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Pferdekrankenversicherung
Ein Pferd kann schnell krank werden – sei es durch eine Kolik, eine Lahmheit, eine Atemwegserkrankung oder eine Hautentzündung. Die Ursachen sind vielfältig: Wetterumschwünge, Futterumstellungen, Stress, Infektionen oder Verletzungen beim Training. Die Behandlungskosten steigen dabei oft rasant. Röntgenaufnahmen, Ultraschall, Medikamente, stationäre Aufenthalte in der Pferdeklinik oder sogar Rehabilitationsmaßnahmen können schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine Pferdekrankenversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Belastungen und ermöglicht Ihrem Pferd die bestmögliche Versorgung – ohne Kompromisse.
Westfalen ist Pferdeland: Zucht, Reitvereine und Turniersport haben hier Tradition, und auf vielen Höfen steht das Pferd neben dem Betrieb. Entsprechend ernst nehmen wir Halterhaftung, OP-Kosten und den Wert der Tiere.
- Besonders bei Pferden, die regelmäßig im Gelände oder auf Turnieren unterwegs sind, ist ein umfassender Versicherungsschutz empfehlenswert.
- Röntgenaufnahmen, Ultraschall, Medikamente, stationäre Aufenthalte in der Pferdeklinik oder sogar Rehabilitationsmaßnahmen können schnell mehrere tausend Euro kosten.
- Die Beiträge hängen vom Anbieter, dem Leistungsumfang und dem Gesundheitszustand Ihres Pferdes ab.
Was deckt die Pferdekrankenversicherung ab?
Sicherheit für das Pferd und Portemonnaie
Je nach gewähltem Tarif übernimmt die Pferdekrankenversicherung unter anderem folgende Leistungen:
Für wen ist die Pferdekrankenversicherung besonders empfehlenswert?
Die Pferdekrankenversicherung ist für viele Pferdehalter eine sinnvolle Investition – besonders in folgenden Fällen:
Besonders bei Pferden, die regelmäßig im Gelände oder auf Turnieren unterwegs sind, ist ein umfassender Versicherungsschutz empfehlenswert.
Was kostet eine Pferdekrankenversicherung?
Die Beiträge hängen vom Anbieter, dem Leistungsumfang und dem Gesundheitszustand Ihres Pferdes ab.
Einige Versicherer bieten auch Kombi-Tarife an, bei denen die Pferdekrankenversicherung mit einer OP-Versicherung kombiniert wird – für maximalen Schutz bei Krankheit und Unfall.
Beispielhafte Kosten für Behandlungen:
Diese Zahlen zeigen, wie schnell sich eine Pferdekrankenversicherung bezahlt machen kann – schon eine einzige größere Behandlung kann die Jahresprämie um ein Vielfaches übersteigen.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl einer Pferdekrankenversicherung achten?
✓ Leistungsumfang: Welche Behandlungen sind abgedeckt? Gibt es Einschränkungen?
✓ Erstattungshöhe: Wird der volle Betrag übernommen oder gibt es Begrenzungen ✓ Tierarztwahl: Freie Wahl oder nur bestimmte Partnerkliniken?
✓ Laufzeit und Kündigungsfristen: Flexibilität bei Vertragsgestaltung
Vorteile auf einen Blick
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
- Ambulante und stationäre BehandlungDiagnostik, Medikamente, Klinik.
- Operationen inklusive Vor- und Nachsorge.
- Alternative VerfahrenChiropraktik, Akupunktur je nach Tarif.
- Freie Tierarztwahlinklusive Kliniken und Spezialisten.
- Vorerkrankungenbekannte Leiden sind ausgeschlossen.
- Gebührensatz und Jahresgrenzengünstige Tarife deckeln beides.
- Zahnbehandlung und Vorsorgenur mit Budget oder Zusatzbaustein.
- Wartezeitenmeist drei Monate bei Krankheit.
Beim Pferd entscheidet die Jahreshöchstgrenze mehr als beim Hund — Klinikrechnungen erreichen schnell fünfstellige Beträge.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Pferdekrankenversicherung im Detail.
