Reiserücktritt & Auslandskranken in Westfalen
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Versichern & Absichern · Westfalen

Reiserücktritt & Auslandskranken

Im Ausland hat der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Lücken. Deshalb benötigen Sie zusätzlich eine private Police.

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zahlt die gesetzliche Kasse für den Rücktransport ins Inland — „Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen“
deutsches Niveau
ist die Obergrenze der Erstattung im EU-Ausland — was die Behandlung dort mehr kostet, bleibt bei Ihnen
vorher
ZUSTIMMUNG NÖTIG bei Kranken­hausbehandlung im EU-Ausland — ohne sie besteht kein Erstattungsanspruch
— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Hamm, Münster und Bielefeld sind die Wege zum Facharzt teils länger als in der Großstadt. Deshalb lohnt der Blick, welche Leistungen ein Tarif wirklich trägt — von der Termin­vermittlung bis zur Erstattung.

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind.
  • Wird eine Reise nicht angetreten, trägt die Reiserücktritts­versicherung die Stornokosten — vorausgesetzt, der Anlass zählt zu den versicherten Gründen.
  • Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.
Abgesichert auf Reisen: Krankenschutz muss sein

Unabhängige Beratung und Vergleich

Für alle die beruhigt und abgesichert verreisen wollen.

Skifahren in Österreich, Sonnenbaden am Gardasee, Feiern auf Mallorca: Ganz gleich, für welche Form von Urlaub Sie sich entscheiden – Sie sollten sichergehen, dass Sie ausreichend versichert sind.

Zunächst die gute Nachricht: Bei vielen Versicherungsverträgen müssen Sie sich erst einmal keine Sorgen machen, denn ein Großteil des Versicherungs­schutzes, der in Deutschland gilt, geht mit auf Reisen. Das gilt zum Beispiel für die Privat­haft­pflicht­versicherung: Wenn ein Familienvater beispielsweise mit seiner Tochter in Spanien am Strand Ball spielt und mit einem Fehlschuss Sonnenbrille und Tablet-PC einer anderen Urlauberin beschädigt, zahlt die Privat­haft­pflicht­versicherung der Familie für den Schaden.

Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die Reisenden zum Beispiel im Ferienhaus Wein verschütten und die Couch beschädigen. Nicht alle Versicherer zahlen für Schäden an beweglichen Gegenständen in einem gemieteten Ferienhaus.

Mit im Gepäck haben Sie zumindest bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Unfall­versicherung: Bleiben nach einem Fahrradsturz in der Schweiz dauerhafte Beeinträchtigungen, kommt der Versicherer für die Unfallfolgen auf.

Ohne zusätzliche Reisekranken­versicherung geht es nicht

Was für die private Unfall- oder Haft­pflicht­versicherung gilt, lässt sich leider nicht uneingeschränkt auf den Schutz der Kranken­versicherung übertragen: Alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, genießen im Ausland keinen umfassenden Schutz. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Reisen außerhalb der EU keinerlei medizinische Behandlungs­kosten, es sei denn, die Länder haben mit Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen abgeschlossen.

Wenn Sie eine private Krankenzusatz­versicherung haben – etwa für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und Zahnersatz –, kann es sein, dass der Auslandsreise­schutz integriert ist. Dann müssen Sie keinen separaten Vertrag abschließen.

Für längere Auszeiten Wenn Sie länger als nur ein paar Wochen unterwegs sind – zum Beispiel im Süden überwintern oder aus beruflichen Gründen für ein oder zwei Jahre Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen –, sollten Sie unbedingt mit Ihren Versicherern besprechen, welche Auswirkungen das auf Ihren Versicherungs­schutz hat. In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind. Aber sprechen Sie das lieber vorher mit Ihrem Versicherer ab. Klären Sie ebenfalls, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um beispielsweise während Ihrer Abwesenheit nicht den Versicherungs­schutz für Ihr Eigenheim in Deutschland zu verlieren.

Was „medizinisch notwendig“ ist Die private Auslandskranken­versicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland auf. Das kann die Notfallversorgung sein, nachdem der Urlauber beim Volleyballspielen umgeknickt ist. Das kann ein Besuch beim Arzt sein, wenn die Tochter am Strand in einen Seeigel getreten ist, oder auch eine dringend notwendige Blinddarmoperation, die vor Ort durchgeführt werden muss.

