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Versichern & Absichern · Westfalen

Mehr­familien­haus versichern: Gebäude­versicherung für Vermieter

Jetzt Wohn­gebäude­versicherung für Ihr Mehr­familien­haus in Dortmund, Münster, Bielefeld und Umgebung berechnen lassen!

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Ein Mehr­familien­haus in Westfalen ist für viele Eigentümer Kapitalanlage und Alters­vorsorge zugleich. Entsprechend sauber sollte der Versicherungs­schutz sein. Zwischen Hamm, Münster und Bielefeld unterscheiden sich Baujahre, Lagen und Nutzung teils erheblich, und damit auch die Risiken, die versichert werden müssen. Wir erklären, welche Bausteine für Vermieter und Eigentümergemeinschaften eine Rolle spielen, und wo Verträge im Schadenfall erfahrungsgemäß Fragen aufwerfen.

59 %
der Wohngebäude hatten 2025 eine Elementar­schaden­versicherung — rund vier von zehn also nicht. Starkregen und Hochwasser sind ohne diesen Baustein nicht versichert
12 %
des gesamten Schadenaufwands der Wohn­gebäude­versicherung entfielen 2025 auf Sturm, Hagel und Elementargefahren — der Rest auf andere Ursachen
NRW
gehört 2025 zu den zwei Bundesländern mit dem höchsten versicherten Schadenaufwand durch Elementargefahren
— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Hamm und Münster wohnen viele im eigenen Haus, oft seit Langem und oft mit Anbauten, Photovoltaik oder vermieteter Einlieger­wohnung. Jede dieser Veränderungen kann den Schutz verschieben, ohne dass es jemand gemeldet hat.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall.
  • Ein Mehr­familien­haus in Westfalen ist für viele Eigentümer Kapitalanlage und Alters­vorsorge zugleich.
  • Der Baustein gleicht ausbleibende Einnahmen aus, falls ein versicherter Schaden, etwa Brand oder Wasserschaden, Wohnungen zeitweise unvermietbar macht.
Im Schadenfall und beim Vertrag4 Abschnitte

Mietausfall nach einem versicherten Schaden absichern (Leerstand allein ist kein Versicherungsfall)

Der Baustein gleicht ausbleibende Einnahmen aus, falls ein versicherter Schaden, etwa Brand oder Wasserschaden, Wohnungen zeitweise unvermietbar macht.

Leistungen:

✓
Erstattung der entgangenen Miete
✓
Meist für bis zu 12 Monate.
✓
Optional auch bei behördlich angeordneter Räumung

Was es kostet, richtet sich nach Objektgröße und Mieteinnahmen. Besonders wichtig ist das für Investoren, deren Kalkulation auf einem festen Mietzins beruht.

Basis­absicherung für Ihre Immobilie

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt die Bausubstanz vor Schäden durch:

✓
Feuer, Blitzschlag, Explosion
✓
Leitungswasser­schäden inkl. Rohrbruch und Nässeschäden
✓
Sturm- und Hagelschäden
✓
OptionalElementar­schäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben
✓
Schäden an Dach, Fenster, Türen, Fassade
✓
Graffiti und Vandalismus (je nach Tarif)
✓
Wasseraustritt nach Rohrbruch (häufig bis zu 2.000 € mitversichert)

Schutz für technische Anlagen

Versichert technische Anlagen wie:

✓
Heizungsanlagen
✓
Aufzüge
✓
Lüftungs- und Klimasysteme
✓
Photovoltaik­anlagen

Leistungen:

✓
Reparatur- und Austauschkosten bei Defekt
✓
Schutz vor Bedienfehlern, Kurzschluss, Überspannung
✓
OptionalWartungskosten und Notfallservice

Empfehlenswert: für moderne Objekte in Westfalen.

Der Beratungs­prozess – Schritt für Schritt

Wer in Westfalen ein Mehr­familien­haus besitzt oder verwaltet, findet bei uns gezielte Beratung: neutral, nachvollziehbar und persönlich, damit Sie sicher entscheiden können.

