Pflegezusatzversicherung in Westfalen
Start › Pflegezusatz­versicherung
Vorsorge · Westfalen

Pflegezusatz­versicherung

Pflege ist teuer – und die gesetzliche Pflege­versicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Die Lücke tragen Betroffene und oft ihre Angehörigen. Eine private Pflegezusatz­versicherung schließt diese Lücke und schützt Ihr Vermögen und Ihre Familie.

3.364 €
zahlen Pflegebedürftige im ersten Heimjahr durchschnittlich im Monat aus eigener Tasche — die Pflegekasse trägt den Rest, nicht die Kosten
+256 €
mehr als ein Jahr zuvor — der Eigenanteil lag im Juli 2025 noch bei 3.108 Euro
2.891 – 3.761 €
Spanne zwischen den Bundesländern, von Sachsen-Anhalt bis Bremen — wo jemand gepflegt wird, entscheidet mit
Das Wichtigste in Kürze
  • Trotz einiger Verbesserungen wird auch mit der Pflegereform ein Defizit bleiben: Die staatlichen Pflege­leistungen bieten nur eine Teil­kosten­lösung.
  • Vor allem im Pflegeheim entsteht daraus schnell eine erhebliche monatliche Lücke, die aus Rente und Ersparnissen zu decken ist.
  • Die gesetzliche Pflege zahlt nur Zuschüsse – gerade im Heim bleiben oft mehrere Tausend Euro pro Monat offen, die selbst zu tragen sind.

Was die Pflegezusatz­versicherung wirklich abdeckt.

Zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Pflege hinaus
Varianten wie Pflegetagegeld oder Pflege­kosten­versicherung
Leistung je nach vereinbartem Pflegegrad
Früher Abschluss sichert günstige Beiträge und Gesundheitszu­stand

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Pflegegeld je Pflegegradzusätzlich zur gesetzlichen Pflege­versicherung.
  • Freie Verwendungfür Angehörige, Pflegedienste oder Umbauten.
  • Ambulant und stationärje nach Tarif in beiden Welten.
  • Beitragsbefreiung im Pflegefallder Vertrag trägt sich dann selbst.

Je früher der Abschluss, desto niedriger der Beitrag — die Gesundheits­fragen kommen dazu.

Worauf es bei der Pflegezusatz­versicherung in Westfalen ankommt.

Die Pflegelücke kann mehrere Tausend Euro im Monat betragen – eine Belastung, die schnell das Ersparte aufzehrt und Angehörige einbezieht. Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger. Wir zeigen die Varianten ehrlich auf.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Hamm, Münster und Bielefeld sind die Wege zum Facharzt teils länger als in der Großstadt. Deshalb lohnt der Blick, welche Leistungen ein Tarif wirklich trägt — von der Termin­vermittlung bis zur Erstattung.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis in Westfalen
Pflege­versicherung wird noch wichtiger!

Private Pflege­versicherung

Für ein würdevolles Leben im Alter

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, daher werden immer mehr Menschen in Zukunft auf eine Pflege im Alter angewiesen sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist im Jahr 2019 auf 4,13 Millionen Personen gestiegen, das geht aus der aktuellen „Pflegestatistik 2019“ vom Statistischen Bundesamt hervor. Über 80% der Pflegebedürftigen waren mindestens 65 Jahre alt.

Doch auch jüngere Menschen können unvorhergesehen pflegebedürftig z.B. durch einen Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit werden.

Jeder Bürger ist pflegepflichtversichert, wenn er bei einer deutschen Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) oder einem deutschen privaten Krankenversicherer (PKV) versichert ist und dort über die gesetzlich vorgeschriebene Pflege­versicherung verfügt.

Die Leistungen aus der staatlichen Pflege­versicherung reichen schon heute nicht aus und es drohen drastische Beitragserhöhungen oder weitere Leistungseinschränkungen. Die Finanzierung der Pflege bedürftiger Menschen ist und bleibt eines der größten Heraus­forderungen unserer Gesellschaft.

Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit eine freiwillige Pflege-Zusatz­versicherung abzusichern, die die Pflegepflicht­versicherung der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) oder Privaten Kranken­versicherung (PKV) sinnvoll ergänzt. Versicherungsfähig ist daher, wer in einer deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist und über eine Pflegepflicht­versicherung verfügt.

Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von Pflegebedürftigkeit betroffen sein und die Tendenz ist steigend.

Die Leistungen der staatlichen Pflege­versicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatz­versicherung . Eine Pflege-Zusatz­versicherung verringert den Eigenanteil, bzw. schließt die Finanzierungs­lücke.

Die Leistungen des neuen Pflegestärkungs­gesetzes reichen nicht aus:

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungs­gesetz (PSG II) in Kraft getreten. Darin wird der Pflegebegriff völlig neu definiert.

Aus drei Pflegestufen sind seit 2017 fünf Pflegegrade geworden. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen kann.

Trotz einiger Verbesserungen wird auch mit der Pflegereform ein Defizit bleiben: Die staatlichen Pflege­leistungen bieten nur eine Teil­kosten­lösung. Ein großer Teil der tatsächlichen Pflegekosten muss der Pflegebedürftige nach wie vor selbst aufbringen.

Um die Finanzierungs­lücke bestmöglich zu schließen, kann eine Pflege-Zusatz­versicherung eine passgenaue Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Pflege­versicherung.

Kinder sollten nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen

Mit der privaten Pflege-Zusatz­versicherung können hohe Pflegekosten aufgefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.

