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Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung versichert Ihren kompletten Hausrat. Das sind z. B. Ihre Möbel, die Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Computer und Lampen.
Sie kommt für folgende Schäden auf:
- Schäden durch Feuer
- Schäden durch Leitungswasser
- Schäden durch Sturm und Hagel
- Schäden durch einen Einbruchdiebstahlschaden
- Schäden durch Blitz-Überspannung
- Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchschaden
- Elementarschäden (sofern im Vertrag eingeschlossen)
Versicherungsschutz besteht nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch im Keller und in der Garage.
Sie können folgende Bausteine in die Hausratversicherung einschließen lassen:
- Fahrraddiebstahl Bis zur vereinbarten Versicherungssumme ist der Fahrraddiebstahl mitversichert. E-Bikes mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h können ebenfalls über die Hausratversicherung mitversichert werden.
- Glas Glasschäden an Fensterscheiben, Spiegeln oder gar dem Ceranfeld werden vom Versicherer ersetzt. Schäden an Lampenschirmen und Gläsern sind nicht mitversichert.
- Elementargefahren Grundsätzlich deckt die ergänzende Elementarversicherung Schäden ab, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdsenkungen oder Lawinen entstehen. Auch für Schäden, die durch Starkregen oder Hochwasser verursacht werden, kommt die Elementarversicherung auf.
Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Hausratgegenstände. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Die Versicherung zahlt Ihnen den Betrag, den der beschädigte, zerstörte oder gestohlene Gegenstand heute kostet. Mögliche Reparaturkosten werden vom Versicherer ebenfalls übernommen.
Sie können den ungefähren Wert Ihres gesamten Hausrats grob überschlagen. Hierfür setzen Sie pro qm Wohnfläche 650 € für die Berechnung an. Bei einer Wohnfläche von 65 qm sollte eine Versicherungssumme von 42.250 € versichert werden, damit keine Unterversicherung entsteht.
Gerne können Sie auch einen Termin mit uns vereinbaren . Wir beraten Sie individuell und ermitteln genau den Schutz, den Sie benötigen.
- Einbruchdiebstahl-Schaden : In Ihre Wohnung wird eingebrochen. Die Wohnungstüre wird beschädigt. Verschiedene Gegenstände werden gestohlen (Laptop, Fernseher, Bargeld) Der Versicherer kommt für die Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände auf und übernimmt die Kosten für die Reparatur der Türe.
- Feuerschaden : Durch einen techn. Defekt an der Mikrowelle gerät diese in Brand. Das Feuer greift schnell um sich und beschädigt diverse Küchenmöbel und -geräte. Der Versicherer leistet Ersatz.
- Nach einem Feuerschaden sind Teile der Wohnung nicht bewohnbar. Der Versicherer übernimmt die Hotelkosten für 10 Tage.
- Sturmschaden : Durch Sturm wird das Dach beschädigt. Eindringendes Regenwasser beschädigt Ihre Möbel. Der Versicherer kommt für diesen Schaden auf.
- Durch Blitz-Überspannung entsteht ein Schaden an Ihren elektr. Geräten. Der Versicherer leistet Ersatz.
- Rohrbruch: In der Küche entsteht ein Leitungswasserschaden. Küchenmöbel stehen unter Wasser und werden beschädigt. Der Versicherer übernimmt den entstandenen Schaden an Ihrem Hausrat.
- Melden Sie den Schaden schnellstens dem Versicherer
- Fertigen Sie Schadenfotos
- Fertigen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände bzw. bei einem Einbruchdiebstahlschaden eine Stehlgutliste an
- Melden Sie einen Einbruchdiebstahlschaden der Polizei und reichen hier auch die Stehlgutliste mit ein
- Liegen Ihnen Anschaffungsbelege der gestohlenen Gegenstände vor? Diese benötigen Sie zum Nachweis.
Es macht Sinn, die Wohnungseinrichtung zu fotografieren und Anschaffungsbelege zu kopieren.
Wir betreuen Sie auch im Schadensfall und sind Ihnen bei der Abwicklung Ihres Schadens gerne behilflich.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns gerne an!
Testen Sie uns und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin!
Admin
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- Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
- Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
- Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.
- ElementarschädenStarkregen und Überschwemmung nur mit eigenem Baustein.
- Fahrrad-Diebstahl draußenje nach Tarif begrenzt oder nur als Einschluss.
- Einfacher Diebstahl unterwegsder Rucksack im Café ist kein Einbruch.
- Grobe Fahrlässigkeitnur gute Tarife verzichten voll auf die Kürzung.
Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 20. Dezember 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Üblich ist ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche. Zu niedrig angesetzt riskieren Sie Unterversicherung. Wir setzen den Wert mit Ihnen realistisch an.
Sind Fahrräder mitversichert?
Oft ja, teils bis zu einer bestimmten Grenze und mit Zusatzbaustein gegen Diebstahl. Wir prüfen, ob Ihr Rad ausreichend abgesichert ist.
Was kostet mich die Beratung?
Nichts. Wir sind Versicherungsmakler und werden über die Courtage vergütet, die ohnehin im Beitrag des Versicherers steckt — auf Ihre Rechnung kommt dadurch kein Cent obendrauf. Wichtig zu wissen: Diese Vergütung ist in praktisch jedem Tarif einkalkuliert — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal selbst abschließen. Ohne Berater sparen Sie also kein Geld, sondern verzichten nur auf Service, Know-how und einen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit seiner Beratung haftet. Sollten wir ausnahmsweise eine gesonderte Vergütung vereinbaren, steht das vorher schriftlich fest.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Kundentermine in unserem Büro in der Ludwigstraße bieten wir nicht an; für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
