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Familie · Westfalen

Versicherungen für Familien: Eltern & Kind

Mit einem Kind verschiebt sich der Blick: Es geht nicht mehr nur darum, was Ihnen passieren kann, sondern darum, wer weitermacht, wenn Sie ausfallen. Das ist unangenehm zu denken und deshalb der Punkt, den Familien am längsten aufschieben. Praktisch gesehen sind es wenige Bausteine — Absicherung des Einkommens, Absicherung im Todesfall, und die Frage, ob das Kind über Sie mitversichert ist. Der Rest kann warten.

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Lebenszyklus: Absicherung durch jede Lebensphase · KI-generiert (Art. 50 KI-VO), ohne Ton. Allgemeine Information, keine Beratung.
— Was das in Westfalen bedeutet

Bodenständig heißt hier meistens: früh angefangen, lange durchgehalten, selten überprüft. Genau deshalb lohnt der nüchterne Blick, ob die alten Verträge noch das leisten, wofür sie einmal abgeschlossen wurden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Risiko­lebens­versicherung sollte deshalb in keiner Familie fehlen, in der Kinder und/oder Ehe- oder Lebenspartner abzusichern sind.
  • Sparen für das Kind und Absicherung der Eltern sind zwei verschiedene Dinge, und in Kombiprodukten ist meist beides nur mittelgut.
  • Ein wenig verzwickter wird es, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist.

Eltern & Kind: Worum es in dieser Phase geht.

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Kinder sind in Haftpflicht und Kranken­versicherung meist mitversichertaber nicht lückenlos
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Deliktun­fähigkeitfür Schäden kleiner Kinder haftet oft niemand, wenn es nicht mitversichert ist
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RisikolebenAbsicherung der Familie, wenn ein Einkommen dauerhaft wegfällt
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Kindergarten- und Schulzeitgesetzliche Unfall­versicherung greift nur auf dem Weg und vor Ort
AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Personen-, Sach- und Vermögensfolge­schädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
  • Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
  • Mietsachschädenan der Mietwohnung, je nach Vertrag häufig eingeschlossen.
  • Forderungs­ausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.

Die Unterschiede stecken im Kleingedruckten, denn mit der Deckungssumme allein ist es nicht getan.

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Eltern & Kind in Westfalen am häufigsten übersehen.

Zwei Dinge werden bei Familien regelmäßig übersehen. Erstens: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig — richten sie einen Schaden an, haftet niemand, außer die Haftpflicht schließt genau das ausdrücklich ein. Zweitens: Die meisten Unfälle von Kindern passieren in der Freizeit, und dort greift die gesetzliche Unfall­versicherung nicht.
— Aus der Beratungspraxis in Westfalen
Pflichten und Obliegenheiten5 Abschnitte

Private Haft­pflicht­versicherung

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand.

Über die Versicherung der Eltern sind Kinder automatisch mitgeschützt. Sicherheitshalber melden Sie dem Versicherer trotzdem die Geburt eines neuen Familienmitglieds. Haben unverheiratete Eltern jeweils einen eigenen Vertrag, ist das Kind über beide abgesichert.

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Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Umfassende Beratung in Ihrer Lebensphase in ganz Westfalen

Ehe man eigene Kinder hat, hat man nicht die leiseste Vorstellung davon, welches Ausmaß die eigene Stärke, Liebe oder Erschöpfung annehmen kann.

Unsere digitale Bedarfsermittlung zeigt, welche Versicherungen zu Ihrer Familien­situation passen. Direkt daraus lassen sich Tarife frei vergleichen, und abschließen können Sie gleich mit. Beratung und Service, etwa bei der Abwicklung eines Schadensfalls, gibt es trotzdem weiterhin dazu.

Auslandsreise-Kranken­versicherung

Wer gesetzlich krankenversichert ist und ins Ausland in den Urlaub fährt, sollte eine Auslandsreise-Kranken­versicherung dabeihaben. Ohne sie zahlen Sie die ärztliche Behandlung im Reiseland womöglich anteilig oder ganz aus eigener Tasche. Verlangt ein Arzt in Spanien eine private Abrechnung, bleibt ein Teil der Kosten an Ihnen hängen, weil die Kasse in Deutschland nicht alles zahlt. In Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nichts. Auch einen notwendigen Krankenrücktransport nach Hause bezahlt sie nie, und das unabhängig vom Reiseland. Eine private Zusatz­versicherung für Behandlungs­kosten im Ausland ist deshalb dringend zu empfehlen, ob es nun Mallorca oder die USA wird.

