Sie buchen einen Termin oder schreiben uns, ohne dass Sie etwas vorbereiten.

Skiversicherung für Skiurlaub und Snowboarden
Winterberg im Sauerland oder die Alpen: Wer aus Westfalen auf Ski oder Snowboard steigt, braucht klare Regeln für den Unfall. Unser Konzept hat einen Unfallschutz mit Bergung, Erfrierungen und Helmbonus und einen Krankenschutz für unterwegs. Es gilt, was vereinbart ist; die Bedingungen sind maßgeblich.
- Bergung, Erfrierungen und Kraftanstrengung.
- Helmbonus und Sportgeräte bis zur vereinbarten Summe.
- Bleibende Schäden und Todesfall durch Unfall.
- Medizinisch notwendige Behandlung im Reiseland.
- Krankenhaus und Arzneimittel im vereinbarten Umfang.
- Rücktransport, Notruf und Assistance.
Auf Wunsch nur als Auslandskrankenschutz oder, je nach Variante, mit Rücktritt, Abbruch und Gepäck.
Das deckt die Skiversicherung ab.
Die Skiversicherung setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Eine Unfallabsicherung mit Bergung, Erfrierungen, Helmbonus und Sportgeräten bis zur vereinbarten Summe und ein Krankenschutz für den Winterurlaub im Ausland. Es zählt der vereinbarte Umfang.

Wann sich der Schutz im Winterurlaub rechnet.
Sinnvoll ist der Schutz, wenn Ihre bisherigen Verträge Bergung, Rücktransport und Skiunfälle im Ausland nicht ausdrücklich nennen. Vor der Reise sehen wir nach und sagen Ihnen, wenn nichts fehlt.
- Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen; die genannten Leistungen gelten im vereinbarten Umfang.
- In der Unfallversicherung gehen Leistungen anderer Kostenträger im Grundsatz vor.
- Todesfallleistung heißt hier: Zahlung nach einem versicherten Unfalltod. Für andere Todesursachen ist eine Risikolebensversicherung der richtige Baustein.
Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.
Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Antworten zur Skiversicherung.
Was umfasst die Skiversicherung?
Es sind zwei Säulen: Der Unfallschutz sichert Bergung, Erfrierungen, Kraftanstrengung, Invalidität, Helmbonus und Sportgeräte bis zur vereinbarten Summe ab, der Krankenschutz im Ausland übernimmt Behandlung, Rücktransport und Assistance. Maßgeblich ist der vereinbarte Umfang.
Brauche ich das überhaupt?
Das zeigt der Blick in Ihre Verträge. Nötig ist sie, wenn Bergung, Unfall und Rücktransport im Ausland nicht ausdrücklich geregelt sind. Wir prüfen das vor der Abreise.
Wer trägt die Kosten der Bergung?
Die Bergung ist Teil des Unfallschutzes, ohne Obergrenze in der Premium-Ausführung. Andere Kostenträger haben Vorrang, es zählen die Bedingungen.
Ist ein Tag im Skigebiet im Sauerland mit eingeschlossen?
Ob und in welchem Umfang ein Unfall dort abgedeckt ist, hängt von den Bedingungen und Ihren vorhandenen Verträgen ab. Wir prüfen es für Ihren Fall, statt es pauschal zuzusagen.
Worauf achte ich beim Vergleich?
Auf Bergung, Behandlung im Ausland, Rücktransport und die Regeln für Sportgeräte. Wir stellen die Bedingungen neben Ihre Verträge und zeigen Überschneidungen und Lücken.
Wie funktioniert der Helmbonus?
Wer nach einer Kopfverletzung dauerhaft beeinträchtigt bleibt und einen geeigneten Kopfschutz trug, bekommt 25 % mehr Invaliditätsgrundsumme, etwa beim Skifahren oder Snowboarden. Bei 100.000 € Zusatzleistung ist Schluss.
Sind Ski und Board gegen Diebstahl versichert?
Kaum: Der Sportgeräte-Baustein deckt Ski, Snowboards, Schlittschuhe und Schlitten bis zur vereinbarten Summe, doch nur wenn ein versicherter Unfall vorliegt. Diebstahl und Reparaturen ohne Unfall fallen heraus.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Hier stehen keine Beiträge, denn sie ergeben sich erst aus Ihren Angaben. Schildern Sie Ihr Vorhaben oder schicken Sie Ihre Policen, dann ordnen wir unverbindlich ein.
Selbstständig oder eigener Betrieb? Auf unserer Gewerbe-Seite geht es um Betrieb, Mitarbeiter und Inhaber.
