Dortmund · Berufs­unfähig­keits­versicherung

Berufs­unfähig­keits­versicherung in Dortmund

Einkommen absichern

Ob Schichtdienst oder Schreibtisch: Ohne Einkommen bricht der Rest weg. Die Höhe der Rente und der Verzicht auf abstrakte Verweisung sind die beiden Punkte, auf die es ankommt.

Für Selbst­ständige und Betriebsinhaber steht mehr auf dem Spiel als das eigene Gehalt. Fällt der Inhaber eines Handwerks- oder Dienst­leistungs­betriebs aus, laufen Löhne, Miete und Leasingraten weiter, während die Aufträge stocken. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung ersetzt davon nur das persönliche Einkommen — für die laufenden Betriebskosten gibt es eigene Lösungen, und beide werden regelmäßig verwechselt.

Der zweite Punkt betrifft die Rentenhöhe. Bei Angestellten orientiert sie sich am Nettogehalt, bei Selbst­ständigen ist der Gewinn die Grundlage — und der schwankt. Versicherer prüfen die Angemessenheit anhand der letzten Jahre: Wer in einem starken Jahr abschließt, bekommt eine höhere Rente bewilligt als im schwachen. Und schließlich die Frage, was gilt, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber Inhaber bleibt.

Ob der Betrieb zumutbar umorganisiert werden muss, bevor geleistet wird, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich deutlich zwischen den Anbietern. Für Betriebe mit Mitarbeitern kommt hinzu, dass eine Vertretung organisiert werden muss, bevor überhaupt jemand über Leistung entscheidet. Wer das vorher durchdacht hat, verliert im Ernstfall keine Monate.

Sinnvoll ist deshalb, die Vertretungs­frage einmal schriftlich festzuhalten — wer unterschreibt, wer zahlt Löhne, wer spricht mit den Kunden. Ein Prüfpunkt kommt bei Selbst­ständigen im Ernstfall dazu: die Umorganisation. Der Versicherer darf fragen, ob der Betrieb sich so umbauen lässt, dass der Inhaber trotz Einschränkung weiterarbeiten kann — und diese Debatte ist im Leistungsfall der längste Streitpunkt.

In kleinen Betrieben gibt es schlicht nichts umzubauen; gute Bedingungswerke verzichten dort ausdrücklich auf diese Prüfung. Ob dieser Verzicht im Vertrag steht, liest man am besten vor der Unterschrift — im Leistungsfall liest ihn der Anwalt.

WORAN MENSCHEN BERUFSUNFÄHIG WERDEN
Psyche und Nerven39,0 %
Skelett und Bewegung17,9 %
Krebs17,0 %
Unfälle7,0 %
Herz und Gefäße6,2 %

Quelle: Morgen & Morgen, Marktblick Berufs­unfähig­keit 2025. Anteile der Leistungsfälle.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Berufs­unfähig­keits­versicherung ersetzt davon nur das persönliche Einkommen — für die laufenden Betriebskosten gibt es eigene Lösungen, und beide werden regelmäßig verwechselt.
  • Entscheidend ist nicht, was versichert ist, sondern ab wann gezahlt wird.
  • Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall.

Was eine Berufs­unfähig­keits­versicherung wirklich leistet.

Entscheidend ist nicht, was versichert ist, sondern ab wann gezahlt wird. Die Definition der Berufs­unfähig­keit steht in den Bedingungen, nicht im Prospekt.

  • Monatliche BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig werden
  • Absicherung des zuletzt ausgeübten Berufs (ohne abstrakte Verweisung bei guten Tarifen)
  • Meist auch bei Krankheit, Unfall und psychischen Erkrankungen
  • Optionale Nach­versicherung ohne erneute Gesundheits­prüfung bei Lebensereignissen
SO LÄUFT DER LEISTUNGSFALL
1Diagnose und Prognose

Ein Arzt stellt fest: voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 % oder mehr berufsunfähig.

2Antrag beim Versicherer

Formular, Arztberichte, Tätigkeitsbeschreibung — wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor.

3Prüfung

Der Versicherer prüft Ihren konkreten Beruf. Gute Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung.

4Rente

Die vereinbarte Monatsrente wird gezahlt, rückwirkend ab Beginn der Berufs­unfähig­keit — solange sie besteht, bis zum Endalter.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Vereinfachter Ablauf nach den üblichen Bedingungswerken; Fristen und Nachweise stehen im jeweiligen Vertrag.

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Häufige Fragen.

Ab wann leistet eine BU-Versicherung?

In der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu wenigstens 50 % nicht mehr ausüben können. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je Tarif – wir prüfen sie mit Ihnen.

Was kostet eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Der Beitrag hängt vor allem von Beruf, Alter, Gesundheit und gewünschter Rentenhöhe ab. Pauschale Zahlen sind unseriös – deshalb rechnen wir Ihnen frei konkrete Angebote.

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Wir sind Versicherungs­makler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Wir fangen mit Zuhören an: Was ist vorhanden, was fehlt, was soll auf keinen Fall passieren. Danach sichten wir Ihre Unterlagen und vergleichen den Markt. Sie bekommen eine Empfehlung, die begründet ist, und entscheiden in Ruhe. Wechseln müssen Sie nichts.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?

Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.

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