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Mofaversicherung

Eine Zulassung in Form des amtlichen Kennzeichens benötigen Sie nicht. Allerdings müssen Sie für Ihr Moped oder Mofa eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Diesen Nachweis erbringen Sie anhand des Versicherungskennzeichens.
Die Moped-Versicherung / Mofa-Versicherung (Haftpflicht) ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Gegenständen kommen kann. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich zudem strafbar.
Die Mopedversicherung / Mofaversicherung deckt Schäden umfassend ab. Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio EUR und je geschädigte Person max. 12 Mio. EUR.
Diese Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Forderungen des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Der Versicherungsschutz für Ihr Moped / Mofa kann um die Teilkaskoversicherung ergänzt werden. Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Lawinen
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss
- Glasbruch
- Kurzschluss
Die Versicherung gilt für zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds und Mofas bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h.
Auch Pedelecs, E-Bikes, dreirädrige Kleinkrafträder, und Quads bis jeweils 45 km/h, sowie motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h werden versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt am 01.03. eines Jahres und endet zum 28.oder 29.02. des Folgejahres, da sich jährlich die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert.
Sie fahren Ihr Moped im März noch gar nicht? Kein Problem. Schließen Sie die Versicherung beispielsweise erst im Mai ab, sparen Sie sich so die Kosten für zwei Monate.
Bitte beachten Sie, dass es nach Vertragsabschluss ca. drei Werktage dauert, bis das Kennzeichen bei Ihnen in der Post liegt.
Rufen Sie uns im Februar an, wir nehmen gemeinsam Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten auf. Insbesondere benötigen wir:
- Die Höchstgeschwindigkeit
- Die Hersteller-Schlüsselnummer
- Den Namen des Moped Herstellers
- Die Fahrgestellnummer
- Eine Kopie der Betriebserlaubnis
Im Anschluss senden wir Ihnen das Versicherungskennzeichen 2023 für Ihr Mofa / Moped und den Versicherungsschein zu.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Admin
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- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
- SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht zahlt nur den anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitje nach Tarif gekürzt; gute Tarife verzichten darauf.
- Wertminderung und MietwagenDetailfragen, die im Schadenfall entscheiden.
Der günstigste Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 13. Februar 2023. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Wir sind Versicherungsmakler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
