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Rückrufkosten
Wer ein gefährliches Produkt in Verkehr gebracht hat, kann unter bestimmten Umständen gesetzlich zum Produktrückruf bzw. zur öffentlichen Warnung verpflichtet sein.
Westfalen ist Mittelstandsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familienbetriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.
- Der Produktrückruf ist dabei gesetzlich durch die Produzentenhaftung bzw. die Produktbeobachtungspflicht geregelt.
- Ein Rückruf kann teurer sein als der Schaden — vor allem für Zulieferer der Lebensmittel- und Autoindustrie.
- Dazu zählen Benachrichtigung, Logistik, Prüfung, Austausch, Entsorgung und oft auch der Aufwand, der beim Abnehmer anfällt.
Rückrufkostenversicherung in Kürze
Unabhängige Beratung und Vergleich
Für wen ist die Rückrufkostenversicherung geeignet?
Die Rückrufkostenversicherung ist somit für alle Hersteller, Importeure, Zulieferer und Händler geeignet, deren Waren ein potenzielles Rückrufrisiko aufgrund von möglichen Personenschäden haben. Der Produktrückruf ist dabei gesetzlich durch die Produzentenhaftung bzw. die Produktbeobachtungspflicht geregelt.
Nicht versichert sind Garantieleistungen oder auch Sach-, Personen-, oder Vermögensschäden, die einer dritten Partei durch das rückzurufende Produkt zugefügt worden sind. Im letzteren Fall greift die Produkthaftpflichtversicherung oder auch Produkthaftungsversicherung genannt.
Schadensbeispiele für eine Rückrufkostenversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Kosten der RückholungLogistik, Lagerung, Vernichtung, Ersatz.
- KommunikationKunden, Behörden, Öffentlichkeit.
- Rückruf durch Abnehmerwenn der Kunde das Produkt zurückruft, das Ihr Teil enthält.
- Behördlich angeordnete Rückrufeje nach Tarif eingeschlossen.
- Der Produktschaden selbstSache der Produkthaftpflicht.
- Vorsorgliche Rückrufe ohne Gefahrnur, wenn vereinbart.
- ImageverlustUmsatzrückgang nach dem Rückruf ist nicht versichert.
- Bekannte Mängelwissentliche Auslieferung schließt die Deckung aus.
Ein Rückruf kann teurer sein als der Schaden — vor allem für Zulieferer der Lebensmittel- und Autoindustrie.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Rückrufkosten im Detail.
Wenn ausgeliefert ist und der Fehler auffällt
Zeigt sich, dass ein bereits ausgeliefertes Produkt fehlerhaft ist und Menschen gefährden kann, greift die Pflicht zur Gefahrenabwehr — notfalls bis zum Rückruf. Die Kosten trägt der Hersteller, und sie übersteigen den Warenwert regelmäßig um ein Vielfaches.
Dazu zählen Benachrichtigung, Logistik, Prüfung, Austausch, Entsorgung und oft auch der Aufwand, der beim Abnehmer anfällt. Ohne eigene Deckung bleibt das vollständig am Betrieb hängen.
Wen es trifft
Am ehesten Zulieferer der Automobil-, Lebensmittel- und Medizintechnikbranche, weil dort die Chargen groß und die Sicherheitsanforderungen hoch sind. Betroffen sein kann aber auch ein kleiner Hersteller, sobald sein Teil in ein sicherheitsrelevantes Produkt eingeht.
Auf den Umfang kommt es an: Manche Verträge tragen nur den eigenen Rückruf, andere auch den des Abnehmers, in dessen Produkt das Teil verbaut wurde — der weit größere Kostenblock.
Typische Schadenfälle
- Eine fehlerhafte Charge muss aus dem Handel geholt werden.
- Ein Abnehmer ruft ein Endprodukt zurück, in das ein eigenes Teil verbaut war.
- Behörden ordnen eine Warnung der Öffentlichkeit an.
- Ware muss geprüft und sortiert werden, weil nur ein Teil betroffen ist.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Nur der eigene Rückruf war versichert, nicht der des Abnehmers.
- Prüf- und Sortierkosten waren nicht eingeschlossen.
- Die Deckungssumme reichte für Logistik und Ersatz nicht aus.
- Der Rückruf erfolgte vorsorglich ohne nachgewiesene Gefahr — dafür fehlte die Regelung.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Ist der Rückruf nicht in der Produkthaftpflicht enthalten?
In der Regel nicht. Die Produkthaftpflicht zahlt für Schäden, die ein Produkt verursacht hat. Die Kosten, ein Produkt vorsorglich zurückzuholen, sind ein eigener Baustein.
Deckt der Schutz auch den Rückruf unseres Abnehmers?
Nur wenn das ausdrücklich vereinbart ist — und das ist der deutlich größere Kostenblock, weil dort ganze Endprodukte betroffen sind.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
