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Tauchversicherung
Ob Münsterland, Sauerland oder Ostsee-Urlaub: Wer aus Westfalen taucht, braucht klare Regeln für den Ernstfall. Unser Konzept hat einen Unfallschutz mit ausdrücklich genannten Tauchschäden und einen Krankenschutz für unterwegs. Es gilt, was vereinbart ist; die Bedingungen sind maßgeblich.
- Tauchunfälle samt versicherter Folgen, weltweit.
- Tauchtypische Schäden und Druckkammer ausdrücklich erwähnt.
- Bleibende Schäden und Todesfall durch Unfall.
- Medizinisch notwendige Behandlung im Reiseland.
- Krankenhaus und Arzneimittel im vereinbarten Umfang.
- Rücktransport, Notruf und Assistance.
Auf Wunsch nur als Auslandskrankenschutz oder, je nach Variante, mit Rücktritt, Abbruch und Gepäck.
Das deckt die Tauchversicherung ab.
Das Tauchkonzept setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Eine Unfallabsicherung, die Dekompressionskrankheit, Trommelfellverletzungen und die Druckkammerbehandlung ausdrücklich erwähnt, und ein Krankenschutz für das Ausland. Es zählt der vereinbarte Umfang.

Wann sich der Schutz beim Tauchen rechnet.
Der Schutz lohnt sich, wenn Tauchunfall, Druckkammer und Rücktransport in Ihren bisherigen Verträgen nicht ausdrücklich stehen. Wir prüfen das vorher und teilen Ihnen mit, wenn Sie nichts brauchen.
- Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen; die genannten Leistungen gelten im vereinbarten Umfang.
- In der Unfallversicherung gehen Leistungen anderer Kostenträger im Grundsatz vor.
- Todesfallleistung heißt hier: Zahlung nach einem versicherten Unfalltod. Für andere Todesursachen ist eine Risikolebensversicherung der richtige Baustein.
Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.
Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Antworten zur Tauchversicherung.
Was umfasst die Tauchversicherung?
Zwei Säulen: den Unfallschutz (Tauchschäden, Druckkammer, Bergung, Invalidität, Unfalltod) und den Krankenschutz im Ausland (Behandlung, Rücktransport, Assistance). Es gilt der vereinbarte Umfang laut Bedingungen.
Wird die Druckkammer bezahlt?
Bei Dekompressionskrankheit Typ I und II können notwendige Therapiekosten übernommen werden, auch für eine medizinisch erforderliche Druckkammerbehandlung. Ein ärztlich angeordneter Transport zur nächsten Kammer zählt zu den Bergungs- und Rettungskosten. Vorrang haben andere Kostenträger.
Was ist nach einem Tauchunfall versichert?
Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) und Trommelfellverletzungen sind für Sport- und Hobbytaucher ausdrücklich genannt. Außerdem Bergung und Rettung, dauerhafte Schäden (Invalidität) und Unfalltod, jeweils im vereinbarten Umfang.
Ist Tauchen in meiner Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen?
Bei manchen Tarifen ja oder nur eingeschränkt. Der Krankenschutz in unserem Konzept deckt die erforderliche Behandlung im Ausland ab, auch die Druckkammer, wenn sie notwendig ist. Ihre vorhandenen Bedingungen prüfen wir mit.
Ich tauche in Seen im Sauerland und Münsterland. Lohnt sich das?
Dann kommt es auf den Unfallschutz an, denn die Auslandsleistungen brauchen Sie hier nicht. Entscheidend ist, ob Tauchunfall, Druckkammer, Bergung und Transport in Ihren Verträgen ausdrücklich geregelt sind. Wir sehen nach und sagen, ob etwas fehlt.
Woran vergleiche ich Tauchversicherungen?
An drei Dingen: namentlich genannte Tauchschäden, geregelte Druckkammer samt Transport und ein Auslandskrankenschutz ohne Tauchausschluss. Spezialangebote von Verbänden sind eine Option; wir zeigen Überschneidungen und Lücken zu Ihrem Bestand.
Sind Flossen, Anzug und Computer mitversichert?
Nein. Ausrüstung ist nicht Teil des Konzepts, weil nur ausdrücklich Genanntes gilt. Für das Equipment brauchen Sie eine separate Absicherung; dabei beraten wir Sie.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Beiträge stehen hier nicht, sie ergeben sich aus Ihren Angaben. Sagen Sie uns kurz, wo und wie Sie tauchen, wir prüfen die Bedingungen und melden uns mit einer unverbindlichen Einordnung.
Selbstständig oder eigener Betrieb? Auf unserer Gewerbe-Seite geht es um Betrieb, Mitarbeiter und Inhaber.
