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Versichern & Absichern · Westfalen

Gesetzliche Kranken­versicherung

Eine Kranken­versicherung ist Pflicht für alle – entweder gesetzlich oder privat. Das Risiko „Pflegefall“ sollten auch Jüngere nicht aus den Augen verlieren.

— AUSBLICK 2027
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der Kranken­hausbehandlung zum Beispiel reichen die Leistungen privater Versicherer meist weiter als die der gesetzlichen Kassen.
  • Die meisten stehen allen gesetzlich Versicherten offen, mindestens aber Versicherten aus mehreren Bundesländern.
  • Vorsorge Die Krankenkassen unterstützen unterschiedliche viele Präventionen und Früherkennungen.

Die gesetzliche Kranken­versicherung wird 2027 spürbar teurer.

Die Versicherungspflicht­grenze steigt um 8,7 %, die Beitragsbemessungs­grenze um 9,7 % — deutlich kräftiger als in den Jahren davor. Was das für Ihren Beitrag bedeutet und ab wann der Wechsel in die private Kranken­versicherung überhaupt zur Wahl steht.

84.150 €
WECHSELGRENZE 2027
Ab diesem Jahresbrutto steht Angestellten die PKV offen. Das sind 6.750 € mehr als 2026 (8,7 %).
76.500 €
GKV-BEITRAGSDECKEL 2027
Bis hierher wird das Einkommen verbeitragt — 6.375,00 € pro Monat. Plus 6.750 € gegenüber 2026 (9,7 %).

Angekündigte Werte für 2027 (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat steht aus; Quelle: Deutsche Renten­versicherung, 08.10.2026). Die Werte sind noch nicht endgültig beschlossen und können sich ändern. Die besondere Grenze für Bestandsschutz-Fälle beträgt 80.550 €. Vergleichswerte 2026: 77.400 € und 69.750 € (SV-Rechengrößen­verordnung 2026).

WAS SICH VON 2026 AUF 2027 ÄNDERT
Merkmal20262027 (angekündigt)
Versicherungspflicht­grenze im Jahr77.400 €84.150 € (+8,7 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Jahr69.750 €76.500 € (+9,7 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Monat5.812,50 €6.375,00 €

Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, entscheidet nicht die Grenze allein. Es zählen Alter, Gesundheit, Familienplanung und der Beitrag im Ruhestand. All das rechnen wir mit Ihnen durch; lautet das Ergebnis am Ende, dass Sie gesetzlich versichert bleiben, sagen wir das auch so.

— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Hamm, Münster und Bielefeld sind die Wege zum Facharzt teils länger als in der Großstadt. Deshalb lohnt der Blick, welche Leistungen ein Tarif wirklich trägt — von der Termin­vermittlung bis zur Erstattung.

Gesetzliche Kranken­versicherung - Wir unterstützen Sie beim Vergleich!

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte

Nicht nur der Preis entscheidet

Entscheidend für die Wahl der Kasse sind neben dem Preis oft die Zusatz­leistungen. Zu einem Großteil gibt es hier zwar zwischen den Kassen keine Unterschiede – rund 95 Prozent der Leistungen sind gleich und auch gesetzlich vorgeschrieben. Festgelegt ist zum Beispiel, welche Medikamente die Krankenkassen übernehmen, welche Vorsorgeuntersuchungen den Patienten über ihre Krankenversichertenkarte zustehen oder unter welchen Voraussetzungen ihnen eine Kur bewilligt wird. Vorgegeben ist zum Beispiel auch, in welchem Umfang sich die Krankenkasse an den Kosten für Zahnersatz beteiligt und welche Behandlungs- oder Untersuchungs­kosten die Kassen nicht erstatten dürfen.

Doch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es einige Extras, die die Kassen bieten und mit denen es ihnen auch gelingt, sich von ihren Mitbewerbern abzusetzen:

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So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für die ausführlichen Arztgespräche im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ein Honorar zahlen, andere tun dies nicht.
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Mehrere Kassen zahlen für Reise­schutzimpfungen, andere tun dies nicht.
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Mehrere Kassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen, andere nicht.
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Manche Kassen zahlen einmal im Jahr für eine ausgiebige Hautkrebs­vorsorge unabhängig vom Alter des Patienten, andere zahlen nur für die Vorsorge von mindestens 35-Jährigen alle zwei Jahre, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zusatz­leistungen jede für sich manchem Versicherten als Kleinkram, doch in der Summe oder je nach Lebenssituation können sie ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl einer Kasse sein.