Die medizinische Behandlung darf jedoch nicht der Anlass für die Reise gewesen sein. Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, sich günstigen Zahnersatz in Osteuropa zu besorgen, zahlt die private Zusatz­versicherung nicht für die geplante Zahnbehandlung. Darüber hinaus sind unter anderem Ausgaben für Kuren und Reha- Maßnahmen vom privaten Zusatzschutz ausgenommen.

Auf die Formulierungen achten Die Tarifvergleiche zeigen, dass die Bedingungen, zu denen sich die Kunden versichern können, in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden sind. Eine Vielzahl von Anbietern hat an den Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen gearbeitet und sie ebenfalls zugunsten der Kunden verbessert. Ein neuer Vertrag kann sich also lohnen. Trotzdem können in den Vertragsbedingungen je nach Versicherer immer noch einige. Tücken lauern, auf die Sie vor Vertrags­abschluss achten sollten. Anlass zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer gibt zum Beispiel die Frage, wie er mit Vorerkrankungen umgeht: Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass er nur für Behandlungen zahlt, wenn die Erkrankung „plötzlich“ oder „unvorhergesehen“ eingetreten ist? Oder steht eine solche Einschränkung nicht in den Bedingungen? Wenn das Versicherungs­unternehmen auf eine solche Vorgabe verzichtet, ist das für den Urlauber natürlich von Vorteil.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • ReiserücktrittStornokosten bei Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger, Arbeitslosigkeit.
  • Reiseabbruchzusätzliche Rückreise- und nicht genutzte Reiseleistungen.
  • Auslandskranken­schutzArzt, Klinik, Medikamente und medizinisch sinnvoller Rücktransport.
  • Jahresverträgealle Reisen eines Jahres, oft günstiger als zwei Einzelpolicen.

Die Auslandskranken­versicherung ist für fast jede Reise sinnvoll; ob der Rücktritts­schutz lohnt, hängt an Reisepreis und Vorlaufzeit.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Reiserücktritt & Auslandskranken — unabhängig eingeordnet.
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Reiserücktritt & Auslandskranken im Detail.

Reiserücktritt: der Grund muss im Vertrag stehen

Wird eine Reise nicht angetreten, trägt die Reiserücktritts­versicherung die Stornokosten — vorausgesetzt, der Anlass zählt zu den versicherten Gründen. Dazu gehören üblicherweise eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft, der Tod naher Angehöriger, ein erheblicher Sachschaden am eigenen Eigentum und der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes.

Wer ohne Grund absagt, bekommt nichts. Ebenso wenig zahlt der Vertrag bei Vorerkrankungen, die zum Buchungszeitpunkt bereits absehbar waren. Und es zählt der Zeitpunkt des Abschlusses: Meist muss die Police innerhalb weniger Tage nach der Buchung stehen, sonst greift eine Wartezeit.

Der Auslandskranken­schutz wiegt schwerer

Innerhalb der EU rechnet die gesetzliche Kasse nur zu den dort üblichen Sätzen ab, außerhalb der EU zahlt sie meist überhaupt nicht. Den Rücktransport übernimmt sie in keinem Fall — und der ist der größte Kostenblock, wenn im Urlaub etwas passiert.

Prüfen Sie die Formulierung zum Rücktransport. Gute Verträge leisten, sobald er medizinisch sinnvoll ist. Steht dort medizinisch notwendig, liegt die Hürde deutlich höher. An diesem einen Wort hängt in der Praxis die Erstattung.

Einzelne Reise oder Jahresvertrag

Ab der zweiten Reise im Jahr rechnet sich meist der Jahresvertrag. Er gilt für jede Reise bis zu einer vereinbarten Höchstdauer, ohne dass einzelne Buchungen gemeldet werden müssen.

Familien sollten nach Tarifen sehen, die Kinder ohne zusätzlichen Beitrag einschließen. Wer länger fortbleibt — Studium, Entsendung, längerer Auslandsaufenthalt —, braucht einen eigenen Tarif: Der gewöhnliche Reiseschutz läuft dort schon nach wenigen Wochen aus.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • Auswärtiges AmtReise- und Sicherheitshinweise sowie amtliche Empfehlungen zum Krankenschutz im Ausland.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Wann muss ich die Reiserücktritts­versicherung abschließen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.

Reicht die europäische Kranken­versicherungskarte im Ausland?

Innerhalb der EU nur zu den dort üblichen Sätzen, außerhalb gar nicht. Vor allem der Rücktransport ist nie enthalten — und genau der ist der teuerste Posten.

Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?

Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

— UND JETZT?
Reiserücktritt & Auslandskranken: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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