Scheidung in Westfalen
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Trennung · Westfalen

Scheidung

Eine Trennung ist emotional genug — die Verträge dahinter machen es selten leichter. Gemeinsame Policen laufen weiter, aber oft nur für eine Person; wer aus der Wohnung auszieht, verliert unter Umständen den Hausratschutz, ohne es zu merken. Dazu kommen Bezugsrechte in Lebens- und Renten­versicherungen, die niemand ändert, weil in dem Moment andere Dinge wichtiger sind. Wir helfen, das in Ruhe zu sortieren — ohne Drängen und ohne Partei zu ergreifen.

— Was das in Westfalen bedeutet

Bodenständig heißt hier meistens: früh angefangen, lange durchgehalten, selten überprüft. Genau deshalb lohnt der nüchterne Blick, ob die alten Verträge noch das leisten, wofür sie einmal abgeschlossen wurden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Nach deutschem Familienrecht ist bei Scheidung ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Altersversorgungs- und Erwerbungs­fähigkeitsansprüche herzustellen.
  • Die Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung endet, sobald das Urteil über die Scheidung rechtskräftig wird.
  • Für den neuen Haushalt braucht es eigenen Schutz — häufig gibt es eine Übergangsfrist, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.

Scheidung: Worum es in dieser Phase geht.

Hausratwer bleibt, wer zieht aus, wer ist ab wann versichert
Privat­haftpflichtMitversicherung endet mit dem gemeinsamen Haushalt
Bezugsrechte in Lebens- und Renten­versicherungen prüfen und ändern
Versorgungs­ausgleichAnwartschaften werden geteilt
Absicherung der Kinder, wenn zwei Haushalte entstehen
AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Scheidung in Westfalen am häufigsten übersehen.

Der Klassiker: Der Auszug ist erledigt, die Hausrat­versicherung läuft aber auf die alte Adresse — und der neue Haushalt ist gar nicht versichert. Der zweite Klassiker: Der Ex-Partner steht Jahre später immer noch als Begünstigter in der Lebens­versicherung.
— Aus der Beratungspraxis in Westfalen
Was der Betrieb dafür tun muss4 Abschnitte

Private Haft­pflicht­versicherung

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand. Hatten Sie eine gemeinsame Police, muss dieser Schutz wieder getrennt werden. Beide Partner benötigen eine eigene Haft­pflicht­versicherung.

Privat­haft­pflicht­versicherungMehr erfahren →

Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Umfassende Beratung in Ihrer Lebensphase in ganz Westfalen

Von weitem sieht eine Ehe außerordentlich einfach aus.

Prüfen Sie mit unserer digitalen Bedarfsermittlung welche Versicherungen für Sie und Ihre Lebensumstände infrage kommen. Ebenso können Sie hieraus direkt und komfortabel Tarife unabhängig vergleichen und Ihren Schutz direkt abschließen. Selbstverständlich stehen Ihnen dabei dennoch unsere Beratungs- und Service­leistungen (z.B. Abwicklung im Schadensfall) zur Verfügung.

Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Rechts­schutz­versicherung

Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen. Hatten Sie eine gemeinsame Police, muss dieser Schutz wieder getrennt werden.

Rechts­schutz­versicherungMehr erfahren →
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt4 Abschnitte

Versorgungs­ausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung

Nach deutschem Familienrecht ist bei Scheidung ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Altersversorgungs- und Erwerbungs­fähigkeitsansprüche herzustellen. Dies ist der sogenannte Versorgungs­ausgleich , der im Rahmen einer Scheidung vom Familiengericht durchgeführt wird.

Neben den gesetzlichen, öffentlichen & berufsständischen Alters- und Zusatzversorgungen sind die privaten und betrieblichen Alters­vorsorgen bzw. Renten­versicherungen mit ihren Anwartschaften in den Ausgleich mit einzubeziehen, sofern kein Ehevertrag mit anderweitig lautenden Regelungen getroffen worden ist. Dies gilt dann, wenn der private Vertrag eine monatliche Rentenzahlung vorsieht. Ist eine Einmalzahlung oder zumindest die Option hierzu vertraglich vereinbar fällt die Alters­vorsorge unter den Zugewinn­ausgleich und nicht unter den Versorgungs­ausgleich.

Fällt die bisherige private bzw. betriebliche Vorsorge unter den Versorgungs­ausgleich ist es wichtig zu wissen, dass eine Auszahlung nicht zur freien Verfügung möglich ist und sollte kein privates Produkt gewählt werden, wird die Summe automatisch in die Versorgungs­ausgleichskasse gezahlt, womit dann in der gesetzlichen Renten­versicherung ein Anrecht erworben wird. Aufgrund fehlender Anlage­möglichkeiten und damit Zinschancen ist dies von unserer Seite jedoch nicht zu empfehlen.

