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Kindervorsorge
Die Kindervorsorge gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Tochter, Ihr Sohn oder Ihre Enkelkinder rundum abgesichert sind - ein Leben lang. Ein Teil des Kindergeldes reicht dafür vollkommen aus.
Bodenständig heißt hier meistens: früh angefangen, lange durchgehalten, selten überprüft. Genau deshalb lohnt der nüchterne Blick, ob die alten Verträge noch das leisten, wofür sie einmal abgeschlossen wurden.
- Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.
- Bei Kindern heißt das konkret: Ein Anteil des Kindergeldes genügt, um bis zur Volljährigkeit eine spürbare Summe aufzubauen.
- Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Kindervorsorge
Wir sind in ganz Westfalen für Sie da
Für alle die rechtzeitig an die Altersvorsorge für Ihre Kinder denken und damit die Rate für Ihre Kinder dauerhaft niedrig halten
Legen Sie den finanziellen Grundstein für die Zukunft Ihrer Kinder.
Finanzielle Sicherheit für Ihr Kind.
Sie können den Schutz Ihres Kindes nach Wunsch erweitern und auf seine Bedürfnisse abstimmen. Grundbaustein ist die finanzielle Vorsorge - chancenreich mit Fonds und Depots oder sicherheitsorientiert mit einer konventionellen Rente.
Je früher Sie mit dem langfristigen Vermögensaufbau beginnen, desto größer ist der finanzielle Vorsprung, den Sie Ihrem Schützling verschaffen können.
ETF-Kindersparplan
Auf Sparbuch und Co. gibt es keine nennenswerten Zinsen. Das hier angelegte Geld verliert aufgrund der Inflation sogar kontinuierlich an Wert. Der ETF-Kindersparplan bietet Ihnen im Niedrigzinsumfeld faire Renditechancen. Egal, auf welches Ziel Sie für Ihr Kind hinsparen möchten - ob für die Ausbildung, für Mobilität oder für die Einrichtung der ersten Wohnung: Je früher Sie beginnen, desto schneller ist das Sparziel erreicht. Selbst für größere Summen reichen oft schon kleine monatliche Sparbeträge aus. Denn durch permanentes, diszipliniertes Sparen baut sich das Vermögen für Ihr Kind über die Jahre stetig auf.
Idealerweise wird der Sparplan mit der Kindervorsorge kombiniert.
Vorteile der Kindervorsorge
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.
AB GEBURT SINNVOLLNachversicherungsgarantien sichern dem Kind späteren Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung.
GESUNDHEIT IST VERSICHERBARAusbildung, Führerschein, erste Wohnung — die Anlage muss zum Zeitpunkt passen, nicht zum Produkt.
KEIN STARRES PRODUKTWir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Kindervorsorge im Detail.
Die Laufzeit ist der stärkste Hebel
Beim langfristigen Sparen wirkt die Zeit stärker als jeder andere Faktor. Erträge werden wieder angelegt und werfen selbst wieder Erträge ab; dieser Zinseszins braucht vor allem Jahre. Ein kleiner Betrag, früh begonnen, landet deshalb weiter vorn als ein großer, der spät startet.
Bei Kindern heißt das konkret: Ein Anteil des Kindergeldes genügt, um bis zur Volljährigkeit eine spürbare Summe aufzubauen. Entscheidend ist nicht die Höhe der Rate, sondern dass sie zum Haushalt passt und dauerhaft durchgehalten werden kann.
Die möglichen Wege
Über lange Zeiträume sprechen die Argumente für breit gestreute Fondslösungen. Wer daneben Sicherheit braucht, legt beides nebeneinander, statt sich für eine Seite zu entscheiden.
Depot auf das Kind oder auf die Eltern
Läuft der Vertrag auf das Kind, gehört das Guthaben rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 Jahren frei zur Verfügung. Beim Steuerfreibetrag ist das von Vorteil, unpassend wird es, wenn das Geld für einen bestimmten Zweck gedacht war.
Sparen die Eltern in eigenem Namen, bleibt die Verfügung bei ihnen, und sie bestimmen den Zeitpunkt der Übergabe selbst. Auch mit Blick auf BAföG oder eine spätere Bedürftigkeitsprüfung spricht vieles für diesen Weg.

- Gehört sofort dem KindEltern und Großeltern verwalten es nur (§§ 1626, 1629 BGB).
- Mit achtzehn voller Zugriff, ohne Rückfrage und ohne Bedingung.
- Jederzeit verfügbar, günstig, breit streubar.
- Zählt als Vermögen des Kindes, wo Vermögen angerechnet wird.
- Rückholen geht nichtwas geschenkt ist, ist geschenkt.
- Gehört den Großeltern; das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsberechtigt.
- Die Großeltern bestimmen den Zeitpunkt der Auszahlungund können das Bezugsrecht ändern.
- Lange Laufzeit; ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer.
- Solange die Großeltern Versicherungsnehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindes.