Kolik: der Fall, der die Entscheidung erzwingt
Die Kolik ist der Sammelbegriff für Schmerzzustände im Bauchraum des Pferdes. Sie ist deshalb der wichtigste Fall für jede Gesundheitsabsicherung, weil sie zwei Eigenschaften verbindet, die selten zusammenkommen: Sie tritt ohne Vorwarnung auf, und sie erzwingt binnen Stunden eine Entscheidung zwischen konservativer Behandlung, Klinikeinweisung und Operation.
In dieser Stunde entscheidet nicht die Medizin allein, sondern auch die Frage, wer die Klinikrechnung trägt. Ein Vertrag, der bereits läuft und dessen Wartezeit abgelaufen ist, nimmt diese zweite Frage aus dem Gespräch heraus. Ein Vertrag, der erst nach dem ersten Vorfall abgeschlossen wird, hilft in aller Regel nicht mehr — der Zustand gilt dann als bekanntes Vorereignis.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Behandlung und Eingriff. Ein solcher Notfall wird häufig zunächst medikamentös behandelt, unter stationärer Beobachtung, ohne dass es zur Operation kommt. Diese Phase zahlt ein reiner Operationsschutz nicht — sie fällt in den Bereich der Krankenversicherung. Wer nur den Operationsschutz hat, bekommt den teuersten Einzelposten erstattet, aber nicht den Weg dorthin.
Wie die Gebührenordnung für Tierärzte die Erstattung bestimmt
Tierärztliche Leistungen werden in Deutschland nach der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Sie legt für jede Leistung einen einfachen Gebührensatz fest, den der Tierarzt je nach Aufwand, Schwierigkeit und Umständen des Falls vervielfachen darf. Notdienst und Nachtzeiten liegen regelmäßig am oberen Ende dieses Rahmens.
Für die Versicherung ist das der entscheidende Hebel: Der Tarif nennt, bis zu welchem Vielfachen des Gebührensatzes er erstattet. Liegt die Rechnung darüber, bleibt die Differenz beim Halter — unabhängig davon, wie hoch der prozentuale Erstattungssatz im Vertrag klingt. Ein Tarif mit hoher Prozentzahl, aber niedriger Satzgrenze kann in der Praxis weniger leisten als umgekehrt.
Diese Größen wirken hintereinander. Erst wird geprüft, was erstattungsfähig ist, dann die Satzgrenze angewandt, dann der Prozentsatz, dann der Selbstbehalt abgezogen und zuletzt die Jahresgrenze geprüft. Wer nur auf den Prozentsatz schaut, vergleicht die letzte Stufe und übersieht die vier davor.
Wartezeiten, Aufnahmealter und Gesundheitsprüfung
Nahezu alle Tarife arbeiten mit einer allgemeinen Wartezeit ab Vertragsbeginn. In dieser Zeit besteht Beitragspflicht, aber noch kein Leistungsanspruch für Erkrankungen. Für Unfälle wird die Wartezeit häufig erlassen, weil sich ein Unfall nicht anbahnen kann. Für einzelne Bereiche — genannt werden häufig Gliedmaßen, Sehnen und Zähne — gelten teils längere besondere Wartezeiten.
Beim Aufnahmealter gibt es zwei verschiedene Grenzen, die oft verwechselt werden. Die Aufnahmegrenze bestimmt, bis zu welchem Alter ein Pferd neu aufgenommen wird. Die Endaltersgrenze bestimmt, ob der einmal geschlossene Vertrag auch darüber hinaus weiterläuft. Ein Vertrag ohne Endaltersgrenze ist genau in dem Lebensabschnitt wertvoll, in dem die Behandlungen zunehmen.
Die Gesundheitsprüfung reicht von wenigen Antragsfragen bis zur vollständigen tierärztlichen Untersuchung mit Vorlage der Befunde. Je aufwendiger die Prüfung, desto verbindlicher ist das Ergebnis: Was der Versicherer bei Vertragsschluss kannte und nicht ausgeschlossen hat, kann er später schwerer bestreiten.