Wir als Versicherungs­makler unterstützen Sie in dieser Lebensphase im Rahmen des Ausgleichs privater und betrieblicher Vorsorgen, indem wir vorbereitend für Ihren Gerichtstermin und in Beratung mit Ihnen ein Vorsorgeprodukt für Sie finden, welches die Anforderungen nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG erfüllt, um die Ihnen zugesprochen Versorgungsbezüge auf Sie zu übertragen. Darüber hinaus stellen wir bei Abschluss sicher, dass Sie die für das Gericht benötigte Bestätigung der Versicherungs­gesellschaft über die Entgegennahme des Ausgleichswertes aus dem externen Versorgungs­ausgleich erhalten sowie dort aufgeführt wird, dass es sich um eine zertifizierte Alters­vorsorge nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG handelt. Gerne stimmen wir uns in diesem Prozess auch mit ihrem Anwalt ab, sollten Sie dies wünschen.

Versorgungs­ausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung – Die private & betriebliche Alters­vorsorge Lassen Sie sich beraten

Kranken­versicherung

Die Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung endet, sobald das Urteil über die Scheidung rechtskräftig wird. Ein beitragsfrei mitversicherter Ehepartner muss sich dann selbst um eine Kranken­versicherung kümmern. Innerhalb von drei Monaten kann er sich freiwillig gesetzlich versichern. Nimmt er einen Job an, wird er in der Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Hausrat­versicherung

Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

Hausrat­versicherungMehr erfahren →

Risiko­lebens­versicherung

Wer ist bei Ihrer Risiko­lebens­versicherung bezugsbe­rechtigt? Darüber sollten Sie sich nach der Trennung Gedanken machen und den Bezugsbe­rechtigten gegebenenfalls ändern.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Scheidung – unabhängig eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
Termin buchen Anfrage senden
— IM DETAIL

Scheidung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Gemeinsame Verträge auseinandernehmen

Familientarife in Privat­haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz reichen nach der Trennung nicht mehr für zwei Haushalte. Der Vertrag bleibt üblicherweise beim Versicherungs­nehmer; der andere braucht ab dem Tag des Auszugs einen eigenen, nicht erst mit der rechtskräftigen Scheidung.

Beim Hausrat wird die Versicherungs­summe aufgeteilt und für beide Wohnungen neu bemessen — bleibt einer im gemeinsamen Haus zurück, wie bei der hohen Wohn­eigentums­quote in Westfalen oft, verschieben sich beide Werte zugleich. Wer das versäumt, steht doppelt schlecht da: unterversichert am neuen Wohnort und zahlend auf eine Summe, die längst nicht mehr besteht.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Was der Versorgungs­ausgleich teilt

Das Scheidungsverfahren teilt die während der Ehe aufgebauten Rentenanwartschaften: gesetzliche Rente, Betriebsrenten sowie private Verträge mit Rentencharakter, also auch Riester und Rürup. Reine Kapitalanlagen bleiben unberührt und zählen zum Zugewinn­ausgleich.

Für den, der mehr eingezahlt hat, entsteht dadurch eine Rentenlücke. Wer sie früh benennt, kann gegensteuern, statt sie erst im Ruhestand zu bemerken.

Bezugsrechte, an die niemand denkt

In Lebens- und Renten­versicherungen steht häufig noch der frühere Partner als bezugsbe­rechtigt in den Unterlagen. Diese Eintragung wirkt über die Scheidung hinaus fort, solange sie niemand ändert — im Todesfall geht die Leistung an die frühere Ehefrau oder den früheren Ehemann.

Dasselbe gilt für Vollmachten, Testamente und Verfügungen. Es sind kleine Schritte, die in der Belastung einer Trennung leicht liegen bleiben und Jahre später erhebliche Folgen haben.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Häufige Fragen.

Wer ist nach dem Auszug noch über die Hausrat­versicherung versichert?

In der Regel derjenige, der in der Wohnung bleibt. Für den neuen Haushalt braucht es eigenen Schutz — häufig gibt es eine Übergangsfrist, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was passiert mit unserer gemeinsamen Haft­pflicht­versicherung?

Die Mitversicherung des Partners endet, sobald der gemeinsame Haushalt aufgelöst ist. Wer keinen eigenen Vertrag hat, steht dann ohne da — das fällt oft erst im Schadenfall auf.

Muss ich meine Lebens­versicherung ändern?

Prüfen sollten Sie sie auf jeden Fall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht lässt sich nicht einseitig ändern, ein widerrufliches schon. Wir schauen uns an, was in Ihrem Vertrag steht.

Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?

Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

— UND JETZT?
Scheidung: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis
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