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Produkthaftpflicht
Ein fehlerhaftes Produkt richtet nicht nur Eigenschäden an, sondern kann vor allem auch Schäden und damit Schadenersatzansprüche bei Dritten verursachen.
Westfalen ist Mittelstandsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familienbetriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.
- Wer herstellt, veredelt oder importiert, haftet für das Produkt — die Betriebshaftpflicht allein reicht nicht.
- Im Streitfall zählt oft, was dokumentiert ist: Wareneingangsprüfung, Chargenverfolgung, Prüfprotokolle, Bedienungsanleitungen, Warnhinweise.
- Ein fehlerhaftes Produkt richtet nicht nur Eigenschäden an, sondern kann vor allem auch Schäden und damit Schadenersatzansprüche bei Dritten verursachen.
Produkthaftpflichtversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Für wen ist die Produkthaftpflichtversicherung geeignet?
Es haften nicht nur Produkthersteller , sondern auch beispielsweise Gastronomen als Produzenten von Speisen, sog. Quasihersteller die ihr Logo auf fremdproduzierte Waren drucken und auch Händler , wenn der Hersteller des Produktes nicht festgestellt werden kann.
Schadensbeispiele für eine Produkthaftpflichtversicherung
- Ein Produzent von Heizdecken erhält Schadensersatzforderungen seiner Kunden, da aufgrund der fehlerhaften Decken und der überhöhten Temperaturen Verbrennungen entstanden sind.
- Die von einem Zulieferer produzierten Teile für den Einbau in die Produkte eines seiner Kunden erweisen sich als fehlerhaft. Da nicht klar ist welche Produkte genau betroffen sind, entsteht einer großer Aufwand zur Überprüfung.
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Schäden durch fehlerhafte Produktebei Kunden und Dritten, nach Inverkehrbringen.
- Erweiterte ProdukthaftpflichtAus- und Einbaukosten, Verbindungs- und Vermischungsschäden.
- Abwehr unberechteter Ansprücheauch bei Produkten, die nur gehandelt werden.
- Weltweite Deckungje nach Tarif inklusive USA/Kanada.
- Der Austausch des Produkts selbstGewährleistung, keine Versicherung.
- Rückrufkosteneigener Baustein.
- Vertragsstrafennicht versicherbar.
- Bekannte Mängelwissentlich ausgelieferte Fehler sind ausgeschlossen.
Wer herstellt, veredelt oder importiert, haftet für das Produkt — die Betriebshaftpflicht allein reicht nicht.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Produkthaftpflicht im Detail.
Ab wann Sie haften
Mit dem Inverkehrbringen haftet der Hersteller für Schäden, die sein Produkt bei Dritten anrichtet, und zwar ohne dass ihm ein Verschulden nachzuweisen wäre. Das trifft auch Betriebe, die nur Teile zuliefern oder ein Produkt weiterverarbeiten.
Schäden durch das Produkt selbst deckt die einfache Betriebshaftpflicht nur begrenzt ab. Die erweiterte Produkthaftpflicht nimmt zusätzlich die Folgekosten auf, etwa den Aus- und Einbau mangelhafter Teile beim Kunden.
Die Erweiterungen im Einzelnen
Wer exportiert, sieht sich die geografische Geltung genau an: Der US-amerikanische Markt bleibt in Standardverträgen fast immer außen vor, weil das Haftungsniveau dort erheblich höher liegt.
Wen das Gesetz als Hersteller ansieht
Hersteller ist nicht nur, wer produziert. Dazu zählt auch, wer sein Zeichen anbringt, wer importiert und unter Umständen der Händler, sofern sich der Hersteller nicht ermitteln lässt. Die Haftung trifft damit weit mehr Betriebe, als gemeinhin angenommen wird.
Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Entlasten kann allein der Nachweis, dass der Fehler beim Inverkehrbringen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht zu erkennen war — ein hoher Maßstab.
Unterlagen entscheiden den Streit
Im Streitfall zählt oft, was dokumentiert ist: Wareneingangsprüfung, Chargenverfolgung, Prüfprotokolle, Bedienungsanleitungen, Warnhinweise. Wer sorgfältiges Arbeiten belegen kann, steht deutlich besser da.
Dazu gehört die Beobachtung des Produkts nach dem Verkauf. Häufen sich Beschwerden, muss der Hersteller handeln. Wer das unterlässt, setzt sich dem Vorwurf der Pflichtverletzung aus — und riskiert damit den Versicherungsschutz.
Typische Schadenfälle
- Ein geliefertes Bauteil führt beim Kunden zu einem Maschinenschaden.
- Ein Produkt muss aus dem Handel genommen werden, weil eine Charge fehlerhaft ist.
- Ein Verarbeiter verlangt die Kosten für Aus- und Wiedereinbau ersetzt.
- Ein Kunde im Ausland macht Ansprüche nach dortigem Recht geltend.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten war nicht vereinbart.
- Die geografische Geltung schloss das Zielland aus.
- Rückrufkosten waren nicht mitversichert.
- Die Dokumentation der Qualitätssicherung ließ sich nicht belegen.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- Gesetze im InternetDas Produkthaftungsgesetz im amtlichen Volltext — Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Gilt der Schutz auch für Exporte?
Nur im vereinbarten Geltungsbereich. Der US-amerikanische Markt ist in Standardverträgen fast immer ausgeschlossen, weil dort das Haftungsniveau deutlich höher liegt.
Wir sind nur Zulieferer — betrifft uns das?
Ja. Wer ein Teil liefert, das in ein anderes Produkt eingebaut wird, haftet für Schäden daraus. Dann werden Aus- und Einbaukosten beim Abnehmer zum eigentlichen Kostenblock.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
