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Transportversicherung & Frachtführerversicherung
Die Frachtführerversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, wenn Fahrzeuge von mehr als 3,5t für die Warenbeförderung eingesetzt werden.
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Westfälische Betriebe sind oft über Generationen gewachsen: Werkstatt am Hof, Produktion neben dem Wohnhaus, Handel im Familienbesitz. Damit verschwimmen betriebliche und private Risiken — und genau an dieser Grenze entstehen die Lücken, die im Schadenfall auffallen.
- Im Inland wie über die Grenze hinweg ist die gesetzliche Haftung des Frachtführers der Höhe nach begrenzt, und zwar nach unterschiedlichen Regelwerken.
- Die Frachtführerhaftpflichtversicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer.
- Wer Ware bewegt, trägt das Risiko unterwegs — die Kfz-Versicherung deckt es nicht.
Frachtführerversicherung in Kürze
Freie Beratung und Vergleich
Für wen ist die Frachtführerversicherung geeignet?
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung eignet sich insbesondere für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer . In der Versicherung enthalten ist ein sog. Passiver Rechtsschutz , sprich die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie.
Schadenbeispiele für eine Frachtführerversicherung
- Eine Panne sorgt dafür, dass die Ware nicht zum vereinbarten Termin ankommt. Der Kunde kann seinen eigenen Auftrag deshalb nicht abschließen, und sein Kunde stellt ihm eine Vertragsstrafe in Rechnung. Die gibt er an den Frachtführer weiter. Ob die Frachtführerhaftpflicht für solche Verzögerungsschäden aufkommt, richtet sich nach den Bedingungen; nicht selten bleibt die Deckung lückenhaft oder fehlt ganz.
- Ein Stauende taucht auf, und zwar plötzlich, sodass eine Notbremsung nötig wird. Dabei rutscht die Ladung und nimmt Schaden. Der Auftraggeber will dafür Schadensersatz, zum Beispiel in Form von Ersatzware. Die Frachtführerhaftpflichtversicherung trägt diese Kosten.
Erzählen Sie uns einfach kurz von Ihrem Betrieb. Dann erfahren Sie von uns, worauf es bei Ihnen ankommt.
- Waren unterwegsVerlust, Beschädigung, Diebstahl im eigenen und fremden Fahrzeug.
- Werkverkehreigene Ware auf eigenen Fahrzeugen.
- Be- und Entladendie Momente, in denen die meisten Schäden passieren.
- Zwischenlagerungje nach Tarif für begrenzte Zeit.
- Verpackungsfehlermangelhafte Ladungssicherung kürzt oder schließt aus.
- Nachtdiebstahl vom unbewachten Fahrzeugnur mit Einschluss.
- VerzögerungsschädenLieferverzug ist kein Sachschaden.
- Frachtführerhaftungfür Spediteure gilt ein eigener Vertrag.
Wer Ware bewegt, trägt das Risiko unterwegs — die Kfz-Versicherung deckt es nicht.
Wir sehen uns an, was der Betrieb heute leistet und was im Vertrag steht.
Wir untersuchen Tätigkeitsschäden, Außenversicherung und Betriebsunterbrechung und achten auf Bedingungen statt auf den Preis.
Sie treffen die Entscheidung. Was gut ist, kann bleiben, auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und werden über eine Courtage vergütet, die im Beitrag steckt. Zusatzkosten für den Betrieb fallen nicht an.
Transportversicherung im Detail.
Eigene Ware oder fremde Ware
Zwei Fälle sind zu trennen: die Warentransportversicherung für die eigenen Güter und die Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer, die fremde Ware bewegen. Der Frachtführer haftet laut Gesetz nur bis zu einer Höchstgrenze, und die langt bei wertvoller Ware in der Regel nicht.
Lassen Sie hochwertige Güter versenden, ist eine eigene Warenversicherung eine Überlegung wert. Auf die Haftung des Transporteurs allein sollten Sie sich nicht stützen.
