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— Wissen · 3. November 2026 · ca. 5 Min. Lesezeit

Versicherung für Selbst­ständige und Gewerbe in Westfalen: Was zuerst, was später?

Versicherung für Selbstständige und Gewerbe in Westfalen: Was zuerst, was später?
Symbolbild, mit KI erzeugt

Selbst­ständige und Gewerbetreibende sichern zuerst die Risiken ab, die den Betrieb sofort in Existenznot bringen können: die Betriebs­haft­pflicht gegen Ansprüche Dritter und die eigene Arbeits­kraft. Danach folgen Inhalt und Betriebs­unter­brechung, später Cyber und weitere Bausteine. Dieser Text erklärt eine Reihenfolge, die in Westfalen für viele kleine Betriebe taugt, zeigt sie am Handwerk und an der Gastronomie und nennt Orte wie Hamm, Münster und Bielefeld als Beispiele der Region. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung Ihres Betriebs.

Welche Versicherung brauchen Selbst­ständige zuerst?

Zuerst die Betriebs­haft­pflicht. Sie prüft und reguliert im vereinbarten Umfang gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie daraus folgender Vermögens­schäden. Reine Vermögens­schäden sind nur versichert, wenn die Bedingungen sie ausdrücklich einschließen; für beratende oder planende Tätigkeiten kann eine gesonderte Vermögens­schaden-Haftpflicht nötig sein. Ohne sie haften Sie mit dem gesamten Betriebs- und Privatvermögen, je nach Rechtsform eingeschränkt.

Als zweites kommt die Absicherung Ihrer Arbeits­kraft. Bei einem Einzel­unter­nehmer ist der Betrieb in der Regel von der eigenen Gesundheit abhängig. Dazu gehören eine Berufs­unfähig­keits­versicherung und, je nach Fall, Krankentagegeld. Kranken- und Alters­vorsorge werden hier nur erwähnt.

Die Reihenfolge ist keine Vorschrift, sondern eine Faustregel. Wer Maschinen, Waren oder einen Laden hat, zieht Inhalt und Betriebs­unter­brechung eher vor. Entscheidend ist, was Sie finanziell nicht selbst tragen könnten.

  • Sofort: Betriebs­haft­pflicht und, wo Pflicht oder Auftraggeber es verlangen, Berufs­haftpflicht.
  • Früh: Absicherung der eigenen Arbeits­kraft, Inhalts­versicherung bei nennenswerten Werten.
  • Danach: Betriebs­unter­brechung, Cyber, Rechtsschutz, Gebäude, Kfz-Flotte, Maschinen.
  • Gesetzliche Unfall­versicherung: Unternehmen müssen sich grundsätzlich beim zuständigen Unfall­versicherungsträger (Berufsgenossenschaft) anmelden, nicht erst ab dem ersten Beschäftigten. Ob der Unternehmer selbst versichert ist, richtet sich nach Gesetz und Satzung; sie ersetzt keine privaten Bausteine.
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Was deckt die Betriebs­haft­pflicht, und worauf kommt es an?

Sie deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Betrieb. Bedingungen unterscheiden sich vor allem bei der Beschreibung der Tätigkeit, bei der Deckungssumme, beim Selbstbehalt und bei Sondertatbeständen wie Tätigkeits­schäden, Bearbeitungs­schäden, Mietsachschäden oder Produkthaftung.

Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit im Vertrag richtig beschrieben ist. Eine Betriebs­beschreibung, die nicht zu Ihrer Arbeit passt, kann im Schadenfall zu Streit führen. Melden Sie neue Tätigkeiten, Mitarbeiter und größere Aufträge dem Versicherer.

Brauche ich eine Inhalts- und Betriebs­unter­brechungs­versicherung?

Das hängt davon ab, wie viel in Ihrem Betrieb steckt und wie lange Sie einen Stillstand überbrücken könnten. Die Inhalts­versicherung ersetzt Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte nach Schäden etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Die Betriebs­unter­brechung erstattet laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden steht.

Beide gehören zusammen gedacht. Wenn die Küche nach einem Brand ausfällt, ersetzt die Inhalts­versicherung die Geräte, während Miete, Löhne und Kredite weiterlaufen. Dafür gibt es die Betriebs­unter­brechung. Fragen Sie nach der Haftzeit, also wie lange gezahlt wird, und nach der Definition der versicherten Gefahren. Elementar­schäden wie Überschwemmung nach Starkregen sind je nach Tarif, Lage und Vorschäden nur mit eigenem Baustein gedeckt, nicht automatisch.

Auch die Versicherungs­summe zählt. Ist sie zu niedrig, kann der Versicherer die Leistung im Schadenfall kürzen. Bewerten Sie Maschinen und Waren daher ehrlich und aktuell.

Was gilt für Handwerks­betriebe?

Im Handwerk steht die Betriebs­haft­pflicht an erster Stelle, weil Arbeit bei Kunden schnell zu Schäden führt. Danach kommen Inhalt, Werkzeug und Fahrzeuge. Die Handwerkskammer Münster weist für die Stadt Münster 3.013 Handwerks­betriebe aus (Handwerksrolle, Stand 31.12.2025). Für Hamm nennt die Handwerkskammer Dortmund 1.329 Betriebe (Geschäftsbericht 2024, Stand 31.12.2024). Der Betrieb mit wenigen Beschäftigten ist in der Region also keine Ausnahme.