Warum GKV nicht gleich GKV ist...

Gesetzliche Kranken­versicherung

Wir unterstützen Sie beim Vergleich und der Auswahl.

Ihr Versicherungs­makler in Westfalen

Zusatz­leistungen Die Kassen unterscheiden sich hier größtenteils nicht: Rund 95 Prozent der Leistungen sind gleich und per Gesetz vorgegeben. Das gilt etwa für die Frage, welche Medikamente bezahlt werden, auf welche Vorsorgeuntersuchungen man mit der Krankenversichertenkarte Anspruch hat und wann eine Kur bewilligt wird. Gesetzlich geregelt ist auch, wie weit sich die Kasse am Zahnersatz beteiligt und welche Behandlungs- oder Untersuchungs­kosten sie nicht erstatten darf.

Über das gesetzliche Mindestmaß hinaus bieten manche Kassen Extras an, mit denen sie sich von der Konkurrenz abheben: So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für die ausführlichen Arztgespräche im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ein Honorar zahlen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen zahlen für Reise­schutzimpfungen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen, andere nicht. Manche Kassen zahlen einmal im Jahr für eine ausgiebige Hautkrebs­vorsorge unabhängig vom Alter des Patienten, andere zahlen nur für die Vorsorge von mindestens 35-Jährigen alle zwei Jahre, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Einzeln wirken diese Extras auf manchen Versicherten wie Kleinigkeiten. In der Summe oder je nach Lebenslage können sie aber bei der Wahl der Kasse den Ausschlag geben.

Zusatzbeiträge Zum Basisbeitragssatz von 14,6% vom Bruttolohn dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben; je 7,3% des Basissatzes tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieser Zusatzbeitrag liegt aktuell je nach Kasse zwischen 0,35% am unteren und 2,5% am oberen Ende.

Services Auch bei den Hilfen drumherum unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen: Sie vermitteln Facharzttermine, geben fachärztliche Auskünfte und kümmern sich um Medikamente, wenn Lieferengpässe auftreten, und manches mehr.

Vorsorge Die Krankenkassen unterstützen unterschiedliche viele Präventionen und Früherkennungen.

Bonusprogramme Wer etwas für seine Gesundheit tut, wird je nach Kasse unterschiedlich belohnt.

Zusatz­versicherungen Manche Krankenkassen vermitteln ihren Versicherten passende Zusatz­versicherungen. Wir raten hier grundsätzlich zu freier Beratung und einem Vergleich, der auf Sie zugeschnitten ist.

Vorsorge für den Pflegefall

Mit dem Kranken­versicherungs­schutz hängt die Absicherung für den Pflegefall eng zusammen. Wer gesetzlich versichert ist, sorgt über die soziale Pflege­versicherung vor, bei Privatversicherten besteht die Pflicht zur Absicherung über die private Pflegepflicht­versicherung.

Die Pflicht­absicherung bietet ein gewisses Maß an Schutz, doch ihre Leistungen reichen nicht aus, sollte es im Alter nicht ohne die Hilfe von Pflegedienst oder Pflegeheimpersonal gehen: Die Ausgaben können weit über die Beträge hinausgehen, die Pflegebedürftige aus der Pflege­versicherung erhalten. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig auch für diesen Ernstfall vorzusorgen – entweder durch regelmäßiges Sparen oder in Form einer privaten Pflegezusatz­versicherung

Aufnahme, Wechsel und Kündigung2 Abschnitte

Kassen vergleichen und wechseln

Stellen Sie die Leistungen Ihrer Kasse neben die anderer Kassen, finden Sie womöglich einen Anbieter, der besser zu Ihnen passt. Dann kann sich der Wechsel lohnen.

