzdem und übernehmen Schäden durch deliktunfähige Kinder – wenn auch nur bis zu einer begrenzten Höhe.

Gefälligkeitshandlungen :

Forderungs­ausfall:

Selbst eine Haft­pflicht­versicherung zu haben ist wichtig. Doch was, wenn zum Beispiel ein Inline-Skater Sie umfährt und zu Fall bringt, aber keinen Haftpflicht­schutz hat und selbst zahlungsunfähig ist? Dann ist es hilfreich, wenn Ihr eigener Vertrag eine Forderungs­ausfall­deckung enthält: Unter Umständen springt Ihre Versicherung dann ein, vorausgesetzt, es handelt sich um einen größeren Schaden (über 2 500 Euro). Bevor Ihr Versicherer zahlt, müssen Sie aber alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Geld vom Schadenverursacher zu erhalten.

Privat­haft­pflicht­versicherung

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Privat­haft­pflicht­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Unbegrenzte Haftung trifft auf begrenztes Vermögen

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet der Höhe nach unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen — künftiges Einkommen eingeschlossen. Daraus erklärt sich die Gefahr der Personenschäden: Behandlungs­kosten, Verdienst­ausfall und lebenslange Renten summieren sich rasch auf Beträge, die privat niemand aufbringen kann.

Der Vertrag hat zwei Aufgaben: berechtigte Forderungen begleichen, unberechtigte abwehren. Die zweite bleibt meist unbeachtet, wiegt im Streitfall aber ebenso schwer wie die Zahlung.

Die Bausteine, auf die es ankommt

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Eine pauschale Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden.
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AusfalldeckungSie springt ein, wenn der Verursacher weder versichert noch zahlungsfähig ist.
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Schlüsselverlustauch dann, wenn eine fremde Schließanlage betroffen ist, im Miethaus wie im Betrieb.
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Gefälligkeits­schädender klassische Fall ist die Hilfe beim Umzug.
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Deliktunfähige KinderFehlt der Einschluss, bleibt unbezahlt, was ein kleines Kind anrichtet.
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Mietsachschäden an der selbst bewohnten Wohnung.
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Schäden mit dem Pedelec und an geliehenen Gegenständen.

Wen der Vertrag mitversichert — und wen nicht

In Familientarifen sind Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder üblicherweise eingeschlossen. Für Kinder läuft der Schutz meist aus, sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist oder eine Altersgrenze erreicht wird. Genau dort beginnt die Phase, in der junge Erwachsene ohne eigenen Vertrag unterwegs sind, ohne davon zu wissen.

Beruflich verursachte Schäden sind nicht gedeckt. Selbst­ständige und alle, die im Job Schaden anrichten können, brauchen dafür eine eigene Betriebs- oder Berufs­haftpflicht. In Westfalen betrifft das viele Haushalte mit Hof oder Werkstatt im Nebenerwerb: Wo privat aufhört und betrieblich anfängt, gehört vor dem Schaden geklärt, nicht danach.

Wie hoch die Deckungssumme angesetzt gehört

Der Grund für eine großzügige Deckungssumme sind die Personenschäden. Trägt ein Mensch dauerhafte Schäden davon, laufen Behandlungs­kosten, Verdienst­ausfall und lebenslange Rentenzahlungen über Jahrzehnte weiter.

Zwischen einer niedrigen Summe und einer pauschalen im mehrstelligen Millionen­bereich liegen beim Beitrag nur wenige Euro — gemessen am Risiko ein Missverhältnis. Ebenso wichtig: Die Summe muss pauschal gelten, für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden zusammen, statt auf einzelne Kategorien aufgeteilt zu sein.

Die folgenden Abschnitte gehen ins Detail — zum Aufklappen antippen.

Wo der Schutz endet

Ausgenommen bleiben drei Gruppen: vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden aus beruflicher Tätigkeit und alles, was mit einem versicherungspflichtigen Fahrzeug passiert. Letzteres fällt in die Kfz-Haftpflicht.

Gemietete und geliehene Sachen sind ebenfalls draußen, solange sie nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden; dasselbe gilt für Schäden zwischen mitversicherten Personen. Eine Drohne, ein Tier oder ein eigenes Grundstück verlangt jeweils einen eigenen Einschluss oder einen eigenen Vertrag — bei den Pferden, die in Westfalen zu vielen Höfen und Reitvereinen gehören, ist das der Regelfall.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • VerbraucherzentraleUnabhängige Erläuterungen, warum die Privat­haftpflicht als wichtigste freiwillige Versicherung gilt.

Häufige Fragen zur Privat­haft­pflicht­versicherung.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Wir empfehlen eine hohe Deckungssumme, da Personenschäden sehr teuer werden können. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen ist meist gering.

Sind meine Kinder mitversichert?

In Familientarifen in der Regel ja. Wichtig ist die Frage, ob auch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) über eine Zusatzklausel abgesichert sind.

Was ist eine Ausfalldeckung?

Sie springt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, aber selbst keine Haftpflicht hat und nicht zahlen kann. Ein sinnvoller Baustein, den nicht jeder Tarif bietet.

Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?

Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.

Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?

Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.

Das gehört dazu.

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