Im Pflegefall sollte eine bestmögliche Pflege selbstverständlich sein:

Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Alleine die Unterbringung im Pflegeheim kostet Monat für Monat über 3.000 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man schon mit Kosten von etwa 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflege­versicherung unverzichtbar.

Fazit
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man einmal in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft
Als Pflegebedürftiger benötigt man Unterstützung, um das alltägliche Leben zu meistern
Pflege bedeutet, dass man im Haushalt, im Garten und beim Einkaufen unterstützt werden muss
Wahrscheinlich bleibt man geistig fit und auch relativ mobil, trotzdem ist man auf fremde Hilfe angewiesen
Zudem möchte man seine persönlichen Bedürfnisse und Wünsche weiter erfüllen
Die private Pflege­versicherung schließt die Finanzierungs­lücke zwischen Pflegekosten und der Zahlung aus der gesetzl.Pflegepflicht­versicherung
Pflegezusatz­versicherung in Westfalen – unabhängig geprüft.
Wir vergleichen für Sie den Markt und beraten im Auftrag des Kunden.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchen Anfrage senden02388 8009792
— IM DETAIL

Pflegezusatz­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt einen Teil

Die gesetzliche Pflege­versicherung ist als Teilkasko angelegt: Sie zahlt feste Beträge je nach Pflegegrad, aber nicht die tatsächlich anfallenden Kosten. Was dazwischen liegt, ist der Eigenanteil, und den tragen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst.

Vor allem im Pflegeheim entsteht daraus schnell eine erhebliche monatliche Lücke, die aus Rente und Ersparnissen zu decken ist. Reicht beides nicht aus, können unterhaltspflichtige Kinder ab einer bestimmten Einkommens­grenze herangezogen werden.

Die Formen der privaten Pflegevorsorge

Pflegetagegeldein vereinbarter Betrag je Tag, frei verwendbar.
Pflege­kosten­versicherungerstattet nachgewiesene Kosten anteilig.
Pflege­renten­versicherungzahlt eine lebenslange Rente, meist zu höherem Beitrag.
Betriebliche Pflege­versicherungläuft über den Arbeitgeber, oft ohne Gesundheits­prüfung.

Am weitesten verbreitet ist das Pflegetagegeld, weil es flexibel bleibt: Das Geld lässt sich für ambulante Hilfe, für Umbauten oder für die Entlastung von Angehörigen einsetzen.

Eintrittsalter und Gesundheitszu­stand entscheiden

Der Beitrag bemisst sich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszu­stand. Ein früher Abschluss bedeutet dauerhaft weniger Beitrag und eine leichtere Gesundheits­prüfung. Besteht bereits ein Pflegegrad, ist eine Absicherung in der Regel nicht mehr möglich.

Genauso wichtig ist die Frage, ab welchem Pflegegrad überhaupt geleistet wird. Verträge, die erst ab Pflegegrad drei zahlen, greifen in den häufigsten Fällen gerade nicht.

Wie der Pflegegrad festgestellt wird

Über den Pflegegrad entscheidet ein Begutachtungsverfahren. Beurteilt wird die Selbst­ständig­keit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung. Daraus entsteht ein Punktwert und aus diesem der Pflegegrad eins bis fünf.

Für die private Vorsorge folgt daraus: Der Vertrag sollte an genau diese Pflegegrade anknüpfen und möglichst schon ab Grad zwei leisten. Verträge, die erst ab höheren Graden zahlen, greifen in den häufigsten Fällen nicht.

Die folgenden Abschnitte gehen ins Detail — zum Aufklappen antippen.

Pflege zu Hause und was sie Angehörige kostet

Der größte Teil der Pflege findet zu Hause statt und wird von Angehörigen geleistet. Das belastet finanziell wie persönlich: Arbeitszeit wird reduziert, Rentenansprüche fallen geringer aus, und die Kosten für Umbauten, Hilfsmittel oder eine stundenweise Betreuung tragen Familien häufig selbst. In den Ein- und Zweifamilien­häusern der Region sind es oft Treppe und Bad, an denen umgebaut werden muss.

Ein Pflegetagegeld ist deshalb weniger für das Heim gedacht als für genau diesen Fall: Es lässt sich für eine Haushaltshilfe, für Tagespflege oder zum Ausgleich reduzierter Arbeitszeit verwenden — ohne Nachweispflicht.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

Häufige Fragen zur Pflegezusatz­versicherung.

Wie groß ist die Pflegelücke wirklich?

Die gesetzliche Pflege zahlt nur Zuschüsse – gerade im Heim bleiben oft mehrere Tausend Euro pro Monat offen, die selbst zu tragen sind. Die genaue Lücke hängt von Pflegegrad und Pflegeform ab.

Pflegetagegeld oder Pflegekosten?

Beim Pflegetagegeld erhalten Sie einen festen Betrag zur freien Verwendung, bei der Pflege­kosten­versicherung werden Kosten erstattet. Wir erklären die Unterschiede und was zu Ihnen passt.

Springt der Staat mit dem Pflege-Bahr ein?

Es gibt eine staatlich geförderte Variante. Ob sie oder ein ungeförderter Tarif für Sie besser ist, prüfen wir unabhängig.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Das gehört dazu.

— UND JETZT?
Pflegezusatz­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Selbstständig oder eigener Betrieb? Auf unserer Gewerbe-Seite geht es um Betrieb, Mitarbeiter und Inhaber.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen