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Versichern & Absichern · Westfalen

Zahn­zusatz­versicherung & Krankenzusatz

Mit zusätzlichen Verträgen können Kassenpatienten in bestimmten Situationen zu Privatpatienten werden, zum Beispiel im Krankenhaus.

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60 %
der Regelversorgung zahlt die gesetzliche Kasse als Festzuschuss — den Rest und alles darüber trägt der Patient
70 %
mit lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre
75 %
über zehn Jahre — mehr wird es nicht, und die Regelversorgung ist nicht die Versorgung, die der Zahnarzt empfiehlt
— Was das in Westfalen bedeutet

Wer zwischen Hamm, Münster und Bielefeld seit Jahren zur selben Praxis geht, hat gute Chancen auf ein lückenloses Bonusheft. Es hebt den Festzuschuss der Kasse, und ein Zahntarif sollte vor einer geplanten Behandlung abgeschlossen sein.

Das Wichtigste in Kürze
  • Alternativ lässt sich das Risiko eines krankheitsbedingten Verdienst­ausfalls ganz über eine private Krankentagegeld­versicherung absichern.
  • Die Höhe des Versicherungs­schutzes sollte so bemessen sein, dass die Differenz zwischen dem von der GKV gezahlten Krankengeld und dem Nettoeinkommen ausgeglichen wird.
  • Fehlende Zähne müssen im Antrag stehen; oft bedeutet das einen Zuschlag oder einen Ausschluss.
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt4 Abschnitte

Verdienst­ausfall / Krankentagegeld

Wer krank wird, braucht vor allem finanziellen Rückhalt. Einkommensverluste, mit denen niemand rechnet, kommen oft schneller, als man glaubt. Ein Tagegeld schließt dann die Lücke.

Gezahlt wird, sobald die Gehaltsfort­zahlung des Arbeitgebers endet, also in der 7. Woche, wenn die Arbeitsun­fähigkeit weiter besteht.

Die Höhe des Versicherungs­schutzes sollte so bemessen sein, dass die Differenz zwischen dem von der GKV gezahlten Krankengeld und dem Nettoeinkommen ausgeglichen wird.

Krankenzusatz­versicherungen

Private Krankenzusatz­versicherung

Krankentagegeld, Brillenzusatz­versicherung, u.v.m.

Freie Beratung und Vergleich

Notwendige Ergänzungen zur gesetzlichen Kranken­versicherung Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung werden immer weiter reduziert. Und den gesetzlich Versicherten erwarten heute stetig steigende Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz sowie höhere Eigen­beteiligungen beim Arztbesuch. Mit einer privaten Zusatz­versicherung können Sie das gelassen sehen. Denn sie sichern sich Leistungen über die Kassenleistung hinaus und können Eigen­beteiligungen verringern.

Einbett- statt Mehrbettzimmer im Krankenhaus, eine höhere Erstattung für teuren Zahnersatz, 100 Euro Zuschuss für die neue Brille, anstatt diese komplett selbst zahlen zu müssen: Der Blick auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen weckt bei vielen Versicherten den Wunsch nach mehr Leistungen. Für gesetzlich Versicherte gibt es von den privaten Krankenversicherern mehrere Zusatz­versicherungen. Sie füllen die Lücken im Schutz der Krankenkasse zumindest zum Teil.

Zu den Angeboten gehören etwa die Auslandsreise-Kranken­versicherung, die Krankentagegeld­versicherung, Zahnzusatz- und Kranken­hauszusatz­versicherungen sowie Pakete, die Leistungen wie Zuschüsse zu Brille, Heilpraktikerbehandlung und Zahnersatz bündeln.

Manche dieser Zusatzverträge sind sinnvoll, einzelne sogar dringend zu empfehlen. So sollte jeder gesetzlich Versicherte, der außerhalb Deutschlands Urlaub macht, auf jeden Fall eine Auslandsreise-Kranken­versicherung haben.

