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Unfallversicherung: Invaliditätsleistung und Progression verständlich
Die private Unfallversicherung ist im Kern eine Versicherung gegen dauerhafte Folgen. Sie zahlt nicht für jeden Knochenbruch, sondern dann, wenn nach einem Unfall eine bleibende Beeinträchtigung zurückbleibt. Wie hoch die Leistung ausfällt, ergibt sich aus der vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad und gegebenenfalls einer Progression. Das klingt technisch, lässt sich aber gut nachvollziehen.
Was als Unfall gilt.
Versichert ist ein Unfall, wenn ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Das schließt den Sturz auf der Treppe ein, die Verletzung beim Sport oder den Verkehrsunfall in der Freizeit. Krankheiten wie ein Herzinfarkt oder Schlaganfall zählen nicht dazu, ebenso wenig allmähliche Abnutzung. Für bestimmte Fälle, etwa Zeckenbisse oder Bandscheibenvorfälle, gelten gesonderte Regeln, die je nach Tarif abweichen.
So wird der Invaliditätsgrad bestimmt.
Bleibt nach dem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung, wird der Invaliditätsgrad anhand ärztlicher Befunde und der vertraglichen Gliedertaxe bewertet. Über die Leistung entscheidet zunächst der Versicherer; die Bewertung kann bei Streit gutachterlich oder gerichtlich überprüft werden. Für Körperteile und Sinnesorgane sieht die Gliedertaxe feste Werte vor, zum Beispiel für Arm, Bein, Hand, Auge oder Gehör. In den Bedingungen steht, welcher Grad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit gilt und wie Teilverluste bewertet werden. Für Fälle, die nicht in der Taxe stehen, wird die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit insgesamt beurteilt.
Die Höhe der Zahlung ergibt sich aus der Grundsumme multipliziert mit dem Invaliditätsgrad. Bei einer Teilinvalidität erhalten Sie also einen entsprechenden Teil der Summe.
Progression: Mehr Leistung bei hoher Invalidität.
Mit einer Progression steigt die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Das soll berücksichtigen, dass schwere Behinderungen mit hohen Folgekosten verbunden sind, etwa für Umbau, Pflege oder Hilfsmittel. Wie die Staffel aufgebaut ist und ab welchem Invaliditätsgrad sie greift, unterscheidet sich je nach Tarif. Der höchste Wert wird oft nur bei sehr hoher Invalidität erreicht.
Lesen Sie die Bedingungen deshalb genau: Zwei Verträge mit gleicher Grundsumme können im Ernstfall sehr unterschiedlich zahlen, wenn die Progression verschieden ausgestaltet ist.
Wie hoch sollte die Grundsumme sein?
Eine pauschale Zahl lässt sich nicht nennen. Maßgeblich sind der Bedarf im Ernstfall, etwa für den Umbau von Wohnung oder Auto, mögliche Einkommenseinbußen und bestehende Absicherungen. Die Progression kann eine niedrige Grundsumme teilweise ausgleichen, ersetzt aber keine gründliche Planung. Rechnen Sie das Zusammenspiel von Grundsumme und Staffel zweckmäßig mit konkreten Invaliditätsgraden durch.
Fristen und Pflichten, die entscheiden.
- Eintritt der Invalidität: Sie muss meist innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Unfall eingetreten sein, häufig innerhalb eines Jahres.
- Ärztliche Feststellung: Auch sie muss meist fristgerecht erfolgen, in vielen Bedingungen innerhalb von fünfzehn Monaten. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
- Unfallmeldung: Der Unfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, bei Tod innerhalb kürzerer Fristen.
- Mitwirkung: Ärzte sind von der Schweigepflicht zu entbinden, Untersuchungen sind zu dulden.
Versäumte Fristen können dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder abgelehnt werden. Wer einen Unfall mit möglichen Dauerfolgen erlebt, sollte deshalb früh dokumentieren und die Fristen im Blick behalten.
Mitwirkung und Vorschäden.
Hat eine Krankheit oder ein Gebrechen zu den Folgen des Unfalls beigetragen, wird die Leistung in der Regel um den Mitwirkungsanteil gekürzt. Üblich ist eine Schwelle, ab der die Kürzung greift. Ob und wie sie angewendet wird, ist in den Bedingungen geregelt. Auch Vorschäden, etwa an einem Gelenk, können in die Bewertung eingehen.
Auch die Einstufung der Person spielt eine Rolle. Viele Tarife unterscheiden nach Berufsgruppen oder Gefahrengruppen; die Zuordnung beeinflusst den Beitrag und kann sich bei Berufswechsel ändern. Geben Sie berufliche Veränderungen und riskante Hobbys daher an, denn bestimmte Sportarten sind in manchen Verträgen ausgeschlossen oder nur mit Zuschlag versichert.
Sinnvoll ist außerdem, bestehende Verträge gelegentlich zu prüfen. Ältere Tarife enthalten teils niedrigere Grundsummen, kürzere Fristen oder schlechtere Gliedertaxen als heutige Bedingungen. Ob ein Wechsel lohnt, hängt von Gesundheitszustand, Alter und Vertragsstand ab und sollte vor einer Kündigung genau geprüft werden.
Was die Unfallversicherung leistet und was nicht.
Neben der Invaliditätsleistung gibt es je nach Tarif weitere Bausteine, etwa Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten oder kosmetische Operationen. Sie ersetzen kein Einkommen im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle, die private Unfallversicherung vor allem die Freizeit und gilt rund um die Uhr, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Als freier Makler vergleichen wir Gliedertaxen, Progressionsstaffeln und Fristen in den Bedingungen und ordnen ein, was für Ihre Lebens- und Berufssituation sinnvoll ist. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Gern besprechen wir das persönlich, ohne Druck und ohne Verpflichtung.
- Invalidität nach Unfallweltweit, rund um die Uhr, auch in der Freizeit.
- Gliedertaxedie Entschädigung richtet sich nach Art und Grad der Beeinträchtigung.
- Bergungskostenvon der Skipiste bis zur Wanderung.
- Kosmetische Operationen und Rehaje nach Tarif eingeschlossen.
- Krankheitenein Herzinfarkt ist kein Unfall; dafür gibt es BU und Krankenversicherung.
- Ersatz für die Arbeitskraftdie Unfallversicherung ersetzt keine BU-Rente.
- Eigenbewegungenumgeknickt ohne äußeres Ereignis zahlt nur der bessere Tarif.
- Beitragsbefreiung und Progressionnur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
Die Unfallversicherung ergänzt die Arbeitskraftabsicherung — sie ersetzt sie nicht.
Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.
Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Westfalen Versicherungsmakler · aktualisiert am 4. November 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Ersetzt die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Die Unfallversicherung ergänzt, ersetzt aber nicht.
Wofür ist sie besonders sinnvoll?
Für Kinder, die gesetzlich nur in Kindergarten und Schule geschützt sind, und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Was unterscheidet Sie von einem Vergleichsportal oder einer Vertretung?
Eine Vertretung ist an ihr Versicherungsunternehmen gebunden — wir nicht. Ein Portal sortiert nach Preis und ist weg, sobald etwas passiert. Als Makler stehen wir gesetzlich auf Ihrer Seite, wählen aus dem Markt aus und begleiten Sie auch dann, wenn ein Schaden strittig wird.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