So läuft die Beratung ab:

✓
Erstkontakt & Termin­vereinbarung
✓
Bedarfsanalyse & Zieldefinition
✓
Vertragsprüfung & Risikoeinschätzung
✓
Ausschreibung bei Versicherern
✓
Angebotsauswertung & Besprechung
✓
Antragstellung & Nachbetreuung
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt4 Abschnitte

Umlagefähige Versicherungs­kosten bei Vermietung

Die Betriebs­kosten­verordnung ( § 2 BetrKV ) erlaubt es, diese Versicherungs­kosten auf die Mieter umzulegen:

✅ Umlagefähige Versicherungen

✓
Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung
✓
Gebäudetechnik­versicherung (z. B. Aufzug, Heizung)
✓
Öltank­versicherung

Wichtig: Die Kosten müssen wirtschaftlich angemessen sein ( § 556 BGB ).

❌ Nicht umlagefähige Versicherungen

✓
Vermieter­rechts­schutz­versicherung
✓
Miet­ausfall­versicherung (außer bei direktem Schadenereignis)
✓
Mietnomaden­versicherung
✓
Versicherungen gegen eigene Vermögens­schäden

Diese Kosten bleiben beim Vermieter selbst hängen.

Vermieter­rechts­schutz

Rechtsschutz bei juristischen Auseinandersetzungen rund um die Immobilie:

✓
Auseinandersetzungen mit Mietern, etwa um Kündigung oder Mietminderung
✓
Ärger mit Behörden, etwa wegen Bauauflagen oder Genehmigungen
✓
Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. Lärm, Grenzbebauung)

Nachhaltigkeit absichern

Fest installierte Solaranlagen sind mitversichert, egal ob am Dach oder an der Hauswand.

Versichert sind:

✓
Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl
✓
Ertragsausfall bei Defekt
✓
Wechselrichter und Verkabelung

Ihre Vorteile auf einen Blick

✓
Miet­ausfall­absicherung bei Schäden
✓
Technikschutz für moderne Gebäude
✓
Regionale Beratung in Westfalen
✓
Unterstützung bei Umlagefähigkeit & Miet­vertragsgestaltung
✓
Persönliche Ansprechpartner mit Immobilienerfahrung

Ergänzende Informationen

außerhalb der "Wohn­gebäude­versicherung Mehr­familien­haus" und weiterer passender Versicherungen für Mehrfamilien­häuser

Leistung, Bedingungen und Alltag3 Abschnitte

Mehr­familien­haus vs. Ein­familien­haus

Merkmal Ein­familien­haus Mehr­familien­haus Versicherungswert meist niedriger deutlich höher, da mehr Wohnfläche und Gebäudetechnik Risikobewertung einfacher, da private Nutzung komplexer, da gewerbliche Nutzung, Vermietung Tarifstruktur oft pauschalisiert individuell kalkuliert nach Lage, Nutzung, Bauart Verwaltung durch Eigentümer oft durch Haus­verwaltung oder Vermieter Zusatzrisiken gering höher: z. B. Mietausfall, Haftung, Technikschäden

Tipp zur Wohn­gebäude­versicherung Mehr­familien­haus

Rückstau und Überschwemmung, also Elementar­schäden, sind in Westfalen ein ernstes Thema.

Schutz bei Schadens­ersatz­forderungen

Sie schützt vor Schadens­ersatzansprüchen Dritter, zum Beispiel:

✓
Sturz auf vereistem Gehweg
✓
Verletzung durch herabfallende Dachziegel
✓
Wasserschaden in Mietwohnung durch defekte Leitung

Schutz vor Zahlungsausfällen

Wer vermietet, kann sich mit der Mietnomaden­versicherung gegen finanzielle Einbußen absichern, wenn Mieter nicht zahlen und sich nur schwer kündigen lassen.