  • Tätigkeits­schäden und Bearbeitungs­schäden: Beschädigt der Betrieb eine Sache bei der Arbeit, kann das je nach Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt sein.
  • Werkzeug und Maschinen: Sie sind mobil und stehen oft in Fahrzeugen oder auf Baustellen; die Deckung von Diebstahl und Transport prüfen.
  • Subunternehmer und Leiharbeit: Ihre Tätigkeit kann gesondert zu melden sein.
  • Mitarbeiter: Absicherung durch Berufsgenossenschaft und, ergänzend, betriebliche Bausteine.

Was gilt für die Gastronomie?

In der Gastronomie schreiben Brandschutz, Hygiene und Kundenverkehr den Takt vor. Wichtig sind Betriebs­haft­pflicht, Inhalt mit Küchengeräten und Waren, Betriebs­unter­brechung und gegebenenfalls Glas, Elementar und Cyber für Kassen- und Reservierungssysteme.

  • Warenverderb: Der Ausfall der Kühlung durch Strom- oder Gerätedefekt ist je nach Tarif versichert oder muss eigens eingeschlossen werden.
  • Gästeeigentum: Garderobe und Fahrzeuge der Gäste sind meist ein eigener Punkt in der Haftpflicht.
  • Mietobjekte: Bei gemieteten Räumen sind Schäden am Gebäude über die Haftpflicht, die Gebäude­versicherung des Vermieters und mögliche Mietsachschäden abzugrenzen.
  • Terrasse und Veranstaltungen: Außenbereich und Feiern gehören in die Betriebs­beschreibung.

Wann brauche ich eine Cyber­versicherung?

Sobald Ihr Betrieb von IT, E-Mail, Online-Buchung oder Kassensystemen abhängt, lohnt der Blick auf Cyber. Die Police kann je nach Bedingungen Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung, Betriebs­unter­brechung durch einen Angriff, Daten­schutzpflichten und Haftung gegenüber Dritten abdecken. Sie ersetzt keine technischen Maßnahmen wie Datensicherung, Updates und Mehrfaktor-Anmeldung. Viele Versicherer fragen danach vor dem Abschluss.

Für kleine Betriebe kommt Cyber meist nach Haftpflicht und Absicherung der Arbeits­kraft, bei Online-Handel oder Praxen mit Kundendaten früher.

Was ist in Hamm, Münster und Bielefeld anders?

Der Katalog ist überall derselbe, die Gewichtung nicht. Nach dem Zensus 2022 leben in Münster 303.772 Menschen, in Bielefeld 330.072 und in Hamm 179.070 (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022). In Städten dieser Größe konkurrieren Betriebe um Laufkundschaft, Fachkräfte und Gewerbeflächen. Das macht Mietobjekte, Mitarbeiter und Betriebs­unter­brechung zu häufigen Themen. Konkrete Schadenzahlen für einzelne Städte nennen wir nicht, weil uns dafür keine belastbare Quelle vorliegt.

Lage und Vorschäden beeinflussen Elementar und Einbruch. Ein Betrieb in Bachnähe oder im Keller hat andere Risiken als einer im Obergeschoss.

Wie hilft ein Makler bei der Reihenfolge?

Ein Versicherungs­makler muss seine Empfehlung grundsätzlich auf eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen und Versicherern stützen. Berät er auf eingeschränkter Grundlage, muss er darüber nach § 60 Abs. 2 VVG vor Abgabe der Vertrags­erklärung ausdrücklich informieren. In der Regel fällt kein separates Beratungshonorar an, die Courtage ist im Beitrag einkalkuliert, Netto- und Direkttarife können abweichen. Bei Westfalen Versicherungs­makler läuft die Beratung per Video, Telefon oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort.

Bringen Sie bestehende Policen, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, eine Liste der Werte (Maschinen, Waren, Einrichtung) und Ihre Jahresumsätze mit. Daraus ergibt sich, was zuerst kommt und was warten kann. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

DREI WEGE ZUR VERSICHERUNG
MerkmalVertreterVergleichs­portalMakler
AuftraggeberDas Versicherungs­unternehmenDas Portal selbst, finanziert über AbschlüsseSie — nach § 34d Abs. 1 GewO
AuswahlDie Tarife des eigenen HausesDie Anbieter, die dort gelistet sindDer gesamte Markt
Sortiert nachWas das Haus im Programm hatMeist nach Preis, selten nach BedingungenBedingungen und Ihrem Bedarf
BeratungshaftungBeim UnternehmenIn der Regel keine — Sie entscheiden alleinBeim Makler, mit Vermögens­schaden-Haftpflicht
Im SchadenfallAnsprechpartner des VersicherersKein persönlicher AnsprechpartnerWir — auf Ihrer Seite des Tisches
Was es Sie kostetDie Vergütung steckt im BeitragDie Vergütung steckt ebenfalls im BeitragDieselbe Courtage, kein Aufpreis

Der dritte Weg ist der Makler: im Auftrag des Kunden, aus dem gesamten Markt, mit Haftung für die Empfehlung — vergütet über die Courtage, die in nahezu jedem Tarif ohnehin einkalkuliert ist.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns, ohne dass Sie etwas vorbereiten.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

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Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten neutral — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden02388 8009792

Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Redaktion Westfalen Versicherungs­makler · aktualisiert am 4. November 2026

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Wir fangen mit Zuhören an: Was ist vorhanden, was fehlt, was soll auf keinen Fall passieren. Danach sichten wir Ihre Unterlagen und vergleichen den Markt. Sie bekommen eine Empfehlung, die begründet ist, und entscheiden in Ruhe. Wechseln müssen Sie nichts.

Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?

Nein, und meistens ist das auch gar nicht nötig. Vieles, was Sie haben, ist in Ordnung und bleibt. Getauscht wird nur, wo Sie einen erkennbaren Vorteil davon haben — und niemals, bevor der neue Schutz tatsächlich steht.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Das passt dazu.

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