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Versichern & Absichern · Westfalen

Tier­versicherungen

Als Halter haften Sie für Ihr Tier ohne Verschulden — auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben. Für Hund und Pferd braucht es deshalb einen eigenen Vertrag, Katze und Kleintier laufen in der Privat­haftpflicht mit. Was darüber hinaus sinnvoll ist, entscheidet sich Tier für Tier.

DIE ERSTE FRAGE — BRAUCHT DIESES TIER EINEN EIGENEN VERTRAG?
Braucht einen eigenen Vertrag
  • Hundejeder, unabhängig von Rasse und Größe; in NRW für gelistete Rassen und große Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
  • Pferde und Ponysauch das Freizeitpferd im Offenstall.
  • Tiere, mit denen Geld verdient wirddie Haftungsmilderung des § 833 Satz 2 BGB gilt nur für Nutztiere, und sie ist keine Deckung.
  • Gesundheits­kostenTierarzt, Klinik und OP zahlt keine Haft­pflicht­versicherung, in keinem Fall.

Die Haftung des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB trifft Sie ohne Verschulden — auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben.

— SPEZIALTHEMEN

Tier für Tier gedacht.

Vom Haftpflicht-Fundament bis zum OP-Schutz: jedes Thema hat eine eigene Seite mit Tiefe.

— Was das in Westfalen bedeutet

Westfalen ist Pferdeland — Zucht, Reitvereine und Turniersport haben hier Tradition, und der Hund gehört auf vielen Höfen einfach dazu. Entsprechend ernst nehmen wir Halterhaftung, OP-Kosten und — beim Pferd — den Wert des Tieres (Pferde­lebens­versicherung).

Warum eine Hunde­haftpflicht­versicherung / Hundehalter­haftpflicht­versicherung sinnvoll ist

Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind, werden nicht von privaten Haft­pflicht­versicherungen übernommen! Wer keinen zusätzlichen Schutz für den Vierbeiner abgeschlossen hat, trägt alle entstanden Kosten selbst.

Nach der deutschen Versicherungswirtschaft belaufen sich diese auf etwa 80 Millionen Euro pro Jahr. Um sich vor diesen Ausgaben zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hundehalter­haftpflicht­versicherung, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Welche Pflichten habe ich als Hundehalter?

Als Hundehalter müssen Sie sich nicht nur um das leibliche Wohl Ihres flauschigen Lieblings sorgen und kümmern, sondern auch um die Sicherheit der Umwelt, auf die Ihr Hund Einfluss haben könnte. Dazu zählen Zwischenfälle wie bspw. Biss­verletzungen an anderen Hunden oder Menschen oder Verkehrsunfälle, die durch einen plötzlich auf die Straße laufenden Hund verursacht werden.

Das sollte bei der Hunde­haftpflicht abgedeckt sein

✔ Personenschäden: Kosten aus Verletzungen und/oder Schäden an Personen werden von der Versicherung erstattet.

✔ Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung an fremdem Eigentum, wird ebenfalls ersetzt.

✔ Vermögens­schäden: Finanzielle Einbußen an Dritten, die durch den Hund entstanden sind, werden übernommen.

Hunde­haftpflicht vergleichen

Unser Online-Vergleich zur Hundehalter­haftpflicht­versicherung ermöglicht Ihnen einen schnellen Marktüberblick und einen direkten Abschluss

Mehr zum Thema

Hier finden Sie mehr und tiefergehende Informationen - Worauf sollten Sie achten? Was kostet die Versicherung? Warum ist die sinnvoll? usw.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Tierhalter­haftpflichtHalter haften unbegrenzt für ihr Tier (§ 833 BGB).
  • OP-Kostenschutzdie teuersten Einzelfälle planbar gemacht.
  • Tierkranken­versicherungTierarzt, Klinik und Medikamente.
  • Leben und Transportfür Tiere mit erheblichem Wert.

Welche Bausteine Ihr Tier braucht, hängt von Art, Alter und Nutzung ab — genau das ordnen wir ein.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Selbstständig oder mit eigenem Betrieb?
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Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Kein Verkaufsdruck
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Tier­versicherungen im Detail.

Tierhalterhaftung ohne Verschulden

Als Halter haften Sie auch dann, wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Läuft ein Hund auf die Straße und verursacht einen Unfall, stehen Sie für Personen- und Sachschäden in voller Höhe ein. Ob Hofhund oder Stadthund, ändert daran nichts.

Für Hunde schreiben mehrere Bundesländer die Haftpflicht vor; bei Pferden ist sie in der Praxis nicht verzichtbar. In Westfalen stehen viele Pferde auf dem eigenen Hof; Halter ist dann der Eigentümer selbst. Katzen und Kleintiere laufen üblicherweise in der Privat­haftpflicht mit.

OP-Schutz oder Kranken­versicherung fürs Tier

Was der Tierarzt abrechnet, folgt der Gebührenordnung für Tierärzte; bei Operationen kommen erhebliche Summen zusammen. Der OP-Schutz zahlt allein für Eingriffe, die Kranken­versicherung darüber hinaus für Behandlungen, Medikamente und Vorsorge.

Über die Qualität entscheiden Wartezeit, Begrenzung auf bestimmte Gebührensätze, Jahreshöchst­grenze und Altersgrenze beim Abschluss. Beim älteren Tier ist ein Neuabschluss oft nur noch eingeschränkt oder gar nicht möglich.

GESUNDHEITSKOSTEN — DREI WEGE, UND EINER DAVON IST KEIN VERTRAG
MerkmalRücklage selbst bildenOP-KostenschutzTierkranken­versicherung
DecktAlles, solange das Geld reichtOperationen samt Vor- und NachsorgeBehandlung, Medikamente, Operationen
Der teure EinzelfallTrifft ungebremstGenau dafür gedachtEbenfalls abgedeckt
Die vielen kleinen RechnungenTrägt man ohnehin selbstNicht enthaltenEnthalten, meist mit Selbstbehalt
VorerkrankungenSpielen keine RolleIn aller Regel ausgeschlossenIn aller Regel ausgeschlossen
Alter des TieresEgalAbschluss wird mit den Jahren teuer oder unmöglichAbschluss wird mit den Jahren teuer oder unmöglich
Wann das der richtige Weg istJunges, gesundes Tier und Geld, das wirklich liegen bleibtWenn nur der große Betrag wehtutWenn die Rechnungen planbar sein sollen

Welcher Gebührensatz der Tierarzt-Gebührenordnung erstattet wird, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich deutlich — das ist der Punkt, an dem Verträge im Schadenfall auseinanderfallen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Selbst rechnen

Die Vergleichsrechner, die wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an covomo.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von covomo.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

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Häufige Fragen.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Ist eine Hunde­haftpflicht Pflicht?

In mehreren Bundesländern ja, in anderen nur für bestimmte Rassen. Unabhängig davon haften Sie als Halter verschuldens­unabhängig — auch wenn Sie alles richtig gemacht haben.

Lohnt sich eine Tierkranken­versicherung?

Das hängt vom Alter des Tieres und Ihrer Rücklage ab. Wichtig sind Wartezeiten, Jahreshöchst­grenzen und die Frage, bis zu welchem Gebührensatz erstattet wird.

Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?

Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.

Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?

Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.

— UND JETZT?
Tier­versicherungen: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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