- Nachversicherungsgarantie möglichspäter aufstocken ohne neue Gesundheitsprüfung.
Zur Schenkung wird es erst bei Übertragung oder Auszahlung; für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro, der nach zehn Jahren wieder auflebt (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 14 ErbStG). Steuerlich beraten dürfen wir nicht — wir sagen, was versicherungsseitig geht.
Erst die Absicherung, dann der Sparplan
Vor der ersten Rate steht eine andere Frage: Was geschieht, wenn das Einkommen der Eltern ausfällt? Ist die Arbeitskraft nicht abgesichert, lässt sich die Rate im Ernstfall nicht mehr aufbringen — der Plan bricht ausgerechnet dann ab, wenn er gebraucht wird.
Daneben lohnt die frühe Absicherung des Kindes selbst, samt Bausteinen, die später den Übergang in eine eigene Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne neue Gesundheitsprüfung eröffnen.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
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Wenn die Großeltern vorsorgen: die Enkelpolice
Wo über Generationen gedacht wird, kommt die Frage nach der Kindervorsorge häufig von den Großeltern. Und sie lautet anders als bei den Eltern: nicht „was braucht das Kind“, sondern „wie gebe ich etwas weiter, ohne die Verfügung aus der Hand zu geben“.
Das ist eine Frage der Rollen im Vertrag. Bei der Enkelpolice sind die Großeltern Versicherungsnehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsberechtigt. Der Vertrag bleibt damit bei den Großeltern: Sie bestimmen den Zeitpunkt der Auszahlung und können das Bezugsrecht ändern, solange sie leben.
Das Konto auf den Namen des Kindes funktioniert genau umgekehrt. Was dort liegt, gehört dem Kind sofort und endgültig; Eltern und Großeltern verwalten es nach §§ 1626 und 1629 BGB lediglich. Wer zwischen beidem wählt, trifft nicht eine Produktentscheidung, sondern eine Entscheidung über Kontrolle — und die zweite ist unumkehrbar.
Die ehrliche Gegenrechnung
Die Enkelpolice ist nicht in jedem Fall die bessere Lösung. Sie bindet lange, und wer in einigen Jahren an das Geld muss, ist mit einem einfachen Sparplan besser bedient.
Übertragung, Freibetrag und was in den Antrag gehört
Steuerlich ist der Stichtag die Übertragung, nicht die Einzahlung. Solange die Großeltern Versicherungsnehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind; zur Schenkung wird es erst beim Wechsel des Versicherungsnehmers oder bei der Auszahlung. Für Enkel nennt § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG einen Freibetrag von 200.000 Euro; ist der Elternteil, über den die Verwandtschaft läuft, bereits verstorben, sind es nach Nummer 2 400.000 Euro. Nach zehn Jahren lebt der Freibetrag wieder auf (§ 14 ErbStG).
Wer über mehrere Enkel und größere Beträge nachdenkt, gewinnt durch einen frühen Start und die Zehnjahresfrist mehr als durch jede Produktwahl. Für die meisten Familien stellt sich die Frage aber gar nicht — dort entscheiden vier Zeilen im Antrag: Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigter, Bezugsrecht widerruflich oder nicht. Der Vertrag wird auf das Erleben gestellt; für Verträge auf den Tod eines anderen setzt § 159 VVG eigene Grenzen.
Bei größeren Vermögen, Höfen oder Pflichtteilsfragen gehört die Sache zum Steuerberater oder zur Notarin. Wir ordnen die Versicherungsseite ein und sagen, wo unsere Beratung endet.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- VerbraucherzentraleUnabhängige Hinweise zum Sparen für Kinder und zu Ausbildungsversicherungen.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Wir sind Versicherungsmakler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.
Auf wessen Namen sollten wir sparen?
Auf den Namen des Kindes gehört das Geld rechtlich ihm und steht mit 18 zur freien Verfügung. Sparen die Eltern auf ihren Namen, behalten sie die Kontrolle — das ist meist der praktischere Weg.
Wie viel sollten wir monatlich zurücklegen?
Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate dauerhaft durchgehalten werden kann. Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Können Großeltern für ihr Enkelkind vorsorgen?
Ja, und zwar so, dass die Verfügung bei ihnen bleibt: Die Großeltern sind Versicherungsnehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsberechtigt. In der Praxis heißt das Enkelpolice. Der Unterschied zum Konto auf den Namen des Kindes ist grundlegend — was dem Kind gehört, gehört ihm sofort und steht mit achtzehn frei zur Verfügung.
Fällt bei einer Enkelpolice Schenkungsteuer an?
Nicht beim Einzahlen. Solange die Großeltern Versicherungsnehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst bei der Übertragung des Vertrags oder der Auszahlung an das Enkelkind. Für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), der nach zehn Jahren wieder auflebt. Eine Steuerberatung ist das nicht — bei größeren Vermögen gehört die Frage zum Steuerberater.
Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?
Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.
Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?
Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.
