Ein Termin oder eine kurze Nachricht an uns genügt; vorbereiten müssen Sie nichts.
Gewerbeversicherungen 2026: Beiträge steigen weiter — was Betriebe jetzt tun können

Kurz beantwortet: Betriebe in Westfalen blicken bei Gewerbeversicherungen auf das Jahr 2026. Die bundesweiten Beitragseinnahmen der Schaden- und Unfallversicherer stiegen 2025 um 7,7 Prozent auf 99,7 Milliarden Euro; für 2026 erwartet der Gesamtverband der Versicherer ein weiteres Plus von 5,2 Prozent (GDV, 04.02.2026). Daraus lässt sich keine konkrete Beitragsänderung eines einzelnen Gewerbevertrags ableiten.
Die Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung — dazu gehören Inhalts-, Gebäude-, Haftpflicht- und Kfz-Flottenversicherung — sind 2025 um 7,7 Prozent auf 99,7 Milliarden Euro gestiegen. Für 2026 rechnet der Gesamtverband der Versicherer mit einem weiteren Plus von 5,2 Prozent. Die Kfz-Versicherung legte 2025 allein um 13,4 Prozent zu, getrieben von Nachholeffekten der Inflation und steigenden Reparaturkosten.
Quelle: GDV, Medieninformation „Versicherungswirtschaft wächst 2025 deutlich — gedämpfter Ausblick auf 2026“ vom 04.02.2026.
Wo es Betriebe trifft.
- Inhaltsversicherung: Viele Verträge enthalten eine Anpassungsklausel, die die Versicherungssumme und damit den Beitrag an die Preisentwicklung koppelt.
- Gewerbliche Gebäudeversicherung: Der Beitrag folgt dem Baupreisindex — für 2026 liegt der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung bei 27,63 (Vorjahr 26,51), gewerbliche Gebäude werden nach vergleichbaren Indizes angepasst.
- Kfz-Flotte: Die Schadenkosten steigen durch höhere Reparatur- und Ersatzteilpreise, und entsprechend fielen die Prämienverhandlungen zum 1. Januar 2026 aus.
Kündigen oder anpassen?
Erhöht sich der Beitrag über eine vereinbarte Anpassungsklausel, entsteht kein Sonderkündigungsrecht; ein regulärer Ausstieg ist nur zur Hauptfälligkeit möglich. Wer einer Summenanpassung widerspricht, verliert in der Regel den Unterversicherungsverzicht, und das ist im Schadenfall der teurere Weg.
Was Sie jetzt tun können.
- Stellen Sie für jeden Vertrag Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist fest, meist drei Monate vor Ablauf.
- Versicherungssummen überprüfen: Sind sie zu hoch, zahlen Sie unnötig Beitrag, sind sie zu niedrig, wird es im Schadenfall teuer.
- Selbstbehalte und Schadenverlauf einsetzen: Ein sauberer Verlauf drückt in der Flotte die Prämie spürbar.
- Sparten bündeln: Haftpflicht, Inhalt und Gebäude bei einem Anbieter sind oft günstiger als drei Einzelverträge.
Bei der Anbieterauswahl sind wir frei: Wir sehen Ihre Gewerbeverträge durch, ermitteln die Hauptfälligkeiten und vergleichen den Markt, damit Sie zur nächsten Fälligkeit selbst entscheiden können, statt die Erhöhung bloß hinzunehmen.
| Merkmal | Vertreter | Vergleichsportal | Makler |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Das Versicherungsunternehmen | Das Portal selbst, finanziert über Abschlüsse | Sie — nach § 34d Abs. 1 GewO |
| Auswahl | Die Tarife des eigenen Hauses | Die Anbieter, die dort gelistet sind | Der gesamte Markt |
| Sortiert nach | Was das Haus im Programm hat | Meist nach Preis, selten nach Bedingungen | Bedingungen und Ihrem Bedarf |
| Beratungshaftung | Beim Unternehmen | In der Regel keine — Sie entscheiden allein | Beim Makler, mit Vermögensschaden-Haftpflicht |
| Im Schadenfall | Ansprechpartner des Versicherers | Kein persönlicher Ansprechpartner | Wir — auf Ihrer Seite des Tisches |
| Was es Sie kostet | Die Vergütung steckt im Beitrag | Die Vergütung steckt ebenfalls im Beitrag | Dieselbe Courtage, kein Aufpreis |
Als dritte Möglichkeit bleibt der Makler: Er handelt im Auftrag des Kunden, wählt aus dem gesamten Markt, haftet für seine Empfehlung und wird über die Courtage vergütet, die in nahezu jedem Tarif ohnehin einkalkuliert ist.
Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.
Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.
Blättern Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Westfalen Versicherungsmakler · aktualisiert am 8. Oktober 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Wir fangen mit Zuhören an: Was ist vorhanden, was fehlt, was soll auf keinen Fall passieren. Danach sichten wir Ihre Unterlagen und vergleichen den Markt. Sie bekommen eine Empfehlung, die begründet ist, und entscheiden in Ruhe. Wechseln müssen Sie nichts.
Was unterscheidet Sie von einem Vergleichsportal oder einer Vertretung?
Eine Vertretung ist an ihr Versicherungsunternehmen gebunden — wir nicht. Ein Portal sortiert nach Preis und ist weg, sobald etwas passiert. Als Makler stehen wir gesetzlich auf Ihrer Seite, wählen aus dem Markt aus und begleiten Sie auch dann, wenn ein Schaden strittig wird.
Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?
Nein, und meistens ist das auch gar nicht nötig. Vieles, was Sie haben, ist in Ordnung und bleibt. Getauscht wird nur, wo Sie einen erkennbaren Vorteil davon haben — und niemals, bevor der neue Schutz tatsächlich steht.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Wie entwickeln sich die Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung?
Die bundesweiten Beitragseinnahmen der Schaden- und Unfallversicherer stiegen 2025 um 7,7 Prozent auf 99,7 Milliarden Euro; für 2026 erwartet der Gesamtverband der Versicherer ein weiteres Plus von 5,2 Prozent (GDV, 04.02.2026). Daraus lässt sich keine konkrete Beitragsänderung eines einzelnen Gewerbevertrags ableiten.
Wann kann ich einen Gewerbevertrag beenden?
Maßgeblich sind Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags; beides steht in den Vertragsunterlagen.
