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— Wissen · 28. September 2022 · ca. 2 Min. Lesezeit

Regionalklassen in der KFZ-Versicherung

Regionalklassen in der KFZ-Versicherung
Symbolbild, mit KI erzeugt
Das Wichtigste in Kürze
  • Zunächst kommt es auf den Wohnsitz des Fahrzeughalters an: Sein Zulassungsbezirk bestimmt die Regionalklasse.
  • Je besser die Regionalklasse, desto niedriger fällt der Versicherungsbeitrag aus.
  • Allein die Regionalklassen bestimmen den Beitrag allerdings nicht: Hinzu kommen Typklassen, Schaden­freiheits­klassen und allgemeine Preisanpassungen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt die Regionalklassen einmal jährlich; er stützt sich dabei auf die Schadenhäufigkeit in den einzelnen Zulassungsbezirken. Für Sie gilt die Klasse des Zulassungsbezirks, in dem der Fahrzeughalter wohnt.

„Weil zuletzt viele Bezirke mit unterschiedlichen Schadenbilanzen in die niedrigsten und höchsten Regionalklassen eingestuft waren, gelten künftig neue Klassengrenzen: Für die niedrigste Regionalklasse der Kfz-Haft­pflicht­versicherung muss die Schadenbilanz eines Bezirks jetzt fast 22 Prozent statt rund 15 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen – dadurch erreichen nur noch 24 statt 55 Bezirke die niedrigste Regionalklasse. Am anderen Ende der Skala beginnt die höchste Einstufung nicht mehr ab 20 Prozent, sondern erst ab rund 30 Prozent über dem Schnitt – dadurch werden nicht mehr 19 Bezirke, sondern nur noch Offenbach und Berlin in die höchste Regionalklasse eingestuft. Bezirke mit einer durchschnittlichen Schadenbilanz haben in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung weiterhin die Regionalklasse 6. „Die bundesweiten Veränderungen gleichen sich wie jedes Jahr unter dem Strich aus; daher fallen die Anstiege für 101 Bezirke mit rund 10,1 Millionen Autofahrern im Schnitt geringer aus als die Absenkungen für 67 Bezirke mit rund 5,5 Millionen Autofahrern, die im Schnitt höher ausfallen“, sagt GDV-Haupt­geschäftsführer Jörg Asmussen. Für die restlichen 244 Bezirke mit 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten bleibt die Risikobewertung nahezu unverändert.“ (Quelle: GDV)

Eine bessere Einstufung der Regionalklasse senkt den Versicherungsbeitrag.

Weil der Autoverkehr in Großstädten besonders dicht ist, liegen die Regionalklassen dort hoch. Entsprechend ist auch die Unfallgefahr größer als auf dem Land.

Hinzu kommen häufiger Kaskoschäden, etwa beim Einparken, durch Einbruch oder Diebstahl.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Regionalklassen über einen längeren Zeitraum ermittelt werden.

Von einem Jahr zum nächsten verändert sich die Einstufung meist nur um wenige Klassen. Eine Erhöhung oder Ersparnis von mehr als 10 % kommt üblicherweise nicht vor.

Neben den Regionalklassen bestimmen auch Typklassen, Schaden­freiheits­klassen und allgemeine Preisanpassungen die Höhe des Beitrags.

Diese Änderungen hat der GDV für Nordrhein-Westfalen errechnet:

Wurde Ihre Regionalklasse höher eingestuft und steigt dadurch der Beitrag, können Sie von Ihrem Sonderkündigungs­recht Gebrauch machen. Das gilt jedoch nur, wenn sich die Regionalklasse Ihres bisherigen Zulassungsbezirks tatsächlich geändert hat.

Liegt die Ursache der höheren Regionalklasse in einem Umzug, entfällt das Sonderkündigungs­recht.

Wir sehen Ihren Vertrag gemeinsam mit Ihnen durch und prüfen, ob sich der Beitrag eventuell durch eine Tarifumstellung senken lässt. Auch Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung und nächtlicher Abstellplatz wirken sich auf die Prämie aus.

Sobald ab Mitte bis Ende Oktober die neuen Tarife vorliegen, rechnen wir gemeinsam mit Ihnen neu.

Bleiben bei Ihnen Fragen offen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

Kommen Sie gern auf uns zu!

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