Leistungen:

✓
Die ausgefallene Miete wird ersetzt, wenn der Mieter nicht zahlen kann oder will.
✓
Räumung und Renovierung nach dem Auszug werden bezahlt.
✓
Optionaljuristische Unterstützung bei Räumungsklagen

Der Preis hängt von Objektgröße und Mietverträgen ab. 👉 Jetzt berechnen lassen: Mietnomaden­versicherung für Ihr Mehr­familien­haus

Tipps für Vermieter in Westfalen

✓
Im Mietvertrag klar regeln, mit Verweis auf die Betriebs­kosten­verordnung
✓
Angemessenheit der Kosten dokumentieren
✓
Jährliche, nachvollziehbare Abrechnung erstellen
✓
Regionale Besonderheiten (z. B.Starkregen in Münster, Altbauten in Bielefeld) berücksichtigen
✓
Rat von Fachleuten einholen, die die örtliche Immobilienlage kennen

Vorab ein Hinweis: Wer lieber direkt nachfragen möchte, darf das tun, auch eine kurze Zwischenfrage beantworten wir gern.

KURZÜBERSICHT: ENTHALTENE UND NICHT ENTHALTENE LEISTUNGEN
✓ Das ist versichert
  • WohngebäudeMietausfall nach einem Schaden, dazu Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Haus- und Grund­besitzer­haft­pflichtAnsprüche von Mietern und Besuchern.
  • Elementarschutzfür Keller und Erdgeschoss besonders relevant.
  • Vermieter­rechts­schutzStreit um Miete, Kündigung, Nebenkosten.

Achten Sie beim Mehr­familien­haus nicht nur auf die Summe, sondern auch auf die Laufzeit der Miet­ausfall­deckung. Zwölf Monate reichen oft nicht.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Ein Termin oder eine Nachricht an uns genügt; vorbereiten müssen Sie nichts.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
Der Gewerbe-Risiko-Check zeigt in wenigen Minuten, wo sich für Ihren Betrieb eine Prüfung lohnt – kostenlos, ohne Anmeldung, zur Orientierung.
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Gebäude­versicherung für Mehrfamilien­häuser im Detail.

Was ein Mehr­familien­haus versicherungstechnisch anders macht

Ein Mehr­familien­haus ist nicht das größere Ein­familien­haus. Es unterscheidet sich in vier Punkten, die jeder für sich den Vertrag verändern: Es hängen Mieteinnahmen daran, es bewegen sich fremde Menschen im Gebäude, es steckt mehr Gebäudetechnik darin, und die Eigentümerstruktur ist oft nicht eine einzelne Person.

Deshalb sieht der Aufbau anders aus. Die Gebäudepolice bildet weiterhin die Basis, wird aber um Bausteine ergänzt, die ein selbst bewohntes Haus nicht braucht. Und die Haftpflicht ist hier keine Zugabe mehr, sondern Grundlage.

Leitungswasser: die Schadenart mit dem größten Gewicht

Beim Mehr­familien­haus prägt Leitungswasser die Schadenbilanz, weder Feuer noch Sturm. Das liegt schlicht an der Menge: Je mehr Wohnungen, desto mehr Bäder, Küchen und Anschlüsse. Entsprechend mehr Rohr liegt in Böden und Wänden sowie in Steigsträngen, die mehrere Geschosse verbinden.

Wasserschäden fallen zudem erst spät auf. Eine Leitung im Estrich, die undicht ist, läuft oft wochenlang, ehe ein Fleck sichtbar wird. Teuer wird nicht das Rohr selbst, sondern alles drumherum: Leckortung, Aufstemmen, Trocknung über Monate und die Instandsetzung. Boden, Wände und Küchen müssen erneuert werden, unter Umständen in mehreren Wohnungen zugleich.

Wie weit diese Kette abgedeckt ist, regeln die Bedingungen. Verträge unterscheiden sich vor allem bei Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, bei Rohren auf dem Grundstück, bei Zuleitungs­schäden durch Frost oder Bruch und bei der Frage, ob die Leckortung selbst bezahlt wird. Das ist keine Formsache: Im Schadenfall entfällt auf diese Punkte der Großteil der Kosten.

