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Haftung begrenzen · Westfalen

Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe

Einzel­unter­nehmer und persönlich haftende Gesellschafter können für betriebliche Schäden grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen haften. Bei haftungsbeschränkten Gesellschaften gelten andere Regeln; eine persönliche Haftung kann dort nur in besonderen Fällen entstehen. Ein umgestoßenes Regal beim Kunden, ein beschädigtes Werkstück oder ein Beratungsfehler kann schnell hohe Forderungen auslösen. Berufliche und gewerbliche Tätigkeiten sind in Privat­haftpflicht­tarifen meist ausgeschlossen; einzelne Tarife sehen begrenzte Ausnahmen für Nebentätigkeiten vor. Eine Betriebs­haft­pflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögens­schäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für reine Vermögens­schäden aus Beratung kann zusätzlicher Schutz erforderlich sein. Wir klären mit Ihnen, welche Bausteine zu Ihrer Tätigkeit passen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Einzel­unter­nehmer und persönlich haftende Gesellschafter können für betriebliche Schäden grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen haften.
  • Berufliche und gewerbliche Tätigkeiten sind in der privaten Haftpflicht in der Regel ausgeschlossen, auch bei einem kleinen Nebengewerbe.
  • Eine Betriebs­haft­pflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögens­schäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Was die Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe wirklich abdeckt.

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Personenschäden, wenn durch Ihre Tätigkeit jemand verletzt wird
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Sachschäden an Eigentum Dritter, etwa beim Kunden vor Ort
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Vermögens­schäden, die aus einem Fehler in Ihrer Arbeit entstehen, soweit eingeschlossen
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Abwehr unberechtigter Forderungen auf Kosten des Versicherers
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Optional Mietsachschäden, Produkthaftung und Tätigkeits­schäden

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

Worauf es bei der Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe in Westfalen ankommt.

Entscheidend ist nicht, ob Sie eine Betriebs­haft­pflicht haben, sondern was sie tatsächlich einschließt. Bei Kleingewerben fehlen häufig Vermögens­schäden, Mietsachschäden oder die Tätigkeit selbst ist ungenau beschrieben. Das merkt man erst im Schadenfall. Wir lesen die Bedingungen für Sie und gleichen sie mit Ihrem Alltag ab.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns, ohne dass Sie etwas vorbereiten.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

— Was das in Westfalen bedeutet

Zwischen Hamm und Münster wohnen viele im eigenen Haus, oft seit Langem und oft mit Anbauten, Photovoltaik oder vermieteter Einlieger­wohnung. Jede dieser Veränderungen kann den Schutz verschieben, ohne dass es jemand gemeldet hat.

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Häufige Fragen zur Betriebs­haft­pflicht für Kleingewerbe.

Brauche ich als Kleinunter­nehmer eine Betriebs­haft­pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es dafür nicht, für bestimmte Berufe aber schon. Dennoch verlangen Auftraggeber oder Vermieter sie oft, und ohne Schutz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Wir prüfen, was für Ihre Tätigkeit sinnvoll oder vorgeschrieben ist.

Reicht meine Privat­haftpflicht für das Nebengewerbe?

Meist nicht. Berufliche und gewerbliche Tätigkeiten sind in der privaten Haftpflicht in der Regel ausgeschlossen, auch bei einem kleinen Nebengewerbe. Ob Ihre Konstellation Ausnahmen kennt, prüfen wir anhand Ihrer Bedingungen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Das hängt von Branche, Auftraggebern und möglichem Schadensausmaß ab. Zu niedrige Summen sind riskant, weil darüber hinausgehende Beträge bei Ihnen bleiben. Wir orientieren uns an realistischen Schadenszenarien Ihres Betriebs und nicht an Pauschalwerten.

Was kostet die Betriebs­haft­pflicht?

Der Beitrag richtet sich nach Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Deckungsumfang. Verbindliche Zahlen gibt es erst nach einem konkreten Angebot. Wir vergleichen als freier Makler mehrere Tarife und achten dabei auf Bedingungen, nicht nur auf den Preis.

Beraten Sie auch Gewerbetreibende in Hamm, Münster oder Bielefeld?

Ja. Von Hamm aus betreuen wir Selbst­ständige und Kleingewerbe im Münsterland, in Ostwestfalen und im Raum Dortmund, persönlich, per Video oder telefonisch. Meist genügen Ihre Gewerbean­meldung und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit.

Wie läuft der Abschluss ab?

Wir erfassen zunächst Ihre Tätigkeit, Ihren Umsatz und Ihre Risiken. Danach vergleichen wir passende Tarife, besprechen Lücken und Ausschlüsse und beantragen den Vertrag erst nach Ihrer Entscheidung. Auch einen bestehenden Vertrag prüfen wir gern auf Lücken, bei Bedarf in einem Termin in Westfalen.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Das gehört dazu.

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