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Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (HuG)

- In Schadensfällen und den teilweise erheblichen Schadenssummen springt dann ihre Haus- und Grundhaftpüflichtversicherung ein.
- Berechtigte Schadenersatzansprüche werden von der Haus- und Grundhaftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungssummen übernommen.
- Gehwege und Hauseingänge jeden Morgen von Eis und Schnee befreien kostet viel Zeit.
Gehwege und Hauseingänge jeden Morgen von Eis und Schnee befreien kostet viel Zeit. Nur ein einziges Mal darauf verzichtet und schon ist es passiert. Ein Mieter rutscht aus und stürzt schwer.
Kommt ein Dritter auf Ihrem Grundstück oder im Treppenhaus zu Schaden, haften Sie als Eigentümer. Der Geschädigte kann Ihnen gegenüber Schadenersatz- forderungen geltend machen und das kann ganz schön teuer werden.
Eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung ist für Sie als Vermieter unerlässlich, wenn Sie fahrlässig Ihre sog. Verkehrssicherungspflichten verletzt haben.
Besitzen Sie im Schadenfall keine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung müssen Sie für evtl. Behandlungskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeld selbst aufkommen.
Als Vermieter oder Eigentümer einer Immobilie haften Sie für Schäden, die Sie fahrlässig verursacht haben und die auf Ihrem Grundstück passieren. In Schadensfällen und den teilweise erheblichen Schadenssummen springt dann ihre Haus- und Grundhaftpüflichtversicherung ein.
- Der Gehweg wurde nicht von Eis und Schnee befreit und ein Passant stürzt und verletzt sich.
- Ein Mieter stolpert über eine defekte Stufe im Treppenhaus und bricht sich ein Bein.
- Ein Dachziegel fällt vom Dach und verletzt einen Fußgänger.
- Der Hauseingang ist schlecht beleuchtet und der Briefträger stürzt.
Die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Das heißt, das unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, ggfs. vor Gericht. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung.
Berechtigte Schadenersatzansprüche werden von der Haus- und Grundhaftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungssummen übernommen.
Sofern Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, ist die selbstgenutzte Immobilie in den meisten Verträgen mitversichert. Die Police sollten Sie am besten einmal überprüfen, was auch wir gerne für Sie übernehmen können.
Für Vermieter bleibt also der Abschluss einer zusätzlichen Haus- und Grundhaftpflichtversicherung anzuraten.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie unabhängig, undverbindlich und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Admin
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- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
- Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
- MietsachschädenSchäden an gemieteter Wohnung und Einrichtung.
- Forderungsausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.
- Vorsatzwer absichtlich schädigt, ist nie versichert.
- Berufliche und gewerbliche Tätigkeitdafür gibt es eigene Deckungen.
- Kfz, größere Boote, Luftfahrzeugelaufen über eigene Pflichtversicherungen.
- Deliktunfähige Kinderunter 7 Jahren zahlt nur ein Tarif mit diesem Einschluss.
Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten — die Deckungssumme allein sagt wenig.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 19. Januar 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Wir empfehlen eine hohe Deckungssumme, da Personenschäden sehr teuer werden können. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen ist meist gering.
Sind meine Kinder mitversichert?
In Familientarifen in der Regel ja. Wichtig ist die Frage, ob auch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) über eine Zusatzklausel abgesichert sind.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Wir fangen mit Zuhören an: Was ist vorhanden, was fehlt, was soll auf keinen Fall passieren. Danach sichten wir Ihre Unterlagen und vergleichen den Markt. Sie bekommen eine Empfehlung, die begründet ist, und entscheiden in Ruhe. Wechseln müssen Sie nichts.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?
Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.