Wasserschaden zwischen Wohnungen — wer haftet wofür

Läuft im dritten Obergeschoss Wasser aus einer Wohnung in die darunterliegende, sind meist drei Verträge im Spiel. Wer wofür aufkommt, ist klarer geregelt, als es im Augenblick des Schadens scheint.

✓
Gebäude­versicherungHier geht es um den Schaden an der Bausubstanz: Estrich, Putz, Tapete, fest verlegte Böden und Sanitärinstallation.
✓
Hausrat­versicherung des BetroffenenDiese Seite deckt das bewegliche Eigentum des Mieters ab: Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Kleidung.
✓
Privat­haftpflicht des VerursachersSie kommt ins Spiel, wenn jemand den Schaden verschuldet hat, zum Beispiel weil die Badewanne weiterlief.
✓
Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht des EigentümersSie springt ein, wenn die Ursache am Gebäude liegt und eine Pflicht­verletzung dahintersteht, zum Beispiel eine Leitung, die seit Jahren als marode bekannt war.

An einem Punkt gibt es regelmäßig Ärger: Hat der Mieter den Schaden verursacht, darf sich der Gebäudeversicherer das ausgezahlte Geld grundsätzlich bei ihm zurückholen. Die Rechtsprechung schließt diesen Rückgriff bei einfacher Fahrlässigkeit aus, denn der Mieter bezahlt die Gebäude­versicherung über die Nebenkosten mit. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sieht das anders aus, dann muss seine Privat­haftpflicht eintreten.

Mietausfall: was der Baustein leistet und was nicht

Wird eine Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar, ersetzt der Miet­ausfall­baustein aus der Gebäudepolice die ausgefallene Miete, und zwar für die im Vertrag vereinbarte Dauer. Erstattet wird die Nettokaltmiete, oft samt den umlagefähigen Betriebskosten, die trotzdem weiterlaufen.

Zwei Grenzen sollten Sie dabei kennen. Zum einen greift der Baustein nur bei einer versicherten Gefahr: Feuer, Leitungswasser, Sturm und, wenn vereinbart, Elementar. Bleibt ein Mieter die Zahlung schuldig oder steht die Wohnung leer, weil niemand sie mieten will, liegt kein Versicherungsfall vor. Zum anderen ist die Zahldauer befristet. Nach einem Brand kann der Wiederaufbau länger brauchen, als der Vertrag leistet, und dann kann sich ein verlängerter Haftungszeitraum bezahlt machen.

Für Einheiten, die der Eigentümer selbst nutzt, gibt es eine Entsprechung: den Mietwert der selbst bewohnten Einheit oder die Kosten für eine Ersatzunterkunft. Die Bedingungen führen auch diesen Posten gesondert auf.

Die Einzelheiten stehen hier, nach Themen sortiert, zum Öffnen einfach antippen.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

2 Abschnitte

Versicherungs­summe und Selbst­beteiligung

Auch das Mehr­familien­haus versichert die Gebäudepolice zum gleitenden Neuwert und zum Wert 1914. Die Wertermittlung geht hier aber leichter schief, denn es kommen mehr Flächen zusammen: Wohnflächen, Treppenhaus, Keller, ein ausgebautes Dachgeschoss, Nebengebäude und Gewerbeeinheiten sowie Aufzug, Zentralheizung und Gemeinschafts­anlagen.

Fehlt eine dieser Flächen, liegt die Summe zu niedrig. Ohne wirksamen Unter­versicherungsverzicht kann der Versicherer dann jede Leistung anteilig herabsetzen, schon bei Teilschäden und nicht erst beim Totalschaden. Es zahlt sich aus, die Wertermittlung einmal gründlich anzulegen und nach größeren Umbauten zu aktualisieren.

