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Risikolebensversicherung
Eine Rentenversicherung soll helfen, im Alter finanziell auf der sicheren Seite zu stehen. Auf die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung können Familien schon deutlich früher angewiesen sein – wenn jemand stirbt.
Bodenständig heißt hier meistens: früh angefangen, lange durchgehalten, selten überprüft. Genau deshalb lohnt der nüchterne Blick, ob die alten Verträge noch das leisten, wofür sie einmal abgeschlossen wurden.
- Auf die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung können Familien schon deutlich früher angewiesen sein – wenn jemand stirbt.
- Die Versicherungssumme sollte in etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens betragen.
- Anlass sind meist eine Immobilienfinanzierung, Kinder oder ein Partner, dessen Lebenshaltung am gemeinsamen Einkommen hängt.
Risikolebensversicherung - Ein Muss für Familien
Freie Beratung und Vergleich
Für alle die Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen suchen, wenn Ihnen etwas passiert
Niemand, der andere zu versorgen hat, sollte auf diese Absicherung für den Todesfall verzichten.
Um die Angehörigen für diesen Fall finanziell abzusichern , ist eine Risikolebensversicherung unbedingt empfehlenswert. Anders als die Kapitallebensversicherung beschränkt sie sich auf eine reine Todesfallabsicherung – Risikoschutz und Sparen für das Alter werden nicht miteinander kombiniert. Nicht nur der Hauptverdiener der Familie sollte sich um diesen Versicherungsschutz kümmern: Auch Mütter oder Väter, die für die Kinderversorgung beruflich kürzer treten, sollten eine Risikolebensversicherung abschließen. Denn auch wenn sie sterben, kann das zu einer kaum zu stemmen- den finanziellen Belastung für den Partner werden: Beispielsweise wenn der Hauptverdiener anschließend im Job zurücksteckt, um die Kinder zu versorgen. Oder er arbeitet weiter wie bisher und engagiert jemanden für die Kinder – was natürlich auch ein riesiges Loch in das Familienbudget reißen kann.
Zwei Personen – egal, ob verheiratet oder nicht – können auch einen gemeinsamen Vertrag abschließen und sich so gegenseitig absichern. So ein gemeinsamer Vertrag in der Form „verbundene Leben“ ist in der Regel günstiger als zwei Einzelverträge.
Allerdings wird die Versicherungssumme nur ausgezahlt, wenn der erste Partner stirbt. Bevor Sie sich für eine solche Variante entscheiden, sollten Sie bei anderen Versicherern Angebote einholen und prüfen, ob dort zwei getrennte Verträge günstiger sind als das vorliegende Verbundangebot.
Schutz hoch genug wählen
Die Versicherungssumme sollte in etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens betragen. Ein solches Polster hilft der Familie erst einmal über die Runden. Wenn Sie zum Beispiel als Industriemechaniker eine Versicherungssumme von 250 000 Euro vereinbaren und das Geld nach der Auszahlung sicher zu einem Zinssatz von 2 Prozent angelegt wird, reicht es immerhin aus, um knapp zwölf Jahre lang jeden Monat 2 000 Euro zu entnehmen.
Diese Rechnung berücksichtigt keine steuerlichen Aspekte. Dennoch zeigt sie, dass die Auszahlung selbst in Zeiten mäßiger Zinsen für die Hinterbliebenen eine große Hilfe ist, um zumindest die finanzielle Lücke zu schließen.
Versicherungssumme nachträglich erhöhen
Entscheiden Sie sich schon früh für eine Risikolebensversicherung, wählen Sie einen Vertrag mit einer sogenannten Nachversicherungsgarantie. Dann haben Sie die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen wie der Geburt eines Kindes die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Alter und Gesundheit bestimmen den Preis
Neben der vereinbarten Versicherungssumme beeinflussen die Laufzeit des Vertrags, das Alter und der Gesundheitszustand der versicherten Person die Höhe des Beitrags. Je kürzer die Vertragslaufzeit und je jünger der Versicherte bei Abschluss ist, desto preiswerter kann er den Schutz bekommen.
