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Regionalklassen in der KFZ-Versicherung

- Zunächst kommt es auf den Wohnsitz des Fahrzeughalters an: Sein Zulassungsbezirk bestimmt die Regionalklasse.
- Je besser die Regionalklasse, desto niedriger fällt der Versicherungsbeitrag aus.
- Allein die Regionalklassen bestimmen den Beitrag allerdings nicht: Hinzu kommen Typklassen, Schadenfreiheitsklassen und allgemeine Preisanpassungen.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt die Regionalklassen einmal jährlich; er stützt sich dabei auf die Schadenhäufigkeit in den einzelnen Zulassungsbezirken. Für Sie gilt die Klasse des Zulassungsbezirks, in dem der Fahrzeughalter wohnt.
„Weil zuletzt viele Bezirke mit unterschiedlichen Schadenbilanzen in die niedrigsten und höchsten Regionalklassen eingestuft waren, gelten künftig neue Klassengrenzen: Für die niedrigste Regionalklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Schadenbilanz eines Bezirks jetzt fast 22 Prozent statt rund 15 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen – dadurch erreichen nur noch 24 statt 55 Bezirke die niedrigste Regionalklasse. Am anderen Ende der Skala beginnt die höchste Einstufung nicht mehr ab 20 Prozent, sondern erst ab rund 30 Prozent über dem Schnitt – dadurch werden nicht mehr 19 Bezirke, sondern nur noch Offenbach und Berlin in die höchste Regionalklasse eingestuft. Bezirke mit einer durchschnittlichen Schadenbilanz haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin die Regionalklasse 6. „Die bundesweiten Veränderungen gleichen sich wie jedes Jahr unter dem Strich aus; daher fallen die Anstiege für 101 Bezirke mit rund 10,1 Millionen Autofahrern im Schnitt geringer aus als die Absenkungen für 67 Bezirke mit rund 5,5 Millionen Autofahrern, die im Schnitt höher ausfallen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für die restlichen 244 Bezirke mit 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten bleibt die Risikobewertung nahezu unverändert.“ (Quelle: GDV)
Eine bessere Einstufung der Regionalklasse senkt den Versicherungsbeitrag.
Weil der Autoverkehr in Großstädten besonders dicht ist, liegen die Regionalklassen dort hoch. Entsprechend ist auch die Unfallgefahr größer als auf dem Land.
Hinzu kommen häufiger Kaskoschäden, etwa beim Einparken, durch Einbruch oder Diebstahl.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Regionalklassen über einen längeren Zeitraum ermittelt werden.
Von einem Jahr zum nächsten verändert sich die Einstufung meist nur um wenige Klassen. Eine Erhöhung oder Ersparnis von mehr als 10 % kommt üblicherweise nicht vor.
Neben den Regionalklassen bestimmen auch Typklassen, Schadenfreiheitsklassen und allgemeine Preisanpassungen die Höhe des Beitrags.
Diese Änderungen hat der GDV für Nordrhein-Westfalen errechnet:
Wurde Ihre Regionalklasse höher eingestuft und steigt dadurch der Beitrag, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das gilt jedoch nur, wenn sich die Regionalklasse Ihres bisherigen Zulassungsbezirks tatsächlich geändert hat.
Liegt die Ursache der höheren Regionalklasse in einem Umzug, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Wir sehen Ihren Vertrag gemeinsam mit Ihnen durch und prüfen, ob sich der Beitrag eventuell durch eine Tarifumstellung senken lässt. Auch Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung und nächtlicher Abstellplatz wirken sich auf die Prämie aus.
Sobald ab Mitte bis Ende Oktober die neuen Tarife vorliegen, rechnen wir gemeinsam mit Ihnen neu.
Bleiben bei Ihnen Fragen offen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.
Kommen Sie gern auf uns zu!
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Admin
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- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Sturm, Hagel, Wild, Glas und Diebstahldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugselbst dann, wenn Sie den Unfall verschuldet haben, und bei Vandalismus.
- SchutzbriefPannenhilfe und Abschleppen, häufig schon für wenige Euro jährlich.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht reguliert nur die Schäden der anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitabhängig vom Tarif gekürzt, solide Tarife sehen davon ab.
- Wertminderung und MietwagenEinzelheiten, auf die es im Schadenfall ankommt.
Ein niedriger Preis ist selten die passende Wahl – den Unterschied machen die Kasko-Bedingungen.
Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.
Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.
Blättern Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Westfalen Versicherungsmakler · aktualisiert am 29. Oktober 2026
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Häufige Fragen
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Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Wir sind Versicherungsmakler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