Rechts­schutz­versicherung

Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Rechts­schutzversicherer decken jeweils einzelne Lebensbereiche ab. Häufig gibt es Pakete, die Privates, Beruf und Verkehr zusammenfassen. Möchten Sie zusätzlich Streit mit dem Vermieter oder Ärger ums Eigenheim abdecken, können Sie das meist dazubuchen.

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Pflege­versicherung

Die Pflege­versicherung leistet nach „Stufen der Pflegebedürftigkeit“. Wird professionell ambulant oder (teil-)stationär gepflegt, trägt die Kasse die Kosten nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen, einschließlich Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und Leistungen für ehrenamtlich Pflegende, dem Pflegegeld. Voll absichern kann die Pflegepflicht­versicherung also nicht. Wer vollständig abgesichert sein möchte, braucht eine private Pflege-Zusatz­versicherung.

Auch als Erwachsener, der für den Ernstfall „Pflege“ privat zusatzversichert sein möchte, fährt man mit einem frühen Abschluss besser. Zwischen Mitte 30 und Anfang 40 erscheint Pflegebedürftigkeit noch fern, aus dem Blick verlieren sollten Sie das Thema trotzdem nicht. Wer erst mit Anfang oder Mitte 60 beginnt, etwa in eine private Pflegetagegeld­versicherung einzuzahlen, muss mit deutlich höheren Beiträgen rechnen als bei einem Abschluss mit 45.

Leistung, Bedingungen und Alltag4 Abschnitte

Kinderversorgung

Sollen Ihre Kinder finanziell gegen schwere Krankheiten und die Folgen schwerer Unfälle abgesichert sein, kommen eine Kinderinvaliditäts­versicherung oder, wenn nötig, eine Kinderunfall­versicherung in Betracht.

Zusätzlich raten wir, je nach Lage und Spielraum, die folgenden Punkte in dieser Lebensphase früh im Blick zu haben oder diesen Schutz gleich abzuschließen:

Kranken­versicherung

Gesetzlich versicherte Eltern können ihre Kinder in der Kranken­versicherung beitragsfrei mitversichern. Das Kind ist dann zum Beispiel über die Krankenkasse der Mutter kostenlos dabei.

Ist die Familie auf beiden Elternseiten privat versichert, hat das Kind die Wahl: Es kann sich freiwillig allein in einer gesetzlichen Kasse oder privat versichern. Kostenlos ist beides dann nicht. Wie hoch die Beiträge für den privaten Schutz ausfallen, hängt unter anderem davon ab, ob den Eltern Beihilfe von ihrem Dienstherrn zusteht oder ob sie die Kinder vollständig privat absichern müssen.

Ein wenig verzwickter wird es, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist. Um den Schutz der gesetzlichen Kranken­versicherung zu ergänzen, können Eltern für sich, aber auch für die Kinder jeweils private Krankenzusatz­versicherungen abschließen.

Berufs­unfähig­keits­versicherung

Eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente steht Ihnen erst zu, wenn Sie in der gesetzlichen Renten­versicherung mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen. Selbst wenn Sie diese Hürde etwa durch dauerhafte Nebenjobs im Studium nehmen, fällt die gesetzliche Rente im Ernstfall eher mager aus. Es braucht also zusätzlichen privaten Schutz, damit nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall wenigstens ein sicheres Einkommen fließt, und zwar bis zum Rentenalter. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger fällt der Beitrag zudem aus. Auch das spricht dafür, die Versicherung möglichst bald abzuschließen.

Hausrat­versicherungMehr erfahren →

Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Der verbleibende Vertrag muss dann so aufgestockt werden, dass er den ganzen Hausstand abdeckt; maßgeblich ist der Neuwert. Dafür lohnt es sich, eine Bestands­aufnahme über die Einrichtung zu machen.

Die Police schützt das Inventar, zu dem Verbrauchs-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) zählen, vor Vandalismus, Raub, Einbruchdiebstahl, Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer. Neben den Sachschäden sind auch Folgekosten eingeschlossen, etwa fürs Aufräumen, für Schutzmaßnahmen und fürs Hotel. Weitere Einschlüsse lassen sich ergänzen, zum Beispiel Fahrraddiebstahl, Elementar­schäden oder Überspannungs­schäden; mögliche Selbstbehalte gehören dabei in Ihre Überlegung.

