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Versorgungsausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung – Die private & betriebliche Altersvorsorge

- Auch Rentenversicherungen samt ihren Anwartschaften fließen in den Ausgleich ein, es sei denn, ein Ehevertrag enthält abweichende Regelungen.
- Wählen Sie kein privates Produkt, fließt der Betrag deshalb automatisch in die Versorgungsausgleichskasse und begründet damit ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Das deutsche Familienrecht verlangt bei einer Scheidung, die während der Ehe von beiden Partnern erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung und Erwerbsfähigkeit auszugleichen.
Wird eine Ehe geschieden, schreibt das deutsche Familienrecht vor, dass die Ansprüche auf Altersversorgung und Erwerbsfähigkeit, die beide Partner während der Ehe erworben haben, ausgeglichen werden. Man nennt das Versorgungsausgleich; durchgeführt wird er vom Familiengericht im Scheidungsverfahren.
Neben den gesetzlichen, öffentlichen & berufsständischen Alters- und Zusatzversorgungen sind die privaten und betrieblichen Altersvorsorgen bzw. Rentenversicherungen mit ihren Anwartschaften in den Ausgleich mit einzubeziehen, sofern kein Ehevertrag mit anderweitig lautenden Regelungen getroffen worden ist. Dies gilt dann, wenn der private Vertrag eine monatliche Rentenzahlung vorsieht. Ist eine Einmalzahlung oder zumindest die Option hierzu vertraglich vereinbar fällt die Altersvorsorge unter den Zugewinnausgleich und nicht unter den Versorgungsausgleich .
- Gesetzliche Rentenversicherung (Entgeltpunkte)
- Anwartschaften berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker)
- Private Rentenversicherungen, die zwingend als Rente enden oder bei denen das Rentenwahlrecht bereits unwiderruflich ausgeübt wurde
- Betriebliche Altersvorsorge
- Zusatzversorgung öffentlicher Dienst
- Riester-Rente
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Rürup-Rente
- Kapitallebensversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- Renten, die nicht altersbezogen sind, etwa Opferrenten oder private Unfallrenten
Nach 3 Jahren Ehe wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich durchgeführt. Innerhalb dieser 3 Jahre geschieht das nur auf Antrag eines Ehepartners. Voraussetzung ist außerdem, dass der Ehevertrag nichts anderes regelt. Darüber hinaus kann das Gericht den Ausgleich ausschließen, wenn er „grob unbillig“ wäre, etwa bei Bedrohung oder körperlicher Gewalt.
Die Ehezeit beginnt am Tag der Heirat. Für ihr Ende ist der Monat entscheidend, in dem der Scheidungsantrag eingegangen ist.
Den Ausgleichswert ermittelt das Familiengericht, nachdem die bestehenden Versorgungsanwartschaften offengelegt wurden. Das läuft im Regelfall zwischen den Anwälten und dem Gericht. Mit dem mitgeteilten Wert lässt sich anschließend ein passendes Produkt für den Versorgungsausgleich finden.
Vorrang hat grundsätzlich die interne Teilung.
- Interne Teilung Vereinfacht gesagt, teilt der bisherige Versorgungsträger die Anwartschaften selbst und legt für den Ausgleichsempfänger ein neues Versicherungskonto an. Empfehlenswert ist dieses Verfahren, wenn die Rentenansprüche durch den Versorgungsausgleich beim selben Versicherungsträger aufgestockt werden. Als Nachteil kommen zusätzliche Kosten der Teilung hinzu, weil sich der Träger den Verwaltungsaufwand vergüten lässt. Diese Kosten tragen beide Ehepartner je zur Hälfte; zumeist betragen sie 3% der laufenden Bezüge.
