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Kanzlei absichern · Westfalen

Versicherung für Rechtsanwälte und Kanzleien

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Berufs­haftpflicht­versicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 51 BRAO). Sie schützt vor Vermögens­schäden, die Mandanten durch Fehler in der Beratung oder Vertretung entstehen. Doch eine Kanzlei hat mehr Risiken als den Haftungsfall: Cyberangriffe, Schäden am Büro, Ausfälle im Betrieb. Wir ordnen für Sie ein, was Pflicht ist, was darüber hinaus sinnvoll sein kann und wo Deckungslücken entstehen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Für einen ersten Überblick genügen Ihre bestehenden Policen und eine kurze Beschreibung der Kanzlei.
  • Typischerweise nicht abgedeckt sind etwa Schäden an Ihrem eigenen Büro, Betriebs­unter­brechungen oder Cyberschäden.
  • Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Was die Versicherung für Rechtsanwälte und Kanzleien wirklich abdeckt.

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Berufs­haftpflicht für Vermögens­schäden aus der anwaltlichen Tätigkeit
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Prüfung von Versicherungs­summe und Deckung gegenüber den gesetzlichen Mindestan­forderungen
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Cyber­versicherung bei Datenverlust, Verschlüsselung oder Angriffen auf Kanzlei-IT
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Inhalts- und Büro­versicherung für Einrichtung, Technik und Akten
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Firmen­rechts­schutz und Absicherung der Kanzlei selbst als Betrieb

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

Worauf es bei der Versicherung für Rechtsanwälte und Kanzleien in Westfalen ankommt.

Die Pflicht­versicherung deckt nur den Kern ab. Für Mandantendaten, technische Ausfälle oder Schäden am Inventar braucht eine Kanzlei zusätzliche Bausteine. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und zeigen, wo Doppelungen oder Lücken bestehen, ohne Ihnen Versicherungen aufzudrängen, die Sie nicht brauchen.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Gespräch vereinbaren

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns, ohne dass Sie etwas vorbereiten.

2Ausgangslage klären

Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Tarife prüfen

Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.

4Ergebnis mit Begründung

Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

— Was das in Westfalen bedeutet

Westfalen ist Mittel­standsland: Handwerk, Produktion, Landwirtschaft, Handel und viele Familien­betriebe zwischen Hamm, Dortmund, Münster, Bielefeld und dem Umland. Häufig sind Betrieb und Familie wirtschaftlich dasselbe — dann muss die Absicherung beide Seiten zusammen denken, nicht getrennt.

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Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen zur Versicherung für Rechtsanwälte und Kanzleien.

Ist die Berufs­haftpflicht für Rechtsanwälte Pflicht?

Ja. Nach § 51 BRAO müssen zugelassene Rechtsanwälte eine Berufs­haftpflicht­versicherung unterhalten. Das Gesetz nennt eine Mindest­versicherungs­summe von 250.000 Euro je Versicherungsfall. Ob diese Summe für Ihre Mandate ausreicht, ist eine eigene Frage, die wir mit Ihnen klären.

Was deckt die Berufs­haftpflicht nicht ab?

Typischerweise nicht abgedeckt sind etwa Schäden an Ihrem eigenen Büro, Betriebs­unter­brechungen oder Cyberschäden. Auch einzelne Tätigkeiten oder vorsätzliches Handeln können ausgeschlossen sein. Wir lesen die Bedingungen mit Ihnen, damit Sie wissen, was gilt.

Brauche ich als Kanzlei eine Cyber­versicherung?

Kanzleien verarbeiten sensible Mandantendaten und sind damit ein attraktives Ziel. Ob eine Cyberpolice für Sie sinnvoll ist, hängt von Größe, IT-Ausstattung und Sicherheitsmaßnahmen ab. Wir schätzen mit Ihnen das Risiko realistisch ein.

Was kostet die Absicherung einer Kanzlei?

Das hängt von Tätigkeits­schwerpunkten, Zahl der Berufsträger, Versicherungs­summe und Umsatz ab. Pauschale Angaben sind nicht seriös. Wir holen konkrete Angebote ein und stellen die Bedingungen übersichtlich gegenüber.

Beraten Sie Kanzleien in Hamm, Münster, Bielefeld oder Dortmund?

Ja. Wir sind von Hamm aus für Kanzleien in Westfalen da, in Münster, Bielefeld, Dortmund und Umgebung, vor Ort, per Video oder telefonisch. Für einen ersten Überblick genügen Ihre bestehenden Policen und eine kurze Beschreibung der Kanzlei.

Wie läuft eine Prüfung unserer bestehenden Verträge ab?

Sie senden uns Ihre Policen, wir gleichen sie mit Ihren Risiken ab und zeigen Lücken und Überschneidungen. Danach entscheiden Sie, ob und was angepasst werden soll. Rechtsberatung leisten wir dabei nicht, die berufs­rechtliche Einordnung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Kammer.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Das gehört dazu.

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