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Risiko­lebens­versicherung

Eine Risiko­lebens­versicherung sollte deshalb in keiner Familie fehlen, in der Kinder und/oder Ehe- oder Lebenspartner abzusichern sind. Die gesetzliche Renten­versicherung zahlt zwar Hinterbliebenen­renten, aber auf Dauer dürfte dieses Geld allein nicht ausreichen.

Die private Risiko­absicherung braucht vor allem der Hauptverdiener der Familie. Doch auch eine Mutter, die nach der Geburt ihrer Tochter im Beruf zurücksteckt, sollte ausreichend geschützt sein: Geschieht ihr etwas, kann der Vater seinen Beruf womöglich nicht mehr wie bisher ausüben, weil das Kind nicht zu kurz kommen soll.

Oder er macht im Beruf weiter wie gewohnt, braucht aber auf Dauer jemanden für die Kinderbetreuung. Auch das kostet Geld, und die Auszahlung aus der Risiko­lebens­versicherung nimmt dann viel Druck weg. Der Betrag sollte beim Drei- bis Fünffachen eines Jahreseinkommens liegen.

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Eltern & Kind – neutral eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
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— IM DETAIL

Eltern & Kind. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Die Liste für die ersten Wochen

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Das Kind bei der Kranken­versicherung anmelden; die Frist beträgt meist zwei Monate.
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Privat­haftpflicht prüfenKinder sind eingeschlossen, die Deliktun­fähigkeit der Kleinen braucht aber einen gesonderten Einschluss.
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Die Nach­versicherungsgarantie in der Berufs­unfähig­keits- oder Risiko­lebens­versicherung ziehenohne neue Gesundheits­prüfung.
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Elterngeld und Elternzeit durchrechnen, auch mit Blick auf die Beiträge laufender Verträge.
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Eine Sorge­rechtsverfügung aufsetzen, falls beiden Eltern etwas zustößt.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Ein Termin oder eine kurze Nachricht genügt, vorbereiten müssen Sie nichts.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

Deliktun­fähigkeit — der übersehene Baustein

Bis zum siebten Geburtstag, im Straßenverkehr bis zum zehnten, haften Kinder für Schäden nicht. Zerkratzt ein Vierjähriger den Wagen nebenan, zahlt zunächst niemand: Haftbar ist das Kind nicht, und die Eltern trifft eine Haftung nur bei verletzter Aufsichtspflicht.

Der Nachbar bleibt auf dem Schaden sitzen. Eine Privat­haftpflicht, die deliktunfähige Kinder ausdrücklich einschließt, reguliert trotzdem — und nimmt dem Streit die Grundlage, der sonst folgt. In den Ein­familien­hauslagen, die große Teile Westfalens prägen, trifft es fast immer den direkten Nachbarn.

Vorsorge für die Kinder — die Reihenfolge

Am Anfang steht die eigene Arbeits­kraft: Bricht das Einkommen der Eltern weg, hält kein Sparplan. Danach folgt der Schutz der Kinder, etwa über eine Kinderinvaliditäts­versicherung — sie leistet auch bei Krankheit, anders als eine reine Unfall­versicherung.

Ans Vermögen denkt man zuletzt. Dann gilt: früh beginnen, klein starten, flexibel bleiben. Wird ein Teil des Kindergeldes zurückgelegt, kommt bis zur Volljährigkeit ein spürbarer Grundstock zusammen.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Melden Sie sich per Termin oder Nachricht bei uns, Vorbereitung brauchen Sie keine.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Westfalen. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das ein guter Zeitpunkt, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — nach unserer Erfahrung ist die Prolongation selten ein passendes Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Ist mein Kind automatisch mitversichert?

In der Privat­haftpflicht und in der gesetzlichen Kranken­versicherung in der Regel ja. Bei der Haftpflicht lohnt aber der Blick auf die Klausel zu deliktunfähigen Kindern — ohne sie zahlt im Ernstfall niemand, auch nicht Ihre eigene Police.

Brauchen wir eine Risiko­lebens­versicherung?

Sobald jemand finanziell von Ihnen abhängt, ist sie einer der wenigen wirklich wichtigen Bausteine. Die Höhe richtet sich danach, was laufen muss, wenn Sie nicht mehr da sind — Miete oder Kredit, Lebenshaltung, Betreuung.

Was ist mit einer Ausbildungs­versicherung fürs Kind?

Da sind wir zurückhaltend. Sparen für das Kind und Absicherung der Eltern sind zwei verschiedene Dinge, und in Kombiprodukten ist meist beides nur mittelgut. Wir trennen das lieber sauber.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

— UND JETZT?
Eltern & Kind: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
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