Hinzu kommt, dass die Versicherer Gesundheitsfragen stellen, um ermitteln zu können, wie groß das Risiko ist, dass sie tatsächlich zahlen müssen. Diese Gesundheitsfragen sollten Sie unbedingt korrekt beantworten. Sonst kann es im Ernstfall passieren, dass der Versicherer sich weigert, aufgrund verschwiegener Vorerkrankungen die Versicherungssumme auszuzahlen.
Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung, kann es jedoch sein, dass der Versicherer Risikozuschläge von Ihnen verlangt. Vielleicht bekommen Sie auch gar keinen Schutz.
Schummelt ein Raucher bei der Angabe und stirbt er später an einer Krankheit, die auf sein Rauchen zurückzuführen ist, zahlt der Versicherer den Hinterbliebenen höchstens die Versicherungssumme aus, die der Versicherte als Raucher mit den geleisteten Versicherungsbeiträgen hätte absichern können. Bei manchen Versicherern gehen die Angehörigen bei falschen Angaben sogar komplett leer aus.
Wichtig: Achten Sie darauf, ob der Versicherer im Antragsformular darauf hinweist, dass Sie Ihren Schutz verlieren, wenn Sie unwahre oder unvollständige Angaben machen. Versäumt ein Unternehmen diesen Hinweis, darf es Ihnen nicht aufgrund fehlender oder falscher Angaben die Leistung verweigern.
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
- Vereinbarte Todesfallsummesofort fällig, weltweit, an wen Sie bestimmen.
- Absicherung von Kreditendie Familie erbt das Haus, nicht die Schulden.
- Nachversicherungsgarantienmehr Schutz bei Heirat, Geburt, Immobilienkauf.
- Verbundene VerträgePaare können sich gegenseitig absichern.
- Kein Sparanteilendet der Vertrag, gibt es kein Geld zurück; genau das macht sie günstig.
- Erlebensfalldie Risikoleben zahlt nur im Todesfall, nicht zur Rente.
- Verschwiegene Vorerkrankungengefährden den Schutz auch Jahre später.
- Suizid in der Karenzzeitgesetzliche Wartefrist in den ersten Jahren.
Reiner Schutz statt Sparprodukt — deshalb kostet viel Absicherung erstaunlich wenig.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Risikolebensversicherung im Detail.
Wozu der Vertrag da ist
Stirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe. Kapital baut der Vertrag nicht auf — gerade deshalb ist er, gemessen an der Leistung, günstig.
Anlass sind meist eine Immobilienfinanzierung, Kinder oder ein Partner, dessen Lebenshaltung am gemeinsamen Einkommen hängt. In Westfalen ist es häufig das finanzierte eigene Haus. Für die Höhe gilt als Orientierung: die offene Restschuld, dazu ein Betrag, der die Familie über mehrere Jahre trägt.
Zwei Policen statt einer
Paare fahren mit getrennten Verträgen fast immer besser. Ein verbundener Vertrag leistet nur ein einziges Mal und endet danach; zwei einzelne Policen leisten jede für sich und lassen sich später unabhängig voneinander anpassen oder beenden.
Sind die Partner nicht verheiratet, kommt die Über-Kreuz-Lösung hinzu: Jeder versichert das Leben des anderen und ist dabei selbst Versicherungsnehmer. So fällt auf die Auszahlung keine Erbschaftsteuer an.
Summe fallend oder konstant
Wird ein Darlehen getilgt, schrumpft die Restschuld Jahr für Jahr. Eine fallende Versicherungssumme folgt dieser Kurve und kostet entsprechend weniger. Soll dagegen eine Familie abgesichert werden, sinkt der Bedarf nicht von allein — dort passt die gleichbleibende Summe.
Achten Sie auf Nachversicherungsgarantien. Sie erlauben eine Erhöhung bei Heirat, Geburt oder Immobilienkauf, ohne dass die Gesundheit erneut geprüft wird.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Wir sind Versicherungsmakler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.
Wie hoch sollte die Summe sein?
Als Orientierung: die Restschuld einer Finanzierung plus der Betrag, der die Familie einige Jahre trägt. Wichtiger als eine Faustformel ist, was die Hinterbliebenen tatsächlich bräuchten.
Ein Vertrag für beide oder zwei einzelne?
Zwei einzelne sind fast immer besser. Ein verbundener Vertrag leistet nur einmal und endet danach — zwei Policen leisten in jedem Fall und lassen sich später getrennt anpassen.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?
Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.