Bei der Selbst­beteiligung gilt eine andere Logik als beim Ein­familien­haus. Ein Mehrparteien­haus produziert mehr kleine Schäden. Wer jeden davon meldet, riskiert Beitragserhöhungen bis hin zur Kündigung durch den Versicherer. Eine bewusst gewählte Selbst­beteiligung hält die kleinen Fälle aus dem Vertrag heraus und erhält ihn für die Fälle, auf die es ankommt.

Glas, Aufzug, Heizung: die Technik im Haus

Mit jeder zusätzlichen Gemeinschaftstechnik im Haus gewinnen Bausteine an Gewicht, die beim Ein­familien­haus nicht nötig wären.

✓
Glas­versicherung im TreppenhausHaustüren, Treppen­hausfenster und Lichtkuppeln kosten beim Austausch viel Geld und werden im Mehrparteien­haus öfter beschädigt als in einem Ein­familien­haus.
✓
Aufzugmuss regelmäßig von einer zugelassenen Stelle geprüft werden und braucht einen Notruf zu einer dauerhaft besetzten Stelle. Diese Pflichten als Betreiber liegen beim Eigentümer und nicht beim Wartungsbetrieb.
✓
HeizungsanlageBedienfehler, Kurzschluss und Überspannung sind über die Gebäudepolice nicht gedeckt. Hier hilft die Technische Versicherung, und ihr Nutzen wächst mit dem Alter der Anlage.
✓
Elektronik und GebäudeleittechnikKlingelanlage, Türsprechstelle, Zugangskontrolle, Rauchwarnmelder mit Funkmodul.
✓
Photovoltaik auf dem DachWer Strom an die Mieter weiterverkauft, ändert zugleich die Haftungslage, denn damit kommt eine gewerbliche Tätigkeit dazu.

Ob sich ein Baustein lohnt, hängt nicht von einer Liste ab, sondern davon, ob Sie den Ausfall selbst bezahlen müssten. Fällt die Aufzugs­steuerung nach einem Blitzschlag aus, ist die Antwort eindeutig.

Pflichten und Obliegenheiten

2 Abschnitte

Rauchwarnmelder und andere Betreiberpflichten

Rauchwarnmelder schreibt jedes Bundesland vor. Einbauen muss sie überall der Eigentümer. Bei der Wartung unterscheiden sich die Landesbau­ordnungen: Mal ist der Eigentümer zuständig, mal der Mieter, wenn der Mietvertrag das so vorsieht.

Das hat Folgen für den Versicherungs­schutz: Fehlt ein Melder oder wurde er nicht gewartet, kann nach einem Brand grobe Fahrlässigkeit im Raum stehen. Eine protokollierte Wartung erfüllt deshalb nicht nur die bauordnungs­rechtliche Pflicht, sie dient im Schadenfall auch als Beleg. Gleiches gilt für Prüfbescheinigungen zu Aufzug, Heizung und Elektroanlage.

Haftpflicht ist hier keine Option

Beim selbst bewohnten Haus deckt die Privat­haftpflicht die Eigentümerhaftung meist mit ab. Sobald vermietet wird, endet das. Für ein Mehr­familien­haus ist die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht deshalb ein eigener Vertrag — und zwar mit dem größeren Risiko, weil sich im Gebäude täglich Menschen bewegen, die es nicht selbst instand halten.

Beim Anlegen des Vertrags müssen vor allem drei Dinge feststehen: wie viele Wohneinheiten es gibt, wie jede Einheit genutzt wird (schon ein einziger Gewerbebetrieb im Erdgeschoss verändert die Einstufung) und ob Stellplätze, Nebengebäude oder unbebaute Teilflächen zum Objekt gehören. Weichen die Angaben von der Wirklichkeit ab, sollte der Vertrag angepasst werden.

Aufnahme, Wechsel und Kündigung

2 Abschnitte

Wenn das Haus den Eigentümer wechselt

Beim Verkauf einer Immobilie endet die Gebäude­versicherung nicht. Nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz geht das Versicherungsverhältnis auf den Erwerber über — er tritt anstelle des Verkäufers in alle Rechte und Pflichten ein. Das ist sinnvoll, weil ein Gebäude nie unversichert stehen soll, wird aber regelmäßig übersehen.

