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— Wissen · 5. September 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit

Anpassungs­faktor Wohn­gebäude­versicherung 2026: Warum der Beitrag steigt

Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung 2026: Warum der Beitrag steigt
Das Wichtigste in Kürze
  • Steigt der Faktor, steigt der Beitrag — auch wenn sich am Vertrag sonst nichts ändert.
  • Die Faktoren berechnet der GDV jährlich aus den Daten des Statistischen Bundesamts.

In der gleitenden Neuwert­versicherung ergibt sich der Jahresbeitrag aus der Versicherungs­summe „Wert 1914“ multipliziert mit dem Anpassungs­faktor. Steigt der Faktor, steigt der Beitrag — auch wenn sich am Vertrag sonst nichts ändert.

Die Werte für 2026.

  • Anpassungs­faktor (VGB 2000 und jüngere Bedingungswerke): 27,63 — im Vorjahr 26,51, ein Plus von rund 4,2 Prozent.
  • Gleitender Neuwertfaktor (VGB 88, SGIN 88/93): 27,8 — im Vorjahr 26,7.
  • Baupreisindex 1914 (Mai 2025): 2.263,6.

Quellen: AVW Gruppe, „Wohn­gebäude­versicherung — neue Faktoren und Indizes ab 2026“ (Faktoren gelten für Beitrags­rechnungen mit Fälligkeit ab 1. Januar 2026); Vorjahreswerte und Veränderung nach sv-maklerblog.de, „Anpassungs­faktoren zur Gebäude­versicherung für 2026“ (25.11.2025). Die Faktoren berechnet der GDV jährlich aus den Daten des Statistischen Bundesamts.

Warum der Faktor steigt.

Der gleitende Neuwertfaktor bildet zu 80 Prozent den Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent die Tariflohnentwicklung im Baugewerbe ab. Material, Handwerkerlöhne und Beschaffung sind seit 2021 deutlich teurer geworden — der Faktor zieht mit Verzögerung nach, damit ein Totalschaden auch 2026 zum heutigen Neubaupreis ersetzt werden kann.

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Kein Sonderkündigungs­recht

Eine Erhöhung allein durch den Anpassungs­faktor löst kein Sonderkündigungs­recht aus: Die Versicherungs­summe wird an die Baupreise angepasst, die Leistung steigt mit. Erhöht der Versicherer dagegen den Beitrag unabhängig vom Faktor bei gleicher Leistung, besteht in der Regel ein Sonderkündigungs­recht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.

Der Grund für die Beitragsänderung steht auf der Jahresrechnung. Dort erkennen Sie, ob nur der Faktor gestiegen ist oder ob der Versicherer zusätzlich den Tarif angepasst hat.

Was Sie jetzt prüfen sollten.

  • Stimmt der „Wert 1914“ noch? Nach An- oder Umbauten ist die Summe oft zu niedrig — dann droht Unter­versicherung.
  • Enthält der Vertrag Elementarschutz? Starkregen ist in Nordrhein-Westfalen das häufigste nicht versicherte Risiko.
  • Passt der Tarif noch? Ältere Bedingungswerke (VGB 88, VGB 2003) haben oft Leistungslücken bei grober Fahrlässigkeit und Ableitungsrohren.

Wir gehen Ihren Wohn­gebäude­vertrag mit Ihnen durch und vergleichen, ob ein aktuelles Bedingungswerk mehr Leistung zum gleichen oder niedrigeren Beitrag bietet — unabhängig und ohne Verkaufsdruck.

DREI WEGE ZUR VERSICHERUNG
VertreterVergleichs­portalMakler
AuftraggeberDas Versicherungs­unternehmenDas Portal selbst, finanziert über AbschlüsseSie — nach § 34d Abs. 1 GewO
AuswahlDie Tarife des eigenen HausesDie Anbieter, die dort gelistet sindDer gesamte Markt
Sortiert nachWas das Haus im Programm hatMeist nach Preis, selten nach BedingungenBedingungen und Ihrem Bedarf
BeratungshaftungBeim UnternehmenIn der Regel keine — Sie entscheiden alleinBeim Makler, mit Vermögens­schaden-Haftpflicht
Im SchadenfallAnsprechpartner des VersicherersKein persönlicher AnsprechpartnerWir — auf Ihrer Seite des Tisches
Was es Sie kostetDie Vergütung steckt im BeitragDie Vergütung steckt ebenfalls im BeitragDieselbe Courtage, kein Aufpreis

Der dritte Weg ist der Makler: im Auftrag des Kunden, aus dem gesamten Markt, mit Haftung für die Empfehlung — vergütet über die Courtage, die in nahezu jedem Tarif ohnehin einkalkuliert ist.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

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Stand: 5. September 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Hausrat­versicherung?

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausrat Ihr bewegliches Eigentum darin. Beides greift bei unterschiedlichen Schäden – zusammen ergeben sie den vollständigen Schutz.

Ist Starkregen automatisch versichert?

Nein – Überschwemmung und Starkregen sind nur über den Elementar­baustein abgedeckt. Wir prüfen Ihr Risiko und ob der Baustein sinnvoll ist.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Wir fangen mit Zuhören an: Was ist vorhanden, was fehlt, was soll auf keinen Fall passieren. Danach sichten wir Ihre Unterlagen und vergleichen den Markt. Sie bekommen eine Empfehlung, die begründet ist, und entscheiden in Ruhe. Wechseln müssen Sie nichts.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?

Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.

Das passt dazu.

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