Auch die Krankentagegeld­versicherung kann für gesetzlich versicherte Selbst­ständige sehr wichtig sein. Ihnen zahlt in den ersten Krankheitswochen kein Arbeitgeber das Gehalt weiter wie bisher; das Tagegeld überbrückt die lange Zeit mit Verdienst­ausfall.

Das reguläre Krankengeld ihrer gesetzlichen Kasse können Selbst­ständige ab der siebten Krankheitswoche erhalten, sofern sie eine Wahlerklärung abgegeben haben. Davor bietet sich ein Wahltarif der Kasse an. Alternativ lässt sich das Risiko eines krankheitsbedingten Verdienst­ausfalls ganz über eine private Krankentagegeld­versicherung absichern.

Bei allen Zusatz­versicherungen richtet sich der Beitrag nach Art und Umfang der Leistungen, die Sie wählen. Jünger und gesünder beim Abschluss heißt: günstigerer Schutz.

Brille, Heilpraktiker und mehr

Die privaten Versicherer bieten auch Rundum-Pakete an, die gesetzlich Versicherten zusätzliche Zuschüsse für die Brille oder eine Heilpraktikerbehandlung sichern. Vergleichen Sie vor dem Abschluss genau, was der Vertrag alles enthält. Preislich richten sich solche Pakete nach dem Leistungsumfang sowie, wie bei anderen privaten Kranken­versicherungsverträgen, nach Alter und Gesundheitszu­stand der Versicherten.

Pflege­versicherung mit staatlichen Zuschüssen

Der „Pflege-Bahr“ (PB) ist eine staatlich geförderte Pflegevorsorge und trägt den Namen seines Initiators. Gefördert werden ausschließlich Tagegeld­versicherungen. Versicherte zahlen selbst mindestens 10 EUR Monatsbeitrag und erhalten dafür monatlich 5 EUR staatliche Förderung. Voraussetzungen: Der Kunde ist mindestens 18 Jahre alt, die fünfjährige Wartezeit wird eingehalten, und aus der Pflegepflicht­versicherung sind noch keine Leistungen geflossen. Den Förderbetrag beantragt der Versicherer.

Vor allem in jungen Jahren ergeben 60 EUR Förderung pro Jahr eine Absicherung, die schon einen großen Teil der Versorgungs­lücke abdeckt.

Leistung, Bedingungen und Alltag3 Abschnitte

Zahn­zusatz­versicherung

Zahnersatz wird immer teurer. Die Kassen zahlen lediglich einen Festzuschuss, nämlich 60 % der Regelversorgung. Wer ein lückenloses Bonusheft führt, bekommt 70 bzw. 75 %. Damit lassen sich lediglich Standard-Materialien bezahlen. Das kennen Sie als Patient nur zu gut.

Eine ergänzende Zahn­zusatz­versicherung sorgt dafür, dass Patienten nicht allein auf dem Rest der Kosten sitzen bleiben. Ein Teil der Ausgaben kommt zurück, etwa bei Brücke oder Implantat.

Vorsicht, die Leistungen von Zahn­zusatz­versicherungen gehen teils weit auseinander. Und wer erst abschließt, wenn eine Zahnbehandlung schon absehbar ist, hat vom Zusatzschutz nichts: Behandlungen, die der Zahnarzt vor Vertrags­abschluss bereits angeraten hat, bezahlt der private Versicherer nicht. Dazu kommt in der Regel eine acht Monate lange Wartezeit nach der Unterschrift, in der keine Behandlungs­kosten übernommen werden. Je früher man abschließt, desto größer ist deshalb die Chance, die Kosten so erstattet zu bekommen, wie man es sich wünscht.

Privat- und Komfortpatient im Krankenhaus

Patienten können ihren Status im Krankenhaus mit einer privaten Kranken­hauszusatz­versicherung aufwerten. Je nach Vertrag haben sie dann zum Beispiel wie Privatpatienten Anspruch darauf, dass sie im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt werden.

Pflege­versicherung wird noch wichtiger!

