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Schutz unter Wasser

Tauch­versicherung

Ob Münsterland, Sauerland oder Ostsee-Urlaub: Wer aus Westfalen taucht, braucht klare Regeln für den Ernstfall. Unser Konzept hat einen Unfallschutz mit ausdrücklich genannten Tauchschäden und einen Krankenschutz für unterwegs. Es gilt, was vereinbart ist; die Bedingungen sind maßgeblich.

ZWEI SÄULEN
Säule 2: Krankenschutz im Ausland
  • Medizinisch notwendige Behandlung im Reiseland.
  • Krankenhaus und Arzneimittel im vereinbarten Umfang.
  • Rücktransport, Notruf und Assistance.

Auf Wunsch nur als Auslandskranken­schutz oder, je nach Variante, mit Rücktritt, Abbruch und Gepäck.

Das deckt die Tauch­versicherung ab.

Das Tauchkonzept setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Eine Unfall­absicherung, die Dekompressionskrankheit, Trommelfell­verletzungen und die Druckkammerbehandlung ausdrücklich erwähnt, und ein Krankenschutz für das Ausland. Es zählt der vereinbarte Umfang.

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Tauchschäden mit NamenDekompressionskrankheit und Trommelfell­verletzung stehen für Sport- und Hobbytaucher ausdrücklich in den Bedingungen.
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Druckkammernotwendige Therapiekosten bei Dekompressionskrankheit Typ I und II, samt einer medizinisch nötigen Behandlung in der Druckkammer.
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Transport zur Druckkammerwenn ein Arzt ihn anordnet, gehört er zu den Bergungs- und Rettungskosten (Premium-Ausführung: unbegrenzt).
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InvaliditätSumme nach Bedarf wählbar, beispielsweise 100.000 € Grundsumme und 500 % Progression.
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AuslandBehandlung, Krankenhaus, Medikamente, Rücktransport und Assistance über den Reiseschutz.
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Todesfall durch UnfallErwachsene bis 250.000 €, Kinder bis 25.000 €; nur bei einem versicherten Unfall, kein Ersatz für eine Risiko­lebens­versicherung.
Zwei Taucher stehen auf einem Holzsteg an einem ruhigen westfälischen Stausee mit bewaldeten Hängen

Wann sich der Schutz beim Tauchen rechnet.

Der Schutz lohnt sich, wenn Tauchunfall, Druckkammer und Rücktransport in Ihren bisherigen Verträgen nicht ausdrücklich stehen. Wir prüfen das vorher und teilen Ihnen mit, wenn Sie nichts brauchen.

Bei einem Tauchunfall entstehen oft hohe Kosten, die Druckkammer ist der bekannteste Fall. Wir lesen mit Ihnen die Bedingungen, halten sie neben Ihre Verträge und sagen klar, wenn Sie schon gut abgesichert sind. Wer in Westfalen wohnt, fährt zum Tauchen oft ein Stück: zu Seen im Umland oder ins Ausland, und die Anreise macht den Rücktransport zum Thema.
  • Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen; die genannten Leistungen gelten im vereinbarten Umfang.
  • In der Unfall­versicherung gehen Leistungen anderer Kostenträger im Grundsatz vor.
  • Todesfall­leistung heißt hier: Zahlung nach einem versicherten Unfalltod. Für andere Todesursachen ist eine Risiko­lebens­versicherung der richtige Baustein.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns, ohne dass Sie etwas vorbereiten.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

Tauch­versicherung – neutral geprüft.
Wir vergleichen für Sie den Markt und beraten im Auftrag des Kunden.
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Antworten zur Tauch­versicherung.

Was umfasst die Tauch­versicherung?

Zwei Säulen: den Unfallschutz (Tauchschäden, Druckkammer, Bergung, Invalidität, Unfalltod) und den Krankenschutz im Ausland (Behandlung, Rücktransport, Assistance). Es gilt der vereinbarte Umfang laut Bedingungen.

Wird die Druckkammer bezahlt?

Bei Dekompressionskrankheit Typ I und II können notwendige Therapiekosten übernommen werden, auch für eine medizinisch erforderliche Druckkammerbehandlung. Ein ärztlich angeordneter Transport zur nächsten Kammer zählt zu den Bergungs- und Rettungskosten. Vorrang haben andere Kostenträger.

Was ist nach einem Tauchunfall versichert?

Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) und Trommelfell­verletzungen sind für Sport- und Hobbytaucher ausdrücklich genannt. Außerdem Bergung und Rettung, dauerhafte Schäden (Invalidität) und Unfalltod, jeweils im vereinbarten Umfang.

Ist Tauchen in meiner Auslandskranken­versicherung ausgeschlossen?

Bei manchen Tarifen ja oder nur eingeschränkt. Der Krankenschutz in unserem Konzept deckt die erforderliche Behandlung im Ausland ab, auch die Druckkammer, wenn sie notwendig ist. Ihre vorhandenen Bedingungen prüfen wir mit.

Ich tauche in Seen im Sauerland und Münsterland. Lohnt sich das?

Dann kommt es auf den Unfallschutz an, denn die Auslands­leistungen brauchen Sie hier nicht. Entscheidend ist, ob Tauchunfall, Druckkammer, Bergung und Transport in Ihren Verträgen ausdrücklich geregelt sind. Wir sehen nach und sagen, ob etwas fehlt.

Woran vergleiche ich Tauch­versicherungen?

An drei Dingen: namentlich genannte Tauchschäden, geregelte Druckkammer samt Transport und ein Auslandskranken­schutz ohne Tauchausschluss. Spezialangebote von Verbänden sind eine Option; wir zeigen Überschneidungen und Lücken zu Ihrem Bestand.

Sind Flossen, Anzug und Computer mitversichert?

Nein. Ausrüstung ist nicht Teil des Konzepts, weil nur ausdrücklich Genanntes gilt. Für das Equipment brauchen Sie eine separate Absicherung; dabei beraten wir Sie.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Beiträge stehen hier nicht, sie ergeben sich aus Ihren Angaben. Sagen Sie uns kurz, wo und wie Sie tauchen, wir prüfen die Bedingungen und melden uns mit einer unverbindlichen Einordnung.

— UND JETZT?
Tauch­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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