Vorerkrankungen, Ankaufsuntersuchung und dokumentierte Befunde
Bestehende Vorerkrankungen sind der Regelfall, nicht die Ausnahme — spätestens ab dem mittleren Alter hat fast jedes Pferd eine Behandlungsgeschichte. Versicherer reagieren darauf mit drei Werkzeugen: Sie schließen den betroffenen Bereich dauerhaft aus, sie vereinbaren einen Beitragszuschlag, oder sie nehmen das Tier gar nicht erst an.
Ein Ausschluss ist dabei nicht immer das schlechtere Ergebnis. Ein eng gefasster Ausschluss für eine abgeheilte Verletzung an einem bestimmten Bein lässt den übrigen Schutz vollständig bestehen. Kritisch wird es, wenn der Ausschluss weit formuliert ist und ganze Organsysteme erfasst — dann kann eine später auftretende, sachlich unabhängige Erkrankung mit hineingezogen werden.
Die Ankaufsuntersuchung spielt eine doppelte Rolle. Sie ist zunächst ein Instrument des Kaufs und soll den Zustand des Tieres zum Übergabezeitpunkt dokumentieren. Für die Versicherung wird sie zum Beweismittel: Befunde, die dort festgehalten sind, gelten als bekannt. Wer sie im Antrag verschweigt, riskiert die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Umgekehrt gilt: Eine dokumentierte, aber folgenlos gebliebene Auffälligkeit lässt sich vor Vertragsschluss besprechen. Wird sie geprüft und nicht ausgeschlossen, ist die Frage geklärt. Wird sie erst im Leistungsfall bekannt, ist sie ein Streitpunkt. Der Aufwand vorher ist ungleich kleiner als der Streit hinterher.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt
3 Abschnitte
Stationäre Klinikkosten und der Weg der Abrechnung
Der stationäre Aufenthalt ist der Posten, der eine Rechnung wachsen lässt, ohne dass ein einzelner Eingriff dahintersteht. Unterbringung, Überwachung, Infusionen, Nachkontrollen und wiederholte Bildgebung summieren sich über Tage. Prüfen Sie deshalb, ob der Tarif die stationäre Unterbringung ausdrücklich als erstattungsfähig nennt oder nur die Behandlung selbst.
Abgerechnet wird in aller Regel zwischen Klinik und Halter; der Versicherer erstattet anschließend. Das bedeutet, dass Sie in Vorleistung treten. Einige Tarife bieten für größere Beträge eine Kostenzusage vor der Behandlung an, bei der der Versicherer die Übernahme schriftlich bestätigt und teilweise direkt mit der Klinik abrechnet. Wo das möglich ist, gehört es vor den Ernstfall geklärt.
Beitragsentwicklung, Kündigung und die Wechselfalle
Der Beitrag einer Tierkrankenversicherung bleibt selten über die Laufzeit gleich. Er steigt mit dem Alter des Tieres, häufig in festen Stufen, und er kann durch allgemeine Anpassungen des Versicherers verändert werden, wenn die Schadenentwicklung im Bestand es erfordert.
Beides ist kein Fehler des Vertrags, sondern Teil seiner Funktionsweise. Wichtig ist nur, es zu kennen: Wer den Beitrag der ersten Jahre für dauerhaft hält, erlebt später eine Überraschung und denkt dann über einen Wechsel nach — genau zu dem Zeitpunkt, an dem der Wechsel am schwierigsten ist.
Denn ein neuer Vertrag bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung, neue Wartezeiten und eine erneute Prüfung der Aufnahmegrenzen. Alles, was in der Zwischenzeit diagnostiziert wurde, geht in den neuen Antrag ein. Was im alten Vertrag noch gedeckt war, kann im neuen ausgeschlossen sein.
Prüfen Sie deshalb auch das Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall. Wo es besteht, kann der Vertrag gerade dann enden, wenn er sich bewährt hat. Tarife, die darauf verzichten, sind in diesem Punkt deutlich verlässlicher.