Woran es im Schadenfall hängt
Meistens drehen sich Streitigkeiten um dieselben Punkte: Ware sauber verpackt und gesichert? Vorgeschriebene Abstellorte eingehalten? Stand der Wagen während der Pause gut gesichert? Als Obliegenheiten sind sie im Vertrag festgehalten, und nach einem Schaden wird genau hingeschaut.
Betreiben Sie einen eigenen Fuhrpark, gibt es noch einen Punkt: Werkzeug und Material im Fahrzeug zählen laut Police nicht zu den Transportgütern. Dafür ist die Außenversicherung des Betriebsinhalts da.
Die beiden Deckungsformen
Die Warentransportversicherung gibt es eingeschränkt für benannte Gefahren und voll für alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Für hochwertige oder empfindliche Ware trägt nur die zweite Form.
Geht es über die Grenze, spielen Lieferklauseln eine Rolle. Sie bestimmen den Moment, in dem das Risiko an den Käufer geht, und damit, wen die Versicherungspflicht trifft. Gibt es dabei Missverständnisse, steht oft am Ende keiner mit einer Versicherung da.
Die Grenzen der Frachtführerhaftung
Im Inland wie über die Grenze hinweg ist die gesetzliche Haftung des Frachtführers der Höhe nach begrenzt, und zwar nach unterschiedlichen Regelwerken. Maßgeblich ist das Gewicht der Sendung und nicht ihr Wert, weshalb leichte, aber teure Ware eine Lücke offenlässt.
Als Auftraggeber versichert man die Ware im Zweifel selbst. Als Transporteur kann man die eigene Haftung vertraglich erweitern, um mehr anzubieten — dann muss der Versicherungsschutz diese Erweiterung allerdings mittragen.
Typische Schadenfälle
- Ware wird bei einem Unfall auf der Autobahn beschädigt.
- Eine Sendung wird während einer Pause vom Fahrzeug gestohlen.
- Temperaturgeführte Ware verdirbt wegen eines Kühlausfalls.
- Beim Umschlag im Lager fällt eine Palette.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Entscheidend ist nicht der Beitrag, sondern das Kleingedruckte. Diese Gründe begegnen einem im Alltag immer wieder:
- Die gesetzliche Haftungsbegrenzung reichte für den Warenwert nicht aus.
- Vorgeschriebene Abstellorte oder Sicherungen wurden nicht eingehalten.
- Die Ware war nicht transportgerecht verpackt.
- Der Transport wurde von einem Subunternehmer gefahren, der selbst nicht ausreichend versichert war.
Nun wissen Sie, worauf es ankommt. Wie es um Ihren Betrieb steht, zeigt Ihnen der Bedarfscheck nach wenigen Minuten.
Passend dazu im Ratgeber: Versicherung für Selbstständige und Gewerbe in Westfalen.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Sie nichts. Als Makler werden wir über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung gäbe es nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Reicht die Haftung des Frachtführers aus?
Sie ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt und orientiert sich am Gewicht, nicht am Wert der Sendung. Bei leichter, teurer Ware bleibt regelmäßig ein erheblicher Teil ungedeckt.
Was gilt bei Einsatz von Subunternehmern?
Sie haften weiter gegenüber Ihrem Auftraggeber. Deshalb sollte der Nachweis einer ausreichenden Versicherung des Subunternehmers vertraglich verlangt werden.
Müssen wir bestehende Verträge kündigen?
Nein. Was gut ist, bleibt — und manches ist besser, als es aussieht. Gewechselt wird nur mit erkennbarem Vorteil für den Betrieb und erst, wenn der neue Schutz steht.
Kommen Sie zu uns auf den Hof oder in den Betrieb?
Ja. Gerade wenn Gebäude, Maschinen oder Lager eine Rolle spielen, ist der Termin vor Ort sinnvoll — wir sind in ganz Westfalen unterwegs. Für alles Weitere geht es online per Video, ohne dass jemand den Betrieb verlassen muss.
