Unfallversicherung in Westfalen
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Versichern & Absichern · Westfalen

Unfall­versicherung

Wenn Verletzungen so schwer sind, dass dauerhafte Beeinträchtigungen bleiben mildert eine private Unfall­versicherung dann zumindest die finanziellen Folgen.

Arbeit, Weg, Schule
mehr deckt die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ab — Haushalt, Sport und Urlaub sind privat
754.660
meldepflichtige Arbeitsunfälle im Jahr — nur diese fallen in die gesetzliche Zuständigkeit
173.483
Wegeunfälle im selben Jahr — der Weg zur Arbeit zählt mit, der Weg zum Sportplatz nicht
— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Hamm, Münster und Bielefeld sind die Wege zum Facharzt teils länger als in der Großstadt. Deshalb lohnt der Blick, welche Leistungen ein Tarif wirklich trägt — von der Termin­vermittlung bis zur Erstattung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Berufs­unfähig­keit entsteht in den meisten Fällen durch Krankheit, nicht durch einen Unfall.
  • Die große Summe, die der Versicherer im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfall­versicherung.
  • Die meisten Fälle von Berufs­unfähig­keit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall.
Unabhängige Beratung und Vergleich

Kurze Momente der Unachtsamkeit können das ganze Leben verändern!

Die Versicherung zahlt unabhängig davon, ob ein Unfall beim Fahrradausflug am Sonntag, beim Wandern in den österreichischen Alpen oder auf der Fahrt zur Arbeit passiert ist.

Der Versicherte erhält eine vorab vereinbarte Summe, wenn er infolge eines plötzlich von außen auf seinen Körper wirkenden Ereignisses unfreiwillig eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleidet. Dauerhaft heißt in der Regel „für mindestens drei Jahre“. In dem Fall zahlt der Unfallversicherer eine größere Summe, die helfen kann, das Zuhause behindertenge­recht umzubauen und weitere organisatorische Vorkehrungen zu treffen.

Sollte ein Versicherter, der einen Unfall hat, bereits größere Vorschädigungen (mehr als 25 Prozent) haben, kann es ebenfalls sein, dass er nicht so viel Geld wie erwartet aus der Versicherung bekommt. Denn Vorschädigungen werden auf die durch den Unfall entstandenen Beeinträchtigungen angerechnet.

Das bietet die gesetzliche Unfall­versicherung

Warum privater Schutz – es gibt doch auch die gesetzliche Unfall­versicherung , denkt sich manch einer vielleicht. Während der Arbeits- oder Ausbildungszeit genießen Kinder, Jugendliche und Erwachsene tatsächlich den Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung. Die Beiträge für diesen Zweig der gesetzlichen Sozial­versicherung zahlen Arbeitgeber, Schulen und Hochschulen.

Bei Selbstständigen ist die Situation etwas anders: Je nach Beruf müssen sie in die gesetzliche Unfall­versicherung einzahlen, oder sie können sich über die für sie zuständige Berufsgenossenschaft freiwillig gesetzlich versichern.

Die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur für Unfälle in Büro oder Werkstatt. Auch der Arbeitsweg fällt unter den Schutz, aber es zählt nur der direkte Weg – ein kurzer Abstecher zur Post oder in die Bäckerei beendet den Versicherungs­schutz. Abgesichert sind hingegen Veranstaltungen Ihres Arbeitgebers wie Betriebssport oder Betriebsausflug. Auch auf dem direkten Weg dorthin sind Sie geschützt.

Versichert sind Sie ebenfalls während einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Ohne gesetzlichen Unfallschutz sind hingegen Hausfrauen, Rentner und Kinder, die nicht in den Kindergarten oder die Schule gehen.

Die gesetzliche Unfall­versicherung ist bei solchen Unfällen und bei Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Außerdem unterstützt sie den Verunglückten so weit, dass er wenn möglich wieder in den Beruf und das soziale Umfeld integriert werden kann. Um den Lebensunterhalt in dieser Phase zu sichern, zahlen die Versicherungsträger Verletzten- beziehungsweise Übergangsgeld.

Es gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“, sodass erst alles versucht wird, eine Wiedereingliederung in den Beruf zu schaffen, ehe eine lebenslange Rente gezahlt wird. Eine Rente zahlen die Unfallversicherer im Übrigen erst, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Private Unfall­versicherung

Alle, die sich abseits von Arbeitsplatz, Schule und Ehrenamt vor den Folgen eines Unfalls schützen wollen, benötigen dafür eine private Unfall­versicherung. Neben den normalen privaten Unfall­versicherungen für Erwachsene gibt es Unfall­versicherungen für Kinder sowie Produkte für Senioren, bei denen die Versicherer spezielle Hilfeleistungen nach einem Unfall anbieten.

