Ein Termin oder eine kurze Nachricht an uns genügt; vorbereiten müssen Sie nichts.
Mopedversicherung

Kurz beantwortet: Für Moped und Roller in Westfalen gilt: Im Verkehrsjahr 2026 ist das Versicherungskennzeichen schwarz; das Verkehrsjahr begann am 1. März 2026 und endet am letzten Tag im Februar 2027. Das grüne Kennzeichen des Vorjahres gilt seit dem 1. März 2026 nicht mehr.
Ein amtliches Kennzeichen als Zulassung ist nicht nötig. Für Ihr Moped müssen Sie jedoch eine Haftpflichtversicherung nachweisen, und zwar über das Versicherungskennzeichen.
Per Gesetz ist die Haftpflichtversicherung fürs Moped vorgeschrieben, denn bei selbstverschuldeten Unfällen können schnell sehr hohe Schäden an anderen Personen und Gegenständen entstehen. Zudem macht sich strafbar, wer ohne Versicherungskennzeichen fährt.
Umfassenden Schutz bietet die Mopedversicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden: bis 100 Mio EUR, je geschädigter Person höchstens 12 Mio. EUR.
Diese Haftpflichtversicherung begleicht berechtigte Forderungen des Unfallgegners und weist unberechtigte zurück.
Zusätzlich zur Mopedversicherung lässt sich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Sie deckt folgende Schäden ab:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Lawinen
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss
- Glasbruch
- Kurzschluss
Versichert werden zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds und Mofas bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h.
Auch Pedelecs, E-Bikes, dreirädrige Kleinkrafträder und Quads (jeweils bis zu 45 km/h) sowie motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h fallen unter den Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt vom 01.03. eines Jahres bis zum 28. oder 29.02. des Folgejahres, da sich die Farbe des Versicherungskennzeichens jährlich ändert.
Fahren Sie Ihr Moped im März noch nicht? Das ist kein Problem: Schließen Sie die Versicherung erst im Mai ab, sparen Sie die Kosten für zwei Monate.
Bitte kalkulieren Sie ein: Nach Vertragsabschluss vergehen etwa drei Werktage, bis das Kennzeichen per Post bei Ihnen eintrifft.
Melden Sie sich im Februar telefonisch bei uns, dann nehmen wir gemeinsam Ihre persönlichen Daten und die Fahrzeugdaten auf. Folgendes brauchen wir insbesondere:
- Die Höchstgeschwindigkeit
- Die Hersteller-Schlüsselnummer
- Den Namen des Moped Herstellers
- Die Fahrgestellnummer
- Eine Kopie der Betriebserlaubnis
Anschließend senden wir Ihnen das Versicherungskennzeichen 2022 für Ihr Moped und den Versicherungsschein zu.
Haben Sie noch Fragen, sind wir selbstverständlich für Sie da.
Melden Sie sich gern unverbindlich bei uns!
Admin
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- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Sturm, Hagel, Wild, Glas und Diebstahldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugselbst dann, wenn Sie den Unfall verschuldet haben, und bei Vandalismus.
- SchutzbriefPannenhilfe und Abschleppen, häufig schon für wenige Euro jährlich.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht reguliert nur die Schäden der anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitabhängig vom Tarif gekürzt, solide Tarife sehen davon ab.
- Wertminderung und MietwagenEinzelheiten, auf die es im Schadenfall ankommt.
Ein niedriger Preis ist selten die passende Wahl – den Unterschied machen die Kasko-Bedingungen.
Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.
Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.
Blättern Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Westfalen Versicherungsmakler · aktualisiert am 29. Oktober 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Was unterscheidet Sie von einem Vergleichsportal oder einer Vertretung?
Eine Vertretung ist an ihr Versicherungsunternehmen gebunden — wir nicht. Ein Portal sortiert nach Preis und ist weg, sobald etwas passiert. Als Makler stehen wir gesetzlich auf Ihrer Seite, wählen aus dem Markt aus und begleiten Sie auch dann, wenn ein Schaden strittig wird.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
Wann läuft mein Versicherungskennzeichen in Westfalen ab?
Am letzten Tag im Februar 2027; ab dem 1. März 2027 ist ein neues Kennzeichen nötig (R+V).
Gilt mein altes grünes Kennzeichen noch?
Nein. Grüne Kennzeichen sind seit dem 1. März 2026 nicht mehr gültig; im Verkehrsjahr 2026 ist das Kennzeichen schwarz.
