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Wallbox Versicherung

- Neu eingerichtete Ladestationen sollten dem Versicherer immer gemeldet werden, um spätere Probleme bei der Schadenabwicklung zu umgehen.
- Eine Versicherung schützt letztendlich nicht vor der Entwendung oder Beschädigung der Wallbox, sondern vor den hieraus entstehenden Kosten.
- Die Ladesäule wird vornehmlich an einer Gebäudewand oder an einer Säule auf dem Grundstück von einem Elektrofachbetrieb fest installiert.
Die Ladesäule wird vornehmlich an einer Gebäudewand oder an einer Säule auf dem Grundstück von einem Elektrofachbetrieb fest installiert.
Neu eingerichtete Ladestationen sollten dem Versicherer immer gemeldet werden, um spätere Probleme bei der Schadenabwicklung zu umgehen.
Die Wallbox ist ein mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteil. Damit wird sie automatisch von der Wohngebäudeversicherung umfasst. Die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und ggf. auch Elementar gelten somit auch für die Ladestation.
Die Wallbox in der Garage, Tiefgarage oder im Carport gilt ebenso als fester Gebäudebestandteil und ist über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Handelt es sich um mobile Ladestationen (die Wallbox ist nicht fest an der Wand angebracht), sollte zunächst geprüft werden, ob die Gebäudeversicherung auch Schäden durch mobile Ladestationen abdeckt.
Ist dies nicht der Fall, ist Rücksprache mit dem Hausratversicherer zu halten.
In diesem Fall kommt die KFZ – Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden auf.
Zunächst sollten Sie schon bei der Anschaffung darauf achten, dass es sich um eine abschließbare Wallbox handelt. Hierin wird die Ladestation mitsamt des Ladekabels untergebracht. Diese ist weniger vor dem Diebstahl gefährdet und wird von Dieben oft gemieden. Alternativ gibt es die Wallbox auch mit einem RFID Chip. Diese Wallbox kann nur vom Kartenbesitzer selbst aktiviert werden und ist für die Diebe nahezu tabu.
Sollte es dennoch zum Diebstahl kommen, springt hierfür in der Regel Ihre Hausratversicherung ein.
Eine Versicherung schützt letztendlich nicht vor der Entwendung oder Beschädigung der Wallbox, sondern vor den hieraus entstehenden Kosten.
Gerne überprüfen wir für Sie Ihre Verträge bei der Anschaffung einer Wallbox und beraten Sie, wenn eine Erweiterung notwendig werden sollte.
Sprechen Sie uns gerne an!
Erfahren Sie hier mehr zur Wohngebäudeversicherung !
Erfahren Sie hier mehr zum Marderschaden am Elektroauto!
Admin
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- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
- SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht zahlt nur den anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitje nach Tarif gekürzt; gute Tarife verzichten darauf.
- Wertminderung und MietwagenDetailfragen, die im Schadenfall entscheiden.
Der günstigste Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 25. Juli 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?
Nein, und meistens ist das auch gar nicht nötig. Vieles, was Sie haben, ist in Ordnung und bleibt. Getauscht wird nur, wo Sie einen erkennbaren Vorteil davon haben — und niemals, bevor der neue Schutz tatsächlich steht.
Was ist bei Hof und Nebenerwerb zu beachten?
Die Abgrenzung: Wo endet privat, wo beginnt betrieblich? Wohnhaus, Stall und Maschinen brauchen jeweils den richtigen Vertrag — sonst greift im Schadenfall genau an der Grenze keiner. Das ist im Münsterland und rund um Hamm einer der häufigsten Befunde.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
