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— Wissen · 25. Mai 2022 · ca. 1 Min. Lesezeit

Wenn der Marder einen Schaden am Elektroauto anrichtet…

Wenn der Marder einen Schaden am Elektroauto anrichtet…
Symbolbild, mit KI erzeugt
Das Wichtigste in Kürze
  • Nein, die Meldung des Schadens wirkt sich nicht auf Ihren Schaden­freiheitsrabatt aus, weil die Teil­kasko­versicherung ohne Schaden­freiheitsrabatt geführt wird.
  • Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Fahrzeuges ab.
  • Dazu gehören Socken mit Hunde- oder Katzenhaaren, Mottenkugeln und sogar Toilettensteine.

Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Fahrzeug ab. In jedem Fall ist sie sehr aufwendig und teuer, weil sich die betroffene Leitung anders als bei Diesel oder Benziner nicht einfach austauschen lässt.

In Deutschland zahlt die Kfz-Teil­kasko­versicherung jährlich für über 200.000 Marderschäden. Sie würde entsprechend auch bei einem E-Auto greifen.

Achten Sie darauf, dass nicht nur der reine „Bissschaden“ an Kabeln und Schläuchen abgedeckt ist, sondern auch die daraus entstehenden Folgeschäden.

Dabei gilt die im Vertrag festgelegte Höchstgrenze für Folgeschäden.

Nein, die Schadenmeldung hat keinen Einfluss auf Ihren Schaden­freiheitsrabatt, denn die Teil­kasko­versicherung wird ohne Schaden­freiheitsrabatt geführt. Eine Hochstufung gibt es daher nicht.

Die vereinbarte Selbst­beteiligung wird jedoch fällig.

Gegen Marder gibt es einige einfache Hausmittel, zum Beispiel Socken mit Hunde- oder Katzenhaaren, Mottenkugeln oder sogar Toilettensteine. Sie wirken allerdings nur kurz, weil sich die Tiere an den zunächst abschreckenden Geruch gewöhnen.

Besser geeignet ist ein Ultraschallabwehrgerät. Nähert sich ein Marder dem Fahrzeug, sendet es einen sehr hohen Ton aus, den Menschen meist nicht hören. Für Marder ist dieser Ton aufdringlich und unangenehm. Dringen sie dennoch in den Karosserie­bereich vor, vertreiben leichte Stromschläge sie, die dem Tier keinen Schaden zufügen.

Beachten Sie bei allen Maßnahmen, dass der Marder dem Jagdrecht unterliegt. Der Nager darf deshalb weder gefangen noch verletzt oder getötet werden.

Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Angebot.

Kommen Sie gern auf uns zu!

Admin

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AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
  • Teilkasko: Sturm, Hagel, Wild, Glas und Diebstahldie Gefahren von außen.
  • Vollkasko: eigenes Fahrzeugselbst dann, wenn Sie den Unfall verschuldet haben, und bei Vandalismus.
  • SchutzbriefPannenhilfe und Abschleppen, häufig schon für wenige Euro jährlich.

Ein niedriger Preis ist selten die passende Wahl – den Unterschied machen die Kasko-Bedingungen.

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Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.

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Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungs­recht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.

Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?

Nein, und meistens ist das auch gar nicht nötig. Vieles, was Sie haben, ist in Ordnung und bleibt. Getauscht wird nur, wo Sie einen erkennbaren Vorteil davon haben — und niemals, bevor der neue Schutz tatsächlich steht.

Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?

Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.

Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?

Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.

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