Die Wahl hängt nicht nur an den Leistungen, zum Beispiel spielt die Erreichbarkeit eine Rolle. Gerade große Kassen unterhalten ein weites Netz an Geschäftsstellen, sodass Versicherte oft jemanden direkt vor Ort haben. Dazu gibt es Service-Hotlines und bei manchen Kassen eine medizinische Telefonberatung, die rund um die Uhr zu erreichen ist.

Als weiteren Service bieten manche Kassen Hilfe bei der Termin­vereinbarung mit Fachärzten und eine Hotline für Urlauber im Ausland. Wer nicht mehr selbst in die Geschäftsstelle kommen kann, bekommt von manchen Versicherern Besuch zu Hause.

Wechsel in jedem Alter möglich

Unterscheidungs­merkmale gibt es also bei den mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen. Die meisten stehen allen gesetzlich Versicherten offen, mindestens aber Versicherten aus mehreren Bundesländern. Nur einige wenige richten sich allein an Beschäftigte bestimmter Unternehmen.

Eine offene Kasse darf Sie beim Wechsel nicht abweisen, weder wegen Ihres Alters noch wegen Vorerkrankungen. Deshalb kommt der Wechsel auch für Rentner und chronisch Kranke infrage, anders als beim Wechsel des privaten Krankenversicherers. Einige Vorgaben gibt es allerdings:

• ̆Voraussetzung: Im Normalfall gilt, dass Sie Ihre Krankenkasse verlassen können, wenn Sie dort vorher mindestens 12 Monate versichert waren. • ̆ Sonderkündigungs­recht: Sollte Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbei- trag erheben oder den vorher festgelegten Zusatzbeitrag erhöhen, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungs­recht. Dieses gilt auch für viele Versicherte, die bei ihrer Kasse einen Wahltarif abgeschlossen und sich für eine bestimmte Zeit daran gebunden haben. Ausgenommen sind hier jedoch die Versicherten, die sich für einen Wahltarif zum Bezug von Krankengeld entschieden haben. Sie sind für drei Jahre an ihre Kasse gebunden und dürfen trotz Zusatzbeitrag nicht vorzeitig wechseln. • ̆ Frist: Die Kündigungsfrist für eine Krankenkasse beträgt zwei Monate zum Monatsende: Wenn Sie also zum 1. Oktober Mitglied in einer neuen Krankenkasse werden wollen, muss Ihre schriftliche Kündigung bei der alten Kasse bis zum 31. Juli vorliegen. Kündigungstermin ist der 30. September.

Leistung, Bedingungen und Alltag2 Abschnitte

Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich.

Der Vergleich, den Sie von unserer bisherigen Seite kennen — direkt hier. Zusatzbeitrag, Leistungen und Bonusprogramme aller gesetzlichen Kassen, Stand tagesaktuell. Der Rechner kommt von vgk24.de und wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an den Anbieter.

Beim Öffnen wird der Vergleichsrechner von vgk24.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

GKV-Vergleich

Hausarztbesuch, Medikamente, womöglich ein Kranken­hausaufenthalt mit anschließender Reha: Das alles kostet. Einen Schnupfen oder eine Mandelentzündung bezahlt ein Normalverdiener vermutlich noch selbst. Bei einer Operation oder Krebsbehandlung sieht das anders aus. Weil jeder die medizinisch notwendige Behandlung bekommen soll, besteht in Deutschland Kranken­versicherungspflicht.

Rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, die meisten davon als Pflichtversicherte. Selbst­ständige, gut verdienende Angestellte und teils auch Rentner sind freiwillig versichert. Alle gesetzlich Versicherten dürfen darauf zählen, dass im Krankheitsfall etwa der Arztbesuch, bestimmte ärztlich verordnete Medikamente und eine notwendige Operation bezahlt werden.

Welche Leistungen die gesetzliche Kranken­versicherung bietet, steht in einem Katalog. Rund 95 Prozent der Kassen­leistungen sind identisch. Zusätzlich dürfen die Kassen Extras über das gesetzliche Maß hinaus anbieten, die bei der Kassenwahl den Ausschlag geben können.

Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss sich um Versicherungs­schutz bei einem privaten Krankenversicherer kümmern. Die privaten Versicherer bieten dem Kunden Schutz auf Basis der vereinbarten Vertragsbedingungen. Bei der Kranken­hausbehandlung zum Beispiel reichen die Leistungen privater Versicherer meist weiter als die der gesetzlichen Kassen.