Die normale private Unfall­versicherung zahlt dem Versicherten eine größere Summe aus, wenn er durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen davonträgt, also invalide wird. Je nachdem, wie hoch der Invaliditätsgrad ist, zahlen die Versicherer einen Anteil der Versicherungs­summe. Den Invaliditätsgrad legen die Versicherer nach einer Liste der Körperteile ( Gliedertaxe ) fest.

Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entspricht zum Beispiel der Verlust der Funktionsfähigkeit eines Daumens einer Invalidität von 20 Prozent. Aber: Nicht bei jedem Versicherer erhalten Sie gleich viel für den gleichen Invaliditätsgrad. Gute zahlen mehr, als in den Musterbedingungen empfohlen ist.

Stellen die Ärzte eine Invalidität von 20 Prozent fest, könnten Sie also bei einer Versicherungs­summe von 100.000 Euro 20.000 Euro ausgezahlt bekommen. Die Versicherungs­summe sollte mindestens 100 000 Euro betragen. Die Versicherten können aber noch deutlich mehr bekommen, wenn sie sich für einen Tarif mit Progression entscheiden. Enthält der Vertrag beispielsweise eine Progression von 500 Prozent, würde der Versicherte bei einer Invalidität von 100 Prozent – etwa durch Querschnittslähmung – 500 000 Euro erhalten. Eine solche Summe kann eine riesige Hilfe sein, wenn zum Beispiel das Haus behindertenge­recht umgebaut und ein rollstuhlgeeignetes Fahrzeug angeschafft werden muss, um sich auf das neue Leben mit einer Behinderung vorzubereiten.

Die große Summe, die der Versicherer im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfall­versicherung. Zwar können Sie darüber hinaus weitere Leistungen vereinbaren, etwa die Zahlung eines Krankentagegeldes oder eines Kranken­haustagegeldes infolge eines Unfalls. Diese Leistungen sollten aber nicht ausschlaggebend für Ihre Wahl sein.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Invalidität nach Unfallweltweit, rund um die Uhr, auch in der Freizeit.
  • Gliedertaxedie Entschädigung richtet sich nach Art und Grad der Beeinträchtigung.
  • Bergungskostenvon der Skipiste bis zur Wanderung.
  • Kosmetische Operationen und Rehaje nach Tarif eingeschlossen.

Die Unfall­versicherung ergänzt die Arbeits­kraft­absicherung — sie ersetzt sie nicht.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
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Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Unfall­versicherung im Detail.

Wie die Leistung zustande kommt

Gezahlt wird, wenn ein Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung hinterlässt. Wie hoch sie angesetzt wird, regelt die Gliedertaxe: Für den Verlust oder die Funktionsun­fähigkeit einzelner Körperteile sind feste Prozentwerte hinterlegt.

Aus Versicherungs­summe, festgestelltem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Progression ergibt sich die Auszahlung. Die Progression sorgt dafür, dass die Leistung bei schweren Beeinträchtigungen überproportional steigt — also dort, wo der finanzielle Bedarf am größten ist.

Die Punkte, die den Vertrag ausmachen

Eine verbesserte Gliedertaxe, die über die Standardsätze hinausgeht.
Eine Progression von mindestens 225 Prozent.
Eigenbewegungen, Zeckenbisse und Infektionen ausdrücklich eingeschlossen.
FristenDie Invalidität muss rechtzeitig festgestellt und geltend gemacht werden.
Der Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungenje höher die Grenze, desto besser für Sie.
Eine Unfallrente, die ab einem festgelegten Invaliditätsgrad einsetzt.

Wo sie am meisten trägt

Bei Kindern, weil der gesetzliche Unfallschutz nur in Kindergarten und Schule greift. Und bei allen, die keine Berufs­unfähig­keits­versicherung bekommen: Dort ist die Unfall­versicherung eine Teillösung — für Unfälle, nicht für Krankheit.

Diese Einschränkung ist entscheidend. Berufs­unfähig­keit entsteht in den meisten Fällen durch Krankheit, nicht durch einen Unfall. Die Unfall­versicherung tritt deshalb nicht an die Stelle einer Absicherung der Arbeits­kraft, sondern kommt zu ihr hinzu.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

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Häufige Fragen.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Ersetzt die Unfall­versicherung eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Nein. Die meisten Fälle von Berufs­unfähig­keit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Die Unfall­versicherung ergänzt, ersetzt aber nicht.

Wofür ist sie besonders sinnvoll?

Für Kinder, die gesetzlich nur in Kindergarten und Schule geschützt sind, und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufs­unfähig­keits­versicherung bekommen.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?

Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.

— UND JETZT?
Unfall­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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Das hängt damit zusammen.

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