- Externe Teilung Das Gegenstück zur internen Teilung ist die externe: Die Anwartschaft geht auf einen anderen Versicherungsträger über, indem der Ausgleichsbetrag dorthin überwiesen wird. Für den Gerichtstermin ist dabei wichtig, eine Bestätigung des neuen Trägers über die Annahme vorlegen zu können. Außerdem gelten bei der externen Teilung Höchstbeträge, bis zu denen dieses Verfahren überhaupt möglich ist. Von Vorteil ist die Wahlmöglichkeit des Trägers: Bei guter Beratung und Auswahl eröffnet sie Möglichkeiten zu Rendite und zur Mehrung der Anwartschaft. Zusätzliche Verwaltungskosten entfallen zudem, weil der Versorgungsträger direkt auf das Versicherungskonto des Ausgleichsberechtigten zahlt. Eine externe Teilung findet darüber hinaus in der Regel auch bei Beamtenanwartschaften statt.
Grundsätzlich kann auch auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Die Ehepartner können hierbei ohne die Einschaltung des Gerichts einen einvernehmlichen Vergleich schließen.
Günstig ist ein Verzicht, wenn:
- Die Kosten der Teilung zu hoch ausfallen
- Der Versorgungsausgleich zu einem „unfairen“ Ergebnis führen würde
- kein Partner einen solchen Ausgleich haben möchte
- eine Übertragung von Anwartschaften gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrags oder gegen eine andere Gegenleistung vereinbart wurde
Nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG muss das Produkt bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundsätzlich infrage kommen Basis-Rentenversicherungen, Riester-Verträge, die gesetzliche Rentenversicherung sowie Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes.
Eine Auszahlung zur freien Verfügung ist grundsätzlich ausgeschlossen; der Betrag muss in eine angemessene Zielversorgung fließen. Entscheiden Sie sich nicht für ein privates Produkt, geht die Summe automatisch an die Versorgungsausgleichskasse und begründet ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Anlagemöglichkeiten und damit Renditechancen fehlen dort, deshalb raten wir davon ab: Die Rendite ist der entscheidende Faktor für eine gute Alters- und Rentenabsicherung.
Wir leisten Beratung in der Wahl eines geeigneten privaten Vorsorgeproduktes, wickeln alles entsprechend für Sie ab und stellen bei Abschluss sicher, dass Sie die für das Gericht benötigte Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über die Entgegennahme des Ausgleichswertes aus dem externen Versorgungsausgleich erhalten sowie dort aufgeführt wird, dass es sich um eine zertifizierte Altersvorsorge nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG handelt. Darüber hinaus arbeiten wir auch auf Ihren Wunsch hin gerne direkt mit ihrem Anwalt zusammen. Ebenso helfen wir Ihnen gerne bei allen anderen finanziellen und versicherungsrelevanten Themen in dieser Lebensphase ( hier mehr erfahren ) weiter und betreuen Sie umfänglich.
Gern hören wir von Ihnen.
Melden Sie sich gern unverbindlich bei uns!
Admin
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Riester und Rürup bieten staatliche Zulagen und Steuervorteile, verbunden mit Regeln und Bindung. Das lohnt sich nur in bestimmten Konstellationen.
FÖRDERUNG HAT BEDINGUNGENBei privaten Rentenversicherungen und Fondspolicen lassen sich Beitrag und Auszahlung flexibel gestalten; über das Ergebnis entscheidet die Kostenstruktur.
KOSTEN SCHLAGEN PROGNOSENBeim ETF- und Fondssparen sind Renditechancen und jederzeitige Verfügbarkeit gegeben; dafür braucht es Disziplin und einen langen Atem.
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Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Westfalen Versicherungsmakler · aktualisiert am 8. Oktober 2026
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Häufige Fragen
Wie viel sollte ich fürs Alter zurücklegen?
Als grobe Orientierung gilt oft: Sie brauchen im Alter rund 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Die genaue Lücke berechnen wir mit Ihnen individuell.
Lohnt sich noch eine geförderte Vorsorge?
Für Selbstständige und Gutverdiener ist die Basisrente (Rürup) wegen der Steuerersparnis oft attraktiv, für Angestellte die betriebliche Altersvorsorge. Wir prüfen, was für Sie den größten Hebel hat.
Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?
Nein, und meistens ist das auch gar nicht nötig. Vieles, was Sie haben, ist in Ordnung und bleibt. Getauscht wird nur, wo Sie einen erkennbaren Vorteil davon haben — und niemals, bevor der neue Schutz tatsächlich steht.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