In Deutschland wird die Bevölkerung immer älter, deshalb sind künftig mehr Menschen auf Pflege im Alter angewiesen. Pflegebedürftig werden können aber auch Jüngere, unvorhergesehen, etwa durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit.

Schon jetzt genügen die Leistungen der staatlichen Pflege­versicherung nicht; drastische Beitragserhöhungen stehen im Raum, außerdem weitere Einschränkungen bei den Leistungen. Die Pflege bedürftiger Menschen zu finanzieren, bleibt eine der größten Heraus­forderungen für unsere Gesellschaft.

Bevor wir ins Einzelne gehen: Fragen Sie ruhig sofort, auch kurze Fragen zwischendurch beantworten wir gern.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • ZahnersatzKronen, Brücken, Implantate, je nach Tarif bis zur vollen Rechnung.
  • Zahnerhalthochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung.
  • Prophylaxeprofessionelle Zahnreinigung, meist mit festem Jahresbudget.
  • Kieferorthopädie für Kinderdort, wo die Kasse nicht zahlt, wenn der Vertrag vor der Diagnose besteht.

Worauf es ankommt, ist der Erstattungssatz bezogen auf die Gesamtrechnung und nicht auf den Kassenanteil. Das schauen wir uns im Tarif genau an.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Termin buchen oder uns eine Nachricht schicken: Vorbereiten müssen Sie nichts.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
Der Gewerbe-Risiko-Check zeigt in wenigen Minuten, wo sich für Ihren Betrieb eine Prüfung lohnt – kostenlos, ohne Anmeldung, zur Orientierung.
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Zahn­zusatz­versicherung im Detail.

Worauf sich der Erstattungssatz bezieht

Für Zahnersatz zahlt die Kasse einen Festzuschuss, bemessen an der Regelversorgung. Was darüber hinausgeht — Implantate, Inlays, hochwertigere Materialien —, tragen Versicherte selbst.

Die Zusatz­versicherung übernimmt davon einen Prozentsatz. Entscheidend ist die Bezugsgröße: Rechnet der Tarif vom gesamten Betrag oder nur von dem, was nach der Kassenleistung übrig bleibt? Zwischen beiden Lesarten liegt ein erheblicher Unterschied.

Zahnstaffel und Vorerkrankungen am Zahn

Die Zahnstaffel begrenzt in den ersten Jahren bei fast allen Tarifen die Erstattung. Erst nach mehreren Jahren steht die volle Leistung zur Verfügung. Zu spät kommt, wer erst abschließt, wenn schon eine Behandlung ansteht.

Was bereits angeraten oder begonnen wurde, ist grundsätzlich vom Schutz ausgenommen. Fehlende Zähne müssen im Antrag stehen; oft bedeutet das einen Zuschlag oder einen Ausschluss.

Merkmale eines tragfähigen Tarifs

✓
Eine hohe Erstattungs­quote beim Zahnersatz, Implantate eingeschlossen.
✓
Leistung für Inlays und für hochwertige Füllungen.
✓
Ein jährliches Budget für die professionelle Zahnreinigung.
✓
Kieferorthopädie bei Kindernhier leisten nur wenige Tarife wirklich.
✓
Keine Deckelung auf Gebührensätze, die Zahnärzte kaum abrechnen.

Das Wichtigste ist gesagt. Wo Sie selbst stehen, finden Sie mit dem Bedarfs­check in wenigen Minuten heraus.

Häufige Fragen.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Kann ich abschließen, wenn eine Behandlung ansteht?

Nein. Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind ausgeschlossen. Fehlende Zähne müssen angegeben werden und führen häufig zu Zuschlägen.

Warum zahlt der Tarif in den ersten Jahren weniger?

Wegen der Zahnstaffel: Höchstbeträge in den ersten Jahren verhindern, dass Verträge nur kurz vor einer teuren Behandlung abgeschlossen werden. Deshalb lohnt der frühe Abschluss.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

— UND JETZT?
Zahn- & Krankenzusatz: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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