Danach steht beiden Seiten ein Sonderkündigungs­recht zu. Der Erwerber darf den übernommenen Vertrag beenden, und der Versicherer darf kündigen, falls er mit dem neuen Vertragspartner nicht einverstanden ist. Die Fristen dafür beginnen mit der Kenntnis vom Eigentumsübergang. Wer sie versäumt, sitzt in einem Vertrag fest, den er sich nicht ausgesucht hat.

Für Käufer bedeutet das: Den übernommenen Vertrag sollten Sie lesen, solange die Frist läuft, vor allem im Hinblick auf Elementarschutz, Selbst­beteiligung und darauf, ob die Wertermittlung zum jetzigen Gebäudezustand passt. Anschließend braucht jede Änderung die Zustimmung des Versicherers.

Eigentümergemeinschaft oder Alleineigentum

Der Eigentümerstatus ändert nicht das Risiko, sondern nur den Weg, der zum Vertrag führt.

Gehört das Haus nur Ihnen, haben Sie alles selbst in der Hand: Die Gebäudepolice schließen Sie selbst ab, die Bausteine wählen Sie aus, Schäden melden und die Selbst­beteiligung tragen Sie ebenfalls. Das ist einfach und jederzeit anpassbar.

Bei einer Wohnungs­eigentümergemeinschaft schließt nicht der Einzelne ab, sondern die Gemeinschaft als Vertragspartnerin. Gebäude- sowie Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht für das Gemeinschafts­eigentum besorgt die Verwaltung, und Beschlüsse darüber fasst die Eigentümerver­sammlung. Allein ändern kann ein einzelner Eigentümer diese Verträge nicht, aber er kann prüfen lassen, ob die für das Objekt wichtigen Bausteine enthalten sind.

Eine eigene Aufgabe bleibt dem Einzelnen trotzdem: das Sondereigentum. Je nach Teilungs­erklärung gehören Einbauküche, Sanitärobjekte, Innentüren und Bodenbeläge nicht zur Gebäudepolice der Gemeinschaft. Diese Lücke füllt die Wohnungs­eigentümer-Zusatz­versicherung.

Damit wissen Sie, was zählt. Wie es bei Ihnen aussieht, klärt der Bedarfs­check in wenigen Minuten.

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Westfalen. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das ein guter Zeitpunkt, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — nach unserer Erfahrung ist die Prolongation selten ein passendes Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Was ist beim Mehr­familien­haus anders als beim Eigenheim?

Der Mietausfall. Wird das Gebäude nach einem Schaden unbewohnbar, fehlen die Mieteinnahmen, während Kredit und Bewirtschaftung weiterlaufen. Dafür gibt es einen eigenen Baustein mit einer vereinbarten Haftzeit — er entscheidet, wie lange gezahlt wird, nicht ob.

Wer versichert was, wenn die Wohnungen einzelnen Eigentümern gehören?

Das Gebäude versichert die Eigentümergemeinschaft gemeinsam, das Sondereigentum jeder für sich. Wo die Grenze verläuft, steht in der Teilungs­erklärung und nicht im Gesetz — bei Bodenbelägen, Sanitär und Einbauten weicht sie häufig von der Alltagserwartung ab. Diese Stelle lohnt den Blick vor dem Schaden, nicht danach.

Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?

Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

— UND JETZT?
Mehr­familien­haus versichern: Schauen wir uns Ihren Fall genau an. Wir prüfen auch, ob Ihr laufender Vertrag in Ordnung ist. Wenn ja, sagen wir Ihnen das so.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

Ihr Haus steht in Westfalen, und dort bleibt es auch. Wir müssen es nicht vor Ort besichtigen, um mit Ihnen über den Schutz zu sprechen. Termine vor Ort sind nach Absprache möglich. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit oder schicken Sie sie vorab, dann gehen wir sie in Ruhe durch.

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