Von den GKV-Versicherten in Deutschland zahlen viele selbst Beiträge; Kinder und Ehepartner können sich kostenfrei mitversichern. Bei den Leistungen macht das fast keinen Unterschied. Eine Ausnahme: Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, haben beitragszahlende Mitglieder Anspruch auf Krankengeld, Familienversicherte nicht.

Mit der Kasse über Leistungen streiten

Mancher will die Kasse wechseln, weil sie eine bestimmte Leistung nicht bezahlt, zum Beispiel eine Mutter-Kind-Kur oder ein leistungsstärkeres Hörgerät. Ist der Kunde mit der Entscheidung unzufrieden, kann das den Wechsel auslösen.

Ohne Gegenwehr müssen Sie eine Ablehnung der Kasse aber nicht akzeptieren: Ein Versicherter hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung seiner Kasse Widerspruch einzulegen. Was dabei zu beachten ist, zeigt die Checkliste „So wehren Sie sich, wenn die Kasse nicht zahlt“ auf der folgenden Seite.

14,6 %
allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Kranken­versicherung vom beitragspflichtigen Einkommen; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte
2,9 %
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 laut Bundesgesundheitsministerium — die einzelne Kasse darf abweichen
5.812,50 €
Beitragsbemessungs­grenze 2026 pro Monat: Von dem Einkommen darüber werden keine Krankenkassenbeiträge mehr berechnet

Gesetzliche Kranken­versicherung im Detail.

Wo Kassen sich überhaupt unterscheiden

Rund neunzig Prozent dessen, was eine gesetzliche Kasse bezahlt, gibt der Gesetzgeber vor und ist überall derselbe. Verhandelbar bleiben drei Punkte: die Höhe des Zusatzbeitrags, die freiwilligen Satzungs­leistungen und die Qualität der Betreuung.

Der Vergleich fällt bei den Satzungs­leistungen. Dazu zählen Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, zu Osteopathie, zu alternativen Heilmethoden, zu Reiseimpfungen und zu Vorsorgeuntersuchungen, die über den Pflichtumfang hinausgehen. Wer sie in Anspruch nimmt, spart damit mehr als mit einem etwas niedrigeren Zusatzbeitrag.

Bindung, Frist, Sonderkündigungs­recht

Wer zwölf Monate Mitglied ist, kann kündigen; die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Hebt die Kasse ihren Zusatzbeitrag an, entsteht ein Sonderkündigungs­recht, das auch innerhalb der Bindungsfrist gilt.

Eine Ausnahme sind Wahltarife. Sie verlängern die Bindung in der Regel und können einen Wechsel über Jahre versperren. Die Laufzeit gehört deshalb vor der Zustimmung geprüft, nicht erst beim Wechsel.

Wo der Katalog aufhört

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Zahnersatzder Festzuschuss trägt nur einen Teil der Rechnung.
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Sehhilfenfür Erwachsene nur in eng gefassten Ausnahmen.
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Im Krankenhaus gilt das Mehrbettzimmer und der diensthabende Arzt.
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Heilpraktiker und ein großer Teil der alternativen Verfahren.
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Behandlungen außerhalb der EU und der Rücktransport.
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Pflegees fließen Teilbeträge, der Eigenanteil bleibt bestehen.

Jede dieser Lücken lässt sich mit einer Zusatz­versicherung schließen — meist günstiger und weniger einschneidend, als das System zu wechseln.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • GKV-SpitzenverbandOffizielle Informationen der gesetzlichen Krankenkassen, inklusive Beitrags- und Leistungs­grundlagen.

Häufige Fragen.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Lohnt sich ein Kassenwechsel?

Der Leistungskatalog ist zu rund neunzig Prozent gesetzlich vorgegeben und überall gleich. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Satzungs­leistungen — dort lohnt der Vergleich, wenn Sie diese Leistungen nutzen.

Wie schnell kann ich wechseln?

Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Frist zum Monatsende. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungs­recht unabhängig von der Bindungsfrist.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Das hängt damit zusammen.

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