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Marder im Dach: Welche Versicherung greift beim Marderschaden am Haus?

Ungewohnte Geräusche vom Dachboden? Dies könnte ein Anzeichen für einen Marder auf dem Dach sein. Lebt der Marder dort schon länger, erwartet Sie mit großer Wahrscheinlichkeit schon ein „Schlachtfeld“.
Dämmmaterial hängt von den Balken, der Boden liegt voller Glaswolle.
Die Tiere nisten sich mit Vorliebe in Nischen oder Zwischendecken ein.
Schnell beschädigt Schimmel die Bausubstanz, da die Dämmung kaputt gebissen wurde. Es wird eine Erneuerung der Isolierung notwendig, die sehr teuer werden kann – aber zwingend notwendig ist.
Der Dachboden des Gebäudes ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich mitversichert. Jedoch springt diese im Regelfall nur bei Schäden ein, die durch die versicherten Gefahren wie z.B. Feuer, Wasser oder Unwetter entstanden sind. Achten Sie bei der Wahl der Wohngebäudeversicherung auch auf den Schutz bei Tierbissschäden inklusive Pick- und Kratzschäden durch wildlebende Tiere aller Art.
So sind dann auch elektrische Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen bis zur vereinbarten Entschädigungssumme mitversichert.
Beachten Sie hierbei die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze der Folgeschäden.
- Kontrollieren Sie den Außenbereich des Gebäudes und den Dachboden regelmäßig auf Anzeichen von Mardern
- Duftstoffe, Katzen- oder Hundehaare sowie Ultraschallgeräte können helfen, Marder abzuschrecken
- Verschließen Sie Schlupflöcher wie zum Beispiel lockere Dachziegel, Mauerlöcher oder Lüftungschlitze, wenn sich der Marder noch außerhalb des Gebäudes befindet
- Vertreiben Sie den Marder durch Lärm wie Klopfen oder lautes Radio
- Beauftragen Sie einen Kammerjäger – dieser kann den Marder mit Fallen einfangen.
Bitte beachten Sie bei allen Maßnahmen jedoch, dass der Marder dem Jagdrecht unterliegt. Das bedeutet, dass bei allen Maßnahmen darauf zu achten ist, dass der Nager weder gefangen, verletzt oder getötet werden darf.
Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Angebot !
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Admin
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- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
- SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht zahlt nur den anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitje nach Tarif gekürzt; gute Tarife verzichten darauf.
- Wertminderung und MietwagenDetailfragen, die im Schadenfall entscheiden.
Der günstigste Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 5. Mai 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Wir fangen mit Zuhören an: Was ist vorhanden, was fehlt, was soll auf keinen Fall passieren. Danach sichten wir Ihre Unterlagen und vergleichen den Markt. Sie bekommen eine Empfehlung, die begründet ist, und entscheiden in Ruhe. Wechseln müssen Sie nichts.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
Was gilt für Photovoltaik auf dem eigenen Dach?
Die Anlage gehört dem Gebäudeversicherer gemeldet und sollte gegen Schäden abgesichert sein — dazu kommen Haftung und je nach Einspeisung der Ertragsausfall. Wer das versäumt, riskiert im Schadenfall Diskussionen über die gesamte Gebäudedeckung.
