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— Wissen · 27. Juni 2022 · ca. 3 Min. Lesezeit

Wichtige Grenzwerte in der Kranken­versicherung

Wichtige Grenzwerte in der Krankenversicherung
Das Wichtigste in Kürze
  • Ob sich ein Arbeitnehmer pflichtversichern oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgelt­grenze (JAEG) liegt.
  • In einer PKV sind die Beiträge meist geringer und das zu deutlich besseren Leistungen für das Kind.
  • Eltern müssen daher bei der Geldanlage für ihre Sprösslinge auf gewisse Einkommens­grenzen achten.

Wichtige Grenzwerte in.

der Kranken­versicherung

In Deutschland gibt es diverse Grenzwerte im Bereich der Kranken­versicherung, die je nach individueller Lebenssituation und der daraus resultierenden Versicherungsart und Versicherungs­möglichkeit beachtet werden sollten bzw. auch müssen, um Fragen wie diese beantworten zu können:

Ab wann kann man sich privat versichern?

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei der Kranken­versicherung?

Welche Einkommens­grenze gilt für die Familien­versicherung?

Was ist der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Usw.

Im nachfolgenden Blogbeitrag haben wir Ihnen diese Grenzwerte zusammengestellt

Sie definiert die Mindesthöhe des Jahresbruttoeinkommens eines Arbeitnehmers zur Prüfung der Versicherungspflicht (Versicherungspflicht­grenze). Die JAEG liegt in 2022 bei 64.350,00 EUR – das sind monatlich 5.362,50 EUR.

Ob sich ein Arbeitnehmer pflichtversichern oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgelt­grenze (JAEG) liegt. Wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt über der JAEG liegt, kann der Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 7 SGB V in die Private Kranken­versicherung wechseln.

Nach der Beitragsbemessungs­grenze richtet sich der Höchstbeitrag für die GKV Mitgliedschaft. Zudem ist der sogenannte Basistarif in der Privaten Kranken­versicherung (PKV) auf diesen Beitrag maximiert. Die Beitragsbemessungs­grenze in der Kranken- und Pflege­versicherung liegt 2022 bei 58.050 EUR jährlich, beziehungsweise 4.837,50 EUR monatlich.

Der Höchstbeitrag zur GKV (mit Anspruch auf Krankengeld) beträgt in 2022: 764,33 EUR. Der Höchstbeitrag zur Pflegepflicht­versicherung (PVN) beträgt in 2022: 147,54 EUR (mit Kind) bzw. 164,48 EUR (ohne Kind).

Die ab 2022 von den GKV-Kassen wieder individuell festgesetzten Beiträge sind dann bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4837,50 EUR (BBG) zu entrichten. Es gilt in der GKV ein allgemein paritätisch finanzierter Beitragssatz von 14,6 Prozent, wobei die Kassen Zusatzbeiträge (im Durchschnitt sind das 2022: 1,3%) erheben dürfen.

Die Bezugsgröße wird im Jahr 2022 nur in den neuen Bundesländern angepasst. Dabei ist zu beachten: Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- (KV) und Pflege­versicherung (PV) bundesweit. Die abweichende Bezugsgröße für den Rechtskreis Ost hat nur Bedeutung für die Renten- (RV), Arbeitslosen- (AV) und Unfall­versicherung (UV).

Der Höchstarbeitgeberzuschuss im Jahr 2022 zur KV für Personen mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 384,58 EUR für die Kranken­versicherung (allgemeiner Beitragssatz x BBG x 50 %) und 73,77 EUR für die Pflegepflicht­versicherung (allgemeiner Beitragssatz x BBG x 50 %).

Familienmitglieder, wie Kinder oder Partner, sind in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung kostenfrei mitversichert , sofern sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Das gilt aber nur, solange ihr Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt. Sonst müssen Angehörige sich selbst versichern. Zum Einkommen zählen zum Beispiel auch Mieteinnahmen oder Zinsen. Eltern müssen daher bei der Geldanlage für ihre Sprösslinge auf gewisse Einkommens­grenzen achten.

  • das regelmäßige Einkommen muss unter der Bezugsgröße von monatlich 470 EUR
  • für geringfügig Beschäftigte sind dies monatlich 450 EUR

Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der „Mindesteinnahme“. Das ist das Einkommen, das der Beitragsbe­rechnung mindestens zugrunde gelegt wird – selbst, wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Bei der Berechnung des Einkommens des Selbst­ständigen werden alle Einkunftsarten herangezogen, die das Einkommenssteuer­recht vorsieht.

Für Selbständige liegt die Mindesteinnahme im Jahr 2022 bei 1.096,67 EUR im Monat: Kranken­versicherung mit Anspruch auf Krankengeld (nur für hauptberuflich Selbst­ständige) 174,37 EUR für die KV und ohne Anspruch auf Krankengeld 167,79 EUR.

Pflegepflicht­versicherung (mit Kindern) sind 33,45 EUR und 37,29 EUR (ohne Kinder).

Der Berechnung liegen der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) oder der ermäßigte Beitragssatz (14,0 Prozent) und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (1,3 Prozent) zu Grunde.

Der Mindestbeitrag für sonstige freiwillige Mitglieder (z.B. Kinder, Hausfrauen, Nichterwerbstätige) liegt je nach GKV zwischen 200-220 EUR pro Monat.

Daher kann es gerade für Kinder interessant sein, diese in einer Privaten Kranken­versicherung (PKV) zu versichern. In einer PKV sind die Beiträge meist geringer und das zu deutlich besseren Leistungen für das Kind.

Letztendlich können die Grenzwerte Ihnen bestimmte Fragestellungen aus Ihrer Lebenssituation heraus beantworten. Wir können Ihnen dabei helfen die richten Fragestellungen zu finden und vollumfänglich zu beleuchten sowie die notwendigen und korrekten Schlussfolgerungen und Handlungen abzuleiten und diese für sie umsetzen.

Sprechen Sie uns gerne an!

Erfahren Sie hier mehr zur privaten Kranken­versicherung (PKV)!

Erfahren Sie hier mehr zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV)!

UllaW

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ZWEI SYSTEME — NICHT ZWEI TARIFE
  • Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
  • Leistungen stehen im Vertraglebenslang garantiert, Verschlechterungen sind nicht erlaubt.
  • Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
  • Rückweg faktisch verschlossenab 55 ist die Rückkehr in die GKV kaum noch möglich.

Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebens­entscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.

Zähne

Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die häufigsten Streitpunkte: Die Erstattungshöhe steht im Tarif — von 60 bis 100 Prozent ist alles am Markt.

IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKT
Klinik

Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.

LEISTUNG VOR KOMFORT
Pflege

Die private Pflegepflicht­versicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.

PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLES
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden02388 8009792

Stand: 27. Juni 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Wer kann in die private Kranken­versicherung wechseln?

Angestellte ab einem Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze (jährlich angepasst), Selbst­ständige und Beamte. Für Beamte ist die PKV über die Beihilfe meist besonders günstig.

Wird die PKV im Alter unbezahlbar?

Beiträge können steigen, aber gute Tarife bilden Rücklagen für das Alter. Wir achten bei der Auswahl auf Beitragsstabilität und den gesetzlichen Basistarif als Sicherheitsnetz.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Wir fangen mit Zuhören an: Was ist vorhanden, was fehlt, was soll auf keinen Fall passieren. Danach sichten wir Ihre Unterlagen und vergleichen den Markt. Sie bekommen eine Empfehlung, die begründet ist, und entscheiden in Ruhe. Wechseln müssen Sie nichts.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?

Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.

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