Ein Termin oder eine kurze Nachricht an uns genügt; vorbereiten müssen Sie nichts.
Wenn der Marder einen Schaden am Elektroauto anrichtet…

- Nein, die Meldung des Schadens wirkt sich nicht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus, weil die Teilkaskoversicherung ohne Schadenfreiheitsrabatt geführt wird.
- Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Fahrzeuges ab.
- Dazu gehören Socken mit Hunde- oder Katzenhaaren, Mottenkugeln und sogar Toilettensteine.
Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Fahrzeug ab. In jedem Fall ist sie sehr aufwendig und teuer, weil sich die betroffene Leitung anders als bei Diesel oder Benziner nicht einfach austauschen lässt.
In Deutschland zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung jährlich für über 200.000 Marderschäden. Sie würde entsprechend auch bei einem E-Auto greifen.
Achten Sie darauf, dass nicht nur der reine „Bissschaden“ an Kabeln und Schläuchen abgedeckt ist, sondern auch die daraus entstehenden Folgeschäden.
Dabei gilt die im Vertrag festgelegte Höchstgrenze für Folgeschäden.
Nein, die Schadenmeldung hat keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt, denn die Teilkaskoversicherung wird ohne Schadenfreiheitsrabatt geführt. Eine Hochstufung gibt es daher nicht.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird jedoch fällig.
Gegen Marder gibt es einige einfache Hausmittel, zum Beispiel Socken mit Hunde- oder Katzenhaaren, Mottenkugeln oder sogar Toilettensteine. Sie wirken allerdings nur kurz, weil sich die Tiere an den zunächst abschreckenden Geruch gewöhnen.
Besser geeignet ist ein Ultraschallabwehrgerät. Nähert sich ein Marder dem Fahrzeug, sendet es einen sehr hohen Ton aus, den Menschen meist nicht hören. Für Marder ist dieser Ton aufdringlich und unangenehm. Dringen sie dennoch in den Karosseriebereich vor, vertreiben leichte Stromschläge sie, die dem Tier keinen Schaden zufügen.
Beachten Sie bei allen Maßnahmen, dass der Marder dem Jagdrecht unterliegt. Der Nager darf deshalb weder gefangen noch verletzt oder getötet werden.
Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Angebot.
Kommen Sie gern auf uns zu!
Admin
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- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Sturm, Hagel, Wild, Glas und Diebstahldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugselbst dann, wenn Sie den Unfall verschuldet haben, und bei Vandalismus.
- SchutzbriefPannenhilfe und Abschleppen, häufig schon für wenige Euro jährlich.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht reguliert nur die Schäden der anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitabhängig vom Tarif gekürzt, solide Tarife sehen davon ab.
- Wertminderung und MietwagenEinzelheiten, auf die es im Schadenfall ankommt.
Ein niedriger Preis ist selten die passende Wahl – den Unterschied machen die Kasko-Bedingungen.
Wir halten fest, was vorhanden ist, wo etwas fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen die Vertragsbedingungen statt nur den Preis und finden Überschneidungen.
Sie entscheiden selbst. Ein Wechsel ist kein Muss, und Gutes darf bleiben.
Blättern Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO erhalten wir eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Stand: 4. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Westfalen Versicherungsmakler · aktualisiert am 29. Oktober 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?
Nein, und meistens ist das auch gar nicht nötig. Vieles, was Sie haben, ist in Ordnung und bleibt. Getauscht wird nur, wo Sie einen erkennbaren Vorteil davon haben — und niemals, bevor der neue Schutz tatsächlich steht.
Kann ich mit Ihnen auch persönlich sprechen?
Ja — online per Video, telefonisch oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in Hamm und in ganz Westfalen. Für die meisten Fragen ist der Videotermin ohnehin der schnellste Weg.
Betreuen Sie auch außerhalb von Hamm — etwa in Dortmund, Münster oder Bielefeld?
Ja, unser Gebiet ist ganz Westfalen. Hamm ist der Standort, aber die Betreuung endet nicht an der Stadtgrenze: Dortmund, Münster, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und Bielefeld gehören dazu. Ob wir uns sehen oder digital sprechen, entscheiden Sie.
