Ehepaare in Westfalen
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Heirat · Westfalen

Ehepaare

Mit der Heirat ändert sich rechtlich mehr als gefühlt: Erbrecht, Steuerklassen und in der gesetzlichen Kranken­versicherung womöglich die Familien­versicherung. Versicherungstechnisch ist die Ehe oft eine Gelegenheit zum Aufräumen — vieles lässt sich zusammenlegen. Wichtiger ist aber die Frage, die selten gestellt wird: Was passiert finanziell, wenn einer von beiden ausfällt? Je stärker die Einkommen auseinanderliegen, desto größer ist diese Lücke.

— Was das in Westfalen bedeutet

Bodenständig heißt hier meistens: früh angefangen, lange durchgehalten, selten überprüft. Genau deshalb lohnt der nüchterne Blick, ob die alten Verträge noch das leisten, wofür sie einmal abgeschlossen wurden.

Ehepaare: Worum es in dieser Phase geht.

Verträge zusammenlegenHausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz
Familien­versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse prüfen
Gegenseitige Absicherung, wenn ein Einkommen wegfällt
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungauch mit Trauschein nicht automatisch
AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Ehepaare in Westfalen am häufigsten übersehen.

Ehepaare unterschätzen fast immer denselben Punkt: Die Ehe regelt das Erbe, aber nicht das laufende Einkommen. Wenn der Hauptverdiener ausfällt, hilft kein Erbrecht — dann zählt, ob vorher jemand darüber nachgedacht hat.
— Aus der Beratungspraxis in Westfalen
Was der Betrieb dafür tun muss7 Abschnitte

Private Haft­pflicht­versicherung

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand.

Spätestens sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist, endet in der Regel die Mitversicherung über die private Haft­pflicht­versicherung der Eltern. Die erste Ausbildung kann zum Beispiel eine rein betriebliche Ausbildung sein, ein Studium oder die Kombination aus Ausbildung im Betrieb und anschließendem Studium. Ergänzende Lernphasen wie das Referendariat für angehende Lehrer oder Anwälte zählen nicht mehr zur über die Eltern versicherten ersten Ausbildung. Für solche Phasen benötigen Sie ebenfalls eigenen Schutz.

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Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Umfassende Beratung in Ihrer Lebensphase in ganz Westfalen

Die Ehe ist genauso viel wert als die, welche sie schließen.

Prüfen Sie mit unserer digitalen Bedarfsermittlung welche Versicherungen für Sie und Ihre Lebensumstände infrage kommen. Ebenso können Sie hieraus direkt und komfortabel Tarife unabhängig vergleichen und Ihren Schutz direkt abschließen. Selbstverständlich stehen Ihnen dabei dennoch unsere Beratungs- und Service­leistungen (z.B. Abwicklung im Schadensfall) zur Verfügung.

Kranken­versicherung

Finanzielle Vorteile kann die Hochzeit auch bei der Kranken­versicherung bringen. Angenommen, beide Partner sind gesetzlich krankenversichert und einer von ihnen ist nicht berufstätig oder verdient nur sehr wenig: Dann können Verheiratete – anders als Paare ohne Trauschein – von der beitragsfreien Familien­versicherung profitieren. Diese gilt nicht nur für die Kranken-, sondern auch für die Pflege­versicherung.

Angestellte sind zunächst in aller Regel aufgrund ihres noch relativ niedrigen Gehalts in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert und damit auch in der gesetzlichen Pflege­versicherung . Je nach Einkommenshöhe stehen sie irgendwann aber eventuell vor der Frage: weiter gesetzlich versichern oder in die private Kranken­versicherung wechseln? Diese Wahlmöglichkeit haben alle, die ein Jahreseinkommen von über 64.350 Euro brutto (Stand 2021) haben. Wegen der besseren Leistungen kann der Wechsel in die private Versicherung interessant sein.

Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Berufsunfähigkeits­versicherung

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Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Der Schutz im verbleibenden Vertrag sollte dann so aufgestockt werden, dass er für den gemeinsamen Hausstand (entscheidend ist der Neuwert) reicht. Dafür lohnt es sich, eine Bestands­aufnahme über die Einrichtung zu machen.

Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

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Rechts­schutz­versicherung

Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen.

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Risiko­lebens­versicherung

Wenn die Beziehung noch frisch ist, liegt der Gedanke vermutlich noch in weiter Ferne – doch je enger Ihre Verbindung wird und je länger sie bereits dauert, desto wichtiger wird folgende Frage: Wie kommt Ihr Partner zurecht, falls Ihnen etwas zustößt?

Besonders als Paar, das nicht miteinander verheiratet ist, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, denn Ihnen fehlt die gegenseitige Absicherung, die Verheiratete zumindest über die gesetzliche Renten­versicherung haben.

Ehepartner haben die Sicherheit, dass sie im Ernstfall eine Hinterbliebenen­rente oder Leistungen aus der Beamtenversorgung bekommen können. Auch wenn etwa die gesetzliche Hinterbliebenen­rente allein nicht zum Leben reicht, hilft sie wenigstens, einen Teil der Ausgaben zu decken. Außerdem haben Verheiratete einen automatischen Erbanspruch. Beides gilt für Partner ohne Trauschein nicht. Das kann Folgen haben. Für einen solchen Ernstfall können nichtverheiratete Lebenspartner mit einer Risiko­lebens­versicherung vorsorgen. Stirbt einer von ihnen, erhält der Partner eine vorher vereinbarte Summe.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Ehepaare – unabhängig eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
Termin buchen Anfrage senden
— IM DETAIL

Ehepaare. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Doppelte Verträge zusammenlegen

Die Heirat erlaubt es, zu bündeln: Privat­haftpflicht und Hausrat laufen als Familientarif weiter, häufig auch der Rechtsschutz. Weil ein Familientarif meist wenig über dem Einzelvertrag liegt, ist die Ersparnis spürbar.

Den überzähligen Vertrag beendet ein Sonderkündigungs­recht. Nur die Reihenfolge muss stimmen: erst vergleichen, welcher die besseren Bedingungen mitbringt, dann den schwächeren kündigen — nicht andersherum.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Der rechtliche Rahmen verändert sich

Mit der Ehe entstehen wechselseitige Unterhaltspflichten, ein Erbrecht von Gesetzes wegen und Ansprüche auf Hinterbliebenen­rente. Steuerlich kommt die Zusammenveranlagung hinzu, die bei ungleichen Einkommen deutlich entlastet.

In der Kranken­versicherung kann eine Familien­versicherung greifen, wenn ein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Für privat Versicherte gilt das nicht; dort zahlt jede Person weiter ihren eigenen Beitrag.

Absicherung vom Paar her denken

Sobald einer vom Einkommen des anderen lebt oder beide eine Finanzierung tragen — in Westfalen häufig die des eigenen Hauses —, gehört der Todesfall auf die Liste. Zwei getrennte Risiko­lebens­versicherungen sind dafür fast immer die bessere Wahl; ein verbundener Vertrag zahlt nur ein einziges Mal.

Ebenso wichtig sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Auch Eheleute vertreten einander nicht in jeder Frage von selbst — fehlt die Vollmacht, entscheidet im Zweifel ein Betreuungsgericht.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Westfalen. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das der günstigste Moment, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — die Prolongation ist selten das beste Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Welche Verträge können wir nach der Hochzeit zusammenlegen?

Typischerweise Hausrat, Privat­haftpflicht und Rechtsschutz. Meist bleibt der ältere Vertrag bestehen, der jüngere kann außerordentlich gekündigt werden — die Fristen dafür sind kurz.

Ist mein Partner über mich krankenversichert?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung kann die beitragsfreie Familien­versicherung greifen, wenn das Einkommen des Partners unter der Grenze liegt. In der privaten Kranken­versicherung gibt es das nicht — dort zahlt jeder seinen eigenen Beitrag.

Brauchen wir eine Vorsorgevollmacht, obwohl wir verheiratet sind?

Ja. Ehepartner dürfen nur in eng begrenzten Notfällen und zeitlich befristet füreinander entscheiden. Für alles darüber hinaus braucht es eine Vollmacht — das überrascht die meisten.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

— UND JETZT?
Ehepaare: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis
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