Was neben der reinen Behandlung noch abgerechnet wird
Eine Tierarztrechnung besteht selten aus einer Position. Neben der Behandlung selbst stehen Diagnostik, Medikamente, Anfahrt und je nach Fall wiederholte Kontrollen. Ob diese Posten erstattungsfähig sind, entscheidet der Tarif einzeln, nicht pauschal.
Die Bildgebung ist dabei der teuerste Nebenposten. Röntgen, Ultraschall, Endoskopie und Szintigrafie werden bei Lahmheiten häufig nacheinander eingesetzt, bis die Ursache eingegrenzt ist. Wenn ein Tarif Diagnostik nur im Zusammenhang mit einer anschließenden Behandlung erstattet, bleibt die ergebnislose Abklärung bei Ihnen.
Ein Vorsorgebudget ändert an dieser Logik nichts, es verschiebt sie nur. Es stellt einen festen Jahresbetrag für Impfungen, Wurmkuren und Routinekontrollen bereit — und ist damit eher eine Umbuchung planbarer Ausgaben als ein zusätzlicher Schutz.
Leistung, Bedingungen und Alltag
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Was der Vertrag im Alltag von Ihnen verlangt
Ein Gesundheitsvertrag setzt voraus, dass das Tier tiergerecht gehalten und üblich versorgt wird. Diese Erwartung steht als Obliegenheit in den Bedingungen und ist keine Formsache: Wird sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Gemeint sind keine besonderen Anstrengungen, sondern das, was ohnehin zur Pferdehaltung gehört. Der praktische Nutzen liegt in der Dokumentation — was nicht eingetragen ist, lässt sich im Streitfall schwer belegen.
Die dritte Zeile ist die praktisch bedeutsamste. Wer beim Verdacht auf eine Kolik abwartet, riskiert nicht nur das Tier, sondern auch die Erstattung — die Pflicht, den Schaden gering zu halten, gilt vom ersten Anzeichen an.
Operationsschutz oder Vollkrankenschutz: die saubere Abgrenzung
Beide Verträge lösen unterschiedliche Probleme. Der Operationsschutz begrenzt das eine große, seltene Ereignis und ist deshalb im Beitrag deutlich schmaler. Der Vollkrankenschutz begrenzt zusätzlich die vielen kleinen, häufigen Kosten — und ist damit eher eine Umwandlung schwankender Ausgaben in einen festen Beitrag als eine Ersparnis.
Die Entscheidung hängt weniger am Tier als am Haushalt. Wer eine größere Einmalzahlung stemmen könnte, aber nicht will, dass die Behandlungsentscheidung am Geld hängt, ist mit dem Operationsschutz meist richtig bedient. Wer laufende Kosten planbar halten muss, braucht den weiter gefassten Schutz.
Der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Wer klein einsteigt und später aufstockt, bringt den Gesundheitszustand des dann älteren Tieres in die Prüfung ein. Was in der Zwischenzeit passiert ist, kann den Aufstieg verteuern oder verhindern.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.
Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an covomo.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.
Beim Öffnen wird der Rechner von covomo.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.
Häufige Fragen.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Wir sind Versicherungsmakler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.
Was deckt sie über die OP-Versicherung hinaus?
Die laufende Behandlung: Untersuchungen, Medikamente, Diagnostik wie Röntgen und Ultraschall, oft auch Zahnbehandlungen. Die OP-Versicherung greift erst beim Eingriff. Beim Pferd fällt der Unterschied stärker ins Gewicht als beim Hund, weil die laufende Diagnostik teurer ist.
Was ist mit Erkrankungen, die schon bekannt sind?
Sie bleiben in aller Regel ausgeschlossen. Deshalb entscheidet der Zeitpunkt: Was vor Vertragsschluss dokumentiert ist, wird nicht rückwirkend gedeckt. Viele Versicherer verlangen zudem eine tierärztliche Untersuchung — sie schafft Klarheit in beide Richtungen.
Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?
Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
